Begründung: Die gefährdeten Parteien stellten am 2.3.1982, vor Einleitung eines Prozesses, den Antrag, zur Sicherung ihres Anspruches auf widmungsgemäße Verwendung von Bankhaftbriefen, die die H über den Betrag von je S 740.000,-- ausgestellt habe, ihrem Gegner mittels einstweiliger Verfügung die Verfügung über diese Bankhaftbriefe und insbesondere ihre Fälligstellung zu untersagen und der H den Auftrag zu erteilen, bis auf weitere gerichtliche Anordnung keine Auszahlung der Haftung... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIaZPO §500 Abs2 Z3 IIaZPO §526 Abs3 F
Rechtssatz: Das Berufungsgericht hat, wenn es in seinem Aufhebungsbeschluß einen Rechtskraftvorbehalt anordnet und der Beschwerdegegenstand nicht in einem Geldbetrag besteht, in sinngemäßer Anwendung der §§ 526 Abs 3, 500 Abs 2 Z 1 und 3 ZPO in die Entscheidung auch einen Ausspruch darüber aufzunehmen, ob der von der Aufhebung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 15000,-- bejahen... mehr lesen...
Die beklagte Partei verkauft(e) in ihrem Selbstbedienungswarenhaus ua. folgende Artikel in Fertigpackungen: 1. Teigwaren "Tagliatelle verdi" der Marke "Barilla" (die ihr von der Nebenintervenientin prot. Firma Paul K geliefert wurden), im folgenden kurz: "Tagliatelle". 2. Das Reisgericht "Paella Amati Riccione" (Lieferant wie zu Punkt 1), im folgenden kurz: "Paella". 3. Schokoladebonbons "Piccolindt Apricot" (Lieferant die Nebenintervenientin prot. Firma Fritz M), im folgenden k... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z3 IIIaZPO §526 Abs3 FZPO §528 Abs2 J
Rechtssatz: Ein Ausspruch, daß der von der Abänderung betroffene Wert des Beschwerdegegenstandes dreihunderttausend Schilling übersteigt (bzw nicht übersteigt), ist im Gesetz nicht vorgesehen. Für die Frage, ob gegen den abändernden Teil der Entscheidung des Rekursgerichtes der Vollrekurs zulässig ist, ist vielmehr entscheidend, ob der gesamte Beschwerdegegenstand, über den das Rekursger... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §355 Abs1 VIIIeEO §355 Abs3 VIIIeZPO §526 Abs3 FZPO §527 Abs1 C
Rechtssatz: Der Ausspruch, der Revisionsrekurs sei zulässig, schließt dann nicht den Ausspruch über den Wert des nicht ausschließlich in einem Geldbetrag bestehenden Beschwerdegegenstandes in sich, wenn es bei einer Exekution zur Erwirkung der Unterlassung von Handlungen um die Festsetzung von Geldstrafen geht. Das Gericht 2. Instanz könnte nämlich der unrichtigen Au... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die vorliegende Exszindierungsklage ab. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Erstgerichtes ohne Rechtskraftvorbehalt auf. Gegen den Aufhebungsbeschluß erhob die Beklagte ein als Revisionsrekurs bezeichnetes Rechtsmittel, in dem der Standpunkt vertreten wird, es liege aus bestimmten Gründen kein echter Aufhebungsbeschluß vor. Der Beschluß des Berufungsgerichtes sei daher trotz fehlenden Rechtskraftvorbehaltes anfechtbar. Das Erstgericht legte diesen Rekurs i... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZNV 1983 §526 Abs3 FZPO idF ZVN 1983 §528 Abs2 J
Rechtssatz: Ist ein Revisionsrekurs schon gemäß § 528 Abs 1 ZPO unzulässig, war kein Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gemäß §§ 526 Abs 3, 528 Abs 2 ZPO idF ZVN 1983 erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 131/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 131/83 4... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIIaZPO §500 Abs2 Z3 IIIaZPO idF Nov 1983 §526 Abs3 FZPO idF Nov 1983 §528 Abs2 J
Rechtssatz: Auch wenn das Rekursgericht einen Rekurs als unzulässig zurückweist, hat es, wenn der Streitgegenstand nicht in einem Geldbetrag besteht, auszusprechen, ob der davon betroffene Wert des Streitgegenstandes fünfzehntausend Schilling bejahendenfalls ob er den Betrag von dreißigtausend Schilling übersteigt. Wird letzteres verneint, i... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZPNov 1983 §84 Abs3ZPO idF ZPNov 1983 §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO idF ZPNov 1983 §526 Abs3 F
