Das Erstgericht verteilte die Konkursmasse (Masserlös im Betrage von 78.5446 S 99 g), die zur Befriedigung der Masseforderungen nicht hinreicht, nach den Bestimmungen der §§ 46 KO. und 47 (2) KO. unter die Massegläubiger. Es vertrat die Auffassung, daß alle Ansprüche des Masseverwalters, die nicht Barauslagen zum Gegenstand haben, als Masseforderungen im Sinne des § 46 (1) Z. 2 KO. anzusehen seien. Die Forderung des Masseverwalters im Betrage von 78.556 S 64 g konkurriere daher mit ... mehr lesen...
Norm: EO §65 DEO §78ZPO §528 Abs2 F4
Rechtssatz: Wird auf Grund mehrerer Exekutionstitel zur Hereinbringung verschiedener Forderungen Exekution geführt, so werden die einzelnen Ansprüche bei Beurteilung der Frage der Zulässigkeit des Revisionsrekurses gesondert behandelt, auch wenn die dem Titel zu Grunde liegenden Forderungen in tatsächlichem oder rechtlichem Zusammenhang stehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
In der Verlassenschaftssache Franz P. wurden die Kosten des Absonderungskurators Dr. Otto B. mit insgesamt 91.891.44 S bestimmt. Diese Kostenforderung machte Dr. Otto B. im Konkurse als Masseforderung geltend. Bei einer am 6. Oktober 1961 abgehaltenen Gläubigerausschußsitzung wurde einstimmig ein Vergleichsvorschlag Dris. B. angenommen, wonach die Hälfte der dem Absonderungskurator zugesprochenen Kosten zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuer als Masseforderung, die andere Hälfte des H... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs der verpflichteten Partei gegen die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung zurück. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des betreibenden Gläubigers auf Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ab, das Rekursgericht gab ihm statt. Der Verpflichtete erhebt gegen die Entscheidung II. Instanz Revisionsrekurs mit dem Begehren, sie dahin abzuändern, daß der Beschl... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2ZPO §528 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag auf Bewilligung einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ist der Revisionsrekurs unzulässig, wenn die Forderung des betreibenden Gläubigers S 1.000,-- nicht übersteigt. Entscheidungstexte 3 Ob 25/62 Entscheidungstext OGH 28.02.1962 3 Ob 25/62 SZ 35/29 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs3 B3AußStrG 2005 §62 Abs5 B3AußStrG 2005 §63AußStrG 2005 §72
Rechtssatz: Keine selbständige Streitbewertung bei Rechtsmittelklagen. Der Streitgegenstand der Wiederaufnahmsklage ist denknotwendig derselbe wie im Hauptprozess (SZ 10/350, AnwBl 1929,114). Entscheidungstexte 6 Ob 449/61 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 I
Rechtssatz: Verhängung einer Mutwillensstrafe über den Rechtsanwalt, der im Wege eines aussichtslosen Revisionsrekurses eine abgelehnte Fristverlängerung faktisch herbeiführen will. Entscheidungstexte 1 Ob 71/58 Entscheidungstext OGH 05.02.1958 1 Ob 71/58 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 D3bZPO §528 Abs2 Z5 D3bAußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2a
Rechtssatz: Der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses ist eine Kostenentscheidung, der Rechtsgang an den OGH ist in jedem Falle unzulässig, auch bei rein formaler Entscheidung der zweiten Instanz ohne Überprüfung der Sachentscheidung des Erstrichters. Entscheidungstexte 2 Ob 296/57 Entscheidungstext OGH 12.06.19... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 D3bZPO §528 Abs2 Z5 D3bAußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2a
Rechtssatz: Der Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses ist eine Kostenentscheidung, der Rechtsgang an den OGH ist in jedem Falle unzulässig, auch bei rein formaler Entscheidung der zweiten Instanz ohne Überprüfung der Sachentscheidung des Erstrichters. Entscheidungstexte 2 Ob 296/57 Entscheidungstext OGH 12.06.19... mehr lesen...
Norm: KO §125 Abs2KO §125 Abs4ZPO §528 Abs2 Fall2 D4b
Rechtssatz: Von der zweiten Instanz nach § 125 Abs 4 KO gefaßte Beschlüsse sind Entscheidungen über den Kostenpunkt; daher gemäß § 528 Abs 1 zweiter Fall ZPO unanfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 467/56 Entscheidungstext OGH 12.09.1956 2 Ob 467/56 Veröff: JBl 1956 H24,647 5 Ob 253... mehr lesen...
