Begründung: Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung zu § 2 UWG widerspreche. Das Rekursgericht habe nicht auf den Gesamteindruck, sondern nur auf die Angaben auf der Vorderseite abgestellt und nicht beachtet, dass jedem Durchschnittsinteressenten die gängige Produktgestaltung in der Kosmetikbranche bekannt sei, sämtliche Inhaltsstoffe auf der Rückseite anzugeben und auf der Vorderseite nur einzelne Bestandteil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung "Überschießende Feststellungen" der ersten Instanz, also Sachverhaltsfeststellungen, die durch ein entsprechendes Prozessvorbringen nicht gedeckt sind, können nach der Rechtsprechung zumindest dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sie in den Rahmen eines geltend gemachten Klagegrundes oder einer bestimmten Einwendung fallen (SZ 61/135 = MR 1988, 161 = ÖBl 1989, 118 - Gloria mwN; JBl 1999, 745; zuletzt 1 Ob 340/99b). ... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 6. 1995 ereignete sich gegen 03.00 Uhr morgens im Ortsgebiet von Edt bei Lambach ein Verkehrsunfall, bei dem der bei der beklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Renault Espace von der Fahrbahn abkam und gegen eine Lagerhalle prallte. Bei diesem Unfall wurde der im Fahrzeug befindliche Kläger schwer verletzt. Ein weiterer Fahrzeuginsasse wurde dabei getötet. Der Kläger begehrt Schmerzengeld von S 330.000 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 8. 1962 geborene Kläger erlitt als Landwirt am 4. 8. 1994 einen Arbeitsunfall, der zu einer Amputation des rechten Unterschenkels mit Ekzemneigung am Stumpf führte. Das Erstgericht gab dem auf Erhöhung der bisherigen Versehrtenrente von 40 vH der Vollrente gerichteten Klagebegehren dahin statt, dass es dem Kläger ab 20. 4. 1998 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 50 vH der Vollrente "sowie eines Kinderzuschusses im gesetzlichen Ausmaß für 4 Kind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beantragte am 12. 12. 1995 beim Österreichischen Patentamt die Registrierung einer Wortbildmarke. Am 16. 2. 1996 wurde diese Marke in das österreichische (nationale) Markenregister eingetragen. Am 24. 5. 1996 beantragte die klagende Partei beim Patentamt die internationale Registrierung dieser Marke. Die zuständige Sachbearbeiterin der internationalen Abteilung des Österreichischen Patentamts forderte den Akt über die nationale Registrierun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Weder der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO noch jener der Nichtigkeit nach § 503 Z 1 ZPO liegen vor. Die Ausführungen zur Mängelrüge stellen sich inhaltlich als Wiederholung jener Verfahrensmängel erster Instanz dar, welche bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch als nicht gegeben erachtet wurden. Nach ständiger Rechtsprechung (SSV-NF 9/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wasserrechtsbehörde setzte gemäß § 117 Abs 1 WRG mit Bescheid vom 22. 4. 1997 Entschädigungsleistungen fest. Rechtsgrundlage dieses Bescheids war die Kärntner Wasserschongebietsverordnung aus dem Jahre 1992. Am 18. 6. 1997 - also fristgerecht - beantragten die Antragsteller die gerichtliche Entscheidung gemäß § 117 Abs 4 WRG. Damit trat der Bescheid vom 22. 4. 1997 außer Kraft und wurde das angerufene Gericht "sukze... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf titellose Benützung gestützten Klagebegehren auf Räumung eines Teils eines bestimmten Grundstücks statt. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 260.000 S übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Der Beklagte erhob eine außerordentliche Revision und brachte darin erstmals vor, bereits "zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens" nicht prozessfähig gewesen zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 3. Satz ZPO keiner
Begründung: . Die unter diesem Revisionsgrund geltend gemachten Ausführungen (Notwendigkeit der Einvernahme der Klägerin als Partei und einer Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens) betreffen ausschließlich die Geltendmachung von Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstückes 230/5 der EZ 150 des Grundbuches ***** H*****. Im Lastenblatt ist die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über Grundstück 230/5 für die EZ 9 desselben Grundbuches einverleibt. Die Beklagten sind (Mit-)eigentümer von etwa südlich des genannten Grundstücks liegenden Grundstücken, darunter die neuntbeklagte Eigentümerin der Liegenschaft EZ 9 des Grundbuches H. Eine im Februar 1976 unterfertigte Aufsandungsurkunde hat folge... mehr lesen...
