Norm: ZPO §528 Abs2 I
Rechtssatz: Die vollkommen überflüssige und überdies unzulässige bzw aussichtslose, anscheinend nur dem Interesse des Vertreters der betreibenden Partei an der Erhöhung seiner Honoraransprüche dienende Erhebung von Rechtsmitteln stellt eine mutwillige Anrufung des OGH dar und war durch Verhängung einer Mutwillensstrafe über den Vertreter der betreibenden Partei zu ahnden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §49 Abs1KO §125 Abs2ZPO §528 Abs2 D4b
Rechtssatz: Auch die Frage, ob und in welchem Range Kosten des Masseverwalters im Sinne des § 49 Abs 1 KO (Barauslagen, Belohnung für Mühewaltung) aus der Sondermasse zu berücksichtigen sind, betrifft den Kostenpunkt. Entscheidungstexte 3 Ob 163/79 Entscheidungstext OGH 04.06.1980 3 Ob 163/79 Veröff: SZ 53/90 ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 14. März 1977 bewilligte das Erstgericht der protokollierten Firma W P zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 90 449.93 S samt Angang gegen J J die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 944 KG T. Am 27. April 1977 eröffnete das Landesgericht Linz über das Vermögen des J J den Konkurs. Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht mit Beschluß vom 4. November 1977 gemäß § 119 Abs. 1 KO die gerichtliche Veräußerung der oben bezeichneten ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt mit ihrer am 13. Feber 1978 beim Erstgericht überreichten Klage die Scheidung ihrer am 19. September 1964 vor dem Standesamt S mit dem Beklagten geschlossenen Ehe. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Klägerin verband mit ihrer Klage den Antrag, durch einstweilige Verfügung ihr den abgesonderten Wohnort (bei ihren Eltern in F bei Stuttgart) zu bewilligen und den Beklagten ab 8. Feber 1978 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 2000 S an si... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte die Beklagten, dem als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Elisabeth H in das Verfahren eingetretenen Kläger. den von der Gemeinschuldnerin bei einem Verkehrsunfall am 14. März 1975 erlittenen Schaden in Höhe von 31 497.66 S samt Anhang zu ersetzen. In diesem Betrag sind die vom Kläger in der letzten Streitverhandlung auf 11 994.72 S eingeschränkten Mietwagenkosten enthalten. Das Erstgericht ging bei seiner Entscheidung irrtümlich davon aus, daß... mehr lesen...
Die zur Durchführung der Realteilung mehrerer gemeinschaftlicher Liegenschaften der Parteien gemäß § 351 EO bewilligte Exekution wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27. Dezember 1977, wegen Nichterlages der den Parteien zur Deckung der Sachverständigengebühren auferlegten Kostenvorschüsse gemäß § 200 Z. 3 EO eingestellt. Nach Rechtskraft des Einstellungsbeschlusses erlegten die betreibenden Gläubiger den ihnen aufgetragenen Kostenvorschuß und beantragten die Fortsetzung der Exeku... mehr lesen...
Mit ihrer am 13. Feber 1976 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Verurteilung des Beklagten zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 S mit der Begründung: , daß sie mit ihm in aufrechter Ehe lebe. Sie habe ihn am 14. August 1975 - zum zweiten Mal - geheiratet. 14 Tage später habe der Beklagte den gemeinsamen ehelichen Haushalt verlassen. Mit einem am 17. November 1976 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die Klägerin, dem Beklagten mit ... mehr lesen...
Der Antragsteller ist Kommanditist der Erstantragsgegnerin und Gesellschafter der Zweitantragsgegnerin. Die Zweitantragsgegnerin ist einziger Komplementär der Erstantragsgegnerin. Der gültige Gesellschaftsvertrag der Erstantragsgegnerin vom 31. Jänner 1974 enthält in Punkt XXII folgende Bestimmung: "Mit Wirkung für das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern bzw. zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft wird vereinbart, daß den Kommanditisten Kontrollrechte wie einem nic... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B6VerfHG ArtVIII §3 Abs1ZPO §528 Abs2 Z4
Rechtssatz: § 528 Abs 1 Z 3 ZPO seit WGN 1989: § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ist zufolge Art VIII § 3 Abs 1 VerfHG sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 638/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 3 Ob 638/76 Veröff: EvBl 1977/175 S 397 5 Ob 597/77 Entscheidungstext OGH 31.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B6VerfHG ArtVIII §3 Abs1ZPO §528 Abs2 Z4
Rechtssatz: § 528 Abs 1 Z 3 ZPO seit WGN 1989: § 528 Abs 2 Z 4 ZPO ist zufolge Art VIII § 3 Abs 1 VerfHG sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 638/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 3 Ob 638/76 Veröff: EvBl 1977/175 S 397 5 Ob 597/77 Entscheidungstext OGH 31.... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 Z2 D1ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: § 528 Abs 1 Z 2 ZPO (jetzt: § 528 Abs 2 Z 3 ZPO) schließt die Überprüfung der Entscheidung über die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens durch den OGH aus. Entscheidungstexte 3 Ob 75/76 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 3 Ob 75/76 3 Ob 73/76 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 Z2 D1ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: § 528 Abs 1 Z 2 ZPO (jetzt: § 528 Abs 2 Z 3 ZPO) schließt die Überprüfung der Entscheidung über die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens durch den OGH aus. Entscheidungstexte 3 Ob 75/76 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 3 Ob 75/76 3 Ob 73/76 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 3 Ob ... mehr lesen...