Rechtssatz: Hat das Gericht zweite Instanz auf Grund des Auftrages des OGH, den unterlassenen Anspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses nachzutragen und spricht es in der Folge aus, daß der Revisionsrekurs nicht zulässig ist, muß der schon erstattete Revisionsrekurs dem Revisionsrekurswerber zur Ergänzung des bisher fehlenden aber zwin... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 Abs4 CZPO §423ZPO §500 Abs2 IIZPO idF WGN 1997 §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 HZPO idF ZPNov 1983 §526 Abs3 F
Rechtssatz: In den Fällen in denen ein für die Beurteilung der Anfechtungszulässigkeit notwendiger Ausspruch in der anzufechtenden oder angefochtenen Entscheidung fehlt, hat das Gericht zweiter Instanz in sinngemäßer Anwendung des § 423 ZPO diesen nachzutragen. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §419 AZPO §430ZPO §500 Abs3 IIIZPO §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO §526 Abs3 F
Rechtssatz: Hat das Gericht zweiter Instanz den gemäß § 500 Abs 3 ZPO zwingenden Ausspruch, ob der Revisionsrekurs nach § 502 Abs 4 Z 1 zulässig ist, unterlassen, so stellt diese Unterlassung eine offenbare Unrichtigkeit der Ausfertigung der Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz dar, die nach den gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren anzuwendenden §§ 43... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das - auf § 97 ABGB gegrundete - Begehren, der Beklagte sei schuldig, alles zu unterlassen und vorzukehren, damit die Klägerin die Benützung der Liegenschaft EZ 368 KG P samt dem darauf errichteten Zweifamilienhaus nicht verliere. Die bezeichnete Liegenschaft stand im gleichteiligen Miteigentum der Streitteile, die miteinander verheiratet sind. Am 17. 8. 1981 hat der Beklagte seinen Hälfteanteil verkauft; die Erwerber haben dem Beklagten auf dessen Lebensdauer das... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 15. 5. 1981 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Unterfertigung eines inhaltlich bestimmt angeführten, verbücherungsfähigen Kaufvertrages in beglaubigter Form schuldig zu erkennen. Der Beklagte habe als grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** den bereits übergebenen Dachboden des Hauses I*****, mit der Einwilligung zur
Begründung: von Wohnungseigentum an den Kläger verkauft (schriftliches Anbot des Bekl... mehr lesen...
Der Kläger begehrte auszusprechen, daß sein Anerkenntnis der Vaterschaft zu der am 6. Juli 1974 unehelich geborenen Beklagten vor der Bezirkshauptmannschaft K vom 26. Juli 1974 rechtsunwirksam sei, ferner, daß der Vergleich zwischen den Streitteilen vor dem Jugendamt K vom 26. Juli 1974, worin sich der Kläger zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 1200 S für die Beklagte verpflichtet hatte, mit der Wirkung aufgehoben werde, daß er als nicht abgeschlossen gelte. Die Mutte... mehr lesen...
Der Kläger beantragte die Feststellung, daß der Beklagte ihm gegenüber auf Grund der Vereinbarung vom 10. Oktober 1969 in einem Vertragsverhältnis stehe, ferner, daß der Beklagte auf Grund dieser Vereinbarung nicht berechtigt sei, über die Verwertungsrechte laut dieser Vereinbarung wie ein alleiniger unbeschränkter Eigentümer zu verfügen und daß er dem Kläger verpflichtet sei, darüber Rechnung zu legen und schließlich 10% des Reinertrages aus der Verwertung dieser Rechte und aller zuk... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIA1ZPO §502 Abs3 DhZPO §526 Abs3 G
Rechtssatz: Eine Bewertung nach § 500 Abs 2 ZPO hat nur dann zu erfolgen, wenn der Streitgegenstand einen Geldeswert besitzt. Die vom Berufungsgericht dennoch vorgenommene Bewertung ist jedenfalls gegenstandslos. Entscheidungstexte 1 Ob 346/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 1 Ob 346/54 8... mehr lesen...