Norm: ABGB §870 AZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Der Schluß, ob Tatsachenfeststellungen die Annahme listigen Verhalten rechtfertigen, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung und ist daher vom Obersten Gerichtshof überprüfbar. Entscheidungstexte 1 Ob 61/97w Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 61/97w Veröff: SZ 70/242 5 Ob 214/19k ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den erstgerichtlichen Beschluß über die Verwerfung der Einreden der Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtsweges und der Unzutändigkeit des Landesgerichtes Krems an der Donau bestätigt. Auf diese Beschlußfassung ist die Ausnahmebestimmung des § 402 Abs 1 Satz 2 EO nicht anzuwenden. Der dagegen erhobene Revisionsrekurs ist daher gemäß § 402 Abs 4 und § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die G***** Betriebsgesellschaft mbH (im folgenden Bauträgerin genannt) plante die Errichtung eines Gebäudekomplexes und eines Golfplatzes. Es sollten Eigentumswohnungen geschaffen werden. Die Käufer sollten mit dem Kauf einer schlüsselfertigen Eigentumswohnung auch das Recht zur Benützung des Golfplatzes erwerben. Die Baukosten sollten ua auch mit den Mitteln der Kaufinteressenten finanziert werden. Die Bauträgerin bewarb ihr Projekt mit einem Prospekt, in d... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AIIIZPO §503 Z1 B1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Verletzung eines Beweisverbotes durch das Berufungsgericht begründet keine Nichtigkeit und keine Mangelhaftigkeit im Sinne des § 503 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 272/97g Entscheidungstext OGH 20.11.1997 2 Ob 272/97g Veröff: SZ 70/239 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Begründung: Am 6.7.1993 ereignete sich auf der Kreuzung zwischen dem Güterweg "Karmazik" und einem unbenannten Weg, der aus Richtung Neusiedlersee in Richtung L 205 führt, ca 200 m südlich der Ortstafel von Podersdorf ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Radfahrer und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt waren. Der Kläger behauptet das Alleinverschulden der Erstbeklagten, die seinen Rechtsvorrang mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt von den beklagten Parteien die Zahlung von S 66.351,20 samt Zinsen mit der
Begründung: , am 9.4.1995 habe sich ein Verkehrsunfall ereignet, an welchem ihr PKW und der vom Erstbeklagten gelenkte und gehaltene und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW beteiligt waren. Der Erstbeklagte habe auf den ihm an sich zukommenden Rechtsvorrang durch Anhalten verzichtet. Die Beklagten wendeten ein, der Lenker des Fahrzeuges der Kl... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AIIIZPO §503 Z1 B1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Verletzung eines Beweisverbotes durch das Berufungsgericht begründet keine Nichtigkeit und keine Mangelhaftigkeit im Sinne des § 503 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 272/97g Entscheidungstext OGH 20.11.1997 2 Ob 272/97g Veröff: SZ 70/239 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AIIIZPO §503 Z1 B1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Verletzung eines Beweisverbotes durch das Berufungsgericht begründet keine Nichtigkeit und keine Mangelhaftigkeit im Sinne des § 503 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 272/97g Entscheidungstext OGH 20.11.1997 2 Ob 272/97g Veröff: SZ 70/239 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat für die Zeit vom 1.10.1992 bis 30.9.1995 den Lehrvertrag Beilage A abgeschlossen, in welchem als Lehrberechtigter die Beklagte angeführt ist und als Ausbilder deren Geschäftsführer. Der Lehrvertrag ist vom Geschäftsführer der Beklagten ohne Hinzufügung der Firma der Beklagten gezeichnet. Der einzige handelsrechtliche Geschäftsführer der Beklagten verstarb am 15.10.1994. Ab diesem Zeitpunkt war die Beklagte bis zur Bestellung des Notgeschäftsfü... mehr lesen...