Am 9. März 1970 ereignete sich auf der Bundesstraße 4 in der Ortschaft G zwischen einem von dem Präsenzdiener des Bundesheeres Ronald A gelenkten Heereskraftfahrzeug und einem vom Kläger gelenkten PKW - ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger Personen - und Sachschaden erlitt. Ronald A wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt. Der Kläger hatte sich diesem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen, wurde jedoch mit seinen gegen Ronald A erhobenen An... mehr lesen...
Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 8. Dezember 1968, den Franz R als Lenker eines bei der Beklagten gegen Haftpflicht versicherten LKW verschuldet hatte, schwer verletzt. Er schloß sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter an und erwirkte den Zuspruch von 5000 S Schmerzensgeld sowie die Bestimmung seiner Kosten als Privatbeteiligter mit 8842.90 S. Diese Kosten und die Kosten der Bewilligung der Forderungsexekution auf den Befreiungsanspruch des Versicherten Franz R gegen... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C1ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Ein bestätigender Beschluß liegt auch dann vor, wenn dieser im Kostenpunkt von der Entscheidung der ersten Instanz abweicht. Entscheidungstexte 3 Ob 10/74 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 3 Ob 10/74 6 Ob 587/76 Entscheidungstext OGH 03.06.1976 6 Ob 587/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C1ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Ein bestätigender Beschluß liegt auch dann vor, wenn dieser im Kostenpunkt von der Entscheidung der ersten Instanz abweicht. Entscheidungstexte 3 Ob 10/74 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 3 Ob 10/74 6 Ob 587/76 Entscheidungstext OGH 03.06.1976 6 Ob 587/76 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 C6
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit von bestätigenden Beschlüssen des Rekursgerichtes, mit denen die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit verworfen wird. Entscheidungstexte 4 Ob 62/73 Entscheidungstext OGH 03.07.1973 4 Ob 62/73 4 Ob 595/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 4 Ob 595/73 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 C6
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit von bestätigenden Beschlüssen des Rekursgerichtes, mit denen die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit verworfen wird. Entscheidungstexte 4 Ob 62/73 Entscheidungstext OGH 03.07.1973 4 Ob 62/73 4 Ob 595/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 4 Ob 595/73 Vgl auch ... mehr lesen...
Dem Kläger steht im sogenannten F-Bach von seiner Einmundung in die Drau etwa 2.2 km flußaufwärts das Fischereirecht zu. Er behauptet, der Beklagte habe aus einer ihm gehörigen, oberhalb des Fischwassers gelegenen Lehmgrube ungeklärte Abwässer in den F-Bach eingeleitet, was Ertragsverluste an Krebsen und Forellen zur Folge gehabt habe. Im Jahre 1969 habe der Schaden S 8000.- betragen, worauf der Beklagte bis auf einen Rest von S 1253.18 Zahlung geleistet habe; der Schaden im Jahre 197... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 Z1 B4ZPO §41 B3ZPO §528 D1ZPO §528 D3eZPO §528 D5ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Um von einer Kostenentscheidung im Sinne des § 528 Abs 1 zweiter Fall ZPO sprechen zu können, muß es sich um eine Kostenforderung handeln, die jedenfalls bei Beginn des Rechtsstreites neben einer Hauptforderung geltend gemacht wurde, also lediglich akzessorischer Natur war. Wurde sie dagegen selbständig eingeklagt, so findet die angeführte Besch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 Z1 B4ZPO §41 B3ZPO §528 D1ZPO §528 D3eZPO §528 D5ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Um von einer Kostenentscheidung im Sinne des § 528 Abs 1 zweiter Fall ZPO sprechen zu können, muß es sich um eine Kostenforderung handeln, die jedenfalls bei Beginn des Rechtsstreites neben einer Hauptforderung geltend gemacht wurde, also lediglich akzessorischer Natur war. Wurde sie dagegen selbständig eingeklagt, so findet die angeführte Besch... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2AußStrG §16 BAußStrG §16 C1AußStrG §16 C4AußStrG 2005 §62ZPO §528 Abs2 Z2 C4ZPO §528 Abs2 Z2 C6
Rechtssatz: Auch eine "Maßgabebestätigung" ist ein Konformatsbeschluss, sofern dieser Beisatz nur einer Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichtes dient, wenn damit also keine Änderung des Inhaltes der erstgerichtlichen Entscheidung und ihrer Rechtskraftwirkung gegenüber den Parteien und Beteiligten vorgenommen werden soll ... mehr lesen...
