Begründung: Das Erstgericht gab dem (inhaltlichen) Oppositionsklagebegehren statt. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil über Berufung des Beklagten im klageabweisenden Sinn ab und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und die Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche" Revision der Klägerin, worin der Antrag gestellt wird, der Oberste Gerichtshof möge die außerordentliche Revision... mehr lesen...
Begründung: Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach § 199 AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Auch auf das Rechtsmittelverfahren ist nach Paragraph 199, AußStrG, da keine der in den nachfolgenden Paragraphen angeführten Ausnahmen vorliegt, das neue Verfahrensgesetz anzuwenden. Das Rekursgericht sprach in seiner den erstgerichtlichen Beschluss über Unterhaltsherabsetzungs- und -erhöhungsbe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Zahlung von 15.498,59 EUR an restlichem Werklohn. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab; das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 3. 2002 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem ein - ohne Außenspiegel - 2,5 m breiter Müllwagen der Klägerin sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Pkw mit einem ca 2,2 m breiten Pferdeanhänger beteiligt waren. Die für die Fahrtrichtung der unfallbeteiligten Fahrzeuge vorgesehene Fahrbahn verjüngte sich gleichmäßig von etwa 6 m auf 5 m, was ein Nebeneinanderfahren der Fahrzeuge aufgrund deren Breite nicht mehr zugelassen hätte. Ab der begin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Günther F*****, gegen die beklagte Partei D.*****, vertreten durch Mag. Dr. Friedrich Studentschnig, Rechtsanwalt in Klagenfur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit seinem Beschluss vom 6. Dezember 2005 das Versäumungsurteil des Bezirksgerichts Wroclaw (Polen) vom 16. Februar 2005, AZ X GC 623/04, für vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Partei antragsgemäß aufgrund dieses Titels zur Hereinbringung von 7.185,14 EUR sA die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf beweglicher Sachen sowie durch Pfändung und Überweisung der im § 296 EO angeführten Papiere. Das Erstgericht erklärte mit sein... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte erwarb im Jahr 1995 ein Haus, welches sie generalsanieren und um zwei Stockwerke aufstocken ließ. Im Jahr 2000 beauftragte sie die Klägerin mit der Sanierung des undichten Flachdaches und der Beseitigung der daraus resultierenden Wasserschäden in den Wohnungen top Nr 16 und 17 dieses Hauses. Die Beklagte zahlte die Rechnungen der Klägerin für die Flachdachsanierung, nicht aber für die Beseitigung der Wasserschäden. Die Klägerin begehrt EUR 4.358,87 an Werklo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes (nach einem behaupteten Betrug bzw Diebstahl) die Zahlung des Betrags von EUR 14.534,57 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Klägerin erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 24. 12. 2003 auf der Zufahrtsstraße zum Haus M***** in T***** durch den von der Erstbeklagten gelenkten und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW schwer verletzt. Am Unfallstag bat Gordana K***** den Kläger um Starthilfe für ihr Fahrzeug. Der Kläger schleppte dieses Fahrzeug mit seinem eigenen PKW ab, wobei mangels eines Abschlepphakens das Seil vorne an der Achse des abgeschleppten Fahrzeuges befestigt war. Nachdem der Motor des abgeschl... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind die je zu einem Drittel rechtskräftig eingeantworteten Erben eines am 8. 11. 1999 verstorbenen Arztes, der bei der Klägerin einen Leasingvertrag über eine EDV-Anlage für die betriebliche Verwendung in seiner Ordination abgeschlossen hatte. Zum Zeitpunkt des Todes des Leasingnehmers waren 42 Leasingentgelte offen. Die Klägerin meldete ihre aus der Vertragsauflösung zum 8. 11. 1999 berechnete Forderung am 25. 11. 1999 im Verlassenschaftsverfahren an. D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Hans D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei L***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Bernhard Ha... mehr lesen...
