Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft zwar zu, dass unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung auch die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanzen bekämpft werden können, soweit sie auf Schlussfolgerungen beruhen, die gegen die Gesetzes des Denkens und der Erfahrung verstoßen (SZ 57/198; RIS-Justiz RS0043307). Ein solcher Verstoß liegt aber nur dann vor, wenn die logische oder sprachliche Operation des Gerichts zur Gewinnu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter, der Antragsgegner ist Vermieter der im Objekt ***** gelegenen Wohnungen. Die Antragsteller beantragten - soweit für das Revisionsrekursverfahren erheblich - die Überprüfung der ordnungsgemäßen Vorschreibung und der Angemessenheit der seit 7. 9. 1995 begehrten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge sowie, den Antragsgegner allenfalls zur Rückzahlung dieses seit 1. 10. 1995 eingehobenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge zu verhalten. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 17. 9. 1951 geborene Klägerin erlernte keinen Beruf und war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag als Hausbesorgerin, Wäscherin und Bedienerin tätig. Sie kann noch leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen verrichten. Arbeiten, die mit ständigem Bücken, Hocken, Knien, Treppensteigen verbunden sind, sind ebenso wie Arbeiten an exponierten Stellen (Leitern und Gerüsten) ausgeschlossen. Arbeiten in ständiger Nässe und Kälte sowie Arbeiten, die mit dem H... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu § 1500 ABGB ist die Gutgläubigkeit des Erwerbers einer Liegenschaft ausgeschlossen, wenn er in schuldhafter Weise Indizien für das Abweichen des Grundbuchsstandes von den tatsächlichen Verhältnissen ignoriert. Es genügt hiebei leichte Fahrlässigkeit. Der Umfang der Sorgfaltspflicht bestimmt sich nach der Verkehrsübung (SZ 66/152 ua). Der Erwerber einer Liegensc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerinnen verstarb am 23. 5. 1995. Er hatte seine Ehegattin Gertrud (die nicht Mutter der Klägerinnen ist) zur Alleinerbin eingesetzt und seine drei Töchter aus erster Ehe auf den Pflichtteil beschränkt. Im Verlassenschaftsverfahren wurde folgendes Hauptinventar errichtet: "Aktivum 1) Liegenschaften Hälfteanteil in EZ 484 GB 81101 Aldrans S 2,272.500,-- 2) Guthaben bei der Raiffeisenbank Igls und Umgebung Konto Nr. 331.637 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für den mangelnden guten Glauben des Erwerbers einer Liegenschaft an der Freiheit von Dienstbarkeiten ist der angebliche Dienstbarkeitsberechigte - hier der Kläger - behauptungs- und beweispflichtig (SZ 66/152; 1 Ob 201/98k u. a.). Nachforschungen über die Richtigkeit des Grundbuchsstands sind vom Ersteher nur bei Vorliegen besonderer, von dem Umständen des Einzelfalls abhängender Gegebenheiten zu verlangen. Nur wer in K... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, dass die Klageforderung mit 130.620,80 S und die Gegenforderung mit 5.000 S zu Recht bestünden. Es erkannte daher den Beklagten schuldig, dem Kläger 125.620,80 S sA zu bezahlen und wies das Mehrbegehren von 87.655,20 S sA ab. Ferner sprach es aus, dass der Beklagte dem Kläger "für 4/5 der künftigen kausalen Folgen aus dem Vorfall vom 15. Dezember 1996 ... zu haften" habe und wies das Feststellungsmehrbegehren - ungekürzte Haftung für alle ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die DO.A die Vertretung eines Angestellten mit Vorgesetztenfunktion auch durch eine andere Person als den mit der ständigen Vertretung beauftragten untergebenen Angestellten zulässt, zutreffend bejaht; ebenfalls zutreffend hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, dass die Bestellung eines pro forma-Vertreters nicht geeignet ist, die Ansprüche eines ständig bestellten Vertreters... mehr lesen...
