Begründung: Die Revisionswerberin vertritt die Auffassung, die Wiederaufnahme eines Verfahrens solle auch dazu dienen, den Gleichklang von Entscheidungen herzustellen. Abweichend vom Ergebnis des Hauptverfahrens 46 Cgs 71/05w des Erstgerichts sei das Bezirksgericht Landeck im Folgeprozess 2 C 1372/06k zu dem Ergebnis gelangt, dass ihre verfahrensgegenständlichen Verletzungen und Beschwerden zweifellos auf einen von ihr während ihrer Beschäftigung bei H***** K***** erlittenen Arbeits... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der ein aus einem Alttrakt (Bauernhaus) und einem Neubautrakt bestehendes Wohngebäude errichtet ist. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin schloss mit dem Erst- und dem Zweitbeklagten einen mit 1. Juli 1997 beginnenden Mietvertrag. Der Erstbeklagte übte schon vor Abschluss des Mietvertrags das Hausbesorgergewerbe aus, das mittlerweile zusammen mit der Viertbeklagten (Ehegattin des Erstbeklagten) in der Form einer KG (Dri... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Am 28. 6. 1997 wurde der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs verletzt. Das Verschulden traf den Erstbeklagten. Im Verfahren 9 Cg 149/00x des Landesgerichts Feldkirch (in der Folge: Hauptprozess) begehrte der Kläger Schadenersatz in Höhe von 53.042,12 EUR sA sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle künftigen Schäden a... mehr lesen...
Begründung: Im Vorverfahren wurde das Begehren der Kläger auf Feststellung, dass den Beklagten ein Fischereirecht an näher bezeichneten Gewässern links der T***** nicht zukomme, vom Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht abgewiesen. Die Kläger begehrten nun die Wiederaufnahme dieses Verfahrens unter Berufung auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Am 25. 10. 2007 sei ihnen ein Sachverständigengutachten über die historische Entwicklung der Fischereirechte in der T***** samt Nebengewässern b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert S*****, vertreten durch Mag. Astrid Wagner, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Ibolya Z***** (geschiedene... mehr lesen...
Begründung: Über die Liegenschaft der Beklagten führt ein Weg zur benachbarten Liegenschaft des Klägers, den der Kläger und seine Rechtsvorgänger benützten. Der ursprünglich in diesem Gebiet verlaufende Weg wurde zwischen 1957 und 1960 neu trassiert. Er führt auf der Liegenschaft der Beklagten am nicht mehr bewohnten Gehöft vorbei. Im September 1992 errichteten die Rechtsvorgänger der Beklagten in der Nähe des nicht mehr bewohnten Gehöfts einen versperrten Schranken. Im Verfahren AZ... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin war Lebensgefährtin des am 23. 7. 1995 verstorbenen Erblassers Karl W*****. Die Wiederaufnahmsbeklagten sind uneheliche Töchter des Verstorbenen und hatten am 29. 9. 1995 bedingte Erbserklärungen aufgrund des Gesetzes zu je einem Drittel des Nachlasses abgegeben. Am selben Tag hatte auch die Wiederaufnahmsklägerin unter Berufung auf ein vom Verstorbenen vor drei Zeugen am 6. 6. 1995 unterfertigtes fremdhändiges Testament eine bedingte Erbserkl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies im Vorverfahren mit rechtskräftigem Urteil vom 16. April 1995 das Begehren des Klägers, ihm einen Schlüssel zu einer bestimmten Absperrung auszufolgen, um den abgesperrten Weg zu seiner Liegenschaft ungehindert benützen zu können, mit der
Begründung: ab, er habe weder die Voraussetzungen der Ersitzung eines uneingeschränkten Benützungsrecht iS einer Grunddienstbarkeit noch die Vereinbarung eines solchen Rechts am Privatweg der Beklagten nachweisen k... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der wiederaufnahmsklagenden Parteien 1. DI Dr. Reinhard W*****, und 2. A***** KEG, beide *****, vertreten durch Dr. Olaf Borodajkewycz, Rechtsanwalt in Wien, wider die wiederaufnahmsbeklagte Partei V***** Aktiengesellschaft, *****,... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §51ZPO §52ZPO §541
