Norm: ZPO §1 AaZPO §514 DAußStrG 2005 §2 AAußStrG 2005 §2 IIIAußStrG 2005 §5
Rechtssatz: Wird die Klage mangels Parteifähigkeit zurückgewiesen, so ist die Partei, deren Parteifähigkeit bestritten ist, zur Anfechtung dieses Beschlusses mit Rekurs berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 7/50 Entscheidungstext OGH 18.01.1950 1 Ob 7/50 Veröff: SZ 23/7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ZPO §1ZPO §6ZPO §7ZPO §75ZPO §84ZPO §85ZPO §239ZPO §520
Kopf: SZ 23/7
Spruch: Wird eine Klage namens der "Hauseigentümer" eines bestimmten Hauses erhoben, so liegt nicht mangelnde Parteifähigkeit vor, sondern ungenügende Parteibezeichnung; das Gericht hat daher nach § 84 ZPO. vorzugehen. Hat das Erstgericht diesen Mangel nicht wahrgenommen, so kann die zweite Instanz die Klage nicht mehr zur Verbesserung zurückstellen, sond... mehr lesen...
Der Einzelrichter hat die vom Kläger unter Berufung auf § 24 des Gesetzes vom 26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den unlauteren Wettbewerb beantragte einstweilige Verfügung bewilligt, mit welcher der beklagten Partei unter anderem verboten wurde, im geschäftlichen Verkehr für Bestrahlungslampen die Bezeichnung "Original-H." zu gebrauchen. Das Rekursgericht hat den Antrag abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der klagenden Partei nicht Folge. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §430ZPO §514 A
Rechtssatz: Gegen die Unvollständigkeit eines Beschlusses ist der Ergänzungsantrag und auch Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 738/34 Entscheidungstext OGH 16.10.1934 3 Ob 738/34 Veröff: SZ 16/174 3 Ob 173/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 173/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §130ZPO §514 C3
Rechtssatz: Wenn die Anordnung einer Tagsatzung die notwendige Folge eines weitergehenden Beschlußinhaltes ist (zB Verwerfung der Einrede der Unzuständigkeit, der Streitanhängigkeit oder der entschiedenen Streitsache), unterliegt ein solcher Beschluß der Anfechtung. Entscheidungstexte 3 Ob 1103/30 Entscheidungstext OGH 07.01.1931 3 Ob 1103/30 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §400ZPO §514 B
Rechtssatz: Die von der gefährdeten Partei erlegte Sicherheit darf ungeachtet der Rechtskraft des ihrem Begehren stattgebenden Urteiles erst nach Ablauf der Frist des § 400 EO zurückgestellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 72/25 Entscheidungstext OGH 27.01.1925 1 Ob 72/25 SZ 7/24 4 Ob 373/86 E... mehr lesen...