Begründung: Das klagende österreichische Putz-Produktions- und Verarbeitungsunternehmen schloss im Jahre 1992 mit dem beklagten tschechischen Unternehmen verschiedene Werkverträge ab, in denen sich die Beklagte verpflichtete, bestimmte Maschinenputzarbeiten an Baustellen der Klägerin für diese auszuführen. Dabei wurde versucht, den Einsatz der Arbeitnehmer der beklagten tschechischen Firma als "Einschulung" zu deklarieren, um die erforderlichen behördlichen Bewilligungen zu umge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 6. 9. 1995 wurde der Antrag der am 8. 7. 1940 geborenen Klägerin auf Zuerkennung der Erwerbsunfähigkeitspension abgelehnt. Die dagegen eingebrachte Klage wurde rechtskräftig abgewiesen, das Verfahren mit Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 31. 10. 1996 beendet. Mit weiterem Bescheid der beklagten Partei vom 25. 4. 1997 wurde der bereits am 9. 4. 1997 neuerlich gestellte Antrag der Klägerin auf Zuerkennung der Erwerbs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der von den Revisionswerbern zitierten Lehre stellt ein Verstoß gegen § 405 ZPO keinen Nichtigkeitsgrund (RIS-Justiz RS0037713, zuletzt 4 Ob 285/97h), sondern einen Verfahrensmangel dar (RIS-Justiz RS0041089, insbesondere SZ 68/157). Ein solcher Verfahrensmangel liegt jedoch nicht vor. Wie sich der
Begründung: des angefochtenen Urteils (AS 235) entnehmen lässt, wollte das Berufungsgericht dem Klagebegeh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder une... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Dienstbarkeitsbelastete, die Beklagten Dienstbarkeitsberechtigte eines ersessenen Fahrrechtes. Die Kläger stellten das Feststellungsbegehren, dass sie berechtigt seien, an der östlichen Grenze ihres Grundstückes zum öffentlichen Weg eine Abschrankung in Form einer Kette oder einer sonstigen unversperrbaren Abschrankung anzubringen; hilfsweise wurde auch ein Eventualbegehren gestellt. Das Erstgericht wies beide Begehren ab. Das Berufungsgericht gab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen verneinten zurecht einen Anspruch der Klägerin auf Invaliditätspension. Folgendes ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Die am 27. 10. 1952 geborene, also am Stichtag (1. 11. 1996) 44 Jahre alte Klägerin, war (laut Anstaltsakt der beklagten Partei) von August 1970 bis Oktober 1971 in Österreich bei verschiedenen Supermarktketten beschäftigt und erwarb 15 Beitragsmonate d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Rechtsmittelausführungen sei daher nur entgegengehalten, dass Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat (wie hier die Nichteinholung eines neurologischen Sachverständigengutachtens), auch in Sozial... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin macht als Mangelhaftigkeit des (Berufungs-)Verfahrens geltend, dass das Erstgericht kein zusammenfassendes medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt habe. Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Die Revisionswerberin sei jedoch darauf hingewiesen, dass (angebliche) Mängel des er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Rechtsmittelgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Die Revisionswerberin erkennt selbst, dass (angebliche) Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin beschränkte sich in ihrer in der Berufung gegen das Ersturteil erhobenen Rechtsrüge auf die aktenwidrige Behauptung, das Erstgericht habe "offensichtlich" psychische Ursachen als Grundlage einer Invalidität abgelehnt, und beanstandete als (angeblichen) Feststellungsmangel das Fehlen der Feststellung, dass sie unter starken Schmerzen leide, deren Ursache nicht objektivierbar sei. Daraus leitete die K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist türkischer Staatsangehöriger, verheiratet und Vater zweier minderjähriger Kinder. Er hielt sich seit April 1989 als Gastarbeiter in Österreich auf, war bis 21. Juni 1994 unselbständig bei einem Verpackungsunter- nehmen und als Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH tätig, von der seine Ehegattin als mittätige, zu 50 % am Stammkapital