Begründung: Im Beschluß vom 31.Oktober 1984, ON 22 - nicht, wie der Rechtsmittelwerber vermeint, im Beschluß vom 6.August 1984, ON 18 - wurde (nach Einstellung der früheren führenden betreibenden Gläubigern bewilligten Exekutionen) der A als führend gewordener betreibender Gläubigerin aufgetragen, binnen vierzehn Tagen einen Vorschuß von 15.000 S zur Deckung der für die Schätzung und den Verkauf voraussichtlich auflaufenden Kosten beim Erstgericht zu erlegen, widrigens das Versteige... mehr lesen...
Begründung: Die am 24.8.1969 geborene Klägerin begehrt die Zahlung von S 71.000 s.A. und die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle künftigen Ansprüche der Klägerin aus dem Unfall vom 23.5.1982. Sie bringt vor, sie sei am 23.5.1982 im Gasthaus des Beklagten zum Abendessen gewesen. Während ihre Eltern im Gastgarten auf das Essen gewartet hätten, sei die Klägerin zwischen dem Parkplatz des Gasthauses und dem Kinderspielplatz spazieren gegangen. Die Klägerin habe dabei einen 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Mietzinsrückstandes von S 882,50 s.A. und zur Räumung der von ihr gemieteten Wohnung in Linz, Rathausgasse 5/II, weil er den Mietvertrag wegen des Zinsrückstandes gemäß § 1118 ABGB als aufgelöst erkläre. Die Beklagte bestritt den Zinsrückstand. Das Erstgericht sprach mit Beschluß aus, daß die Beklagte dem Kläger an rückständigen Mietzinsen bis einschließlich 30.5.1985 den Betrag von S 66,78 schulde. Den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: § 528 Abs 2 ZPO findet auf Beschlüsse, mit denen das Berufungsgericht eine Revision zurückweist, keine Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 661/85 Entscheidungstext OGH 26.11.1985 2 Ob 661/85 7 Ob 618/88 Entscheidungstext OGH 30.06.1988 7 Ob 618/88 nur: § 528 Abs 2 ZPO findet auf Besc... mehr lesen...
Norm: ZPO §523ZPO §528 Abs2AußStrG 2005 §45AußStrG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 ZPO bezieht sich ihrem Wortlaut und ihrem Sinn nach nur auf Entscheidungen des Rekursgerichtes, mit denen über ein an das Rekursgericht gerichtetes Rechtsmittel abgesprochen wurde, nicht aber auf solche, mit denen das Rekursgericht als Durchlaufgericht ein an den OGH gerichtetes Rechtsmittel zurückwies. Die Anwendung der im ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagten mit Urteil vom 29. 11. 1984 (ON 15) zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger den Betrag von S 4399,60 s.A. zu bezahlen; das auf Zahlung eines weiteren Betrages von S 34.399,60 s.A. gerichtete Mehrbegehren des Klägers wies es ab. Dieses Urteil wurde vom Kläger in seinem klagsabweisenden Teil mit Berufung bekämpft. Mit Urteil vom 10. 4. 1985 (ON 21) gab das Berufungsgericht diesem Rechtsmittel keine Folge. Gegen dieses Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Nach Urteilsfällung verfügte das Erstgericht auf Antrag der klagenden Partei die Berichtigung des Verhandlungsprotokolls vom 25. April 1985. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der beklagten Partei Folge und wies den Protokollberichtigungsantrag ab. Zur Frage der Zulässigkeit des abgesonderten Rekurses kann auf die bisherige Rechtsprechung verwiesen werden (JBl.1956, 53 = EvBl.1956/10; vgl. auch Fasching II 1003). Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile (- die zweitbeklagte Partei ist persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei -) stehen als Zeitungsherausgeber (Medieninhaber) miteinander in Wettbewerb. Die beklagten Parteien brachten in den 'D E' vom 2./3.März 1985 auf Seite 4 folgenden redaktionellen Bericht über die Ergebnisse der Mediaanalyse 1985: 'Die SN haben mit Abstand die meisten Leser: täglich 178.000. Klare Führung der D E in allen Alters- und Sozialschichten. Wien, Salzburg... mehr lesen...
Norm: JN §3ZPO §500 Abs2 IIaZPO §500 Abs3 IIIaZPO §526 Abs3 FZPO §527 Abs1 AZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Die für die Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz erforderlichen rein verfahrensrechtlichen Bewertungen und Zulässigkeitsaussprüche sind ausschließlich dem Gericht zweiter Instanz vorbehalten. Zur Entscheidung über einen Parteienantrag auf Ergänzung der Rechtsmittelentscheidung durch einen für die Anfechtbarkeit als ... mehr lesen...
