Begründung: Die Kläger brachten vor, es seien bei einem Verkehrsunfall, der vom Erstbeklagten mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrad verschuldet worden sei, zwei in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Pferde im Wert von S 260.000 so verletzt worden, daß sie notgeschlachtet werden hätten müssen, weiters sei unfallskausal Reitzubehör im Wert von S 10.000 beschädigt worden. Sie begehren, die beklagten Parteien für schuldig zu erkennen, "den klagen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat das Berufungsgericht auf die Verletzung vertraglicher Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des zwischen der Klägerin, einer deutschen Staatsangehörigen, und der beklagten österreichischen Hotelbetriebsgesellschaft abgeschlossenen Gastaufnahme- vertrages österreichisches Recht angewendet (§ 42, hilfsweise § 36 IPRG; ZfRV 1994, 161 ua; Schwimann in Rummel, ABGB2 Rz 3 zu § 36 IPRG). Das Berufungsgericht hat... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren auf Zahlung von S 208.935,48 sA abgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 7.5.1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" der klagenden Partei. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140 zu ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies unter anderem den Antrag des Minderjährige, ihm Provisorialunterhalt von S 17.000,- monatlich zuzuerkennen hinsichtlich eines Teilbetrages von S 10.000,- wegen Vorliegens eines rechtskräftigen Titels zurück und hinsichtlich weiterer S 7.000,- ab. Der Minderjährige bekämpfte lediglich die Abweisung des Teilbegehrens von S 7.000,-, sodaß der zurückweisende Teil des Beschlusses in Rechtskraft erwuchs. Mit Punkt II. des angefochtenen Beschlusses gab d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Klagebegehren auf Zahlung von S 140.000,-- sA mit einem Teilbetrag von S 68.000,-- stattgegeben und das Mehrbegehren abgewiesen. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 18.März 1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingerbachte "außerordentliche Revision" der Klägerin. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren, das auf Zahlung von S 55.000,- sA und Feststellung der Haftung der beklagten Partei für alle künftigen unfallskausalen Schäden aus dem Unfall vom 16.6.1994 gerichtet ist, abgewiesen. Das vom Kläger angerufene Berufungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" des Klägers. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren auf Zahlung von S 88.200,60 sA ab. Das vom Kläger angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 30. April 1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche" Revision des Klägers. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Rückzahlung eines Darlehens von 162.500 S. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. Es sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die an den Obersten Gerichtshof gerichtete "außer"ordentliche Revision der Beklagten mit dem Antrag, die außerordentliche Revision zuzulassen und die angefochten... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters setzte das Erstgericht die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters von je S 1.500 ab 1.2.1997 auf je S 1.100 für die mj Manuela und mj Martina und auf S 800 für die mj Bernadette herab. Infolge Rekurses der Minderjährigen bestätigte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß hinsichtlich der Unterhaltsherabsetzung von 1.2.1997 bis 1.4.1997 und wies das Mehrbegehren des Vaters auf Unterhaltsherabsetzung ab 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14a Abs1AußStrG §14a Abs2AußStrG 2005 §59 Abs1 Z2AußStrG 2005 §63AußStrG 2005 §69 Abs3ZPO §84 Abs2ZPO §84 Abs3ZPO §502 Abs4ZPO §507b Abs2ZPO idF WGN 1997 §508 Abs1ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3
