Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Klinger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schwarz, Dr.Floßmann, Dr.Baumann und Dr.Hradil als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.Ing.Helmut B*****, Fabrikant, *****, vertreten durch Dr.Norbert Huber, Rechtsanwalt in Mattighofen, wider die beklagte Partei Franz W*****, Geschäftsmann, *****, vertreten durch D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit unter Wiederholung der Mängelrüge der Berufung derselbe Verfahrensmangel erster Instanz auch in der Revision wiederholt wird, ist dieser, nicht gegeben (§ 510 Abs 3 3.Satz ZPO). Soweit die Beweiswürdigung der Vorinstanzen im Zusammenhang mit den eingeholten medizinischen Gutachten bekämpft wird, wird damit ein unzulässiger, da in § 503 ZPO nicht aufgezählter Revisionsgrund geltend gemacht (Kodek in Rechb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer einer als Grünland (Wiese) landwirtschaftlich genutzten und derzeit verpachteten Liegenschaft. Der Beklagte war Alleineigentümer der über eine Länge von 190 m im Norden anrainenden Liegenschaft mit dem GSt 713/3 Wald. Mit Schenkungsvertrag vom 26.September 1985 übertrug der Beklagte seine Liegenschaft an seine beiden Söhne, behielt sich jedoch die einverleibte Dienstbarkeit des lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenußrechts vor. Noch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß der beantragte Zeuge S***** nicht und der Geschäftsführer der Beklagten im Hauptverfahren nicht ein weiteres Mal vernommen worden ist, verneint hat, können diese Mängel nach stRSp in der Revision nicht mehr gerügt werden (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 3 zu § 503 mwN; 4 Ob 2088/96d). 1. Da das Berufungsgericht die von der Beklagten gerügten Mängel, daß ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Revisionswerber rügt, daß im Verfahren die beantragte Vernehmung der Parteien und Zeugen nicht durchgeführt wurde, ist er darauf zu verweisen, daß vom Gericht zweiter Instanz verneinte Verfahrenmängel in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden können (SZ 62/157; JBl 1990, 535; EFSlg 64.136 u.v.a.). Ob ein konstitutives Anerkenntnis vorliegt, ist stets durch Auslegung des Parteiwillens im Einzelfall z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein angeblicher Verfahrensmangel erster Instanz, den das Rekursgericht verneint hat, kann im Revisionsrekurs nicht mehr geltend gemacht werden (MietSlg 35.438 uva). Da die Vorinstanzen das Vorliegen einer Vertragsverletzung durch die Beklagten verneint haben, hängt die Entscheidung nicht von der Lösung der Rechtsfrage ab, ob die Verletzung eines vertraglichen Konkurrenzverbotes einen Unterlassungsanspruch gewährt; ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der von 1990 bis Mai 1995 unter Sachwalterschaft stehende Kläger, zu dessen Sachwalter - insbesondere auch zur Vertretung vor Behörden und Ämtern sowie vor Gericht - mit Beschluß des zuständigen Bezirksgerichtes vom 8.Oktober 1990 der (pensionierte) Steuerberater Dkfm.Reinhold M***** bestellt worden war, war und ist Eigentümer eines mehrgeschossigen Wohnhauses in Dornbirn, in dessen Erdgeschoß sich ein von ihm verpachtetes türkisches Cafehaus mit Nachtbetrie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Gegenteiliges zur in der Zulassungsbeschwerde angeführten Rechtsprechung (MGA ABGB34 § 1325 E 103) findet sich in der Berufungsentscheidung (Seite 14f) nicht. 1. Gegenteiliges zur in der Zulassungsbeschwerde angeführten Rechtsprechung (MGA ABGB34 Paragraph 1325, E 103) findet sich in der Berufungsentscheidung (Seite 14f) nicht. 2. Die zitierte Entscheidung 2 Ob 55/94 = ZVR 1995/91 betrifft die Beweislastverteilun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für ein Darlehen ist die Vereinbarung der Rückgabe der gleichen Menge gleicher Art und Güte essentielles Erfordernis (SZ 51/92; WBl 1988, 369; 2 Ob 2163/96v). Das Berufungsgericht ist daher mit der Rechtsprechung im Einklang, wenn es die Hingabe von Geld ohne das in § 983 ABGB vorgesehene Verlangen auf Rückgabe im Sinne dieser Rechtsprechung nicht als Darlehen ansah, weil bei Leistung von Geldbeträgen an oder für Famili... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit die Klägerin - in Wiederholung ihrer diesbezüglichen Ausführungen bereits in der Berufung - erneut in Abrede zu stellen versucht, daß es ihr nicht mehr zumutbar sei, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Verweisungsberuf auszuüben, bringt sie die Rechtsrüge abermals nicht zur gesetzmäßigen Ausführung. Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn aufgezeigt wird, daß der festgestellte Sachverhalt rechtli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht bleibt nur mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht auseinandersetzt, nicht aber schon dann, wenn es sich nicht mit jedem einzelnen Argument des Beschwerdeführers auseinandersetzt (1 Ob 566/95; RIS-Justiz RS0043162). Geht hingegen - wie im hier zu beurteile... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31.12.1994 bei der beklagten Partei als Obusfahrer beschäftigt. Anläßlich seiner Pensionierung nach 40 1/2 Dienstjahren erhielt er eine Abfertigung in der Höhe des zwölffachen Monatsbezuges von insgesamt S 344.736,-- brutto, weiters eine Jubiläumszuwendung in der Höhe von drei Monatsbezügen und zudem eine einmalige Entschädigung im Sinne des § 12a VBO der Stadt Salzburg im Ausmaß von drei Monatsgehältern. Der letzte Monatsbezug des Kläger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagten haben zu den nunmehr in der Revision relevierten die Umsatzsteuer betreffenden Rechtsfragen im Verfahren kein Vorbringen erstattet und auch in der Rechtsrüge ihrer Berufung dazu nichts ausgeführt. Das Berufungsgericht hat zwar bei gesetzmäßig ausgeführter Rechtsrüge die rechtliche Beurteilung allseitig zu überprüfen, ist jedoch bei Vorliegen mehrerer selbständig zu beurteilender Rechtsfragen an eine Beschr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, daß die Beklagte (= Schwester der Klägerin) und die am 17.9.1993 verstorbene Mutter der beiden Streitteile bei der Vertragsschließung vom 28.12.1972 den Willen hatten, miteinander einen Kaufvertrag abzuschließen. Leistung und Gegenleistung sollten gleichwertig sein, eine Schenkung war nicht beabsichtigt (S. 7 d. Ersturteils = AS 275). Das Berufungsgericht übernahm diese Feststellung - allerdings erst in seiner rechtlichen
Begründung: - al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Ehefrau des Harald M***** und bewohnt mit diesem das früher im Eigentum der verstorbenen Hilda M***** stehende Haus S*****-Gasse 5 in R*****. Rechtsnachfolgerin der Hilda M***** auch als Eigentümerin dieses Hauses ist der Beklagte. Im Verfahren 7 C 1299/95f des Erstgerichtes klagte der nunmehrige Beklagte seinen Bruder und dessen damalige Lebensgefährtin und jetztige Gattin, auf Räumung dieses Hauses samt dem nördlich des Wohnhauses erri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Weder Verfahrensmängel erster Instanz, die das Berufungsgericht bereits verneint hat (Nachweise bei Kodek in Rechberger ZPO Rz 3 zu § 503), noch eine angebliche (irrig unter dem Titel Aktenwidrigkeit geltend gemachte) unrichtige Beweiswürdigung (RIS-Justiz RS0043371; Kodek aaO Rz 1 und 3) sind Revisionsgründe nach § 503 ZPO. Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 1 ZPO läge nur dann vor, wenn sich da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Berufungsgerichtes, mit dem eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, kann weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpft werden (SZ 69/15; 9 ObA 101/97m, GMA ZPO14 § 503 E 3 und 4). Daran ändert auch die Behauptung nichts, dem Berufungsgericht selbst sei ebenfalls eine Nichtigkeit unterlaufen (6 Ob 292/62; 8 Ob 37/68). Umsoweniger kann eine Anfechtung der die Nichtigkeit verneinenden Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller kauften am 8.Juli 1976 nach zweijährigen Vorverhandlungen zum Zweck des Schotterabbaus eine zunächst bewaldete Grundfläche, die vor dem Bau einer Autobahn von einem öffentlichen Schotterweg, der Alten Bundesstraße, durchtrennt und damit in das größere Grundstück (GSt) 2185 und das kleinere GSt 2186, letzteres mit der Widmung als forstlicher Schutzgürtel, geteilt war. Sie schlossen am 7.Juli 1978 mit einer Gesellschaft, deren Antragslegitimation im Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aufrecht. Dieser Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder. Der Beklagte ist nach einem am 16.April 1996 vor dem Bezirksgericht Voitsberg geschlossenen Vergleich zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von S 3.000,-- an die Klägerin verpflichtet. Dem Unterhaltsvergleich lag eine Arbeitslosenunterstützung des Beklagten von S 11.850,-- monatlich zugrunde. Die Klägerin begehrt die Erhöhung ihres Unterhaltes ab dem 1.Juli 1996 auf monatlich S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO). Auch die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen ist nämlich davon auszugehen, daß der Kläger beim