Norm: ZPO §512ZPO §528 Abs2
Rechtssatz: Eine gemäß §§ 512, 528 Abs 2 ZPO verhängte Mutwillensstrafe kann nicht vom OGH im Gnadenwege erlassen werden. Entscheidungstexte 2 N 21/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 2 N 21/56 Veröff: JBl 1956,450 3 Ob 114/95 Entscheidungstext OGH 28.01.1998 3 Ob 114/95 Beisatz: § 528 Abs 4 ZPO. (T1) ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs3MG §21 Abs1 MGZPO §496 Abs2ZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533
Rechtssatz: Bei Zurückverweisung einer Kündigungssache wegen Feststellungsmängel nach § 496 Abs 1 Z 3 ZPO ist neues Vorbringen und daher auch die Einwendung nach § 19 Abs 3 MG statthaft. Entscheidungstexte 7 Ob 271/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 7 Ob 271/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 I
Rechtssatz: Mutwillensstrafe wegen eines Revisionsrekurses, der gegen einen rekursgerichtlichen Beschluß gerichtet ist, mit welchem ein Antrag, einem nach § 528 ZPO unzulässigen Kostenrekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, abgewiesen wird. Entscheidungstexte 2 Ob 251/56 Entscheidungstext OGH 02.05.1956 2 Ob 251/56 Veröff: JBl 1956 H15-16,411 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs1ZPO §528 D3aZPO §528 Abs2 Z2ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Beschluß über die Aufrechterhaltung oder Beendigung der Haftung der erlegten aktorischen Kaution (Erfolglassungsbeschluß, bzw Aufhebung desselben) ist eine Kostenentscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 212/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 1 Ob 212/56 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs1ZPO §528 D3aZPO §528 Abs2 Z2ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Beschluß über die Aufrechterhaltung oder Beendigung der Haftung der erlegten aktorischen Kaution (Erfolglassungsbeschluß, bzw Aufhebung desselben) ist eine Kostenentscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 212/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 1 Ob 212/56 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs1ZPO §528 D3aZPO §528 Abs2 Z2ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Beschluß über die Aufrechterhaltung oder Beendigung der Haftung der erlegten aktorischen Kaution (Erfolglassungsbeschluß, bzw Aufhebung desselben) ist eine Kostenentscheidung. Entscheidungstexte 1 Ob 212/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 1 Ob 212/56 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 I
Rechtssatz: Verhängung einer Mutwillensstrafe von vierhundert Schilling wegen beleidigender Ausfälle im Rekurs gegen eine Ordnungsstrafe. Entscheidungstexte 2 Ob 218/54 Entscheidungstext OGH 14.04.1954 2 Ob 218/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044295 Dokument... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 I
Rechtssatz: Eine Mutwillensstrafe nach § 528 Abs 2 ZPO kann nur vom OGH verhängt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 550/51 Entscheidungstext OGH 07.11.1951 2 Ob 550/51 5 Ob 353/87 Entscheidungstext OGH 01.09.1987 5 Ob 353/87 Beisatz: An dieser Rechtslage hat sich durch die ZVN 1983 nicht geändert. (T1... mehr lesen...
Der Kläger kundigte Josef P. dessen Wohnung, dem Johann S. dessen Magazin und dem Gerhard E. dessen provisorischen Wagenabstellraum, alle Bestandgegenstände im Hause Wien, XIX., K.gasse 19, mit einheitlichem Schriftsatz auf. Gegen die Kündigung erhoben Josef P. und Gerhard E. Einwendungen, nicht jedoch der Beklagte Johann S., so daß die Kündigung diesem gegenüber rechtswirksam wurde. Das Erstgericht führte mit den restlichen Parteien die Streitverhandlung durch und fällte gegen alle... mehr lesen...
Das Rekursgericht hat in Abänderung des Beschlusses der ersten Instanz ausgesprochen, daß die Erhöhung des Unterhaltes nicht ab 10. August 1948, sondern ab 25. Oktober 1948 einzutreten habe. Den dagegen erhobenen Revisionsrekurs der Berufsvormundschaft hat das Rekursgericht unter Hinweis auf § 14 Abs. 2 AußstrG. als unzulässig zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hat dem Rekurs der Landesberufsvormundschaft nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Begrü... mehr lesen...
Das Erstgericht hatte auf Antrag einer Partei das Verfahren gemäß § 191 ZPO. bis zur Beendigung eines bei einem anderen Gerichte anhängigen Strafverfahrens unterbrochen. Über Rekurs der klagenden Partei hat die zweite Instanz die Entscheidung des Erstgerichtes dahin abgeändert, daß der Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens abgewiesen wurde. Der gegen die Entscheidung der zweiten Instanz ergriffene Revisionsrekurs wurde vom Obersten Gerichtshof als unzulässig zurückgewiesen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 C4
Rechtssatz: Ein Beschluss des Rekursgerichtes, der den Rekurs aus formellen Gründen als unzulässig behandelt, ist nicht als Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses anzusehen. Entscheidungstexte 4 Ob 612/31 Entscheidungstext OGH 30.12.1931 4 Ob 612/31 Veröff: SZ 13/278 1 Ob 252/36 Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 C4
Rechtssatz: Ein Beschluss des Rekursgerichtes, der den Rekurs aus formellen Gründen als unzulässig behandelt, ist nicht als Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses anzusehen. Entscheidungstexte 4 Ob 612/31 Entscheidungstext OGH 30.12.1931 4 Ob 612/31 Veröff: SZ 13/278 1 Ob 252/36 Entscheidungstext OGH 24... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §502 Abs3 DhZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533AußStrG 2005 §59 Abs2AußStrG 2005 §62 Abs3 B3AußStrG 2005 §62 Abs5 B3AußStrG 2005 §63AußStrG 2005 §72
Rechtssatz: Der Wert des Streitgegenstandes im Wiederaufnahmsprozess kann grundsätzlich kein höherer sein als der des Hauptprozesses. Entscheidungstexte 1 Ob 1329/27 Entscheidungstext OGH 12.01.1928 1 Ob 1329/27 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE1ZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533
Rechtssatz: An eine der Vorschrift des § 500 Abs 2 ZPO entsprechende Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht ist das Revisionsgericht gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 526/27 Entscheidungstext OGH 13.07.1927 1 Ob 526/27 Veröff: SZ 9/189 1 Ob 17/84 Entscheidungs... mehr lesen...