Begründung: Die KLägerin ist Eigentümerin des Hauses Wien 12., Bonygasse 55. Der Beklagte ist Mieter des Einzelraumes top.Nr. 29 a in diesem Haus. Im Jahre 1979 wurde in Ansehung des Hauses bei der Schlichtungsstelle ein Antrag nach §§ 7, 28 Abs 1 MG gestellt; das Verfahren über den Antrag nach §§ 7, 28 Abs 2 MG ist noch anhängig. Mit der am 20.Dezember 1983 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten, ihr oder ihrem Vertreter den Zutritt... mehr lesen...
Norm: ZPO §63 ffZPO §528 Abs1 Z3 D7ZPO idF WGN 1989 §528 Abs2 Z4 D2
Rechtssatz: Durch § 528 Abs 1 Z 3 ZPO sind alle Entscheidungen über die in §§ 63 bis 72 ZPO geregelten Gegenstände einer Überprüfung durch den OGH entzogen. Entscheidungstexte 4 Ob 134/84 Entscheidungstext OGH 27.11.1984 4 Ob 134/84 Veröff: EvBl 1985/30 S 120 1 Ob 4/85 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 IZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Beschlüsse des Rekursgerichtes in den im § 49 a Abs 1 Z 1, 3 und 4 JN bezeichneten Streitigkeiten sind nur unter den Voraussetzungen des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO anfechtbar; § 502 Abs 5 ZPO ist mangels Erwähnung im § 528 Abs 2 ZPO nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 1536/84 Entscheidungstext OGH 26.11.1984 1 Ob 1536/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §522 Abs1ZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Der OGH leitet, nachdem er in der ihm vorbehaltenen Prüfung erkannt hat, daß der Anfechtung ein Hindernis nach § 528 Abs 2 in Verbindung mit § 502 Abs 4 Z 1 ZPO nicht entgegensteht, zur Wahrung der dem Rekursgericht zukommenden und im Fall des außerordentlichen Rekurses nicht ausgeschlossenen Entscheidungsbefugnis nach § 522 Abs 1 ZPO das Rechtsmittel zunächst an das Rekursgericht weiter. Von der g... mehr lesen...
Die beklagte Partei verkauft(e) in ihrem Selbstbedienungswarenhaus ua. folgende Artikel in Fertigpackungen: 1. Teigwaren "Tagliatelle verdi" der Marke "Barilla" (die ihr von der Nebenintervenientin prot. Firma Paul K geliefert wurden), im folgenden kurz: "Tagliatelle". 2. Das Reisgericht "Paella Amati Riccione" (Lieferant wie zu Punkt 1), im folgenden kurz: "Paella". 3. Schokoladebonbons "Piccolindt Apricot" (Lieferant die Nebenintervenientin prot. Firma Fritz M), im folgenden k... mehr lesen...
Norm: JN §58MRG §37 Abs3 Z16ZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Betrifft das Feststellungsbegehren das Recht auf den Bezug wiederkehrender Leistungen auf unbestimmte Zeit (hier: Zulässigkeit des Hauptmietzinses) und übersteigt der zehnfache Jahresbetrag dreihunderttausend Schilling, so ist der Revisionsrekurs auch ohne Ausspruch im Sinne der §§ 526 Abs 3, 500 Abs 2 Z 3 ZPO zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIV2ZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Der Ausspruch über die Zulässigkeit des Grundsatzrekurses schließt den Ausspruch über den Wert des gesamten Beschwerdegegenstandes nicht in sich ein, weil die zweite Instanz ja der unrichtigen Auffassung gewesen sein könnte, es käme nur auf den von der Abänderung betroffenen Wert des Streitgegenstandes an und bei richtiger Auffassung den gesamten Beschwerdegegenstand über S 300000,-- bewert... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z3 IIIaZPO §526 Abs3 FZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Ein Ausspruch, daß der von der Abänderung betroffene Wert des Beschwerdegegenstandes dreihunderttausend Schilling übersteigt (bzw nicht übersteigt), ist im Gesetz nicht vorgesehen. Für die Frage, ob gegen den abändernden Teil der Entscheidung des Rekursgerichtes der Vollrekurs zulässig ist, ist vielmehr entscheidend, ob der gesamte Beschwerdegegenstand, über den das Rekursger... mehr lesen...
