Norm: ZPO §526 Abs3 G
Rechtssatz: Der Ausspruch, ob der ordentliche Revisionsrekurs zulässig ist oder nicht, braucht nicht nachgeholt zu werden, wenn der Rechtsmittelwerber ohnedies nur einen außerordentlichen Revisionsrekurs ausführt; es kann vielmehr gleich in der Sache selbst entschieden werden. Entscheidungstexte 8 Ob 601/93 Entscheidungstext OGH 09.09.1993 8 Ob 601/93 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht Salzburg eingebrachten Klage begehren die Kläger die Zustimmung der Beklagten zur Erstellung eines grundbuchsfähigen Teilungsplanes womit die zwischen der Mappengrenze des Grundstückes 324/4, EZ 87, Gb 57015 M*****, Bezirksgericht M***** und der hievon südlich zum Grundstück 324/7, EZ 103, Gb 57015 M*****, Bezirksgericht M***** hin gelegenen Naturgrenze, gebildet aus einer mit einem Grenzzaun versehenen Steinmauer, gelegene Grundfläche im A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei wider die verpflichteten Parteien zur Erwirkung der Unterlassung bestimmter Handlungen die Exekution. Das Rekursgericht wies infolge Rekurses der verpflichteten Parteien den Exekutionsantrag ab und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Es begründete nur diesen Ausspruch. Weder aus dem
Spruch: noch aus der
Begründung: der Entscheidung ist aber zu entnehmen, ob der Wert des Entscheidungsge... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 23.8.1991 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei über ihren Antrag auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Wels vom 18.3.1991, 2 Nc 276/89-28, zur Hereinbringung einer Forderung von S 2,390.000 die Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft. Das Rekursgericht wies den Antrag ab und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Der Verpflichtete habe gegen die im außerstreitigen Titelverfahren ergangene Ent... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf das Eigentumsrecht und mit den Beklagten getroffenen Vereinbarungen begehrte der Kläger die Herausgabe verschiedener beweglicher Sachen. Er brachte dazu vor, er sei Mieter der Wohnung Tür Nr. 8 in dem den Beklagten gehörigen Haus Pramergasse 1 in Wien, gewesen. Nach seiner Kündigung durch die Beklagten sei am 3. August 1989 die zwangsweise Räumung erfolgt. In der Wohnung seien aber zahlreiche Fahrnisse verblieben, die Beklagten hätten zugesagt, daß der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im außerstreitigen Verfahren ergangenen Beschluß des Erstgerichtes wurde die Unterhaltsverpflichtung des Vaters der mj. Andrea N***** ab 1. Jänner 1990 auf monatlich 6.000 S und ab 1. Oktober 1990 auf monatlich 6.500 S erhöht. Dagegen brachte der Vater innerhalb der Rekursfrist einen als Einspruch bezeichneten Schriftsatz ein, in dem er ausführte, der Beschluß entspreche nicht den tatsächlichen Verhältnissen, sein Rechtsvertreter werde seinen Standpunkt vertreten... mehr lesen...
Begründung: Dem nur noch gegenüber dem Erstbeklagten offenen Klagebegehren der beiden Kläger auf Feststellung seiner Haftung für Baumängel liegen nach der Darlegung des Berufungsgerichtes zwei Architektenverträge zur Errichtung der Dachgeschoßwohnungen Nr 15 (Erstkläger) und Nr 16 (Zweitkläger) des Hauses L*****straße 50, *****, zugrunde. Das Berufungsgericht hat in den Gründen seiner Entscheidung zwar ausgeführt, daß die daraus möglicherweise resultierenden Forderungen jedenfalls j... mehr lesen...