Unfall vom 11.12.1992 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19.6.1947 geborene Kläger war als Kraftfahrer, Hilfsarbeiter, Baggerfahrer und Maschinist bei Bauunternehmen beschäftigt. Die rund 20 Jahre lang überwiegend ausgeübte Tätigkeit als Baumaschinenführer führte zu einer Schwingungsbelastung der Wirbelsäule. Die derzeit bestehenden Veränderungen der Wirbelsäule des Klägers sind aber in erster Linie degenerativer Natur und schicksalhaft. Die beklagte Partei sprach mit Bescheid vom 16.11.1995 aus, daß die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ist auf Grund der Umstände des einzelnen Falles die Wettbewerbsabsicht des Täters, der nicht Mitbewerber ist, offenkundig, dann braucht der Kläger diese Absicht nicht zu beweisen (§ 269 ZPO). Das mag zwar bisher in der Rechtsprechung nur in Fällen ausgesprochen worden sein, wo der Täter Unternehmer war (ÖBl 1991, 237 - Ski-Kindergarten; SZ 69/59 - Forstgarten), ist aber Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes, sodaß es i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die Frage, wie weit die Erwerbsfähigkeit aus medizinischer Sicht gemindert ist, gehört dem Tatsachenbereich an (SSV-NF 3/128, 6/15 mwH uva). Die Aussagen der medizinischen Sachverständigen über bestehende Funktionseinschränkungen und Behinderungen bilden die
Begründung: für die Beurteilung, wie weit die Erwerbsfähigkeit durch die Folgen eines Unfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisiongrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in der Berufung gänzlich unterlassene Rechtsrüge in der Revision nicht nachgeholt werden (SSV-NF 1/28; zuletzt 10 ObS 2314/96h; 10 ObS 221/97s; ebenso mwN und überzeugender Widerlegung gegenteiliger Meinungen Kodek in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 503). Im vorliegenden Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zunächst ist voranzustellen, daß die beklagte Partei mit dem bekämpften Bescheid vom 19.4.1996 den Antrag auf Gewährung der Waisenpension über das 18.Lebensjahr der Klägerin hinaus abgelehnt hat, während ihr Klagebegehren laut Protokollarklage vom 9.5.1996 auf Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe ab Antragstellung gerichtet ist, ohne daß dieses in der Folge (insbesondere in der einzigen Streitverhandlung vo... mehr lesen...
Begründung: Der am 7.12.1924 geborene Kläger ist zur Fortbewegung überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen. An seinen oberen Extremitäten findet sich beiderseits eine deutlich ausgebildete Periarthropathia humeroscapularis (Schultersteife) mit deutlicher Bewegungseinschränkung und Schmerzhaftigkeit bei Bewegungen. An der linken unteren Extremität findet sich eine hochgradige Coxarthrose bei Zustand nach einer Hüftoperation mit Beugekontraktur und ausgeprägter Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Im übrigen können Verfahrensmängel erster Instanz, die im Berufungsverfahren nicht gerügt wurden (hier: Verletzung der Manuduktionspflicht), im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg - erstmalig - geltend gemacht werden (SSV-NF 1/68, 10 ObS 2367/96b). Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor (Paragraph 510, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Zahlung einer Versehrtenrente für die Folgen des Ereignisses vom 16.12.1993 gerichtete Klagebegehren ab, weil nach den Feststellungen zwischen dem Ereignis (Bückvorgang bei Bauarbeiten) und den bestehenden Beschwerden des Klägers (Bandscheibenleiden) kein Kausalzusammenhang bestehe. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil. Es hielt der Berufung unter anderem entgegen, daß es nicht Sache des Gerichtes sei, Widersprüche zwi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die Auffassung des Berufungsgerichtes, die in der Berufung enthaltene Tatsachenrüge sei nicht gesetzmäßig ausgeführt, zutrifft, ist ohne Belang, weil es sich mit dieser Tatsachenrüge ohnedies auseinandergesetzt und die erstgerichtlichen Feststellungen als Ergebnis einer zutreffenden Beweiswürdigung übernommen hat. Der Vorwurf, das Berufungsgericht sei auf die Einwände des Beklagten gegen die Beweiswürdigung des Erstge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegt nur vor, wenn der Akteninhalt in einem wesentlichen Punkt unrichtig wiedergegeben wird, wenn also eine Feststellung auf aktenwidriger Grundlage erfolgt; eine Aktenwidrigkeit liegt hingegen nicht in der Gewinnung tatsächlicher Feststellungen durch Schlußfolgerungen, mögen diese auch unrichtig sein (Kodek in Rechberger, ZPO Rz... mehr lesen...