Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien haben als Gesellschafter der im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz zu FN 89274k eingetragenen D***** GmbH (im Folgenden nur mehr kurz: GmbH) mit notariellem Abtretungsvertrag vom 29. 1. 1997 ihre Geschäftsanteile an den Kläger (der hiedurch deren Alleingesellschafter wurde) abgetreten, wobei sie sich in Punkt 7. Abs 2 dieses Abtretungsvertrages verpflichteten, "etwa auftretende, noch von ihnen zu vertretende und nicht in der Finanzbuch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1447 erster und zweiter Satz ABGB hebt der zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache alle Verbindlichkeiten ... auf. Dieser Grundsatz gilt auch für diejenigen Fälle, in welchen die Erfüllung der Verbindlichkeit oder die Zahlung einer Schuld durch einen anderen Zufall - auch nachträglich - unmöglich wird. Die Unmöglichkeit iSd § 1447 ABGB kann eine rechtliche ("Unerlaubtheit") oder tatsächliche sein (W... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Arzt schuldet dem Patienten den Einsatz seines fachlichen Wissens und Könnens nach den Regeln des ärztlichen Berufs. Ein Verstoß gegen die Regeln medizinischer Kunst liegt vor, wenn die vom Arzt gewählte Maßnahme hinter dem in Fachkreisen anerkannten Standard zurückbleibt (SZ 62/125). Ein Arzt handelt somit dann fehlerhaft, wenn er das in Kreisen gewissenhafter und aufmerksamer Ärzte oder Fachärzte vorausgesetzte Ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat infolge eines Antrages des Antragsgegners nach § 528 Abs 2a ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 18a MRG seinen Zulässigkeitsausspruch dahin abgeändert, dass der Revisionsrekurs doch zulässig sei, weil die Frage des Umfanges einer Manuduktionspflicht gegenüber einem unvertretenen Antragsgegner, der der Rückforderung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen ausgesetzt sei, einer Klärung durch das Höchstgericht be... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren Miteigentümer einer Liegenschaft im Gemeindegebiet der Erstbeklagten. Diese war im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Erstbeklagten als "Baufläche/Betriebsgebiet" ausgewiesen. Am 11. 12. 1990 schlossen die Kläger mit einem Mineralölunternehmen über eine Teilfläche der Liegenschaft einen Bestandvertrag, mit welchem sie diesem Unternehmen die Berechtigung einräumten, eine Tankstelle samt Nebenanlagen und Nebenbetrieben als Superädifikate im Sinn de... mehr lesen...
Begründung: Unstrittig ist, dass die Antragstellerin ua im verfahrensgegenständlichen Zeitraum 1. 5. 1988 bis 28. 2. 1991 Mieterin einer Wohnung mit einer Nutzfläche von 46,8 m2 war, für welche die Antragsgegnerin als Vermieterin bei der Berechnung des Entgelts, der Absetzung der Abnützung, der Kapitaldienste und der Verzinsung der aufgewendeten Eigenmittel als Entgeltbestandteile die Werte nach Schillingeröffnungsbilanzgesetz 1954 zugrunde legte. Hiedurch leistete die Antragste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Giulio D*****, geboren am 28. März 1998, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der Antragsteller Brigitte P***** und Giuseppe D*****, beide vertreten durch Dr. Günter Tews, Rechtsanwalt in Linz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In dem hier amtshaftungsrechtlich zu beurteilenden Anlassverfahren des Bezirksgerichts Hietzing begehrte die Vermieterin vom Kläger als dort beklagten Mieter (im folgenden nur Kläger) einer Wohnung - dessen Mietvertrag dem MRG unterfiel - die Bezahlung rückständiger Mietzinse für zwei Monate samt vereinbarten Zinsen sowie unter Auflösung des Mietvertrags gemäß § 1118 ABGB die Räumung der Wohnung. Der Kläger bezahlte die rückständigen Mietzinsbeträge, jedoch ni... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft zwar zu, dass in einem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verfahren ein vom Berufungsgericht verneinter Verfahrensmangel auch noch in dritter Instanz geltend gemacht werden kann (RIS-Justiz RS0043137), doch ändert dies nichts am Rechtsmittelausschluss durch § 502 Abs 1 ZPO, wenn keine gravierende Verletzung verfahrensrechtlicher Grundsätze geltend gemacht wird. Schon das Berufungsgericht hat darauf hingew... mehr lesen...
