Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO ... mehr lesen...
Begründung: Ruth D***** ist am 6.5.1987 verstorben und war deutsche Staatsbürgerin. Wohnsitz und Vermögen hatte sie in Österreich. Sie hat nachstehende letztwillige Verfügung hinterlassen: "Hiermit erkläre ich meine Kinder Sabine Z*****, geborene D*****, geboren am 16.7.1952, und Uwe D*****, geboren am 28.8.1949, zu meinen Haupterben. Ich hoffe, daß mein Mann Günther D*****, geboren am 6.1.1913 auf seinen Pflichtteil zugunsten unserer gemeinsamen Kinder verzichtet. Sobald mir ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes kann nicht zweifelhaft sein, daß zwischen den Parteien zumindest konkludent eine Vereinbarung entsprechend dem Inhalt des Schreibens der Beklagten vom 3.11.1994 (Beil./G) zu Stande kam. Die Auslegung einer Urkunde kann wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung vor dem Obersten Gerichtshof nur dann bekämpft werden, wenn sie mit den Sprachregeln, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber übersieht nicht nur, daß er selbst einen Teil seines Schadens (ab Jänner 1995) hilfsweise auch auf eine abstrakte Berechnung gestützt hat (ON 50), sondern vor allem, daß die durch seine Aussperrung aus der ehelichen Wohnung entstandenen laufenden Wohnungskosten nicht wie von der von ihm zitierten E RdW 1987,49 = MietSlg 38.082 vorausgesetzt einen einheitlichen Schaden darstellen, sondern nach dem zei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob sich der Kläger zur
Begründung: seiner Kündigung wirksam auf den Austrittsgrund nach § 26 Z 1 2. Fall AngG berufen und so seinen Abfertigungsanspruch gewahrt hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der diesbezüglichen
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob sich der Kläger zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Gegensatz zur Ansicht der Revisionsrekurswerberin hat das Rekursgericht zu Recht im Einklang mit der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre (RIS-Justiz RS0041347; Kodek in Rechberger Rz 2 zu § 462 ZPO mwN; Fasching, Lehrbuch**2 Rz 1784) die Teilrechtskraft der seinerzeit nur zum Teil aufgehobenen Entscheidung des Rechtspflegers des ursprünglich zuständigen Erstgerichtes, was das Ausmaß der auferlegten Sicherheitsl... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 12.4.1988 eine schriftliche Vereinbarung folgenden Inhalts: "1. Der Vertragsnehmer (= Kläger) übernimmt das Training für die Jahre 1989 bis 1993 für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Zeit laut Vereinbarung. 2. Für die aufgrund der übernommenen Aufgaben erbrachten Leistungen gebührt dem Vertragsnehmer ein Honorar von S 120.000 plus S 90 pro gespielte Stunde inklusive Mehrwertsteuer pro Spieljahr, das nach Vorliegen einer Honora... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 F
Rechtssatz: Die erst in der (ordentlichen) Revision unternommene Bekämpfung einer erstgerichtlichen Feststellung durch die in erster Instanz siegreiche Partei kann vom Obersten Gerichtshof nicht mehr aufgegriffen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 2342/96k Entscheidungstext OGH 15.12.1997 1 Ob 2342/96k 6 Ob 387/97y Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1988 übersiedelte die 1916 geborene Klägerin in eine von ihr erworbene Eigentumswohnung in Schärding und traf dort den Erstbeklagten, der ihr früher einmal als Fahrlehrer behilflich gewesen war. Zwischen der Klägerin, dem Erstbeklagten und dessen Frau, der Zweitbeklagten, entwickelte sich eine Freundschaft. Im Jänner 1991 war die Klägerin in Spitalsbehandlung. Anläßlich eines Besuchs im Krankenhaus schlug die Zweitbeklagte vor, die Klägerin solle zu den Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist zu 7/12, die Zweitklägerin zu 5/12 Eigentümer(in) einer Liegenschaft. Diese Liegenschaft war von einer Voreigentümerin mit Kaufvertrag vom 4.6.1956 erworben worden. Am 11.6.1964 verkaufte diese Voreigentümerin die Liegenschaft zu je einem Viertel an die Kläger und zur Hälfte an den Vater des Erstklägers. Mit Schenkungsverträgen vom 28.2.1972 und 30.1.1973 wurden die heutigen Eigentumsverhältnisse hergestellt. Die Kläger „kamen erstmals im April oder ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Betroffenen als Verpflichteten sind sowohl beim Erstgericht als auch beim BG Donaustadt Exekutionsverfahren anhängig. Die Exekutionsabteilung des Erstgerichtes übermittelte Kopien von Exekutionsakten mit der Bitte um Überprüfung, ob gemäß § 6 a ZPO die Bestellung eines Sachwalters für den Verpflichteten notwendig sei, an die Pflegschaftsabteilung desselben Gerichtes, wobei darauf hingewiesen wurde, daß der Verpflichtete mehrmals auffällige Verfahrenshandlu... mehr lesen...