Begründung: Mit Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag vom 19./20. 1. 1987 hat der Rechtsvorgänger der Klägerin auf seinen Grundstücken der EZ 9***** und EZ 4***** der KG St. Johann in Tirol der Beklagten entgeltlich die Dienstbarkeit der Erhaltung von Seilförderanlagen für Personenbeförderung, die Dienstbarkeit der Ausübung des Wintersports einschließlich der Errichtung und Erhaltung von Abfahrten sowie die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens eingeräumt, wobei als Entschädigung für ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben in dem anlässlich der einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe am 5. 10. 1993 geschlossenen Vergleich ua einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht vereinbart, dazu aber mündliche Nebenabreden getroffen, die von den Vorinstanzen als Unterhaltsvereinbarungen zugunsten der Klägerin qualifiziert wurden. Das vom Erstgericht im zweiten Rechtsgang gefällte Urteil blieb insoweit unbekämpft und ist daher in folgenden Punkten in Rechtskraft erwachsen: als 1. d... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Ankündigung auf dem Titelblatt des Medienmagazins der Beklagten "NEU/Noch mehr Programm/200 Seiten Fernsehen!" sowie jene auf einem Werbefolder "MORGEN NEU/Noch mehr Fernsehprogramm/AUF 200 SEITEN:/45 Sender" nicht als irreführend beurteilt, obwohl der reine Fernsehprogrammteil der Zeitschrift 200 Seiten nicht erreicht; die Ankündigung werde nämlich dahin verstanden, dass das beworbene Magazin auf 200 Seiten das biete, was den Leser im Zusam... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte beauftragte die Klägerin am 2. 8. 1996 mit der Reparatur ihres PKW's der Marke Mitsubishi Galant HB 2000 GLS, der einen Kilometerstand von 80.642 aufwies, wofür letztere S 48.535,80 verrechnete. In der Auftragsübersicht wurde vermerkt, dass nach 1000 km der Zylinderkopf nachzuziehen und die Ventile zu kontrollieren sei(-en) wobei nicht festgestellt werden konnte, ob dies auch mündlich (den Beauftragten der Beklagten) mitgeteilt wurde. Am 8. 1. 1997 wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der Beklagten mit Schreiben vom 21. 5. 1997 wegen verschiedener Äußerungen, die er gegenüber dem Vorstandsdirektor der Beklagten abgegeben hatte, entlassen. Das Entlassungsschreiben wurde ihm zwischen dem 21. und dem 27. Mai 1997 zugestellt. In der Zeit vom 12. bis (jedenfalls) zum 27. 5. 1997 befand sich der Kläger ständig im Zustand einer akuten paranoiden Psychose, wobei sich seine Wahnideen auch auf die Beklagte bezogen; er war psych... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist der am 16. 7. 1953 geborene Kläger, dem unbestritten kein Berufsschutz zukommt, noch in der Lage, leichte Arbeiten in allen Körperhaltungen zu verrichten. Zu vermeiden sind häufiges Bücken, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, Treppensteigen, das Heben und Tragen von Lasten von mehr als 10 kg sowie Kälte- und Nässeexpositionen. Dem Kläger ist nur eine Arbeitszeit von vier Stunden täglich zumutbar, wobei jeweils nach... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 17. 2. 1993 wurde der am 15. 3. 1905 geborenen Klägerin eine Alterspension von S 12.539,60 monatlich vom 1. 8. 1992 bis 31. 12. 1992 und S 13.041,20 monatlich ab 1. 1. 1993 zuerkannt. Dagegen richtet sich die Klage auf Gewährung einer Alterspension von S 30.309,66 monatlich vom 9. 6. 1992 (später eingeschränkt auf 1. 8. 1992) bis 31. 12. 1992 und S 31.522,05 monatlich ab 1. 1. 1993. Das Erstgericht verpflichtete die beklagte ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der am 27. 8. 1910 geborene Kläger stürzte a... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat die Klägerin mit der Einschaltung einer Firmenpräsentation in der von dieser hergestellten "Oberösterreichischen W*****" beauftragt und 20 Exemplare dieses Buches bestellt. Neben dem Text sollten zwei Fotografien, auf denen ein Küchenblock und ein nostalgischer Herd zu sehen sind, in den Artikel eingearbeitet werden. Die Beklagte hatte nur zwei Dias zur Verfügung, auf denen der Küchenblock und der Herd zwar fotografisch einwandfrei dargestellt waren,... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 3. 4. 1995 wurde der Antragsgegnerin die energiewirtschaftliche Baubewilligung für die Errichtung der Erdgashochdruckleitung 070 Wallern-Aschach erteilt. Mit weiterem Bescheid vom 2. 1. 1996 wurde in Ansehung der jeweils in der KG F***** liegenden Grundstücke 284, 1058, 1335/1, 1337/1 und 1249 die Zulässigkeit der Enteignung zur zwangsweisen Einräumung der erforderlichen Dienstbarkeitsrechte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das einzige Kind der Klägerin, ihre 1966 geborene Tochter, beging am 6. oder 7. 12. 1995 in ihrer Wohnung Selbstmord. Sie hatte zuvor am 6. 12. 