Norm: ZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs1 LZPO §502 Abs4 Z1 HIV1ZPO §508 Abs3ZPO §508a Abs1AußStrG 2005 §62 Abs1 B1a
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist der OGH an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 500 Abs 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO), doch sind in diese Prüfung auch die übrigen vom Revisionswerber angeschnittenen Rechtsfragen miteinzubeziehen, weil er innerhalb des Rahmens der revisiblen erhebliche... mehr lesen...
Der Kläger stellte das Begehren auf Zahlung von 10.780 S, weil ihm die Beklagte an zahnärztlichem Honorar 16.550 S schulde und an Gründerwerbssteuer für zwei Eigentumswohnungen, die er von der Beklagten gekauft habe, 12.916 S zu ersetzen habe, was zusammen 29.466 S ausmache. Er hingegen schulde der Beklagten den Restkaufpreis von 18.686 S. sodaß noch zu seinen Gunsten die Forderung von 10.780 S offen sei. Das Erstgericht hat die Klage abgewiesen, indem es bloß die Forderung für die ... mehr lesen...