Norm
EO §65 DRechtssatz
Gegen den im Spruch eines Beschlusses enthaltenen Auftrag, das Erstgericht solle über einen bestimmten, noch unerledigten Antrag entscheiden, ist ein Rekurs nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0002362Dokumentnummer
JJR_19520312_OGH0002_0030OB00139_5200000_001