Norm
ZPO §541Rechtssatz
Der Umfang des wiederaufgenommenen Verfahrens ist nur dadurch beschränkt, daß es über den von der Wiederaufnahme betroffenen Anspruch nicht hinausgehen darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0044661Dokumentnummer
JJR_19330919_OGH0002_0030OB00811_3300000_001