Rechtssatz: Wird der Nichtigkeitsklage stattgegeben, sind die Kosten des Aufhebungsverfahrens nicht dem Beklagten nach §41 ZPO aufzuerlegen, sondern ist die Entscheidung über diese Kosten (so wie bei Bewilligung der Wiederaufnahme: RIS-Justiz RS0035879) der Entscheidung in der Hauptsache (im Erneuerungsverfahren) vorzubehalten. Entscheidungstexte 2 R 52... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil gab das Erstgericht der auf § 529 Abs 1 Z 2 ZPO gestützten Nichtigkeitsklage des Klägers statt, indem es das (formell rechtskräftige) Versäumungsurteil vom 10.4.2001 zu 4 Cg 62/01g als nichtig aufhob und das diesem Versäumungsurteil vorangegangene Verfahren ab Klagszustellung für nichtig erklärte. Ferner verpflichtete es die Beklagte nach § 41 ZPO dazu, dem Kläger die mit € 5.347,86 bestimmten Prozesskosten (des Aufhebungsverfahrens) zu erse... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 14. 1. 2002, GZ 33 Cgs 153/00x-33, wurde das Klagebegehren der am 14. 10. 1946 geborenen Klägerin auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 1. 2000 abgewiesen. Es wurde, soweit dies für das gegenständliche Wiederaufnahmsverfahren von Bedeutung ist, im Wesentlichen festgestellt, dass bei der Klägerin ein Zustand nach brusterhaltender Therapie eines ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Vorprüfungsverfahren nach § 538 Abs 1 ZPO ist zu prüfen, ob die Wiederaufnahmsklage schlüssig ist. Der Wiederaufnahmsgrund nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO ist schlüssig behauptet, wenn sich aus dem Vorbringen ergibt, dass die Berücksichtigung der vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel im Hauptverfahren eine der Partei günstigere Entscheidung herbeigeführt hätte. Die Prüfung, ob dies zutrifft, ist nur abstrakt vorzunehmen (EvB... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Urteil vom 22. 3. 1989 die vom Kläger am 30. 1. 1987 zu AZ 20 C 31/87 erhobene Klage auf Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung; der Revision des Klägers wurde vom Obersten Gerichtshof mit Urteil vom 7. 3. 1990 nicht Folge gegeben. Diese Entscheidung wurde dem Kläger am 3. 5. 1990 zugestellt. Mit seiner am 2. 5. 2000 eingebrachten Wiederaufnahmsklage begehrte der Kläger die Wiede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. 4. 1994 bis 31. 8. 2000 als Vertragsbedienstete in einem Pflegeheim der beklagten Partei beschäftigt. Im Jahr 1997 besuchte sie freiwillig eine Schulung für Pflegehelfer/innen. Damals fiel sie von einem Sessel und erlitt eine Verschiebung des fünften und sechsten Lebenwirbels. Nach dieser Verletzung traten bei der Klägerin neben physischen Schmerzen verstärkt psychische Probleme auf, welche eine pflichtgemäße Erfüllung der Arbeiten beein... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaften der Streitteile grenzen aneinander. Im wiederaufzunehmenden Verfahren 7 C 463/96w des Erstgerichtes wurde der Kläger (und dortige Beklagte) mit Urteil des Erstgerichtes vom 27. 8. 1997, das mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 22. 4. 1998 bestätigt wurde, schuldig erkannt, die an der Außenseite des entlang der gemeinsamen Grenze führenden Zaunes befestigten Plakate mit der Aufschrift "Privatgrund, Parken bis auf Widerruf gestattet! Benützung auf eigen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem am 17. April zugestellten - noch nicht rechtskräftigen - Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 9. April 2001 wurde die dort beklagte und nun wiederaufnahmsklagende Partei (im Folgenden nur Kläger) zur Zahlung von 535.617,90 S an das klagende und hier wiederaufnahmsbeklagte Bauunternehmen (im Folgenden nur beklagte Partei) verhalten. Gegenstand dieses Verfahrens waren Werklohnforderungen der beklagten Partei für di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Über das Vermögen der Klägerin wurde im Laufe dieses Verfahrens der Konkurs eröffnet, der mit Beschluss vom 9. 10. 1996 mangels Deckung der Verfahrenskosten gemäß § 166 Abs 2 KO aufgehoben wurde (ON 25). Die jederzeit von Amts wegen zu prüfende (ecolex 1992, 419 u. a.) Parteifähigkeit der Klägerin ist zu bejahen, weil sich aus dem vom Obersten Gerichtshof beigeschafften Firmenbuchauszug ergibt, dass die Gesells... mehr lesen...