Begründung: Das Land Tirol vergab als Rechtsträger des Allgemeinen öffentlichen Landeskrankenhauses (Univ.-Kliniken) Innsbruck im Rahmen eines die Erstellung einer Katastrophenfunkanlage im Bereich der Frauen- und
Kopf: -Klinik umfassenden Projektes Aufträge an die Beklagten, die diese annahmen. Die Beklagten erbrachten schon im Jahre 1988 Leistungen aufgrund dieser Vereinbarung. Mit Regierungsbeschluß vom 24.Juli 1990 beschloß die Tiroler Landesregierung, die klagende Gesellsch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Richtig ist, daß die Zentral- oder Etagenheizung einer Wohnung nur dann den Anforderungen der Ausstattungskategorie A (§ 16 Abs 2 Z 1 aF MRG bzw § 15a Abs 1 Z 1 MRG idF des 3. WÄG) entspricht, wenn alle Räume, auch die Küche, ausreichend erwärmt werden (vgl MietSlg 37/6; WoBl 1995, 96/42; MietSlg 47.255 ua). Dazu wird idR ein eigener Heizkörper in der Küche erforderlich sein; im Einzelfall - bei entsprechender Ausge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft *****, die von der Beklagten, einer GBV, verwaltet wird. Letztere ließ im November 1993 auf Anraten eines Gärtners fünf im Garten - einem allgemeinen Teil der Liegenschaft - stehende Obstbäume entfernen. Mit der Behauptung, die Beklagte habe die Bäume "ohne Zustimmung der Klägerin aufgrund eines rechtsunwirksamen Mehrheitsbeschlusses von 22 Wohnungsmiteigentümern ersatzlos entfernt, obwohl sie wachstum... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, an der Wohnungseigentum nach dem WEG 1975 begründet ist, wobei sämtliche Miteigentümer auch Wohnungseigentümer sind. Die Wohnungseigentumsanlage hat die Adresse *****, S***** und *****. Neben den Antragstellern sind auch die aus den Sachbeschlüssen der Vorinstanzen hervorgehenden, von den Vorinstanzen als "Antragsgegner" bezeichneten Personen Miteigentümer. Renate B***** ist sei 1.1.1994... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin führte im Jahre 1992 über Auftrag der beklagten Partei Tiefbohrungsarbeiten durch. Der in das Verfahren eingetretene Masseverwalter begehrt die Zahlung eines restlichen Werklohnes von S 410.705,10 sA. Die beklagte Partei wendete ein, es seien die vereinbarten Rekultivierungsarbeiten noch nicht durchgeführt worden, weshalb das in Rechnung gestellte Entgelt nicht fällig sei. Da eine Rekultivierung derzeit nicht sinnvoll sei, sei von der Schlußrechnu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 29.1.1996 wies die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Gewährung einer Versehrtenrente für die Folgen des Arbeitsunfalls vom 6.5.1982 ab. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene, auf Gewährung einer Versehrtenrente im gesetzlichen Ausmaß seit 28.12.1995 gerichtete Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß der Unfall vom 6.5.1982 nicht geeignet war, eine traumatische Bandscheibenschädigung herbeizuführen. Eine Verschlechterung ist auc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurden, können in der Revision nicht mehr gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1990, 535; EFSlg. 64.136 u.v.a.). Nach ständiger Rechtsprechung kann sich eine Partei auf die Verletzung der Vorschriften der §§ 321, 323 und 324 ZPO nur berufen, wenn sie den Vorgang gemäß § 196 ZPO in erster Instanz gerügt hat (1 Ob 739/79; RdW 1984, 317 u.a.). Wie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger vermeint, Unklarheiten über die Verursachung gingen zu Lasten des Beklagten, ist ihm zu erwidern, daß den Beklagten keine Gefährdungshaftung trifft; der Kläger hat vielmer die mit dem Reitsport verbundenen typischen Gefahren selbst zu tragen (JBl 1992, 44; 1 Ob 646/94) und ist ihm nicht einmal der Nachweis eines ausreichenden Verdachtes der Kausalität einer vom Beklagten zu vertretenden Ursache des Reit... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein Wiener Architekt, war langjähriger Kunde der Bank für H***** und I***** AG. Am 10.2.1995 wurde über das Vermögen dieser Gesellschaft das Geschäftsaufsichtsverfahren und am 17.3.1995 das Konkursverfahren eröffnet. Die beklagte Kapitalgesellschaft wurde zur Masseverwalterin bestellt. Die vom Kläger im Konkurs mit dem Betrag von S 6,152.932,76 angemeldete Forderung wurde von der Masseverwalterin mit dem Betrag von S 6,032.221,95 bestritten. Im Jahre 19... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die klagende Partei macht in ihrer Revision ua geltend, daß das berufungsgerichtliche Urteil nichtig sei, weil über ihre Berufung entgegen ihrem ausdrücklichen Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung in nichtöffentlicher Sitzung entschieden wurde. Der Beklagte hat zwar eine Revisionsbeantwortung erstattet und beantragt, der Revision nicht Folge zu geben, zum geltend gemachten Nichtigkeitsgrund hat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß auf Verfahrensmängel nur Bedacht genommen werden kann, wenn deren Relevanz dargetan wird, können Mängel des Verfahrens erster Instanz, die in der Berufung nicht gerügt wurden, im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SZ 66/95 ua). Im übrigen hat das Berufungsgericht zutreffend das Vorliegen des Entlassungsgrundes der beharrlichen Pflichtenvernachlässigung vernei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Nichtausschluß der Öffentlichkeit bewirkt keine Nichtigkeit (Fasching, ZPO IV 135), sondern allenfalls nur eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens (Fasching, ZPR2 Rz 688). Vom Gericht zweiter Instanz verneinte Verfahrensmängel erster Instanz können nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr in der dritten Instanz neuerlich geltend gemacht werden (SZ 62/88; RdW 1995, 226; EvBl 1995/67; Arb 11.217, 11.265 uva). Dies gilt a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ob - wie die Revisionswerberin als Nichtigkeitsgrund geltend macht - das Berufungsgericht gegen das Neuerungsverbot verstoßen hat, ist nicht zu prüfen, weil ein solcher Verstoß nach ständiger Rechtsprechung keinen Revisionsgrund verwirklicht (Fasching, ZPR**2 Rz 1733; RIS-Justiz RS0042071). Der behauptete Nichtigkeitsgrund liegt daher nicht vor. Im übrigen liegt in der Zulassung und der Beachtung des ergänzend... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Ort der meldebehördlichen Anmeldung kommt bei der Festlegung der Wohnung iSd § 4 ZustG keine Bedeutung zu (SZ 60/226). Trifft das Gericht eine eindeutige positive oder negative Feststellung, dann sind Fragen der Beweislastverteilung ohne Bedeutung (EFSlg 34.503; SZ 57/147). Die vom Berufungsgericht vorgenommene Beweiswürdigung ist unbekämpfbar. Die Revision ist überdies verspätet. Dem Ort der meldebehördlichen Anmel... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Der Schluß, ob Tatsachenfeststellungen die Annahme listigen Verhalten rechtfertigen, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung und ist daher vom Obersten Gerichtshof überprüfbar. Entscheidungstexte 1 Ob 61/97w Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 61/97w Veröff: SZ 70/242 5 Ob 214/19k ... mehr lesen...
Begründung: Am 10.8.1994 unternahm der Kläger gemeinsam mit dem Beklagten eine Bergtour auf den Piz Buin, bei der der Kläger etwa 100 m weit über Schnee und Eis abrutschte und sich dabei erheblich verletzte. Der Kläger begehrt vom Beklagten Schadenersatz im Gesamtbetrag von S 99.550. Der Beklagte habe durch sein Verhalten den Anschein eines erfahrenen Bergführers erweckt, weshalb sich der Kläger ihm anvertraut habe. Er habe die Beistellung der Kletterhilfen und die Auswahl de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Beklagten in ihrem Rekurs keine im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfragen geltend machen, ist ihr Rechtsmittel trotz des - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 Satz 2 ZPO) - Zulässigkeitsausspruches des Berufungsgerichtes (§ 519 Abs 1 Z 2 und Abs 2 ZPO) unzulässig: Da die Beklagten in ihrem Rekurs keine im Sinn des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO erheblichen Rechtsfragen geltend machen... mehr lesen...
Beschluß gefaßt: 1. Die außerordentliche Revision der zweitklagenden Partei wird mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 1. Die außerordentliche Revision der zweitklagenden Partei wird mangels der Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zurückgewiesen. 2. Im übrigen Umfang (soweit sich also das Rechtsmittel gegen die vorinstanzlichen Urteile in deren Aussprüchen zu Punkt A) des erstgerichtlichen Urteils richtet) wird der Revision der zweitbekl... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7.5.1993 beim Landesgericht Linz eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau von dem im Klagsschriftsatz zunächst als beklagte Partei bezeichneten "Bund (unrichtig mitunter auch Republik Österreich genannt) - Österreichische Bundesbahnen, zu Handen der Finanzprokuratur" als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahnvermögen) die grundbücherlich durchzuführende Rückübereig... mehr lesen...