1995 schriftlich Folgendes verfügt: "Mein letzter Wille! Liebe Mama! Ich möchte meinen Grund dem S***** überlassen. Ich hoffe es ist möglich (Genehmigung der Gemeinde?) ein Haus darauf zu errichten, indem für Dich ein Wohnrecht auf Lebenszeit besteht. Erbaut vom S***** für den Grund. Das Geld ist für Dich. Ich habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Angebliche Nichtigkeiten, die in erster Instanz unterlaufen sein sollen - hier die im Revisionsverfahren erstmals behauptete Beiziehung des Sachverständigen zur Urteilsberatung - und die - anders als die Gegenstand der Entscheidung SZ 68/195 bildende Bindungswirkung einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung - nicht auch das Urteil (bzw Verfahren) des Berufungsgerichtes betreffen, und in der Berufung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses in Wien, das im Jahr 1981 erworben wurde. Über die Wohnung top 13 wurde am 3. 3. 1949 von der Voreigentümerin mit dem Gatten der verstorbenen Katharina M*****, Friedrich M*****, ein als Übereinkommen betitelter Mietvertrag abgeschlossen. Dessen Punkt III. lautet: Dessen Punkt römisch III. lautet: "Das Mietverhältnis beginnt mit der faktischen Benützung der Mieträume durch den Mieter, nach Been... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts ist nur unter der Voraussetzung des Vorliegens einer Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO anfechtbar (§ 519 Abs 2 ZPO); eine solche Rechtsfrage wird von der Klägerin aber nicht aufgezeigt. Der Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts ist nur unter der Voraussetzung des Vorliegens einer Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO anfechtbar (Paragraph 519, Absatz 2, ZPO); ein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerinnen sind Miteigentümerinnen des Hauses ***** in *****. Die Antragsteller sind seit 1. 6. 1991 Hauptmieter der Wohnung top Nr 34a in diesem Haus. Vereinbart wurde ein Hauptmietzins von S 10.000,-- monatlich, der den Antragstellern auch bis 30. 10. 1992 vorgeschrieben wurde, danach, bis 30. 11. 1994 wurde von den Antragstellern S 10.522,-- und vom 1. 12. 1994 bis 30. 4. 1996 monatlich S 11.274,30 an Hauptmietzins begehrt und von den Antragstellern be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Inanspruchnahme einer Garantie, die befristet ist, bedarf zu ihrer Wirksamkeit durch Fristwahrung des Zuganges beim Garanten (= Beklagten; SZ 59/217; ÖBA 1988, 601/90 = RdW 1988, 160; ÖBA 1997, 191/603); sie muss, um rechtzeitig beansprucht zu sein, also vor Fristablauf dem Garanten zugekommen sein (RIS-Justiz RS0014108). Nach den maßgeblichen Feststellungen der Vorinstanzen kann zwar noch nicht davon ausgegange... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "tv-media". Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier", die Zweitbeklagte persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Den Freitagausgaben der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier" liegt jeweils ein Fernsehprogramm bei, das die Beklagten zunächst mit "Fernseh- und Radiowoche", seit der Ausgabe vom 5. 3. 1999 mit "TV" betiteln. Ab dies... mehr lesen...
Begründung: Am 23. 12. 1991 um etwa 17.00 Uhr stürzte die Klägerin und verletzte sich dabei am Ringfinger der linken Hand. Am 24. 12. 1991 begab sie sich kurz vor Mitternacht in die Behandlung eines Unfallkrankenhauses, dessen Rechtsträgerin die beklagte Partei ist. Die Klägerin begehrte an Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung global S 100.000,-- und die Feststellung, daß ihr die beklagte Partei ab dem 24. 12. 1992 für alle kausalen Schäden aus der Behandlung im Unfallkra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 17. 12. 1997, 3 Ob 12/98f, wurde in Abänderung der Urteile der Vorinstanzen der nunmehrige Kläger als damaliger Beklagter schuldig erkannt, auf jenem Teil des Grundstücks 334/1, Grundbuch *****, der durch die Beilage ./A als annähernd trapezförmige Fläche durch Schraffierung gekennzeichnet ist, Bewirtschaftungshandlungen jeder Art, insbesondere das Errichten von Zäunen, die Entfernung von Stauden, Strauchwerk und jung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende und widerbeklagte Partei (im folgenden Klägerin genannt) stellte ein Feststellungsbegehren folgenden Inhalts: "A) 1.) Die "Änderung des Dienstvertrages der beklagten und widerklagenden Partei vom 12. 1. 1987" vom 1. 3. 1993 ist nicht zustandegekommen und besteht nicht zu Recht. 2.) Der beklagten und widerklagenden Partei steht kein Anspruch auf (Versicherungs-)Leistungen aus der von der klagenden und widerbeklagten Partei bei der W***** Vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 25. 12. 1905 geborene Auguste D***** war zu zwei Drittel Miteigentümerin der Liegenschaften EZ 22 und 23, Grundbuch 50320 S*****. Zu diesen Liegenschaften gehört auch ein Fischereirecht. Auguste D***** lebte überwiegend in Graz und verbrachte nur den Sommer am Attersee, wo sie zur Beklagten engen Kontakt hielt. Der Kläger erledigte für sie Versicherungsangelegenheiten und sonstige kleine Verrichtungen. Anfang April 1991 ersuchte Auguste D***** eine ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hatte die Klägerin in zwei Aufträgen mit der Verteilung der Zeitschrift "C*****" beauftragt. Die Klägerin begehrt nun Zahlung des dafür vereinbarten Entgeltes. Sie habe die Aufträge ordnungsgemäß durchgeführt und Rechnung gelegt. Nach Reklamation der Beklagten, die behauptet habe, der erste Auftrag sei nicht zur Gänze erfüllt worden, sei sie zu einem Preisnachlass von 10 % im Kulanzweg bereit gewesen, worauf die Beklagte den Restbetrag aus der ersten Rec... mehr lesen...