Rechtssatz: Erhebt in den im § 508 Abs 1 ZPO idF WGN 1997 angeführten Fällen eine Partei ein Rechtsmittel, so ist dieses gemäß § 507b Abs 2 ZPO dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen. Dies gilt auch, wenn das Rechtsmittel als "außerordentliche... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner actio negatoria macht der Kläger die Freiheit seines durch Zuschlag erworbenen Liegenschaftseigentums von drei angemaßten und ausgeübten Benützungsrechten der Beklagten geltend. Die Beklagte habe kein Recht (Titel) auf 1. die Benützung einer Zufahrt und eines Parkplatzes; 2. die Benützung eines Holzschuppens und 3. auf Stehenlassen eines grenzüberschreitenden Überbaus im Ausmaß von rund 16 m2. Der Kläger begehrt zu 1. die Unterlassung der Benützung, zu 2. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem Klagebegehren auf Zahlung von S 200.000,-- sA stattgegeben. Das vom Beklagten angerufene Berufungsgericht hat mit Urteil vom 4.2.1998 diese Entscheidung bestätigt und ausgesprochen, daß die (ordentliche) Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revision" des Beklagten. Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels ist nach § 508 ZPO idF WGN... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2ZPO §84 Abs3ZPO §507b Abs2ZPO idF WGN 1997 §508 Abs3ZPO idF WGN 1997 §508 Abs4ZPO idF WGN 1997 §528 Abs2 Z1aZPO idF WGN 1997 §528 Abs2a
Rechtssatz: Erhebt in den im § 528 Abs 2 Z 1a und Abs 2a ZPO idF WGN 1997 angeführten Fällen eine Partei ein Rechtsmittel, so ist dieses gemäß § 507b Abs 2 ZPO dem Gericht zweiter Instanz vorzulegen. Dies gilt auch, wenn das Rechtsmittel als "außerordentliches" Rechtsmittel bezeichnet wird (ve... mehr lesen...
Begründung: Am 31.10.1986 brachte die Beklagte gegen den Kläger die Klage auf Scheidung der Ehe aus dessen Verschulden ein. Aufgrund ihres Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verpflichtete sich der Kläger im Vergleich vom 11.11.1986, bis zu einer endgültigen Regelung im Scheidungsverfahren einen einstweiligen monatlichen Unterhalt von 7.000 S, der sich aus den Fixkosten von 4.000 S für die Ehewohnung und je 1.000 S für die Ehefrau und die beiden minderjährigen Ki... mehr lesen...
Begründung: Am 17.6.1989 sprach der Oberste Sanitätsrat Österreichs die Empfehlung aus, ab 1.1.1990 die generelle BCG-Säuglingsimpfung (gegen Tuberkulose) bei Neugeborenen in Österreich zu sistieren und nur mehr jene Säuglinge zu impfen, die einer erhöhten Tuberkuloseansteckungsgefahr ausgesetzt sind. Diese Empfehlung wurde deshalb ausgesprochen, weil das Infektionsrisiko so niedrig geworden war, daß eine generelle Neugeborenenimpfung als nicht mehr berechtigt und sinnvoll erschie... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen wurde im Sommer 1994 ein Beherbergungsvertrag über die Wohnung Nr.5 in der Pension der Beklagten abgeschlossen. In diesem Appartement befand sich als Schlafgelegenheit ua eine zu einem Doppelbett ausziehbare Couch. Diese hatte der Vater der Beklagten, der die Pension bis 1992 führte, 1980 gemeinsam mit vier weiteren in einem Möbelfachgeschäft gekauft. Diese Ausziehbetten waren seither mehrfach als Doppelbetten verwendet worden, ohne daß es z... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der dritten Beklagten zur Zahlung von S 8,500.000,- samt Anhang aus der Übernahme von Haftungen als Bürgin und Zahlerin für Forderungen der Klägerin aus einem der ersten Beklagten gewährten Kredit. Die dritte Beklagte beantragte Klagsabweisung und wandte, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, ein, daß sie die verpflichtung deshalb übernommen habe, damit die erste Beklagte weiterarbeiten könne. Dadurch wäre insbesonde... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht war der Auffassung, daß die ordentliche Revision deshalb zulässig sei, weil zu den Voraussetzungen der Haftung nach § 1409 ABGB keine einheitliche, zu § 1409a ABGB in Verbindung mit § 16 Produkthaftungsgesetz aber überhaupt keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes vorliege. Von der Frage aber, ob die in § 1409a ABGB enthaltene Ausnahme von der Haftung des Erwerbers eines Vermögens oder Unternehmens für Verbindlichkeiten des Veräußerers auc... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 25.1.1982 gemäß § 55 a EheG geschieden. Nach dem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Vater, den Kindern ab 1.2.1982 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 17 % (für Mark) bzw. 14 % (für Tanja) seines monatlichen Nettoeinkommens zu bezahlen. Die Kinder begehren eine Unterhaltserhöhung auf je S 10.000 monatlich. Das Erstgericht enthob den Vater von seiner Unter... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft St. Kanzian, Westuferstraße 16, mit einer darauf errichteten gemauerten Verkaufshalle und begehrt vom Beklagten mit der Behauptung, dieser sei als Untermieter eines Dritten, dessen Bestandvertrag einvernehmlich gelöst worden sei, titelloser Benützer, die Räumung des in der gemauerten Verkaufshalle gelegenen südlichen Geschäftslokals und des daran anschließenden unverbauten Teils des Grundstücks. Der Kläger bewertete den Streit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat der Erstbeklagten ein Darlehen gewährt. Der Zweitbeklagte ist dieser Vereinbarung als Bürge und Zahler beigetreten. Im Abstattungskreditvertrag hatte sich die Erstbeklagte verpflichtet, den jeweiligen Schuldbetrag zu dem von der Kreditgeberin jeweils festgesetzten Zinsfuß (damals 8,5 % p.a.) zu verzinsen und bei Zahlungsverzug überdies Verzugszinsen in der von der Kreditgeberin jeweils festgesetzten Höhe, damals 7 % p.a., zu entrichten. Die Er... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 8. November 1985 beim Erstgericht eingelangten Klage den Zuspruch eines Betrages von S 131.200 s.A. sowie die Feststellung, daß der Beklagte Dr. Johann P*** ihm für alle zukünftigen Schäden aus dem Unfall vom 25. November 1983, der sich vor dem Haus Waldeggstraße 57 in Linz ereignet hätte, zu haften hat. Der Kläger brachte hiezu vor, daß er am 25. November 1983 gegen 6.20 Uhr auf dem Gehsteig vor dem Haus Linz, Waldeggstraße 57, infolge G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist aufgrund eines Vermächtnisses des Voreigentümers Karl W*** Eigentümerin des Hauses Wien 18., Sternwartestraße 11. Der am 18. März 1985 verstorbene Johann W*** und dessen vorverstorbene Lebensgefährtin Hermine G*** waren Mieter einer Wohnung in diesem Haus. Der Beklagte ist Erbe nach Johann W***. Die Klägerin kündigte die Wohnung aus den Gründen des § 30 Abs. 2 Z 5 und 6 MRG auf und begehrte die Räumung des Bestandobjektes. Der Beklagte wendete... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 23. März bzw. 8. Mai 1981 einen "Miet- und Schutzvertrag". Die klagende Partei vermietete an den Beklagten einen vollelektronischen Fernschreiber T 1000 und Lochstreifengeräte gegen einen monatlichen Mietzins von S 1.479 zuzüglich Umsatzsteuer sowie gegen eine jährliche Versicherungsgebühr von S 74,70. Der Beklagte verzichtete auf eine Kündigung des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrages für das bei Betriebsbereitschaft der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei für seinen Unfall vom 6. September 1982 auf Grund der mit der beklagten Partei abgeschlossenen Versicherungsverträge über eine Kraftfahrzeughaftpflicht-, eine Einzelunfall- und eine Rechtsschutzversicherung. Die beklagte Partei beruft sich auf Leistungsfreiheit wegen nicht rechtzeitiger Bezahlung der Erstprämien. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren hinsichtlich der Kraftfahrzeughaftpf... mehr lesen...
Norm: ZPO §508 Abs3ZPO §523
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß eine ausdrückliche Regelung bezüglich des Zurückweisungsrechtes des Berufungsgerichtes oder Rekursgerichtes in seiner Eigenschaft als Durchlaufinstanz und Vorlageinstanz hinsichtlich eines Rekurses oder Revisionsrekurses im Gesetz nicht enthalten ist, kann nicht geschlossen werden, daß im minder wichtigen Rekursverfahren der zweiten Instanz hier weniger Rechte zustehen sollen als im R... mehr lesen...