Begründung: Über Betreiben des Masseverwalters im Konkurs der protokollierten Firma Fritz M*** Gesellschaft m.b.H. wurde die der Gemeinschuldnerin gehörige Liegenschaft EZ 1445 KG Brigittenau zwangsversteigert. Mit Beschluß vom 11.April 1986, ON 79, verteilte das Erstgericht die Verteilungsmasse in der Form, daß es unter anderem die Kosten des Masseverwalters einerseits entsprechend seinem Einschreiten mit 121.487,85 S, außerdem aber "pauschaliert mit 4 % des Meistbotes" zuzüglich... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der E*** Maschinenbau Gesellschaft m.b.H. (im folgenden kurz E***) wurde am 27. April 1982 der Konkurs eröffnet. Der Beklagte wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Klägerin hat der E*** einen Kontokorrentkredit gewährt, wobei vereinbart war, daß dieser Kredit durch Zessionen gesichert werden soll. Tatsächlich hat die E*** der Klägerin eine Reihe von Forderungen zediert, darunter in der Zeit zwischen dem 1. März und 15. April 1982 gegen die I*** Gesel... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete Mladen S***, seiner außerehelichen Tochter Marsela N*** ab 1. Jänner 1986 einen monatlichen Unterhalt von 1.600 S anstelle des bisherigen Betrages von 800 S zu bezahlen. Diese Entscheidung wurde am 22. Jänner 1986 dem Unterhaltsschuldner zugestellt. Dagegen langte beim Erstgericht ein am 4. Februar 1986 zur Post gegebener, von Dr. Heinrich S***, Rechtsanwalt in Kitzbühel, verfaßter Rekurs mit dem Antrag ein, den angefochtenen Beschluß auf... mehr lesen...
Begründung: Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer stellte mit dem am 7. Jänner 1986 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag auf Einleitung des Verfahrens gegen Cornelius T*** wegen Winkelschreiberei, da T*** 34 Grundbuchssachen verfaßt und eingereicht habe. Cornelius T*** mache es zu seinem Geschäftsbetrieb, Rechtsurkunden und gerichtliche Eingaben für Parteien - ohne hiezu befugt zu sein - zu verfassen. Cornelius T*** bekannte sich der Winkelschreiberei nicht schuldig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Wert des zu verteilenden Meistbotes im sog. Zulassungsbereich liegt, steht gemäß §§ 78 EO, 528 Abs.2 ZPO gegen den Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz ein Revisionsrekurs nur zu, wenn die Voraussetzungen des § 502 Abs.4 ZPO vorliegen. Durch die Bestimmung des § 239 Abs.3 EO wird für Meistbotverteilungsbeschlüsse nur eine Ausnahme vom Rechtsmittelausschluß des § 528 Abs.1 Z.1 ZPO geschaffen, die übrigen Bestimmungen... mehr lesen...
Begründung: Zu 1) Da der Beschluß des Rekursgerichtes nur mehr einen Teilbetrag des Meistbotes von S 252.370,66 betraf, hätte er gemäß §§ 78 EO, 526 Abs. 3, 528 Abs. 2 ZPO den Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthalten müssen. Dies gilt nämlich auch für einen Verteilungsbeschluß, weil die Sondernorm des § 239 Abs. 3 EO nur eine Ausnahme von der Rechtsmittelbeschränkung gemäß § 528 Abs. 1 Z. 1 ZPO schafft, nicht aber bezüglich der übrigen Beschränkungen des § 528... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat in einem gegen sie von der Klägerin eingeleiteten Schiedsgerichtsverfahren eingewendet, der Vertrag, der die Schiedsklausel enthalte, sei einvernehmlich aufgelöst worden. Nachdem in einem zwischen denselben Parteien anhängigen Verfahren von den ordentlichen Gerichten diese Ansicht geteilt worden war, zog die Klägerin ihre beim Schiedsgericht eingebrachte Klage zurück. Das Schiedsgericht bestimmte mit Beschluß die Kosten der Beklagten mit S 287.283,53 u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin des Grundstücks 1600/4 der EZ 646 KG Hötting, auf dem die aus mehreren Häusern bestehende Wohnanlage Kranebitter-Allee 13 a, 13 b, 13 c und Ing.Siegl-Straße 51 errichtet wurde. Mit dem an die beklagte S*** I*** gerichteten Schreiben vom 27.8.1980 beantragte sie die Herstellung der Wasseranschlußleitung und die Wasserlieferung für die Wohnanlage aus dem Versorgungsnetz der beklagten Partei im Sinnne der jeweils geltend... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 16. März 1977 wurde Gertrude M*** beschränkt entmündigt. Mit Beschluß vom 26.Juli 1977 wurde Rechtsanwalt Dr. Ingrid R*** zum Beistand bestellt, mit Beschluß vom 2. Jänner 1984 Rechtsanwalt Dr. Michael S***. Am 7.Mai 1979 legte der Beistand Rechtsanwalt Dr. R*** eine Pflegschaftsrechnung für die Zeit vom 11.Oktober 1978 bis zum 26.April 1979 und begehrte eine Entlohnung in der Höhe von 40.000 S zuzüglich 8 % Umsatzsteuer. Am 21.Mai 1979 erklärte die Kura... mehr lesen...
