Begründung: Das Erstgericht stellte - soweit hier relevant - fest, dass auf Grund der Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1996, 1997 und 1998 das gesetzlich höchst zulässige Betriebskostenausmaß durch die tatsächlich vorgeschriebenen Beträge um S 435,08 (1996), S 476,95 (1997) und S 540,33 (1998) überschritten wurde. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes hinsichtlich der Überprüfung der Betriebskosten (§ 37 Ab... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies insgesamt vier Anträge der betreibenden Parteien, ihnen auf Grund angeblichen Zuwiderhandelns der verpflichteten Partei gegen eine einstweilige Verfügung die Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen nach § 355 EO zu bewilligen, ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss gerichteten Rekurs der betreibenden Partei Folge, erteilte die als erste beantragte Exekutionsbewilligung, verhängte wegen des im ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Eigentümer einer Liegenschaft samt Einfamilienhaus in M*****. Er erteilte einer Realitätenvermittlung GmbH den Alleinvermittlungsauftrag zur Veräußerung dieses Objektes. Der Geschäftsführer dieser Gesellschaft bot es daraufhin zu einem Kaufpreis von S 8,9 Mio Dr. K***** und dem Beklagten an. Beide Kaufinteressenten besichtigten das Liegenschaftsobjekt. Der Kläger zeigte (so) großes Interesse, dass ihm vom Kläger folgendes Schreiben übermittelt wurde: "Vorv... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen wurde am 11. 8. 1994 ein 1998 hinsichtlich Kündigungsverzicht und Leasingraten modifizierter Privat-Kraftfahrzeug-Leasing-Vertrag betreffend einen PKW VW-Golf abgeschlossen. Mit der am 1. 3. 2001 eingebrachten Klage stellte der Kläger das mit S 30.000,-- bewertete Begehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm am besagten Fahrzeug dadurch vollständiges Eigentum einzuräumen, dass sie an ihn den Original-Typenschein sowie weiters eine unt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach in einem Abrechnungsstreit vormaliger Lebensgefährten mit Endurteil aus, dass die Klageforderung mit 221.672,30 S und die eingewendete Gegenforderung mit 103.986,67 S zu Recht bestehe. Demnach sei der Beklagte schuldig, der Klägerin 117.685,63 S sA binnen 14 Tagen zu bezahlen. Dagegen werde das Klagemehrbegehren von 320.344,99 S sA abgewiesen. Dieses Urteil bekämpfte nur die Klägerin. Sie strebte den Zuspruch von insgesamt 290.383,33 S sA an, worau... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Das Erstgericht trug dem Vater mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, den Minderjährigen ab 1. 4. 2000 eine vorläufigen Unterhalt von monatlich je S 1.450 zu zahlen. Mit Beschluss vom 22. 11. 2000 verpflichtete das Erstgericht den Vater zu einer endgültigen monatlichen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger begehrt Schadenersatz von der beklagten Partei mit der
Begründung: , er habe sich nach Beratung durch die beklagte Partei an einer in der Folge insolvent gewordenen GmbH mit einer Einlage von S 100.000 beteiligt. Die beklagte Partei habe wesentliche und entscheidungsrele... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht Rekurse des Verpflichteten gegen die Bewilligung der Räumungsexekution, einen Berichtigungsbeschluss und die Abweisung des Antrags, dem ersten Rekurs aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zurück. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die Verpflichtung des Rekursgeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision für zulässig erklärt, weil es an einer oberstgerichtlichen Rechtsprechung zur Frage fehle, ob eine einheitliche Streitgenossenschaft auch dann vorliege, wenn kein einheitliches Urteils... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt S 82.800 sA Provision für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufvertrages betreffend das Grundstück 1207/14 der Liegenschaft EZ 429 GB 87012 Weer. Die Beklagte habe sich zur Provisionszahlung bei Annahme ihres - "ohne jegliche Bedingung" abgegebenen - Anbotes durch den Verkäufer verpflichtet. Trotz Annahme des Kaufanbots habe sie keinerlei Zahlungen geleistet. Die Beklagte beantragte kostenpflichtige Klagsabweisung und wendete ein, der Vermittlungs... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag der Klägerin, der Beklagten werde bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage untersagt, von näher bezeichneten Urteilen eines Landesgerichts und eines Bezirksgerichts Gebrauch zu machen, ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands, soweit sich das Begehren auf das Urteil des Landesgerichts beziehe, EUR 20.000,-- und, soweit sich das Begehren auf das Urt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen, von ihrem gesperrten Sparbuch 20.000 S als Geschenk an ihren Sohn O*****, der in finanziellen Nöten sei, freizugeben, ab, "weil das Gesetz die Zuwendung von Vermögen der Betroffenen an dritte Personen nicht vorsehe". Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, "weil der auszuzahlende Geldbetrag zweifellos nicht dem Wohl der Betroffenen diene", und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 Auß... mehr lesen...