Begründung: Das mit dem außerstreitigen Verfahren nach §§ 229 ff AußStrG zur nachehelichen Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG befaßte Bezirksgericht erließ eine einstweilige Verfügung im Sinne des § 382 Z 8 lit.c EO. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Innerhalb einer 14-tägigen Frist ab Zustellung dieser Rekursentscheidung brachte der Antragsgegner einen als 'außerordentliche Revision' bezeichneten Schriftsatz an das Erstgericht zur Postaufgabe. Nach dem Inhalt dieser Eing... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung von 704.100,- S s.A. und 180.427,10 S s.A. ist hinsichtlich der 137/8983-Anteile der verpflichteten Partei an der Liegenschaft EZ 1081 Katastralgemeinde Meidling ein Zwangsversteigerungsverfahren anhängig. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. Dezember 1984 wurde den betreibenden Parteien Friedrich A u.a. zur Erwirkung des Ausschlusses der Verpflichteten aus der Gemeinschaft der Miteigentümer hinsichtlich derselben Anteile die Ver... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht einen Rekurs der Drittschuldnerin gegen eine erlassene einstweilige Verfügung als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit des dagegen erhobenen Rekurses kann wegen des Fehlens der erforderlichen Aussprüche des Rekursgerichtes derzeit nicht beurteilt werden. Sie ist nach § 528 Abs. 1 Z 5 und Abs. 2 ZPO in Verbindung mit den §§ 78 und 402 Abs. 2 EO davon abhängig, ob der... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der minderjährigen Kinder Michael A, geboren am 12.Mai 1974, und Karin A, geboren am 29.August 1975, Elisabeth und Franz A, wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 1.März 1985, 23 Cg 296/84, geschieden. Am 19.Oktober 1984, modifiziert am 25.Oktober 1984, stellte die Mutter den Antrag, den Vater ab 1.November 1984 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von S 4.500,-- an Michael A und von S 2.700,-- an Karin A zu verpflichten, da er ... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 AZPO §519 Abs1 E5ZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Weist das Berufungsgericht den Rekurs gegen seinen unter Rechtskraftvorbehalt erfolgten Aufhebungsbeschluß wegen Verspätung zurück, ist dieser Zurückweisungsbeschluß im Rahmen eines drittinstanzlichen Rekursverfahrens ergangen, weshalb § 519 Abs 1 ZPO nicht anzuwenden ist und auch die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 ZPO nicht zum Tragen kommt. Entschei... mehr lesen...
Begründung: Zu I: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht den Rekurs der zweit- bis sechstbeklagten Parteien gegen den unter Rechtskraftvorbehalt erfolgten Aufhebungsbeschluß ON 54 als verspätet zurück. Der Aufhebungsbeschluß war der Beklagtenvertreterin am 6.2.1985 zugestellt und das an das Berufungsgericht adressierte Rechtsmittel am 6.3.1985 zur Post gegeben worden. Es langte am 7.3.1985 beim Berufungsgericht ein und wurde von diesem sofort an das Erstgericht wei... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 HIV2ZPO §528 Abs2 B
Rechtssatz: Ist im Hinblick auf den Streitwert eine Revision gegen das bestätigende Urteil des Berufungsgerichtes unzulässig, so ist der unrichtige Ausspruch über die Zulässigkeit der Revision als nicht beigesetzt anzusehen. Entscheidungstexte 8 Ob 507/85 Entscheidungstext OGH 19.06.1985 8 Ob 507/85 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 CZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Gegen die abändernde Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, womit einem Berichtigungsantrag stattgegeben wird, ist unter den Voraussetzungen des § 528 Abs 2 ZPO der Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 35/85 Entscheidungstext OGH 19.06.1985 8 Ob 35/85 European Case Law Identif... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die leibliche eheliche Mutter der beklagten Parteien; ihre Ehe mit deren Vater wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 12. 1976 rechtskräftig geschieden. Während aufrechter Ehe zeigte sie eine Neigung zu Alkohol- und Medikamentenmißbrauch und versorgte die Kinder unregelmäßig. Nach 1974 verschlechterte sich der Zustand der Klägerin derart, daß der Vater der Beklagten die Hausarbeit übernahm. Zwischen 1974 und 1982 mußte da... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Erstgerichtes vom 18. 1. 1984, 8 Cg 220/80-26, wurde neben dem Zuspruch eines Schadenersatzbetrages in dessen Punkt 2 den Beklagten gegenüber festgestellt, daß sie der Klägerin zur ungeteilten Hand für alle jene Schäden ersatzpflichtig sind, die die Klägerin auf Grund des Verkehrsunfalles vom 13. 5. 1980 in L***** auf der U*****straße auf der Höhe des Geschäftes der Firma B***** in Zukunft noch erleidet, wobei die Haftung der Zweitbeklagten der Höhe n... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §239 Abs3ZPO §528 Abs2 H
Rechtssatz: Übersteigt der Wert des in 2. Instanz noch strittigen Teiles des Meistbotes zwar 15.000,-- S, nicht aber 300.000,-- S, liegt die Sache also im sogenannten Zulassungsbereich, muß die Rekursentscheidung gemäß §§ 78 EO, 526 Abs 3, 528 Abs 2 ZPO den Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthalten. Dies gilt auch für einen Verteilungsbeschluß; denn die Sondernorm des § 239 Abs 3 EO ... mehr lesen...
