RS OGH 1950/11/5 2Ob522/50

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Veröffentlicht am 05.11.1950
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Norm

ZPO §405 A
ZPO §541

Rechtssatz

Wird auf Grund einer Wiederaufnahmsklage die Wiederaufnahme bewilligt, so ist der Ausspruch des Gerichtes, daß das frühere Urteil aufgehoben wird, zulässig, und zwar auch ohne Antrag des Klägers.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 522/50
    Entscheidungstext OGH 05.11.1950 2 Ob 522/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0041128

Dokumentnummer

JJR_19501105_OGH0002_0020OB00522_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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