Begründung: Die in den USA wohnhafte Klägerin begehrt nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vom Beklagten rückständigen Unterhalt von EUR 12.650 sA für den Zeitraum vom 1. 12. 2004 bis 31. 10. 2005 sowie monatlichen Unterhalt von EUR 1.200 ab 1. 11. 2005. Der durch eine deutsche Rechtsanwältin vertretene Beklagte behauptet, in Deutschland wohnhaft zu sein. Über den auf § 6 EuRAG gestützten Auftrag des Erstgerichtes wurde ein österreichischer Rechtsanwalt als Zustellungsbe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte den Ersatz jener Kosten, die sie habe aufwenden müssen, um die Bodenverunreinigungen zu beseitigen, die sich auf der vom Rechtsvorgänger der Beklagten gekauften Liegenschaft befunden hätten. Die Beklagten bestritten das Klagebegehren unter anderem mit der
Begründung: , dass die Klägerin, die diese Liegenschaft in der Zwischenzeit an die K*****gesellschaft mbH weiter verkauft habe, der Käuferin gegenüber keinerlei Haftung für die Kontaminierungsfreihei... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIJZPO §526 Abs3 GEO §187
Rechtssatz: Bei Rechtsmitteln von betreibenden Gläubigern gegen den Zuschlag oder dessen Versagung bestimmt deren betriebene Forderung ohne Nebengebühren den Wert des Entscheidungsgegenstands, ist diese aber höher als das Meistbot, dessen Betrag. Es kommt daher stets auf den geringeren der beiden Beträge an. Entscheidungstexte 3 Ob 260/06s E... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr führende betreibende Partei betreibt zur Hereinbringung von Forderungen aus zwei Exekutionstiteln über 11.229,71 EUR und 7.270 EUR, je sA, die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaftsanteile der Verpflichteten, mit denen das Wohnungseigentum an einem Wohnhaus und einer Garage untrennbar verbunden ist. Diese wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 12. Juni 2006, bei der weder die führende betreibende noch die verpflichtete Partei anwesend oder vertreten wa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das der betreibenden Partei bereits die Exekution nach § 355 EO bewilligt hatte, verhängte mit Beschluss über die verpflichtete Partei wegen - nach Ansicht der zweiten Instanz - sieben Verstößen gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von insgesamt 30.000 EUR. Das Erstgericht, das der betreibenden Partei bereits die Exekution nach Paragraph 355, EO bewilligt hatte, verhängte mit Beschluss über die verpflichtete Partei wegen - nach Ansicht der zweite... mehr lesen...
Begründung: Der Ehegatte der Verpflichteten stellte im anhängigen Räumungsexekutionsverfahren einen auf seine eingebrachte Exszindierungsklage gestützten Aufschiebungsantrag, der mit der Rekursentscheidung vom 4. Mai 2006 abgewiesen wurde (ON 30). Der Exszindierungskläger und nunmehrige Einschreiter stellte außerhalb der 14-tägigen Rechtsmittelfrist gegen diese Entscheidung Anträge auf 1. Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2. Änderung des Rechtsmittelzulässigkei... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger ist Gesellschafter einer GmbH, die auf Grund des Exekutionstitels dem Betreibenden in bestimmter, näher bezeichneter Weise Einsicht in ihre Handelsbücher etc. zu gewähren hat. Das Erstgericht bewilligte dem Betreibenden gegen die verpflichtete GmbH antragsgemäß die Exekution nach § 354 EO. Gegenstand der nunmehr angefochtenen Entscheidung ist die vom Erstgericht bewilligte und von der zweiten Instanz abgelehnte Aufschiebung der Exekution gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Die im Exszindierungsprozess beklagte Vermieterin hat gegen den Ehegatten der Klägerin (Verpflichteten) wegen Mietzinsrückständen in zwei verbundenen Verfahren einen rechtskräftigen Räumungstitel (Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 16. Juli 2004, GZ 44 C 23/98d, 513/01w-45) erwirkt. Die außerordentliche Revision des Mieters wurde mit dem Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 7. März 2006, AZ 1 Ob 263/05s, zurückgewiesen. Die erste der beiden Räumungsklage... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Andreas D*****, vertreten durch den Sachwalter Dr. Ferdinand Weber, Rechtsanwalt in Krems an der Donau, gegen die beklagte Partei Gerhard ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21. 6. 2001 lehnte die beklagte Pensionsversicherung den Antrag des (am 7. 5. 1945 geborenen) Klägers vom 29. 5. 2000 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab. Die dagegen gerichtete, am 20. 9. 2001 eigebrachte Klage haben die Vorinstanzen (mit dem unangefochten gebliebenen Berufungsurteil vom 26. 6. 2006, 7 Rs 79/06y des Oberlandesgerichtes Wien) rechtskräftig abgewiesen. Bereits am 9. 4. 2002 hatte der Kläger auch noch Säumnisklage erhoben und die... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien, das Betreten des von der klagenden Partei auf einer bestimmten Liegenschaft betriebenen und zuvor von der erstbeklagten Partei gepachteten Pflegeheims zu unterlassen. Im Pachtvertrag sei zwar ein Inspektionsrecht der erstbeklagten Partei vereinbart worden, der Zweitbeklagte habe dieses aber entgegen der Vereinbarung mehrmals und unbefugt ohne Vorankündigung ausgeübt und den Pflegebetrieb gestört. Wegen seines unber... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge nur: klagende Partei oder klagender Verein) ist ein Basketballverein, der 2004/2005 die Damenbundesliga-Meisterschaft gewonnen hatte. Sie war Mitglied bei der beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (ab nun nur: beklagte Partei oder beklagter Verband), einem weiteren Verein. Die Finanzordnung (FO) der beklagten Partei sieht in ihrem § 1 Z 6 vor, dass sämtliche Vereine der Österreichischen Basketball Bundesliga... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3ZPO §526 Abs3EO §78EO §382fEO §402 Abs4JN §58 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382f EO wird die Schaffung einer zeitlich nicht exakt begrenzten Zahlungsverpflichtung - im Regelfall bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungs- oder Räumungsstreits - begehrt. Die Bewertung hat daher nach der zwingenden Vorschrift des § 58 Abs 1 JN zu erfolgen. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. 3. 2005 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die gefährdete Partei als Klägerin (in der Folge immer: Klägerin) vom Gegner der gefährdeten Partei als Beklagten (in der Folge immer: Beklagter) die Räumung der vom Beklagten gemieteten Wohnung top 12 in ***** W***** und Zahlung von 1186,12 EUR. Der Klage liegt die Behauptung zugrunde, der Beklagte habe die Mietzinse für September 2004 und Oktober 2004 nicht zur Gänze bezahlt; die Mietzinse für Novemb... mehr lesen...
Begründung: Den nunmehrigen Klägern wurde mit rechtskräftigem Sachbeschluss aufgetragen, die Bestandaufnahme in einem bestimmten Mietgegenstand durch den nunmehrigen Beklagten sowie durch beigezogene Professionisten zur Feststellung eines allfälligen Kakerlakenbefalls und etwaiger notwendiger Reparaturmaßnahmen am Abflusssystem samt Vornahme sofortiger Behebungsmaßnahmen an Ort und Stelle zu gestatten. Aufgrund dieses Sachbeschlusses wurde der nunmehrige Beklagte iSd § 353 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte die vom Erstgericht zur Gänze bewilligte Exekution in Ansehung aufgrund bestimmter behaupteter Zuwiderhandlungen des Verpflichteten, der Kostenentscheidung, der Bewilligung der Fahrnis- und der Forderungsexekution gemäß § 294 EO zur Hereinbringung der Antragskosten, wies in Abänderung der vom Erstgericht erteilten Bewilligung der Unterlassungsexekution den Exekutionsantrag in Ansehung weiteren näher umschriebenen Zuwiderhandelns ... mehr lesen...
Norm: EO §36 EEO §42 HEO §355 VIIIeZPO §500 Abs2 EZPO §526 Abs3 A
Rechtssatz: Der Entscheidungsgegenstand bei der Unterlassungsexekution besteht nicht in einem Geldbetrag. Im Fall der gemeinsamen Entscheidung über mehrere Strafanträge hat das Gericht zweiter Instanz nach § 355 EO den Entscheidungsgegenstand für jede einzelne gesondert zu bewerten. Denn bei Bestätigung der Entscheidung über einen Strafantrag ist der Revisionsrekurs jedenfalls un... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob einen in einem Zivilprozess bestellten allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wegen unentschuldigter Nichtabgabe des Gutachtens seines Amtes, verhängte über ihn eine Ordnungsstrafe von 700 EUR, verurteilte ihn zum Ersatz der „dadurch" entstandenen Mehrkosten und sprach aus, dass „seine SV-Kosten entfallen". Schließlich sei der Akt sofort zurückzustellen. Das Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs des Sachverständigen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 (richtig 2003) bewilligte das Erstgericht dem Beklagten zur Erwirkung einer Unterlassung die Exekution nach § 355 EO gegen die Kläger. Im Exekutionsantrag hatte der Beklagte behauptet, mit dem Abbrennen des 8. Kohlenmeilers im Jahr 2002 ab 29. November 2002 hätten die Kläger dem Exekutionstitel zuwider gehandelt, nach dem sie Immissionen von Rauch und Gas mit einem bestimmten Jahresmittelwert an Benzolgehalt und von Gestank durch geeig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte wegen Zuwiderhandelns gegen ein mit einstweiliger Verfügung erlassenes Verbot teils über beide verpflichtete Parteien, teils über nur eine von ihnen zahlreiche Geldstrafen im Ausmaß zwischen 1.200 und 17.500 EUR verhängt. Mit ihren Beschlüssen ON 89, 99 und 113 erkannte die Erstrichterin Rekursen der verpflichteten Parteien gegen Strafbeschlüsse aufschiebende Wirkung zu. Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz diese Besch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schlug mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 zwei in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaften des Verpflichteten der betreibenden Genossenschaftsbank um die Meistbote von 485.817,89 und 167.147,51 EUR zu. Diese Zuschläge erklärte es nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission mit Beschluss vom 5. Juli 2002 für rechtswirksam. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Verpflichteten gab das Rekursgericht am 21. April 2004 nicht Folge. Mit Beschluss vom 15. Juli... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies in Abänderung der vom Erstgericht erteilten Bewilligung der Unterlassungsexekution den Exekutionsantrag ab. Es sprach lediglich aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung gerichteten außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Eine Entscheidung kann derzeit aus nachsteh... mehr lesen...