Begründung: Das Klagebegehren ist auf Herausgabe oder Zahlung von 100.000 S gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige (vgl § 56 Abs 1 JN) und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Das Klagebegehren ist auf Herausgabe oder Zahlung von 100.000 S gerichtet. Das Berufungsgericht hat anlässlich seiner Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin begehrt 252.000 S sA (= 18.313,55 EUR sA) an Vermittlungsprovision. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt; das Berufungsgericht wies es ab und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen diese Entscheidung erhobene „außerordentliche" Revision legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 gelte... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem Beschluss, mit dem es dem Rekurs der Erleger gegen die Auszahlung des Erlagsbetrages von S 90.000 sA nur teilweise Folge gegeben hat, ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht legte den gegen diese Entscheidung erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Erleger mit dem Antrag, den außerordentlichen Revisionsrekurs zuzulassen und die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass das Au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die sofortige Vorlage eines “außerordentlichen” Revisionsrekurses gegen eine zweitinstanzlichen Sachbeschluss mit einem S 130.000,-- (jetzt Euro 10.000,--) nicht übersteigenden Wert des Entscheidungsgegenstandes widerspricht der seit Inkrafttreten der WGN 1997 geltenden Rechtslage (vgl 5 Ob 138/99a; 5 Ob 252/99s uva): Die sofortige Vorlage eines “außerordentlichen” Revisionsrekurses gegen eine zweitinstanzlichen Sachbeschlu... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht sprach bei einem Streitwert von 189.120 S (Zahlungsbegehren) aus, die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision der klagenden Partei ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140 zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1 ZPO genannten Fällen, in denen wie hier der Entscheidungsgegenstand zwar 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteigt und das Beru... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der beklagten Partei letztlich die Zahlung von S 230.303 sA. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger S 76.767,67 sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von S 153.535,33 ab. Im Berufungsverfahren bekämpfte der Kläger die Abweisung seines Mehrbegehrens von S 153.535,33 sA, wogegen die beklagte Partei den Zuspruch eines Teilbetrags von S 48.642,67 sA und die Nebenintervenientin den Zuspruch von S 39.267,67 sA anfoc... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem dem Sicherungsantrag des Klägers teilweise entsprochen wurde, dahin ab, dass es diesen zur Gänze abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den dagegen erhobenen "außerordentlichen" Revisionsrekurs des Klägers legte das Erstgericht direkt dem Obersten Gerichtshof zur Entsche... mehr lesen...