B egründung: Im vorliegenden Verfahren wurde die kridamäßige Versteigerung der beiden Liegenschaften EZ 280 und 396 der KG D***** bewilligt. Beim Versteigerungstermin traten folgende Bieter auf: 1.) Dr. L***** R*****, vertreten durch seinen ordnungsgemäß ausgewiesenen Rechtsfreund Dr. W***** K*****, Rechtsanwalt in Linz, 2.) Ing. A***** R*****, 3.) E***** A***** (im Protokoll fälschlich: R*****), vertreten durch Ing. A***** R*****, dessen Vertretungsbefugnis beim Versteigerungstermin... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIIaZPO §500 Abs2 Z3 IIIaZPO §519 Abs1 Z1 BZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Bei einem Zurückweisungsbeschluß des Berufungsgerichtes bedarf es keines Ausspruches über die Zulässigkeit eines Rekurses, sofern eine fünfzehntausend Schilling übersteigender Beschwerdegegenstand vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 502/84 Entscheidungstext OGH 11.04.1984 3 Ob 502/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Gegen den Berichtigungsbeschluß (hier des Rekursgerichtes) mit dem ein Ausspruch nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO (hier: verneinend) nachgeholt wird, ist ein abgesonderter Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 1010/83 Entscheidungstext OGH 04.04.1984 3 Ob 1010/83 3 Ob 1034/87 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1ZPO §528 Abs2 Satz1
Rechtssatz: Zur
Begründung: der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach diesen Gesetzesstellen bedarf es aber noch der (weiteren) Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfrage (hier: des Verfahrensrechtes) abhängt. Entscheidungstexte 4 Ob 319/84 Entscheidungstext OGH 20.03.1984 4 Ob 319/84 Veröff: JBl 1985,303 ... mehr lesen...
Das Erstgericht verteilte das Meistbot von 9.2 Mio. S für die am 23. 6. 1982 der Sparkasse B zugeschlagene Liegenschaft EZ 263 KG S wie folgt: A) Vorzugsposten: 1.) Marktgemeinde S 46 386.10 S; 2.) Wassergenossenschaft S 4 068.41 S; 3.) Spezialmassekosten des Masseverwalters 373 777.88 S; B) in der bücherlichen Rangordnung: 1.) Der H-Bank Vöcklabruck a) im Pfandrange COZ 7 2 743 831.59 S; b) im Pfandrange COZ 10 541 673 S; c) im Pfandrange COZ 13 740 330 S; d) im Pfandrange COZ 18 1 0... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die vorliegende Exszindierungsklage ab. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Erstgerichtes ohne Rechtskraftvorbehalt auf. Gegen den Aufhebungsbeschluß erhob die Beklagte ein als Revisionsrekurs bezeichnetes Rechtsmittel, in dem der Standpunkt vertreten wird, es liege aus bestimmten Gründen kein echter Aufhebungsbeschluß vor. Der Beschluß des Berufungsgerichtes sei daher trotz fehlenden Rechtskraftvorbehaltes anfechtbar. Das Erstgericht legte diesen Rekurs i... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZNV 1983 §526 Abs3 FZPO idF ZVN 1983 §528 Abs2 J
Rechtssatz: Ist ein Revisionsrekurs schon gemäß § 528 Abs 1 ZPO unzulässig, war kein Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gemäß §§ 526 Abs 3, 528 Abs 2 ZPO idF ZVN 1983 erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 131/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 131/83 4... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §239 Abs3ZPO §528 Abs2 H
Rechtssatz: Der bestätigende Teil eines rekursgerichtlichen Beschlusses über einen Verteilungsbeschluß kann angefochten werden, wenn 1. die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt (§ 502 Abs 4 Z 1 ZPO idF BGBl 1983/135) oder 2. der Stre... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §503 Abs2 FZPO §508a Abs1ZPO §528 Abs2
Rechtssatz: In seiner Entscheidung über einen ordentlichen Revisionsrekurs griff der OGH eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes auf, die von den Unterinstanzen nicht wahrgenommen worden war. Entscheidungstexte 3 Ob 155/83 Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 155/83 Veröff: SZ 56/164 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Ein außerordentlicher Rekurs liegt gemäß § 528 Abs 2 ZPO nur vor, wenn das Gericht zweiter Instanz auszusprechen hatte ("Zulassungsbereich") und ausgesprochen hat, daß der Rekurs nicht zulässig ist; Die Akten werden dem Erstgericht zur weiteren Behandlung des Rekurses als ordentlicher Rekurs zurückgestellt, wenn sie ungeachtet dessen mit einem "außerordentlichen Rekurs" vorgelegt wurden (hier: Streitwert unter ... mehr lesen...