Norm: ZPO §526 Abs3 G
Rechtssatz: Die sinngemäße Anwendung des § 500 ZPO bedeutet, daß das Rekursgericht den Ausspruch nach § 500 Abs 2 Z 2 ZPO nicht nur dann zu treffen hat, wenn der weitere Rechtszug wegen eines fünfzigtausend Schilling nicht übersteigenden Entscheidungsgegenstandes, sondern überhaupt in den Fällen des § 528 Abs 2 Z 2 bis 6 ZPO unzulässig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 110... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des betreibenden Gläubigers auf Bewilligung der Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung mittels bücherlicher Einverleibung des Pfandrechtes auf eine im Eigentum des Verpflichteten stehende Liegenschaftshälfte zur Hereinbringung der vollstreckbaren Geldforderung von S 651.931,01 sA wegen des einverleibten Veräußerungs- und Belastungsverbotes ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der betreibenden Partei nicht Folge und sprach aus,... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 15.Mai 1990, ON 13, trug das Erstgericht (nur) dem Zweitbeklagten auf, zur Sicherung des mit Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruches bestimmte Tätigkeiten zu unterlassen. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Gericht zweiter Instanz den dagegen von der Erstbeklagten erhobenen Rekurs als unzulässig zurück, gab dem Rekurs des Zweitbeklagten nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 übersteige und gegen die... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Grund des "Urteils" des Schiedsgerichtes "neben" der Ungarischen Handelskammer in Budapest vom 5. Juni 1989 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von S 2,609.279,65 sA wider die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge, sprach aber nicht aus, ob der ordentliche Revisionsrekurs zulässig ist oder nicht. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Streitgegenstand in dem vorliegenden Verfahren ist die Aufhebung eines Zwischenschiedsspruches. Sein Wert wurde von der klagenden Partei gemäß § 56 Abs. 2 JN mit S 1,447.725,76 angegeben. Nach § 500 Abs. 2 ZPO idF vor der WGN 1989 hat das Berufungsgericht, wenn der Streitgegenstand, über den es entscheidet, nicht ausschließlich in einem Geldbetrag besteht, im Urteil auszusprechen, 1. ........, 2. wenn es das Urteil erster In... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Klagevorbringen hat die klagende Partei folgende Kredite gewährt: 1. der erstbeklagten Partei a) am 27. Juni 1985 einen Betriebsmittelkredit, der mit S 161.472,32 aushaftet; b) am 28. März 1985 einen Abstattungskredit, der mit S 250.194,-- aushaftet; c) am 27. Juni 1985 einen weiteren Abstattungskredit, der mit S 206.908,-- aushaftet. Für jeden dieser Kredite hat nach den Klagebehauptungen unter anderem die Drittbeklagte die Bürgschaft übernommen. 2. ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil, mit dem festgestellt wurde, daß die am 25.Jänner 1989 bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol durchgeführte Betriebsratswahl gemäß § 60 ArbVG nichtig ist. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 45 Abs 1 ASGG idF vor der WGN 1989 (Art LXI Z 5 WGN 1989) hat das Berufungsgericht in seinem Urteil auszusprechen 1. wenn der Wert des Streitgegenstandes, über den es entscheidet, nicht ausschließlich ... mehr lesen...
Begründung: Am 17. August 1989 beantragte die betreibende Partei, ihr zur Hereinbringung des am 15. August 1989 fälligen rückständigen Unterhalts von S 3.000,-- sowie der ab dem 15. September 1989 jeweils am Fünfzehnten eines jeden Monats fällig werdenden Unterhaltsbeträge von S 3.000,-- die Exekution zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte die Forderungsexekution und zur Hereinbringung des Rückstandes auch die Fahrnisexekution. Auf Antrag der betreibenden Partei schränkte das E... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte verteilte im August 1988 in ganz Österreich einen Prospekt, dem eine "Kennenlern-Karte" angeschlossen war, mit deren Hilfe verschiedene Produkte zum Preis von je S 59,-- bestellt werden konnten. An namentlich bezeichnete Adressaten versandte die Beklagte gleichfalls im August 1988 eine "persönliche Einkaufskarte" samt einem dazu gehörigen Markenbogen, auf dem bestimmte Sonderpreise angeführt waren; die "persönliche Einkaufskarte" enthielt die Aufforderung,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagten schuldig, jegliches Fahren, gleichgültig mit welchem Fahrzeug, und Gehen über die Grundstücke 44/2, 93/2 und 93/3 der EZ 679 KG Werndorf zu unterlassen. Das Berufungsgericht gab der gegen dieses Urteil erhobenen Berufung der Beklagten Folge, hob das Urteil unter Beisetzung eines Rechtskraftvorbehalts auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung der Verhandlung und neuen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Gegen diese Entschei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verurteilte den Beklagten, der Klägerin für die Zeit vom 20.8.1975 bis zum 20.10.1983 einen Ehegattenunterhalt von 2.000 S monatlich zu leisten. Die Ehe der Streitteile war vor Schluß der mündlichen Streitverhandlung im gegenständlichen Unterhaltsprozeß aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden worden. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge, unterließ aber, obgleich der Streitgegenstand, über den es zu entscheid... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte im vorliegenden Rechtsstreit aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem am 17.9.1987 stattgefundenen Unfall die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 126.830,-- sA; überdies stellte er ein mit diesem Leistungsbegehren in tatsächlichem und rechtlichem Zusammenhang stehendes, auf Feststellung der Haftung der Beklagten zur ungeteilten Hand für die Hälfte seiner künftigen Unfallschäden gerichtetes Feststellungsbegehren... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Zwischenurteil aus, daß die Begehren beider Kläger dem Grunde nach zu Recht bestehen. Die Beklagten bekämpften das Ersturteil insoweit, als die Begehren der Kläger mit mehr als einem Drittel der eingeklagten Forderungen zu Recht bestehen. Hinsichtlich des Klägers Siegfried P*** hatte das Berufungsgericht daher über S 207.198,58 zu entscheiden. Das Berufungsgericht gab der Berufung nicht Folge. Einen Ausspruch über die Zulässigkeit der Revisio... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches beantragt der Kläger, dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung Behauptungen zu verbieten, wonach der Kläger Urkunden oder Beweismittel gefälscht oder sich einer falschen Zeugenaussage schuldig gemacht habe. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht verbot dem Beklagten, im eigenen Namen und ohne Hinweis darauf, daß er entsprechende Äußerungen in Vertretung Dritter vorbringe, Behauptungen... mehr lesen...
Begründung: Am 25.6.1986 ereignete sich auf der Bundesstraße 147 im Ortsgebiet von Burgkirchen ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin ihres Motorfahrrades und der Erstbeklagte als Lenker des von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKWs beteiligt waren. Mit der Behauptung des Alleinverschuldens des Erstbeklagten forderte die Klägerin als Schadenersatz zuletzt den Betrag von S 240.106 sA sowie die Feststellung der Haftung de... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung eines Anspruches auf Überlassung einer Liegenschaft und Einräumung bücherlicher Rechte wurde eine einstweilige Verfügung gemäß § 382 Z 6 EO erlassen. Über Antrag der Gegnerin der gefährdeten Parteien hob das Erstgericht die Verfügung wegen Zeitablaufs auf. Das Gericht zweiter Instanz änderte den Beschluß des Erstgerichtes dahin ab, daß der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung abgewiesen wurde, unterließ jedoch einen Ausspruch über den Wert des... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 25.September 1979 (AZ 12 Cg 198/79) gemäß § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Der der Klägerin vom Beklagten gemäß § 66 EheG zu leistende Unterhalt wurde in dem zur AZ 31 C 69/81 des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz anhängigen Verfahren mit Vergleich vom 14. April 1981 derart geregelt, daß der Beklagte der Klägerin ab 1. April 1981 einen mona... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht hat im Beweissicherungsverfahren einem ergänzenden Antrag auf erweiterte Beweissicherungsmaßnahmen stattgegeben. Gemäß § 368 Abs. 4 ZPO kann jeder die begehrte Beweissicherung bewilligende Beschluß nicht mit einem Rechtsmittel bekämpft werden. Damit hat der Gesetzgeber unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß die Bewilligung von Beweissicherungsmaßnahmen nicht in höherer Instanz überprüfbar i... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Fällung des Urteiles, die beklagte Partei sei schuldig, die unmittelbare Ableitung von Schmelzwässern mittels 30 cm-Rohren auf das Grundstück der klagenden Partei 1551/2 in EZ 542 KG Mariapfarr zu unterlassen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der klagenden Partei Folge, hob das Urteil des Erstgerichtes auf und verwies die Rechtssache zur ergänzenden Verhandlung und neuen Entscheidung an das... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietete am 23.Dezember 1983 die Wohnung 17/18 in ihrem Haus in 1030 Wien an die beiden Beklagten als Mitmieter. Im schriftlichen Vertrag wurde die Untervermietung an Dritte untersagt. Sie erhob Klage und behauptete, die Beklagten hätten diesem Verbot zuwider das Bestandobjekt an zwei Rechtsanwälte zum Betrieb einer Kanzlei überlassen. Ihre Klagebegehren, die Beklagten hätten 1. diese Mitbenützer aus der Wohnung zu entfernen und jede weitere Überlassung ... mehr lesen...