Begründung: Während das Verfahren gegen die zweit- und drittbeklagte Partei ruht, gab das Erstgericht der Exszindierungsklage gegen den Erstbeklagten, der gegenüber der klagenden Partei eine Forderung von S 150.000,-- sA betreibt, statt. Das Berufungsgericht gab der von ihm dagegen erhobenen Berufung nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu I.: Zu römisch eins.: Wie schon das Rekursgericht zutreffend aussprach, ist im vorliegenden Exekutionsverfahren ein Revisionsrekurs gegen vollbestätigende Entscheidung des Rekursgerichts - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Ausnahmefall der Verweigerung des Zugangs zu Gericht (siehe die im vorliegenden Akt ergangene Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. 10. 2000, 3 Ob 261/00d) - absolut unzulässig und... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufigen Unterhalt von monatlich S 2.150 zu bezahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte drei polnische Exekutionstitel für vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieser Titel zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 31.215 Zloty (neu) sA und eines laufenden Unterhalts von monatlich 700 Zloty (neu) ab 10. 1. 2001 die Fahrnisexekution. Im Antrag wird der Schillinggegenwert des Rückstandes mit S 113.520 und der des 36-fachen des monatlichen Betrages mit S 91.944,70 angegeben. Mit dem nunmehr ange... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei räumte der S***** Gesellschaft mbH Kredite ein, für die der Beklagte, der damals Geschäftsführer der Kreditnehmerin war, die Haftung als Bürge und Zahler übernahm. Zur Besicherung der Kredite wurden auf der dem Beklagten zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ ***** GB ***** A***** (im Folgenden kurz Pfandliegenschaft genannt) drei Höchstbetragshypotheken über S 520.000,--, S 195.000,-- und S 260.000,-- einverleibt. Zum Zwecke eines Liegenschaftsan... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde 1995 rechtskräftig geschieden. Aus Anlass der Scheidung schlossen sie einen gerichtlichen Vergleich, mit dem sich der am 20. 11. 1939 geborene Beklagte verpflichtete, der am 15. 2. 1944 geborenen Klägerin - ausgehend von einem Reineinkommen seinerseits von (damals) S 210.000,-- jährlich sowie einem Pensionseinkommen der Klägerin von (damals) S 5.000,-- - ab 1. 7. 1995 einen monatlichen Unterhalt von S 5.000,-- zu bezahlen. Diesen Unterha... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs4 IVZPO §508 Abs3
Rechtssatz: Gegen einen Abänderungsausspruch des Berufungsgerichtes nach § 508 Abs 3 ZPO ist ein Rekurs des Revisionsgegners unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 140/01s Entscheidungstext OGH 27.06.2001 7 Ob 140/01s 2 Ob 151/02y Entscheidungstext OGH 20.06.2002 2 Ob 151/02y ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. 7. 1993 ereignete sich auf der Brennerautobahn A 13 gegen 0.30 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Beklagten gelenkten und bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW einerseits sowie einem von einem slowakischen Staatsbürger gelenkten PKW andererseits, der (wegen Bauchschmerzen des Sohnes des slowakischen Lenkers) bei Kilometer 3,7 mit angezogener Handbremse und eingeschalteter Warnblinkanlage zur Hälfte außerhalb und zur Hälfte innerhalb des ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht sprach bei einem Streitwert von 172.200 S (Zahlungsbegehren) aus, die ordentliche Revision sei nicht zulässig. Die gegen dieses Urteil erhobene "außerordentliche" Revision der klagenden Partei ist nach § 508 ZPO idF WGN 1997 BGBl I 140 zu beurteilen. In den im § 508 Abs 1 ZPO genannten Fällen, in denen wie hier der Entscheidungsgegenstand zwar 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteigt und das Beru... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das auf Zahlung von S 1,477.785,67 gerichtete Klagebegehren zur Gänze wegen Verjährung abgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit der angefochtenen Entscheidung als Teilurteil die Abweisung eines Betrages von S 259.709,60 bestätigt und das Ersturteil hinsichtlich eines Betrages von S 1,218.075,07 samt Anhang aufgehoben und die Rechtssache in diesem Umfang an das Erstgericht zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Ein Ausspr... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei - eine Gesellschaft mbH - begehrte zunächst nur den Ausspruch, dass die Exekution durch zwangsweise Räumung eines Wohnungseigentumsobjekts, die den beklagten Parteien gegen eine Aktiengesellschaft als verpflichtete Partei bewilligt wurde, unzulässig sei, weil sie - die klagende Partei - zufolge eines Bestandvertrags mit der verpflichteten Partei und einer anderen Gesellschaft Mieterin des Wohnungseigentumsobjekts sei. Aufgrund einer späteren Klage... mehr lesen...