Begründung: Auf der aus den Grundstücken 74/1, 75, 274 und 384 bestehenden Liegenschaft EZ 134 Grundbuch Bad Gleichenberg sind in den besten Rängen für die Darlehensforderungen der I von 2,000.000 S samt Nebengebühren und eine Nebengebührensicherstellung von 400.000 S (H 219), von 700.000 S samt Nebengebühren und eine Nebengebührensicherstellung von 140.000 S (H 222) und für die Kreditforderungen bis zu den Höchstbeträgen von 360.000 S (H 220) und 600.000 S (H 235) Pfandrechte einve... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Verfahrens über die von beiden Seiten beantragte Änderung des väterlichen Unterhaltsbeitrages trug das E r s t g e r i c h t dem Vater mit Beschluß vom 20.3.1985, ON 161, auf, binnen 14 Tagen einen Kostenvorschuß von 10.000 S für einen Sachverständigenbeweis zu erlegen. Gleichzeitig wies das Erstgericht den Antrag des Vaters auf Bewilligung der Verfahrenshilfe durch die Begünstigungen nach § 64 Abs.1 Z 1 ZPO ab (ON 162). Gegen beide Beschlüsse erhob der Vate... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Wert des im Rekursverfahren noch strittigen Teiles des Meistbotes zwar 15.000 S, nicht aber 300.000 S übersteigt, die Sache also im sog.Zulassungsbereich liegt, muß die Rekursentscheidung gemäß §§ 78 EO, 526 Abs.3, 528 Abs.2 ZPO den Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses enthalten. Dies gilt auch für einen Verteilungsbeschluß; denn die Sondernorm des § 239 Abs.3 EO schafft nur eine Ausnahme von der Rech... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Bank wurde zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 70.000,- samt Zinsen und Kosten die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 54 in der Katastralgemeinde Gloggnitz mit einem Geschäfts- und Wohnhaus im Ortszentrum bewilligt. Ihren Höchstbetragspfandrechten C 167 und D 171 bis zu S 1,020.000,- und S 300.000,- und ihrem Pfandrecht C 196 für die Forderung von S 850.000,- geht die in C 160 lit b auf Grund des Schenkungsvertra... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 3.7.1981 erfolgten Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der C D m.b.H. und nach Annahme des Ausgleichsvorschlags, in dem sich die Schuldnerin der überwachung durch den Ausgleichsverwalter (Kläger) als Sachwalter der Gläubiger unterwarf und erklärte, dem Sachwalter ihr gesamtes Vermögen zu übergeben und ihm unwiderruflich Verwertungs- und Verkaufsvollmacht zu erteilen, bevollmächtigte die Ausgleichsschuldnerin den Kläger am 9.10.1981 unwiderruf... mehr lesen...
Begründung: Am 20.12.1983 wurde u.a. die Liegenschaft EZ 362 Kat.Gem. Predlitz versteigert, bei der in COZ-Zl 6 die Reallast der lebenslänglichen Rente für Siegmunde D einverleibt war. Gegenstand des Verfahrens in dritter Instanz ist nur mehr der Umfang der an diese Reallastberechtigte aus dem Meistbot zuzuweisenden Beträge für rückständige Reallastleistungen. Ab dem Zuschlagstag sind die Ansprüche der Reallastberechtigten von der Ersteherin zu tragen, da diese die Reallast in Anrec... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang zum Zwecke der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches im Betrag von S 5 Mio. gegen Mitglieder des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofes, in eventu gegen die REPUBLIK ÖSTERREICH. In der gleichzeitig überreichten Klage wird ausgeführt, der Akademische Senat der Universität Wien habe seine, des Klägers, Weiterbestellung als Universitätsassistent über den 30.4.1978 hinaus mit der
Begründung: ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien dem von Dr.Wolfgang C als Subsidiarankläger hinsichtlich sämtlicher Mitglieder der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einschließlich des Präsidenten des genannten Gerichtes gestellten Ablehnungsantrag nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Seine dagegen erhobene, als 'Rekurs' bezeichnete Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen Beschlüsse gemäß § 74 StPO - wie bereits... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlungstagsatzung vom 28.2.1983 schränkte die Klägerin ihr Begehren (auf Unterlassung genau bezeichneter Lärmimmissionen) auf Kostenersatz ein. Das Erstgericht verurteilte die Beklagten zum Ersatz der mit S 39.677,50 bestimmten Prozeßkosten; das Kostenmehrbegehren von S 22.086,15 wies es ab. Das Gericht zweiter Instanz wies die als Berufung bezeichneten Rekurse der Streitteile und deren als Berufungsmitteilung bezeichneten Gegenschriften zurück und führte hie... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien stellten am 2.3.1982, vor Einleitung eines Prozesses, den Antrag, zur Sicherung ihres Anspruches auf widmungsgemäße Verwendung von Bankhaftbriefen, die die H über den Betrag von je S 740.000,-- ausgestellt habe, ihrem Gegner mittels einstweiliger Verfügung die Verfügung über diese Bankhaftbriefe und insbesondere ihre Fälligstellung zu untersagen und der H den Auftrag zu erteilen, bis auf weitere gerichtliche Anordnung keine Auszahlung der Haftung... mehr lesen...