Norm
ZPO §507 Abs1Rechtssatz
Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Beschluss des Rekursgerichtes, welcher in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses dem Erstgericht die Annahme einer Revision aufträgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0043667Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015