Begründung: Am 21.10.1974 ist Ing. Ernst K***, der einzige persönlich haftende Gesellschafter der Firma "A*** I***-W*** ING. K*** KG" ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zu seinen Erben waren nach dem Gesetz zu 1/4 die Witwe Katharina K*** und zu je 3/8 die Kinder Horst Ernst K*** und Christel Ingrid E*** geb. K*** berufen. Diese Gesetzeserben haben am 6.12.1974 die unbedingte Erbserklärung abgegeben und vorgebracht: "Die Erben haben noch nicht vereinbart, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 411.290,-- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , sie habe in dem gegen ihn zu 7 C 1427/60 des Bezirksgerichtes Salzburg anhängig gewesenen Verfahren wegen Feststellung der Vaterschaft zu ihrer unehelichen Tochter Monika als Zeugin wahrheitswidrig ausgesagt, daß sie in der kritischen Zeit nur mit ihm intime Beziehungen gehabt habe. In diesem Verfahren sei daher mit Urteil vom 14. März 1961 die Vatersc... mehr lesen...
Die klagende Partei ist gemäß §§ 41, 50 ZPO schuldig, der Rechtliche Beurteilung beklagten Partei die mit S 2.414,72 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 219,52 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Anmerkung E08356 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:0010OB01527.86.0625.000 Dokumentnummer JJT_19860625_OGH0002_0010OB0... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Geldforderung von S 987.225,99 samt Zinsen und Kosten wurde der betreibenden Partei die Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 1547 KG Weidling bewilligt. Infolge der vom Verpflichteten gegen den mit S 1,968.000,-- bekanntgegebenen Schätzungswert des zu versteigernden Liegenschaftsanteils erhobenen Einwendungen faßte das Erstgericht, das schon mit Beschluß vom 3. Juni 1985, GZ. E 46/83-33... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Schadenersatzbetrages von S 38.100,-- samt Anhang und die Feststellung, daß ihm der Beklagte für die zukünftigen Schäden aus dem Unfall vom 23.Mai 1984 im Ausmaß von 50 % hafte. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung. Das Erstgericht sprach dem Kläger einen Betrag von S 19.350,-- samt Anhang zu und stellte die Haftung des Beklagten für die künftigen Unfallsschäden des Klägers im Ausmaß von 50 % fest. Das L... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot über Antrag der klagenden Partei dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung Werbung für sich oder ein anderes Wirtschaftstreuhandunternehmen unter den Klienten der klagenden Partei, insbesondere ihrer Bezirksstelle Judenburg, im Bereich Judenburg/Knittelfeld zu betreiben und Klienten der klagenden Partei anderen Wirtschaftstreuhandunternehmen zuzuführen, sowie jede wie immer geartete, unter die Bestimmungen der Wirtschaftstreuhänderberufsordnung f... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schreitet in einer den Ablehnungswerber betreffenden Sachwalterschaft als Pflegschaftsgericht ein. Der Betroffene lehnte den geschäftsverteilungsgemäß mit der Führung der Pflegschaftssache betrauten Richter (neuerlich) wegen Befangenheit ab. Der Vorsteher des Erstgerichtes wies den Ablehnungsantrag zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Rechtliche Beurteilung Der vom Ablehnungswerber gegen die Rekursentscheidung... mehr lesen...
Begründung: Der Vorsteher des Erstgerichtes wies den Antrag des Betroffenen, mit welchem dieser den Richter Dr. Erich S*** wegen Befangenheit ablehnte, zurück. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Betroffenen nicht Folge, sondern bestätigte den erstgerichtlichen Beschluß. Gegen die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz richtet sich der Revisionsrekurs des Betroffenen, mit welchem er anstrebt, seinem Ablehnungsantrag stattzugeben oder den angefochtenen Beschl... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 16.2.1984, 13 E 1348/84, wurde Martina O*** gegen Egon T*** zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 12.000,-- S und der laufenden monatlichen Unterhaltsbeträge von 2.000,-- S seit 1.3.1984 sowie der bis 15.7. und 1.12. eines jeden Jahres fällig werdenden zusätzlichen Unterhaltsbeträge von je 2.000,-- S die Exekution durch Pfändung und Überweisung seines Gehalts bewilligt. In der am 8.3.1984 eingebrachten Vollstrecku... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Eisenstadt vom 20. November 1984, E 5984/84, wurde der klagenden Partei als betreibender Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 23.703,- sA gegen die verpflichtete Partei Rosemarie T***, Arbeiterin, Siegendorf, Burggasse 6, unter anderem die Lohnexekution bewilligt. Rosemarie T*** war bis 15. August 1985 im Betrieb der beklagten Partei als Arbeiterin beschäftigt. Auf Grund des Beschlusses des Bezirksge... mehr lesen...