Die betreibenden Gläubiger Arthur G und Rudolf P beantragten auf Grund des Anmeldungsverzeichnisses des HG Wien, Sa 15/70, beim Titelgericht Fahrnisexekution gegen die Ausgleichsschuldnerin zur Hereinbringung der Forderungen von S 4072.- und S 4057.-. Das Erstgericht wies beide Exekutionsanträge ab. Der bei der Tagsatzung am 10. 6. 1970 angenommene Ausgleich hatte nämlich folgenden wesentlichen Inhalt: Die Ausgleichsschuldnerin bezahlt an die nicht bevorrechteten Gläubiger 40%, zahl... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, daß die Beklagte mehrmals in der Kronenzeitung Inserate erscheinen lassen habe, die als "öffentliche Kundmachung" bezeichnet waren und in denen angekundigt wurde, sie verkaufe wegen Schließung ihres Perückengeschäftes Perücken zu verbilligten Preisen, nämlich bis zu 80% unter dem Wert. Die Beklagte habe keine behördliche Genehmigung für die Veranstaltung eines Ausverkaufes gehabt. Die Behauptung, daß die Perücken zu besonders günstigen Preisen, nämlich 80% unter ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 C4ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Eine Bestätigung der Entscheidung des Erstgerichtes durch das Rekursgericht liegt dann vor, wenn die beiden Instanzen nach meritorischer Prüfung zum selben Ergebnis gelangten. Ein durch das Rekursgericht beigefügter Beisatz - hier zeitliche Begrenzung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 391 EO - schadet nicht, wenn nur der Beschwerdeführer - hier der Gegner der gefährdeten Partei - durch den Spr... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 GZPO §528 Abs2 Z6
Rechtssatz: § 528 Abs 1 fünfter Fall ZPO schließt für alle über Beschlüsse im Besitzstörungsverfahren erster Instanz ergehenden Entscheidungen des Rekursgerichtes, mögen diese meritorischer oder formeller Art sein, die Anfechtbarkeit aus. Entscheidungstexte 7 Ob 183/69 Entscheidungstext OGH 29.10.1969 7 Ob 183/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 C2ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Spricht die Entscheidung zweiter Instanz zwar aus, dass einem Rekurs Folge gegeben werde, handelt es sich aber in Wahrheit um eine Bestätigung des erstgerichtlichen Beschlusses in seinen wesentlichen Punkten und bei der Veränderung des Spruches lediglich um Einfügungen und Verdeutlichungen, so ist ein Revisionsrekurs nicht zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 C2ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Spricht die Entscheidung zweiter Instanz zwar aus, dass einem Rekurs Folge gegeben werde, handelt es sich aber in Wahrheit um eine Bestätigung des erstgerichtlichen Beschlusses in seinen wesentlichen Punkten und bei der Veränderung des Spruches lediglich um Einfügungen und Verdeutlichungen, so ist ein Revisionsrekurs nicht zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 D1ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Eine Anrufung der dritten Instanz ist auch dann unzulässig, wenn es sich im Wesen um eine Entscheidung handelt, die nur für die Kostenfrage von Belang ist (Vgl 3 Ob 175/37 = RZ 1937,297, 2 Ob 392/36 = Rsp 1936/265). Entscheidungstexte 6 Ob 265/64 Entscheidungstext OGH 30.09.1964 6 Ob 265/64 4 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 D1ZPO §528 Abs2 Z3
Rechtssatz: Eine Anrufung der dritten Instanz ist auch dann unzulässig, wenn es sich im Wesen um eine Entscheidung handelt, die nur für die Kostenfrage von Belang ist (Vgl 3 Ob 175/37 = RZ 1937,297, 2 Ob 392/36 = Rsp 1936/265). Entscheidungstexte 6 Ob 265/64 Entscheidungstext OGH 30.09.1964 6 Ob 265/64 4 O... mehr lesen...