Begründung: Das Verfahren über die Zinsrückstands- und Räumungsklage wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 25.2.1997 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle des Magistrats Graz über den am 5.2.1997 von der Beklagten erhobenen Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8, 9, 11 und 12 MRG gemäß § 41 MRG unterbrochen. Am 19.9.1997 rief die Klägerin zu 5 Msch 106/97a des Erstgerichtes gemäß § 40 Abs 2 MRG das Gericht zur Entscheidung an, weil das Verfahren vo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren auf Zahlung von S 208.935,48 sA abgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 7.5.1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" der klagenden Partei. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140 zu ... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei begehrte von dieser gemäß § 394 EO den Ersatz seiner (infolge erfolgloser Versuche der Aufnahme von Krediten, Notarspesen anläßlich von Kreditaufnahmen, Spesen, Gebühren und Zinsen für Kredite etc entstandenen), mit S 873.521,84 bezifferten Schäden, die ihm durch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung erwachsen seien. Aufgrund dieser einstweiligen Verfügung sei auf einer bestimmten Liegenschaft ein Belastungs- und Veräußerungsver... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies unter anderem den Antrag des Minderjährige, ihm Provisorialunterhalt von S 17.000,- monatlich zuzuerkennen hinsichtlich eines Teilbetrages von S 10.000,- wegen Vorliegens eines rechtskräftigen Titels zurück und hinsichtlich weiterer S 7.000,- ab. Der Minderjährige bekämpfte lediglich die Abweisung des Teilbegehrens von S 7.000,-, sodaß der zurückweisende Teil des Beschlusses in Rechtskraft erwuchs. Mit Punkt II. des angefochtenen Beschlusses gab d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Klagebegehren auf Zahlung von S 140.000,-- sA mit einem Teilbetrag von S 68.000,-- stattgegeben und das Mehrbegehren abgewiesen. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 18.März 1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingerbachte "außerordentliche Revision" der Klägerin. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren, das auf Zahlung von S 55.000,- sA und Feststellung der Haftung der beklagten Partei für alle künftigen unfallskausalen Schäden aus dem Unfall vom 16.6.1994 gerichtet ist, abgewiesen. Das vom Kläger angerufene Berufungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" des Klägers. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren auf Zahlung von S 88.200,60 sA ab. Das vom Kläger angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 30. April 1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche" Revision des Klägers. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete hat aufgrund des Urteiles des Oberlandesgerichtes Wien vom 29.6.1995, GZ 1 R 116/95, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Zeitungen und/oder Zeitschriften zu Wettbewerbszwecken es zu unterlassen, 1. die Gewährung unentgeltlicher Zugaben, insbesondere der Verlosung von 3x S 25.000 unter jenen Einsendern, die das Alter eines abgebildeten Kleinkindes richtig angeben und/oder bis zu S 150.000 an jene Anrufer, deren Geburtsdatum mit dem in "t***... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 11.2.1998, GZ 9 Ra 366/97b-21, gab das Berufungsgericht der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 30.Juni 1997, GZ 16 Cga 139/96v-14, in der Hauptsache nicht, hingegen im Kostenpunkt teilweise Folge und sprach aus, daß die beklagte Partei schuldig sei, dem Kläger die mit S 24.882,16 bestimmten Verfahrenskosten zu ersetzen. Es erkannte den Kläger weiters für schuldig, der beklagten Partei die mit S 367,68 (darin... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 DZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Anfechtung von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen. Durch die Ablehnung einer Klageänderung oder Klageerweiterung wird der Rechtsschutz nicht abschließend verweigert. Entscheidungstexte 6 Ob 154/98k Entscheidungstext OGH 10.06.1998 6 O... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat eine Klageänderung nicht zugelassen. Das Rekursgericht hat dem dagegen erhobenen Rekurs der klagenden Partei keine Folge gegeben und ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei (§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO). Das Rekursgericht hat dem dagegen erhobenen Rekurs der klagenden Partei keine Folge gegeben und ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei (Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO). Rechtli... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 DZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Anfechtung von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen. Durch die Ablehnung einer Klageänderung oder Klageerweiterung wird der Rechtsschutz nicht abschließend verweigert. Entscheidungstexte 6 Ob 154/98k Entscheidungstext OGH 10.06.1998 6 O... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nur wenn das Berufungsgericht das Ersturteil wegen Nichtigkeit aufhebt und die Klage ohne Sachentscheidung zurückweist, kann hiegegen Rekurs an den Obersten Gerichtshof ohne Beschränkung auf die Geltendmachung einer erheblichen Rechtsfrage, die Höhe des Entscheidungsgegenstandes und die spezielle Art der Rechtssache erhoben werden (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO - "Vollrekurs"; AnwBl 1992, 235/4093). Diese Bestimmung ist mangels a... mehr lesen...
