Norm: EO §65 CEO §355 XVIIIEO §355 VIIIeZPO §514 B
Rechtssatz: Gegen eine an sich entbehrliche Rechtsbelehrung (zB bei Exekution nach § 355 EO der Beisatz im Bewilligungsbeschluß: "Nach Bewilligung der Exekution werden wegen eines jeden Zuwiderhandelns auf Antrag Geldstrafen oder Haft bis zur Gesamtdauer eines Jahres über die beklagte und verpflichtete Partei verhängt werden") steht den Parteien mangels eines Rechtsschutzinteresses kein Rechtsm... mehr lesen...
Norm: Arbeitsgerichtsgesetz §5Ehegesetz §69JN §41 Abs1JN §43 Abs1JN §46 Abs1ZPO §230 Abs2ZPO §514
Kopf: SZ 27/290
Spruch: Judikatenbuch Nr. 61 (neu). Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen Unz... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Beklagten steht ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zu, womit das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht wegen Unzuständigkeit zurückgewiesene Klage aufträgt. Dem Beschlusse, durch den eine Klage von einem ordentlichen Gerichte oder von einem Arbeitsgerichte a limine wegen sachlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen wird, kommt die bindende Wirkung des § 46 Abs 1 JN und § 5 ArbGerG nicht zu. Entscheidungstexte Prä 4... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6ZPO §514 C3ZPO §528 A
Rechtssatz: Die, wenn auch bindende, Auferlegung einer Rechtsansicht in einem Beschluß des Rekursgerichtes eröffnet kein Rechtsmittel, wenn dieser Beschluß nach seinem Gegenstande selbst unanfechtbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 746/54 Entscheidungstext OGH 30.09.1954 1 Ob 746/54 5 Ob 303/... mehr lesen...
In der am 11. November 1953 bei dem Landesgericht für ZRS. Graz eingebrachten und als Hypothekarklage bezeichneten Klage wird die Verurteilung der beklagten Verlassenschaft nach Johann St. zur Zahlung des Betrages von 15.000 S samt Nebengebühren und eines weiteren Betrages von 428.42 S samt Nebengebühren "und zwar auch in die verpfändete Liegenschaft EZ. 314 KG. H., einkommend im Grundbuche des Bezirksgerichtes Bruck a. d. M." beantragt. Auf der genannten im grundbücherlichen Eigentum... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 CZPO §514 C3ZPO §528 C4
Rechtssatz: Der vom Gericht zweiter Instanz im Sinne einer Verweigerung der Urteilsberichtigung abgeänderte erstgerichtliche Beschluß unterliegt unter den weiteren Voraussetzungen des § 528 ZPO stets einer abgesonderten Anfechtung. Entscheidungstexte 1 Ob 535/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 1 Ob 535/51 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bZPO §514 B
Rechtssatz: Keine Rekurslegitimation des Antragsgegners, wenn Rekursgericht den Antrag, den das Erstgericht abgewiesen hat, zurückweist. Entscheidungstexte 3 Ob 344/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 3 Ob 344/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0006565 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1AußStrG 2005 §45 IAZPO §514 C3
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit eines Beschlusses, womit das Gericht die Entscheidung über gestellte Anträge bis zum Abschluss der Erhebungen vorbehält. Entscheidungstexte 3 Ob 214/54 Entscheidungstext OGH 28.04.1954 3 Ob 214/54 6 Ob 25/65 Entscheidungstext OGH 27.01.1965 6 Ob 25/65 ... mehr lesen...
Das Gericht erster Instanz hat die Beklagten verurteilt, jedes weitere Betreten einer zur Liegenschaft des Klägers gehörigen Parzelle zu Unterlassen. Das Berufungsgericht hat diese Entscheidung unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückgewiesen. Gegen den Aufhebungsbeschluß führt der Kläger ins Treffen, das Berufungsgericht habe das Neuerungsverbot überschritten, da die Beklagten erst in der... mehr lesen...
Norm: KO §73ZPO §514 C3
Rechtssatz: Die Mitteilung des Konkursgerichtes, dass der Antragsgegner nach dem Vermögensverzeichnis über kein Vermögen verfüge und daher der Konkurs nur eröffnet werde, wenn der Antragsteller einen Anfechtungsanspruch glaubhaft mache oder binnen einer bestimmten Zeit bei Gericht einen Kostenvorschuss erlege, ist kein Beschluss und daher unanfechtbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §65 Abs1 CZPO §514 C1
Rechtssatz: Der Beschluß, womit der betreibenden Partei lediglich für den Fall, als sie die Anschrift des Verpflichteten bekanntzugeben nicht in der Lage sei und sie es unterlassen sollte, binnen Monatsfrist die Bestellung eines Kurators für den Verpflichteten zu beantragen, in Aussicht gestellt wird, daß das Rekursgericht von Amts wegen die Bestellung eines Kurators veranlassen müßte, ist keine Entscheidung und d... mehr lesen...