Begründung: Am 3.9.1985 langte beim Erstgericht ein Antrag des Vaters ein, den bisher mit S 3.000,-- festgesetzten monatlichen Unterhaltsbetrag für sein eheliches Kind Evelyne, geb. 30.3.1970, "ab dem Antragstag" um die von ihr seit 1.9.1985 erzielten Einkünfte herabzusetzen, in eventu das Erlöschen seiner Unterhaltsverpflichtung auszusprechen. Das Erstgericht setzte den Unterhaltsbetrag beginnend mit 1.10.1985 auf S 500,-- monatlich herab. Das Mehrbegehren, die Unterhaltsleistung... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 HZPO §519 Abs1 Z2 CZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Erachtet sich ein als Rekursgericht angerufenes Gericht zweiter Instanz zu einer Nichtigerklärung des Verfahrens unter Zurückweisung der Klage bestimmt, so ist dieser Beschluss wie ein gleichartiger berufungsgerichtlicher Beschluss anfechtbar, ohne dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 528 Abs 2 ZPO vorliegen müssten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Klagende Partei ist eine Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Der Beklagte war einer ihrer beiden Gründungsgesellschafter. Der andere Gesellschafter wurde zum alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer bestellt und als solcher bei der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Dieser bezeichnete sich in den beim Registergericht angebrachten Eingaben und in den dabei vorgelegten Urkunden (auch soweit seine Unterschrift ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels beantragte die betreibende Partei, ihr zur Hereinbringung eiens Unterhaltsrückstandes von 20.960 SKr die Fahrnisexekution zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte die Exekution hinsichtlich eines Betrages von 12.888 SKr, wies aber den Exekutionsantrag hinsichtlich eines Betrages von 8.072 SKr ab. Die betreibende Partei erhob hinsichtlich des abgewiesenen Betrages von 8.072 SKr einen Rekurs. Das Gericht zweiter Instanz bes... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind miteinander verheiratet, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Herausgabe von insgesamt 19 in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, die nicht gemäß § 82 Abs. 1 Z 1 EheG einem allfälligen Aufteilungsverfahren unterlägen. Diese Gegenstände habe die Beklagte eigenmächtig aus einer dem Kläger allein gehörigen Eigentumswohnung entfernt. Die Beklagte sei weiters schuldig, weitere Eingriffe in das Eigentumsrecht de... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 22.2.1985, ON 4, aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die Zustellung des Urteiles erfolgte an beide Parteienvertreter am 28.2.1985. Mit Schriftsatz vom 5.3.1985, ON 6, zog die Klägerin die vorliegende (Wider-)Klage zurück, wobei sie mit Schriftsatz vom 8.3.1985, ON 7, noch ausdrücklich einen Anspruchsverzicht abgab. Im Verfahren 12 Cg 369/84 des Erstgerichtes, in welchem der Ehemann als Kläge... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der nach § 172 Abs1 EO am 12.3.1985 vorgenommenen Zustellung des Versteigerungsediktes an die Marktgemeinde E*** wurde diese nach Abs2 der zitierten Gesetzesstelle unter anderem aufgefordert, spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft EZ 2442 Grundbuch Eichgraben zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 21.September 1984, ON 68, bestimmte das Erstgericht die Belohnung eines bestellten Saumsalkurators mit S 14.680,--. Laut einem angehefteten Rückschein wurde dieser Beschluß zusammen mit drei weiteren Beschlüssen gleichen Datums dem ausgewiesenen Vertreter der erbserklärten Erbin am 1.Oktober 1984 zugestellt. Laut einem zusätzlich angehefteten Rückschein erfolgte eine Zustellung des Beschlusses ON 68 an den Rechtsfreund der erbserklärten Erbin jedenfalls ... mehr lesen...
Begründung: Da das Erstgericht in seinem Unterhaltsbemessungsbeschluß vom 9.7.1984, ON 104, den ehelichen Vater für die Zeit vom 11.1.1983 bis 29.8.1983 zu Unterhaltsleistungen von monatlich S 1.400 und ab 30.8.1983 zu monatlich S 1.200 verpflichtete, ohne dabei die von ihm bis dahin freiwillig geleisteten monatlichen Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen, hob das Rekursgericht diesen Beschluß im Umfange des Leistungsbefehles auf (ON 116) und verwies die Sache insoweit zur Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte die Gebühren des Sachverständigen Dr.Otto B mit 2.730 S und ordnete die Überweisung dieses Betrages durch den Rechnungsführer und die Einhebung der Gebühren vom Vater des Minderjährigen an. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Vaters wegen Fehlens jedes erkennbaren Rechtsmittelantrages zurück. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Zurückweisungsbeschluß erhobene Rekurs des Vaters ist unzulässig. Gemäß § 14 Abs 2 AußStr... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt "300.500,-- S samt 14 % Verzugszinsen aus 300.000,-- S" mit der
Begründung: , der Beklagte habe für einen Betrag von 300.000,-- S die Haftung als Bürge übernommen und müsse daher für diesen Betrag, sowie für vereinbarte Verzugszinsen und "Spesen" von 500,-- S aufkommen. Gemäß § 54 Abs. 2 JN bleiben für die Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes Schäden und Kosten, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, unberücksichtigt, welche Best... mehr lesen...