Begründung: Das Abhandlungsgericht nahm mit rechtskräftigem Beschluß vom 28.Jänner 1992 ON 21 die aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß bedingt abgegebene Erbserklärung der jetzt 98jährigen Mutter der Verstorbenen zu Gericht an (Punkt 2.), überließ ihr gemäß § 145 AußStrG und § 810 ABGB die Benützung, Besorgung und Verwaltung des Nachlasses (Punkt 3.) und übermittelte die Akten dem Gerichtskommissär zur Errichtung des Nachlaßinventars (Punkt 5.). In der Folge bestimmte es mi... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs2ZPO §20ZPO §21ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 Z2 LEO §402 Abs1
Rechtssatz: Durch die Entscheidung des verstärkten Senates 1 Ob 2123/96d hat sich an der Rechtsprechung zur Rechtsmittelbefugnis des Nebenintervenienten und der die Nebenintervention nicht ablehnenden Partei nichts geändert. Wird daher die Nichtzulassung des Nebenintervenienten vom Rekursgericht bestätigt, so ist ein dagegen erhobener Revisionsrekurs nach § 528 Abs... mehr lesen...
Begründung: Jedenfalls bis zum 17.7.1995 war der Kläger Genossenschafter der Beklagten. Nach deren Satzung (§ 6 Abs 1 lit b) kann ein Genossenschafter unter anderem aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden, wenn sich sonst sein Verhalten mit den Interessen der Genossenschaft nicht vereinbaren läßt. Nach Absatz 2 dieser Bestimmung erfolgt die Ausschließung mit sofortiger Wirkung durch Beschluß des Vorstandes, wovon der Aufsichtsrat unverzüglich und schriftlich zu unterrichte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Bestimmungen des Notwegegesetzes (NWG) müssen einschränkend ausgelegt werden (stR RIS-Justiz RS0070966; zuletzt SZ 67/119), wie sich aus § 4 Abs 1 aE NWG ergibt (Petrasch in Rummel2 Rz 5 zu § 480 ABGB; Schwimann/Egglmeier ABGB2 Rz zu § 1 NWG), wonach insbesondere die Fälle der Bewilligung einer Weganlage möglichst einzuschränken sind. Unzulässig ist die Einräumung eines Notweges unter anderem, wenn dessen Vorteile n... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte gegen die Verpflichtete die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO und stellte in der Folge unter anderem vier weitere Strafanträge. Die Schriftsätze langten zwischen 21.4. und 24.4.1997 beim Erstgericht ein und erhielten jeweils ein eigenes Aktenzeichen. Am 29.4.1997 brachte sie wortgleiche, aber um das Datum der Vollstreckbarkeit des Titels ergänzte Anträge beim Erstgericht ein und gab dazu an, sie lege diese in verbesserter Form... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten Schadenersatz mit dem Vorbringen, diese habe als Eigentümerin des unmittelbar benachbarten Hauses an der hofseitigen Grundgrenze ein Gerüst aufstellen lassen, dieses aber nicht auf dem eigenen Grund, sondern dem benachbarten, der Klägerin gehörigen Haus befestigt und dabei Dachhaut und Dachkonstruktion beschädigt. Die Beklagte wandte ein, es seien keine Beschädigungen entstanden. Sie habe die von ihr in Auftrag gegebenen Renov... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund eines rechtswirksamen und vollstreckbaren gerichtlichen Vergleichs, dem keine Verpflichtung zur Leistung von Verzugszinsen im Falle nicht fristgerechter Zahlung zu entnehmen ist, die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten zur Hereinbringung einer ungetilgten Unterhaltsforderung der betreibenden Partei von insgesamt 127.800 S samt gestaffelten Verzugszinsen. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung dahin ab,... mehr lesen...