Begründung: Die klägerische Versicherungsnehmerin begehrt von der beklagten Kaskoversicherung Deckung ihres Schadens aus dem Diebstahl ihres PKWs in Zagreb am 1. 1. 2002 in Höhe von (zuletzt eingeschränkt) EUR 12.593,46 sA. Beide Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die hiegegen erhobene und auf die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufun... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitklägerin, die 1995 das erstklagende Unternehmen [eine KEG] „erwarb", betraute den Beklagten mit der Durchführung der steuerlichen Angelegenheiten für ihr Unternehmen. Im Jahr 2001 kam es zu Meinungsverschiedenheiten der Streitteile über die Zahlung dessen Honorars. Seiner Klage auf Zahlung von 16.359,38 EUR sA für steuerliche Beratungs- und Vertretungsleistungen gab das Handelsgericht Wien mit Versäumungsurteil vom 5. Dezember 2001 statt. Dem Beklagten wurde mit... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten mit einstweiliger Verfügung vom 27. 9. 2005 (ON 45) schuldig, der Klägerin vom 1. 12. 2004 bis 31. 5. 2005 Unterhaltsbeiträge von EUR 120 monatlich zu bezahlen, und wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren für diesen Zeitraum von EUR 213 monatlich ebenso wie das Begehren auf Zahlung einstweiligen Unterhalts von EUR 333 ab 1. 6. 2005 monatlich ab. Dagegen erhob die Klägerin insoweit Rekurs, als ihr ein einstweiliger Unterhalt von ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren mit ihren getrennt eingebrachten Klagen vom Beklagten die Zahlung von jeweils 6.556,60 EUR sA und die Feststellung, der Beklagte schulde ihnen jeweils 3.633,64 EUR. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klagebegehren und wandte gegen die Zahlungsbegehren aufrechtungsweise eine Gegenforderung ein. Das Erstgericht verband die beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung. Es hat die Klagsforderungen mit je 1.774,12 EUR und die G... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Rückzahlung eines Betrages von S 150.000,-- = EUR 10.900,92 sA. Das Erstgericht wies die Klage im Umfang eines Teilbetrages von EUR 1.220,90 mit Beschluss vom 17. 6. 2003 zurück und das restliche Klagebegehren von EUR 9.680,02 (im zweiten Rechtsgang) mit Endurteil vom 4. 1. 2005 ab. Das von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz und sprach aus, dass die ordentliche Revision mangels Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte (nach Klageeinschränkung) den Werklohn von 5.350,11 EUR für Reparaturarbeiten an einem Traktor. Das Erstgericht sprach ihr den ursprünglich eingeklagten Betrag von 5.477 EUR zu und wies ein geringfügiges Zinsenmehrbegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten teilweise Folge und änderte das Ersturteil teilweise dahin ab, dass es die Beklagten zur Zahlung des zuletzt begehrten Betrags von 5.350,11 EUR verpflichtete. Es sprach aus,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Bezahlung von EUR 22.767,42 sA und Feststellung der Haftung der Beklagten für alle künftige Nachteile aus einem Verkehrsunfall. Das Feststellungsinteresse wurde mit EUR 7.200 angegeben. Das Erstgericht sprach die Beklagte schuldig, der Klägerin EUR 15.178,28 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von EUR 7.589,14 sA ab. Es stellte fest, dass die Beklagte für alle zukünftigen Nachteile aus dem Verkehrsunfall im Ausmaß von zwei Drittel zu haften ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes EUR 9.716,06 sA. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte diese Entscheidung im klagestattgebenden Sinn ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die von der Beklagten erhobene „außerordentliche" Revision, die unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgan... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 4 C 373/01g des Bezirksgerichts Steyr (dessen Wiederaufnahme der Kläger verlangt) begehrte der Beklagte, den Kläger zur Zahlung von EUR 6.540,56 sA als Aufzahlung im Zusammenhang mit dem Tausch von Gemälden zu verpflichten. Mit - rechtskräftigem - Urteil vom 14. 5. 2002, GZ 4 C 373/01g-15 gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt. Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des genannten Verfahrens aus dem Grund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO. Der Kläger begehrt die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten EUR 6.835,15 sA für die rechtsfreundliche Vertretung der Beklagten in einem Zivilverfahren. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht änderte das erstgerichtliche Urteil mit dem angefochtenen Urteil im gänzlich klagsstattgebenden Sinn ab. In seiner Entscheidung unterließ es zunächst den Ausspruch über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO. Mit Beschluss vom 30. 5. 2005 (O... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien erklärte den Exekutionstitel, ein Urteil des Schiedsgerichts bei der Handels-, Industrie- und Landwirtschaftskammer Timisoara, Rumänien, in Österreich für vollstreckbar und bewilligte zur Hereinbringung einer Forderung von 11.759,71 EUR sA die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht wies den Rekurs der verpflichteten Partei als verspätet zurück und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, weil „eine über den Einzel... mehr lesen...
Begründung: Am 12. 11. 2001 ereignete sich in der Abelstraße in Aschach an der Donau ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin eines Fahrrades und die Beklagte als Fußgängerin beteiligt waren. Die Abelstraße führt als Einbahnstraße in westliche Richtung und ist am Beginn durch das Hinweiszeichen „Einbahnstraße" (§ 53 Abs 1 Z 10 StVO) und an ihrem Ende durch die Vorschriftszeichen „Einfahrt verboten" (§ 52 lit a Z 2 StVO) gekennzeichnet. Die Siernerstraße mündet westlich ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 1330 ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf Paragraph 1330, ABGB gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger begehrte vom Beklagten die Zahlung von EUR 6.933,33 sA, die Zweit- und Drittklägerin die Zahlung von je EUR 5.433,33 sA. Das Erstgericht wies die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche Revisionsrekurs" der Kläger ist nach ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Nach den maßgeblichen Feststel... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren begehrte die hier Beklagte und dortige Klägerin vom Wiederaufnahmskläger und dortigen Beklagten 24.140,46 EUR mit der Behauptung, er habe einen Brand verursacht, der auf das Haus ihres Versicherungsnehmers übergegriffen habe. Sie habe als Feuerversicherer Ersatzleistungen in Höhe des Klagebetrages erbracht. Das Erstgericht erkannte der Klägerin des wiederaufzunehmenden Verfahrens 23.321,51 EUR zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schlug mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 zwei in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaften des Verpflichteten der betreibenden Genossenschaftsbank um die Meistbote von 485.817,89 und 167.147,51 EUR zu. Diese Zuschläge erklärte es nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission mit Beschluss vom 5. Juli 2002 für rechtswirksam. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Verpflichteten gab das Rekursgericht am 21. April 2004 nicht Folge. Mit Beschluss vom 15. Juli... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...