Begründung: Oskar W*****, der Vater der Klägerin und geschiedene Ehemann der Beklagten ist aufgrund eines vor dem Landesgericht Salzburg am 29. 11. 1971 geschlossenen (Scheidungs-)Vergleiches verpflichtet, der Beklagten ab 1. 12. 1971 einen monatlichen Unterhalt von wertgesichert 3.500,-- S zu zahlen. Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 28. 8. 1992 wurde der Beklagten aufgrund dieses Vergleiches zur Hereinbringung eines behaupteten Unterhaltsrückstand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO iVm § 528a ZPO). Auch die Rekurswerberin räumt ein, daß die Vorlage des Sachverständigengutachtens, auf das sich die Wiederaufnahmsklage stützt, "formal nicht im gegenständlichen Verfahren erfolgte." Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO in Verbindung mit Paragraph 528 a, ZPO). Auch die Rekurswerberin räumt ein... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 11. Juli 1996, GZ 11 Cg 245/93s-50, wurde das Begehren der klagenden - nunmehr wiederaufnahmsklagenden - Partei gegen den Beklagten - nunmehr Wiederaufnahmsbeklagten - auf Zahlung von S 832.000 sA abgewiesen. Nunmehr begehrt die im Vorprozeß unterlegene klagende Partei die Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Grunde des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO mit der
Begründung: , Ausgangspunkt im wiederaufzunehmenden Verfahren sei ein d... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 21.5.1997 (richtig: 21.4.1997) ON 7, wies das Erstgericht das Klagebegehren, es werde festgestellt, daß die Einkommenssteuerforderung der beklagten Partei laut Steuerbescheid des Finanzamtes Liezen vom 8.11.1995, StNr. 260/3319, für das Jahr 1992 in der Höhe von S 1,522.995,-- gegen den Verlaß nach Siegfried S***** im Konkurs des Verlasses nach Siegfried S*****, S 53/91 des Landesgerichtes Leoben, keine Masseforderung darstelle, ab. Infolge Berufung de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus der Judikatur zur Frage der Wiederaufnahme im Strafverfahren kann zufolge der unterschiedlichen Regelungen der StPO und der ZPO für den vorliegenden Fall nichts abgeleitet werden. Allein der Umstand, daß beiden Instituten der Gedanke zugrundeliegt, der Richtigkeit und "Wahrheit" einer gerichtlichen Entscheidung gegenüber der Forderung nach Rechtssicherheit zum Durchbruch zu verhelfen, kann die Übertragung von aus von... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 AZPO §541
Rechtssatz: Der Vorprozess tritt durch die Aufhebung der dort gefällten Entscheidung in den Stand des erstinstanzlichen Verfahrens vor Schluss der Verhandlung zurück; es ist nun ergänzendes Vorbringen - und damit auch die Einrede der erst während des anhängigen Wiederaufnahmsverfahrens eingetretenen Verjährung des Klagsanspruchs - möglich. Nach Bewilligung der Wiederaufnahme sind alle auch schon davor erhobenen Einwendu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Überprüfung hinsichtlich des Vorhandenseins eines Wiederaufnahmsgrundes hat gemäß § 538 Abs 1 ZPO von Amts wegen zu erfolgen und sich auch darauf zu erstrecken, ob das neue Beweisthema überhaupt in einem rechtlich beachtlichen Zusammenhang mit dem wiederaufzunehmenden Verfahren steht (E 3 zu § 538 ZPO MGA14). Ist die mangelnde Eignung des geltend gemachten Wiederaufnahmsgrundes ohne Durchführung eines förmlichen Bewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seinerzeitige Klägerin und nunmehrige Wiederaufnahmsbeklagte hat im Vorverfahren 6 Cg 44/89 des Landesgerichtes Linz die Zahlung von 150.117,50 DM mit der Behauptung verlangt, sie sei Erbin des am 13. 4. 1987 verstorbenen Dr. Günther R*****. Dieser habe auf einem Spareinlagebuch der Sparkasse Passau ein Sparguthaben gehabt. Zu Unrecht habe der Beklagte den auf dem Sparbuch erliegenden Betrag behoben. Der Beklagte wendete ein, ihm sei das Sparbuch und das S... mehr lesen...