Die Antragstellerin begehrt die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Antragsgegnerinnen. Das Erstgericht verständigte die Antragstellerin, daß die Antragsgegnerinnen nach dem Vermögensverzeichnis über kein Vermögen verfügten und daß deshalb nach § 73 Abs. 2 KO. der Konkurs nur eröffnet werde, wenn der Gläubiger einen Anfechtungsanspruch glaubhaft mache oder einen Kostenvorschuß von 1000 S binnen acht Tagen bei Gericht erlege. Nach Ablauf der Frist werdeüber den Antrag auf Erö... mehr lesen...
Norm: ZPO §57 Abs1ZPO §239 Abs2 BZPO §514ZPO §516
Rechtssatz: Ein Beschluß des Richters beim Handelsgericht im Rahmen der ersten Tagsatzung, mit welchem eine Prozeßkostensicherheit auferlegt wird, kann nur nach § 514 und nicht nach § 516 ZPO angefochten werden. Entscheidungstexte 2 Ob 703/53 Entscheidungstext OGH 23.09.1953 2 Ob 703/53 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §160 Abs2ZPO §514 D
Rechtssatz: Zustellung eines Beschlusses nach § 160 Abs 2 ZPO an eine verfahrensfremde Person, die zufällig denselben Namen trägt, wie der Beklagte. Rekurslegitimation und Kostenersatzanspruch dieses Prozeßfremden. Entscheidungstexte 2 Ob 695/53 Entscheidungstext OGH 16.09.1953 2 Ob 695/53 Veröff: 26/227 ... mehr lesen...
Da die Vertreter der Parteien nach der Befreiung Österreichs zunächst als Rechtsanwälte nicht zugelassen gewesen sind, ist gemäß § 160 Abs. 1 ZPO. eine Unterbrechung des Verfahrens eingetreten. Später sind beide Parteienvertreter wieder zugelassen worden und der Vertreter des Beklagten gestorben, ehe das unterbrochene Verfahren wieder aufgenommen worden ist. Am 16. Mai 1953 beantragte die Klägerin die Wiederaufnahme des Verfahrens und gab als Anschrift des Beklagten "Wien, I., G.gasse... mehr lesen...
Norm: ZPO §507 Abs1ZPO §514 C1ZPO §527 Abs2 B3b
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Beschluss des Rekursgerichtes, welcher in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses dem Erstgericht die Annahme einer Revision aufträgt. Entscheidungstexte 1 Ob 602/52 Entscheidungstext OGH 10.12.1952 1 Ob 602/52 Veröff: SZ 25/323 2 Ob 73... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit Zwischenurteil vom 26. November 1951 auf Grund des Erhöhungsbegehrens der Klägerin ausgesprochen, daß der Anspruch der klagenden Partei gegen die beklagte Partei auf Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 500 S ab 31. Juli 1951 dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 21. Feber 1952 dieses Zwischenurteil mit der Maßgabe bestätigt, daß das Begehren der Klägerin auf Aufwertung der vom Beklagten in dem Vergleich vom 2... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A1StPO §84 AZPO §514 AZPO §514 C1
Rechtssatz: Ein Beschluß des Abhandlungsgerichtes, womit die Abtretung des Aktes wegen Verdachtes einer Testamentsfälschung an die Staatsanwaltschaft angekündigt wird, ist keine Verfügung iSd § 9 AußStrG. Entscheidungstexte 1 Ob 903/52 Entscheidungstext OGH 12.11.1952 1 Ob 903/52 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BAZO §15B-VG Art89 Abs2ZPO §514
Rechtssatz: Das Recht jeden Gerichtes bei Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit einer Verordnung den VfGH anzurufen, darf nicht durch ein instanzenmäßig übergeordnetes Gericht beseitigt werden. Zur Beurteilung des Anspruches eines Anstaltsarztes auf Überstundenentschädigung. Entscheidungstexte 4 Ob 79/52 Entscheidungstext OGH 03.07.1952 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 DZPO §514
Rechtssatz: Gegen den im
Spruch: eines Beschlusses enthaltenen Auftrag, das Erstgericht solle über einen bestimmten, noch unerledigten Antrag entscheiden, ist ein Rekurs nicht zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 139/52 Entscheidungstext OGH 12.03.1952 3 Ob 139/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit seinem Beschluß den Julius B. als verantwortlichen Leiter eines Vereines wegen Winkelschreiberei (JMV. vom 8. Juni 1857, RGBl. 1857, Nr. 114) schuldig befunden und über ihn eine Geldstrafe von 2000 S, im Uneinbringlichkeitsfalle 14 Tage Arrest, verhängt. Dem von Julius L. gegen den erstgerichtlichen Beschluß erhobenen Rekurs hat das Rekursgericht im Ausspruch über die Schuld keine, im Ausspruch über die Strafe insoweit Folge gegeben, als es die Strafe von 200... mehr lesen...
