Norm
EO §394Rechtssatz
In Bezug auf § 528 Abs 1 Z 3 ZPO besteht zwischen den Kosten des Provisorialverfahrens und den Kosten eines Exekutionsverfahrens oder auch Impugnationsverfahrens kein Unterschied, der eine Verschiedenbehandlung rechtfertigte: In allen Fällen handelt es sich um Verfahrenskosten, über die an sich im jeweiligen Verfahren zu entscheiden ist. Für sämtliche dieser Kosten treffen die Argumente zu, mit denen die Anwendung des § 528 Abs 2 Z 3 ZPO im Verfahren nach § 394 EO begründet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110664Im RIS seit
11.09.1998Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011