Begründung: Daß der Kläger in der mündlichen Berufungsverhandlung vorgebracht hat, der 25.Dezember sei auch in Vietnam ein Feiertag, ist aus dem über diese Verhandlungsprotokoll ohnedies ersichtlich. Das Berufungsgericht hat sich mit diesem Einwand auch inhaltlich auseinandergesetzt. Der insofern behauptete Mangel des Berufungsverfahrens liegt daher nicht vor. Rechtliche Beurteilung Der im Ehenichtigkeitsverfahren geltende Untersuchungsgrundatz (§ 460 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c4LBG §3LBG §7
Rechtssatz: § 3 Abs 1 LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewertungsverfahren (arg "insbesondere"). Mangels Vorgabe einer Bewertungsmethode durch das Gericht hat nach § 7 Abs 1 LBG der Sachverständige selbst die geeignete (geeigneten) Methoden (siehe auch § 3 Abs 2 leg.cit.) auszuwählen. Diese (von ihm auch begründete) Wahl unterliegt nicht der Überprüfung des Obersten Gerichtshofs. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beauftragte den Beklagten im August 1992, ein elektrisch gesteuertes Grundstückseinfahrtstor anzufertigen. Die Streitteile besprachen an Ort und Stelle den Standort und die Ausführung. Der Kläger wünschte eine grün-weiß gestrichene Holzverkleidung im Fischgrätmuster. Der Beklagte erklärte, daß das Tor rund 300 kg wiegen werde. Das Tor sollte auf einem Betonfundament montiert werden. Der Beklagte gab an, wie groß die Oberfläche des Fundaments sein sollte, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Maßgeblichkeit des Verkehrswerts wird in der Revision zu Recht nicht bezweifelt. Dessen Feststellung gehört aber zum irrevisiblen Tatsachenbereich (SZ 60/269; 2 Ob 601/93; 4 Ob 528/95; 4 Ob 2010/96h). Einen Verstoß gegen § 9 LBG, gegen die Logik oder gegen Gesetze der Erfahrung (vgl. zuletzt 4 Ob 2010/96h mwN) macht die Beklagte nicht geltend. § 3 Abs 1 LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegenstand der angefochtenen Entscheidung war ausschließlich der Rekurs gegen die Entscheidung des Erstgerichtes über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, nicht aber der (nur eventualiter) gegen die einstweilige Verfügung erhobene Rekurs. Daß im Rekurs gegen die Widerspruchsentscheidung auf Ausführungen im Rekurs gegen die einstweilige Verfügung verwiesen wurde, ändert daran nichts, weil es nach ständiger Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Mangelhaftigkeiten des Berufungsverfahrens liegen nicht vor. Dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner weiteren
Begründung: . Ob noch weitere Zeugen durch das Erstgericht einvernommen hätten werden sollen, ist eine Frage der im Revisionsverfahren nicht mehr bekämpfbaren Beweiswürdigung (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 zu § 503). Im übrigen war im Berufungsverfahren lediglich die Nichteinvernahme des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Feststellung der Kenntnisse und Fähigkeiten, über die ein Versicherter verfügt, fällt in den Tatsachenbereich (SSV-NF 3/70). An die Feststellung der Tatsacheninstanzen, daß der Kläger in seiner bisherigen Berufstätigkeit keine entsprechenden Kenntnisse des Tischlerberufes er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit gerichtlichem Vergleich vom 25.9.1995 verpflichtete sich die klagende Partei, der beklagten Partei eine Abschrift der Jahresabschlüsse und deren Anhänge gemäß § 108 Abs 3 ArbVG für die Jahre 1992 und 1993 bis längstens 31.12.1995 zur Verfügung zu stellen. Mit gerichtlichem Vergleich vom 25.9.1995 verpflichtete sich die klagende Partei, der beklagten Partei eine Abschrift der Jahresabschlüsse und deren Anhänge gemäß Paragraph 108, Absatz 3, ArbVG für die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 125 des Grundbuches R*****, zu der auch das Grundstück Nr 435 LN gehört. Die Beklagten sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 470 desselben Grundbuches, zu der auch das Grundstück Nr 426 LN gehört, welches sie mit Kaufverrag vom 3.10.1990 von Thomas E***** erworben haben. Im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit zugunsten des Grundstückes 435 der Klägerin nicht ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit beruht immer nur auf den Umständen des Einzelfalls und berührt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage. Eine grobe Verkennung der Rechtslage aber kann dem Berufungsgericht nicht vorgeworfen werden. Dafür, daß es dem Kläger nach dem Handtaschendiebstahl in Dresden nicht naheliegend erscheinen mußte, daß Schloß seines Fahrzeugs auszutauschen, spricht der Umstand, d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRsp ist die Entscheidung des Berufungs- gerichtes über eine Beweisrüge mangelfrei, wenn es sich mit dieser überhaupt befaßt, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes überprüft und nachvollziehbare Überlegungen über die Beweiswürdigung anstellt und in seinem Urteil festhält (RIS-Justiz RS 0043150). Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht gerade auch in dem Punkt, in dem es die Tatsachenrüge für nicht gesetzmäßi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen eines Gebrauchtwagenhändlers (im folgenden Gemeinschuldner), dem spätestens im März 1993 der Eintritt seiner zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Zahlungsunfähigkeit bekannt gewesen sein mußte. Sein Antrag auf Konkurseröffnung datiert vom 19.November 1993; der Konkurs wurde am 23.November 1993 eröffnet. Das Unternehmen wurde mit Konkurseröffnung geschlossen. Der erstbeklagten Leasinggesellschaft und deren... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile erzeugen (ua) Schalungselemente, die im Baugewerbe verwendet werden. Die Beklagte war schon vor der Klägerin mit einer dreiankerigen Alu-Leichtschalung auf dem Markt, welche zwar bereits die durch die übliche Raumhöhe bedingte Rahmenhöhe von 2700 mm aufwies, im übrigen aber den von den Streitteilen derzeit erzeugten Schalungen nicht gleich war. Die Klägerin hat nach entsprechender Forschungs- und Entwicklungsarbeit und der Installation eines Vertrie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer, Dr.Zechner und Dr.Prückner als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Dr.Manfred W*****, vertreten durch Dr.Helmut Krenn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte und widerklagende Partei Gabriele W*****, vertreten durch Dr.Adolf Kriegler und Dr.Helm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens kann im Revisionsverfahren nicht gerügt werden (Kodek in Rechberger, ZPO § 502 Rz 3 mwN). Auf die Mängelrüge der Beklagten ist daher nicht weiter einzugehen; mit ihren Rechtsausführungen gehen sie nicht vom festgestellten Sachverhalt aus. Ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens kann im Revisionsverfahren nicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nicht das Berufungsgericht hat die Rechtsmittel der Streitteile verwechselt; vielmehr verwechselt die Beklagte die Ausführungen des Berufungsgerichtes zur Berufung der Kläger mit denjenigen zu ihrer Berufung: Die von der Beklagten beanstandeten Ausführungen - nicht gesetzmäßige Darstellung der Beweisrüge; Versuch, die Sachverhaltsgrundlage zu erweitern - beziehen sich auf das Rechtsmittel der Kläger (S. 8 f des Berufungs... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 12.2.1990 eingebrachten Klage begehrt der Kläger letztlich die Zahlung von S 4,440.000 sA vom Beklagten. Daneben erhob er nach Abschluß des Verlassenschaftsverfahrens noch folgende - durch den Verfahrensablauf nicht überholte (Seite 97 f) - Zahlungs- und Eventualbegehren: 1. Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger S 2,220.000 binnen 14 Tagen zu zahlen; der Beklagte ist weiters schuldig, dem Kläger bzw dessen Rechtsnachfolger bei Eintritt des Nacherbfalle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Vorbringen des Beklagten zu von ihm behaupten Gegenforderungen ausreichend bestimmt und schlüssig ist, ist eine Frage des Einzelfalles, die - abgesehen von Fällen krasser Fehlbeurteilung - die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht rechtfertigt. Von einer krassen Fehlbeurteilung des Berufungsgerichtes kann aber hier schon deshalb nicht die Rede sein, weil der Beklagte seine beiden Gegenforderungen nicht beziffe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Anspruch des Klägers ist nach allgemein schadenersatzrechtlichen Grundsätzen wegen Verletzung vertraglich vereinbarter Interessenwahrungspflichten des Treuhänders zu beurteilen. Nach ständiger Rechtsprechung sind sowohl die Tatumstände, aus denen ein haftungsbegründendes Verschulden an der Zufügung eines Schadens abgeleitet wird, wie auch der Kausalzusammenhang von demjenigen zu behaupten und zu beweisen, der sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor. Dies bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner näheren
Begründung: . Ob und wenn ja in welchem Umfang das Berufungsgericht von einer Beweisergänzung Gebrauch macht, ist eine ausschließliche Frage der im Revisionsverfahren einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogenen Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 z... mehr lesen...