Norm: ZPO §484ZPO §514 C1
Rechtssatz: An den Beschluss des Berufungsgerichtes, mit welchem die Zurücknahme der Berufung zur Kenntnis genommen wird, sind keine rechtlichen Wirkungen geknüpft. War daher die Zurückziehung unwirksam - zB weil der betreffende Schriftsatz nicht durch einen Anwalt unterfertigt war - , so kann das Berufungsverfahren ohne weiteres fortgesetzt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z3 D3ZPO §514ZPO §515AußStrG 2005 §66 AIA12AußStrG 2005 §66 AIB
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht über einen Rekurs gegen einen Beschluss, gegen den ein abgesondertes Rechtsmittel nicht stattfindet, entschieden, so ist der dagegen erhobene Revisionsrekurs zulässig und in Abänderung des rekursgerichtlichen Beschlusses das Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückzuweisen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Das Erstgericht verwarf den Antrag der klagenden Partei auf Ablehnung des Sachverständigen H. Das Rekursgericht gab der Ablehnung statt. Der Oberste Gerichtshof änderte den Beschluß des Rekursgerichtes dahin ab, daß der Rekurs der klagenden Partei gegen den erstgerichtlichen Beschluß zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses folgt aus § 528 ZPO., da eine den erstrichterlichen Beschluß abändernde Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 C3
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht versehentlich über einen unzulässigen Rekurs meritorisch entschieden, so kann der Gegner des seinerzeitigen Rekurswerbers gegen diese Entscheidung keinen Revisionsrekurs erheben (zB ein nach § 349 Abs 2 ZPO unzulässiger Rekurs). Entscheidungstexte 1 Ob 334/50 Entscheidungstext OGH 21.06.1950 1 Ob 334/50 ... mehr lesen...
Franz R., seine Ehegattin Agnes R. und Johann V., der Sohn der Agnes R. und Stiefsohn des Franz R., beantragten auf Grund eines notariellen Schenkungs- und Erbverzichtsvertrages die Bewilligung folgender grundbücherlicher Eintragungen: 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Johann V. auf einen Drittelanteil einer bisher den Ehegatten Franz und Agnes R. je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft; 2. die Beschränkung der Ehegatten Franz und Agnes R. bei den ihnen verbliebenen Zweid... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptete in der Klage, daß die beklagte Partei ihr für geleistete Bauarbeiten den Klagsbetrag schuldig sei. Das Erstgericht hat in Urteilsform das Klagebegehren wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen, weil auf Grund des Gesetzes vom 24. Juli 1946, BGBl. Nr. 161, in der in Geltung stehenden Fassung die beklagte Partei in die Liste der schutzwürdigen Unternehmungen eingetragen ist und daher gemäß § 3 dieses Gesetzes eine Klage gegen die beklagte Partei... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs1ZPO 461ZPO §502 AZPO §514 AZPO §528 C2
Rechtssatz: Hat das Erstgericht die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges unrichtigerweise in Urteilsform zurückgewiesen, so steht dagegen nur der Rekurs offen und wird die Bestimmung des § 528 ZPO hiedurch nicht ausgeschlossen (siehe auch JBl 1947/173; GlUNF 3988 und 4009). Entscheidungstexte 1 Ob 213/50 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Die Klage gegen die Firma Johann F. & Co. wurde Johann F., einem der offenen Gesellschafter dieser offenen Handelsgesellschaft, unter seiner Privatadresse zugestellt; bei der ersten Tagsatzung erschien ein Vertreter für Johann F., nicht aber für die offene Handelsgesellschaft. In der Klagebeantwortung hat Johann F. ausgeführt, daß seine passive Klagslegitimation nicht gegeben sei, weil die Klage nicht ihm persönlich, sondern der beklagten Firma zuzustellen gewesen wäre, wobei weit... mehr lesen...
Norm: ZPO §514 D
Rechtssatz: Wer in erster Instanz das Recht zu Prozeßhandlungen im eigenen Namen in Anspruch genommen hat, ist gegen die Verneinung dieses Rechtes durch das Prozeßgericht rekursberechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 175/50 Entscheidungstext OGH 05.04.1950 1 Ob 175/50 Veröff: SZ 23/87 4 Ob 555/90 Entscheidungst... mehr lesen...