beteiligte Gesellschafterin ein laufendes monatliches Entgelt bezieht. Der - wegen § 88 Abs 1 StGB vorbestrafte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 16 Abs 1 des Gebührengesetzes (GebG) entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften im Fall der Unterzeichnung durch beide Vertragsteile im Zeitpunkt der Unterzeichnung bzw im Fall der Unterfertigung nur durch einen Vertragsteil im Zeitpunkt der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder an dessen Vertreter oder an einen Dritten. Die Beklagten vertreten die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Notar errichtete am 25. August 1995 einen - grundbücherlich durchgeführten - Kaufvertrag über eine Liegenschaft samt einem Anteil an einem von der Verkäuferin (Gesellschaft mbH) darauf auf eigene Rechnung durch Professionisten zu errichtenden Doppelwohnhaus. Kaufvertragsparteien waren der nun klagende Käufer und die vor Fertigstellung des Hauses im Konkurs geratene Verkäuferin. Vom Kaufpreis von 4,45 Mio S hatte der Kläger den Rest von 2,05 Mio S ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wer, sei es zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Schuld, einen Wechsel annimmt, haftet jedenfalls wechselmäßig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Formerfordernisse einer dem Skripturakt zugrundeliegenden Bürgschaft erfüllt sind oder nicht (SZ 59/193 = WBl 1987/67; RS0032154). Im Zweifel ist nicht anzunehmen, dass durch die Unterfertigung eines Wechsels eine doppelte Haftung, eine Bindung nach Wechselrecht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt ein "Altholzrecycling". Möbel, Sperrmüll, Spanplatten usw werden je nach Holzqualität getrennt und dann nach mehreren Verkleinerungsvorgängen in "Hackgut Natur", "Hackgut beschichtet" und "Hackgut gemischt" verwandelt. Die Ausbringung dieses Hackgutes erfolgt über ein Förderband, wobei eine Anschichtung bis zu drei, vier Meter Höhe möglich ist. Eine höhere Anlagerung muss mittels Radlader vorgenommen werden. Klagsgegenständlich i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf gemäß § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher nur in Kürze Folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf gemäß Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da das Berufungsgericht davon ausgeht, dass sich keine Annahme dafür findet, dass der Gemeinschuldner Akontozahlungen bewusst verschwiegen hätte, stellen die diesbezüglichen Ausführungen solche zur subjektiven Absicht dar, die in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung und Tatsachenfeststellung gehören (RIS-Justiz RS0043418). Soweit die Revisionswerberin eine bewusste, absichtliche Verschweigung dieser Akontozahlun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Ausführungen des Berufungsgerichtes lassen erkennen, dass eine Überprüfung der Beweiswürdigung stattgefunden hat. Ob die auf die Beweisrüge bezügliche
Begründung: des Berufungsgerichtes richtig ist, fällt in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung, was die Revisionswerberin ohnehin selbst erkennt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Wohnungseigentümer der Wohnungen top Nr 2 und 12 sowie zusammen mit seiner Gattin Miteigentümer von 40/2061 Anteilen (verbunden mit dem ausschließlichen Nutzungsrecht an der Wohnung top Nr 23) an der Liegenschaft*****. Die Wohnung Nr 2 hat der Kläger von der Beklagten direkt gekauft, die Wohnung top Nr 12 und 23 von früheren Eigentümern, von denen er sich Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen die Beklagte abtreten ließ. Die Eigen... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte verschuldete am 27. 1. 1997 als Lenker eines (Klein-)LKWs Daihatsu HIJET seines Dienstgebers einen Verkehrsunfall. Der am LKW befestigte Einachsanhänger war überladen, durch sein "Aufschaukeln", kamen die Fahrzeuge von der Fahrbahn ab. Zwei im Laderaum des LKWs beförderte Arbeitskollegen des Beklagten, die Lehrlinge Jürgen G***** und Manuel L*****, die auf Kisten saßen und im Unfallszeitpunkt gerade Zeitung lasen, wurden verletzt. Der Beklagte wurde desh... mehr lesen...