Norm: ZPO §18 Abs2ZPO §20ZPO §21ZPO §528 Abs2 Z2 BZPO §528 Abs2 Z2 LEO §402 Abs1
Rechtssatz: Durch die Entscheidung des verstärkten Senates 1 Ob 2123/96d hat sich an der Rechtsprechung zur Rechtsmittelbefugnis des Nebenintervenienten und der die Nebenintervention nicht ablehnenden Partei nichts geändert. Wird daher die Nichtzulassung des Nebenintervenienten vom Rekursgericht bestätigt, so ist ein dagegen erhobener Revisionsrekurs nach § 528 Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 20.2.1989 Angestellter des Gemeinschuldners, über dessen Vermögen mit Beschluß vom 17.3.1995 zunächst das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 24.5.1995 der Anschlußkonkurs eröffnet wurde. Mit seiner Klage vom 22.1.1996 begehrte der Kläger die Feststellung einer Konkursforderung in Höhe von S 140.644,50 netto an Kündigungsentschädigung einschließlich Sonderzahlungen vom 1.7. bis 15.9.1995 und an Abfertigung. Der Masseverwalter habe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Revisionswerbers, sein Rechtsmittel sei unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig, ist unzutreffend. Die durch die Erweiterte Wertgrenzennovelle 1997 (WGN 1997) vorgenommene Erhöhung der Wertgrenze des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG von S 50.000,-- auf S 52.000,-- ist anzuwenden, wenn - wie hier - das Datum der Entscheidung der zweiten Instanz nach dem 31.12.1997 liegt (Art XXXII ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D2
Rechtssatz: Auch Rekurse gegen Kostenentscheidungen, die das Berufungsgericht funktionell als erste Instanz fällt, sind ausnahmslos unzulässig. Kostenentscheidungen, die der Kognition des Obersten Gerichtshofs entzogen sind, können nicht auf dem Umweg der Bekämpfung einer den Rechtsmittelwerber nicht beschwerenden Sachentscheidung angefochten werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §190 Abs1 AZPO §192 Abs2 B1ZPO §528 Abs2 Z4 D2
Rechtssatz: Es liegt auch eine Entscheidung über die Verfahrenshilfe vor, wenn das Rekursverfahren über einen Beschluss, mit dem ein Verfahrenshilfeantrag zurückgewiesen wurde, gemäß § 190 Abs 1 ZPO unterbrochen wurde. Aus § 192 Abs 2 ZPO, wonach nur solche nach den §§ 187 bis 191 erlassenen Anordnungen durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden können, soweit sie nicht eine Unterbre... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 22.April 1993 einvernehmlich geschieden. Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom selben Tag ist der Kläger verpflichtet, der Beklagten "einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 4.500 S zu leisten". Der Kläger begehrte, festzustellen, daß der Unterhaltsanspruch der Beklagten wegen einer Lebensgemeinschaft vom 1.Jänner 1995 bis 21.Oktober 1996 geruht habe. Im übrigen beantragte er den Zuspruch von 78.259,10 S sA an Detektivkosten, weil... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Schadenersatzklage. Das Erstgericht wies diesen Antrag nach fruchtlosem Verbesserungsauftrag zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß unterbrach das Rekursgericht sein Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Bestellung eines mit der Vertretung der Antragstellerin vor Gericht betrauten Sachwalters oder die Einstellung des beim BG Zell am Ziller behängenden Sachwalter... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete die Mutter der Minderjährigen mit einstweiliger Verfügung gem. § 382 a EO zur Leistung eines vorläufigen monatlichen Unterhalts von S 1.300,-. Das Erstgericht verpflichtete die Mutter der Minderjährigen mit einstweiliger Verfügung gem. Paragraph 382, a EO zur Leistung eines vorläufigen monatlichen Unterhalts von S 1.300,-. Dem dagegen erhobenen Rekurs der Mutter gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge und sprach aus, daß der Revision... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D2
Rechtssatz: Auch Rekurse gegen Kostenentscheidungen, die das Berufungsgericht funktionell als erste Instanz fällt, sind ausnahmslos unzulässig. Kostenentscheidungen, die der Kognition des Obersten Gerichtshofs entzogen sind, können nicht auf dem Umweg der Bekämpfung einer den Rechtsmittelwerber nicht beschwerenden Sachentscheidung angefochten werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §190 Abs1 AZPO §192 Abs2 B1ZPO §528 Abs2 Z4 D2
Rechtssatz: Es liegt auch eine Entscheidung über die Verfahrenshilfe vor, wenn das Rekursverfahren über einen Beschluss, mit dem ein Verfahrenshilfeantrag zurückgewiesen wurde, gemäß § 190 Abs 1 ZPO unterbrochen wurde. Aus § 192 Abs 2 ZPO, wonach nur solche nach den §§ 187 bis 191 erlassenen Anordnungen durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden können, soweit sie nicht eine Unterbre... mehr lesen...