Heinz Hans K und Susanne K, die miteinander verheiratet sind, sind zusammen Eigentümer eines 88/19 192 Anteiles der Liegenschaft EZ 538 KG W, womit das gemeinsame Wohnungseigentum an der Wohnung T, K-Gasse 7, verbunden ist. Am 1. 4. 1983 beantragte die betreibende Partei beim BG B als Exekutions- und Grundbuchsgericht gegen "Heinz K c/o H & H GesmbH K-Gasse 7, T" auf Grund einer mit der Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Ausfertigung eines gegen "Hans K, Kaufm... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIIaZPO §500 Abs2 Z3 IIIaZPO idF Nov 1983 §526 Abs3 FZPO idF Nov 1983 §528 Abs2 J
Rechtssatz: Auch wenn das Rekursgericht einen Rekurs als unzulässig zurückweist, hat es, wenn der Streitgegenstand nicht in einem Geldbetrag besteht, auszusprechen, ob der davon betroffene Wert des Streitgegenstandes fünfzehntausend Schilling bejahendenfalls ob er den Betrag von dreißigtausend Schilling übersteigt. Wird letzteres verneint, i... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2ZPO §528 Abs2 F5
Rechtssatz: Keine Rechtsfrage im Sinne des §§ 502 Abs 4 Z 1, 528 Abs 2 ZPO, ob Pensionen aus der Pensionsversicherung unbedingt pfändbare Bezüge sind. Entscheidungstexte 3 Ob 132/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 132/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2ZPO §528 Abs2 F5
Rechtssatz: Keine Rechtsfrage im Sinne des §§ 502 Abs 4 Z 1, 528 Abs 2 ZPO, zur Frage der Zulässigkeit der Sicherstellungsexekution wegen Prozeßkostenforderungen. Entscheidungstexte 3 Ob 132/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 3 Ob 132/83 Veröff: SZ 56/160 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Auf Grund des Urteils des BG M vom 1. 3. 1982, C 10/82-81, und des voll bestätigenden Urteils des KG K als Berufungsgericht vom 2. 6. 1982, 5 R 128/82, gegen das der Verpflichtete am 9. 7. 1982 Revision erhoben hat, beantragte die betreibende Partei, ihr zu Sicherung der (ihr im Ersturteil zugesprochenen) Prozeßkostenforderung von (nach Aufrechnung) 140 025.22 S und der Antragskosten für die Zeit, bis die Forderung infolge Rechtskraft des erstgenannten Urteils und Ablaufs der Leistung... mehr lesen...
Norm: ZPO §84ZPO §502 Abs4 Z1 HIV2ZPO §506 Abs1 Z5 FZPO idF ZPO Nov 1983 §528 Abs2 J
Rechtssatz: Spricht das Rekursgericht über Berichtigungsantrag des OGH aus, daß der Revisionsrekurs nicht nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zulässig ist, dann ist der bereits erstattete Revisionsrekurs dem Revisionsrekurswerber zur Verbesserung durch Anführung der im sinngemäß anzuwendenden § 506 Abs 1 Z 5 ZPO vorgeschriebenen gesonderten
Gründe: , warum, entgegen dem Aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 I
Rechtssatz: Von einem Rechtsanwalt darf erwartet werden, daß er dreimal wiederholte Ausführungen des Höchstgerichtes zur Kenntnis nimmt und über die Rechtsmittelbeschränkungen des § 528 ZPO im Bilde ist. Erhebt er dennoch Revisionsrekurs, so geschieht dies offenbar mutwillig. Entscheidungstexte 3 Ob 25/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 3 Ob 25/83 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den in der ersten Tagsatzung gestellten Antrag der Beklagten auf Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten ab. Die Klägerin mit Venezolanischer Staatsbürgerschaft sei Eigentümerin der Liegenschaft EZ 72 und EZ 282 in der KG B und besitze daher in Österreich ein zur Deckung der Prozeßkosten hinreichendes Vermögen an unbeweglichen Gütern. Eine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung trete nach § 57 Abs. 2 Z 2 ZPO nicht ein. Das Gericht zweiter Instanz änderte infolge... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 Z2 D1ZPO §528 Abs2 Z3 D1AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2aZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Ausschluss eines Rekurses gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über den Kostenpunkt erstreckt sich auf sämtliche Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. Das Gericht zweiter Instanz entscheidet daher in allen mit Kostenansprüchen zusammenhängenden Fragen endgültig. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 Z2 D1ZPO §528 Abs2 Z3 D1AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2aZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Ausschluss eines Rekurses gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über den Kostenpunkt erstreckt sich auf sämtliche Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. Das Gericht zweiter Instanz entscheidet daher in allen mit Kostenansprüchen zusammenhängenden Fragen endgültig. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 Z2 D1ZPO §528 Abs2 Z3 D1AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2aZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Ausschluss eines Rekurses gegen Entscheidungen der zweiten Instanz über den Kostenpunkt erstreckt sich auf sämtliche Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. Das Gericht zweiter Instanz entscheidet daher in allen mit Kostenansprüchen zusammenhängenden Fragen endgültig. Entscheidungstext... mehr lesen...
Beide Parteien vertreiben Sanitär- und Heizungsanlagen; sie stehen miteinander im Wettbewerb. Mit der Behauptung, daß die Beklagte in letzter Zeit im Zuge einer Werbekampagne in der Steiermark vor allem an die Erbauer von Eigenheimen Werbekarten verteilt habe, in denen für Heizkessel und Heizkörper, Sanitäranlagen sowie Unter-Oberwasserpumpen Rabatte zwischen 20% und 30% angekundigt wurden, und daß gleichartige Inserate der Beklagten noch im Oktober 1977 in der "Neuen Kronen-Zeitung... mehr lesen...