Begründung: Die mit erheblich nachteiligem Gebrauch begründete Aufkündigung einer näher genannten Wohnung in Wien durch die nun beklagte Partei war zufolge verspäteter Erstattung von Einwendungen durch die dortige - inzwischen verstorbene - Beklagte und ihren Ehegatten, den nunmehrigen Exszindierungskläger, rechtswirksam geworden. Das Exekutionsgericht bewilligte der nun beklagten Partei die Räumungsexekution in Ansehung dieser Wohnung. Die Erstrichterin wies das dagegen gerichte... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z3ZPO §526 Abs3
Rechtssatz: Unterlässt das Berufungs-/Rekursgericht einen Ausspruch über die Zulässigkeit eines weiteren Rechtsmittels nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO bzw. nach § 526 Abs 3 in Verbindung mit § 500 Abs 2 Z 3 ZPO, kann eine Berichtigung durch Beisetzen dieses Ausspruches unterbleiben, soferne der Rechtsmittelwerber eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO beziehungsweise § 528 Abs 1 ZPO geltend macht u... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrte die Klägerin, zwei zwischen ihr und der beklagten Partei abgeschlossene Kreditverträge, ua weil sie wucherisch seien, (als nichtig) aufzuheben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstandes im Berufungsurteil unterblieb. Rechtliche Beurteilung Besteht der... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlung vom 12. 6. 2003, welche seitens der beklagten Partei unbesucht blieb, erging über Antrag der erschienenen klagenden Partei ein Versäumungsurteil. Dieses wurde nach Stattgebung eines von der säumigen beklagten Partei eingebrachten Wiedereinsetzungsantrages aufgehoben. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 6. 11. 2003 erstatteten die Parteienvertreter zunächst ihre Vorträge, danach wurden von der Klägerin vorgelegte Urkunden verlesen.... mehr lesen...
Begründung: Macht ein in § 29 KSchG genannter Verband einen ihm zur Geltendmachung abgetretenen Anspruch gegen eine Partei klagsweise geltend, dann gilt gemäß § 55 Abs 4 JN der Betrag von EUR 4.500 als Streitwert, wenn der begehrte Geldbetrag - wie hier - niedriger (EUR 2.659,83) ist. Macht ein in Paragraph 29, KSchG genannter Verband einen ihm zur Geltendmachung abgetretenen Anspruch gegen eine Partei klagsweise geltend, dann gilt gemäß Paragraph 55, Absatz 4, JN der Betrag von ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. August 2001 bewilligte das Erstgericht den Betreibenden wider die Verpflichtete die Räumung einer näher bezeichneten Liegenschaft samt dem darauf errichteten Haus. Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem der Verpflichteten ein Räumungsaufschub gemäß § 35 MRG für die Dauer von drei Monaten bis zum 9. August 2003 bewilligt worden war, dahin ab, dass es den Antrag auf Räumungsaufschub abwies. Es sprach aus, dass der Wert des ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ordnete auf Antrag des Erstehers einer gemeinschaftlichen Liegenschaft (§ 352 EO) eine zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher an. Das Erstgericht ordnete auf Antrag des Erstehers einer gemeinschaftlichen Liegenschaft (Paragraph 352, EO) eine zwangsweise Räumung und Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher an. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluss dahin ab, dass dieser Antrag des Erstehers abgewiesen wurde; es sprach a... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichts auf Aufschiebung einer Fahrnisexekution zur Hereinbringung einer Forderung von 1.453,46 EUR sA (nur) gegen Erlag einer Sicherheitsleistung in dieser Höhe bis zur rechtskräftigen Beendigung eines Oppositionsverfahrens bestätigt; es sprach aus, der Revisionsrekurs sei gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 1 ZPO jedenfalls unzulässig. Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichts auf Aufschiebung einer Fahrnisexekution zur... mehr lesen...