Begründung: Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins, ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob eine Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) vorliegt, betrifft grundsätzlich einen Einzelfall, dem in der Regel keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zuerkannt werden kann (RIS-Justiz RS0108169; vgl auch SZ 49/43, SZ 50/101, jeweils mwN). Der für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verkürzung über die Hälfte im Sinne des § 934 ABGB maßgebliche "gemeine Wert" ist ... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. August 1989 in der Türkei geschlossene Ehe der beiden Streitparteien mit türkischer Staatsangehörigkeit, der zwei Kinder entstammen, wurde mit Urteil eines Gerichtes in Esme (Türkei) am 3. März 1998 rechtskräftig geschieden. Eine Entscheidung über einen Unterhaltsanspruch einer der beiden Ehegatten enthält dieses Urteil nicht, jedoch ist aus der
Begründung: ersichtlich, dass die Ehezerrüttung durch Verfehlungen der Klägerin herbeigeführt wurde. Die unvertre... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen wurde der Kläger in der gleichen Funktion verwendet wie beim Vorgängerunternehmen, wo er unstrittig als Angestellter beschäftigt war. Er sollte überwiegend in Kroatien, Slowenien, daneben auch in anderen Ländern Kunden akquirieren, war aber auch als technischer Berater und Dolmetsch für die Erstbeklagte tätig. Er erhielt ein monatliches Fixum von S 10.000 netto, hatte wohl keine fixe Arbeitszeit vorgegeben, war aber die "volle Arbeitszeit" (-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei erhob folgende Klagebegehren: Es werde zwischen der klagenden und den beklagten Parteien festgestellt, dass die erstbeklagte Partei schuldig ist, der durch die klagende Partei vertretenen Arbeitnehmerschaft, in eventu: den (ehemaligen) Auslandsmonteuren der erstbeklagten Partei, in eventu: der zweitbeklagten Partei) Zug um Zug... den Betrag von S 3,665.037,40 sA zu übergeben (zu zahlen), in eventu: es werde festgestellt, dass die zweitb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Ergebnis der nach §§ 81 ff EheG gebotenen Billigkeitsentscheidung könnte nur dann angefochten werden, wenn es außerhalb der Ober- und Untergrenzen läge, die sich nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ergeben. Dabei ist sogar eine unrichtig angewandte Ermittlungsart oder eine unrichtige Gewichtung einzelner Bemessungselemente solange zu vernachlässigen, als sich der ausgemittelte Ausgleichsbetrag innerhalb de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung jede Information im Zusammenhang mit der Ausübung des ärztlichen Berufes durch Beiträge in Printmedien, in denen sein Name wiederholt und auffällig genannt wird, wenn diese mit einer Anzeige verbunden sind, verboten. Grundlage dieses Unterlassungsgebots waren redaktionelle Fachartikel in zwei Ausgaben einer gratis an Haushalte verteilten Zeitung, in denen d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Sinn und Bedeutungsinhalt einer Äußerung richten sich nach dem Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck der beanstandeten Äußerung nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers. Sie ist so auszulegen, wie sie von den angesprochenen Verkehrskreisen - hier Konsumenten, die sich für eine Kaminsanierung interessieren - bei ungezwungener Auslegung verstanden wird. Was der Werbende selbst mit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Wettbewerbsabsicht wird nach ständiger Rechtsprechung vermutet, wenn eine Handlung der Förderung des eigenen Wettbewerbs dient und objektiv den Charakter einer Wettbewerbshandlung aufweist. Sie muss nicht der einzige oder wesentliche Beweggrund der Handlung gewesen sein, darf nur nicht völlig in den Hintergrund treten (Fitz/Gamerith, Wettbewerbsrecht2 21; ÖBl 1998, 335 - Notruftelefonsystem II mwN, 4 Ob 270/98d). Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 17. 12. 1997, rechtskräftig seit 5. 2. 1998 aus gleichteiligem Verschulden gemäß § 49 EheG geschieden. Im Zuge dieses Scheidungsverfahrens wurden zwischen den Rechtsvertretern der Parteien umfangreiche Vergleichsgespräche geführt. In der mündlichen Verhandlung vom 9. 7. 1997 (ON 14 des Scheidungsakts) kamen die Parteien vorerst überein, dass zur Ermittlung des Verkehrswerts der ehelichen Eigentum... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den festgestellten Sachverhalt dahin zusammengefasst, dass der Kläger den ihm anvertrauten Geldbetrag zur Gänze entsprechend dem vereinbarten Zweck verwendet hat. Bei Vorliegen entsprechender Sachverhaltsfeststellungen bedarf es nicht der Anwendung von Beweislastregeln (4 Ob 69/78; 5 Ob 765/78; zuletzt 9 ObA 75/93; 1 Ob 598/95; 4 Ob 2246/96i; 3 Ob 242/99f). Die als erheblich bezeichnete Rechtsfra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Hauptmieter, der Beklagte Vermieter der Geschäftsräume top 1, ***** Wien, bestehend aus einem Gassenlokal, einem hofseitigen Raum, Küche und Magazin. Der Antragsteller beantragte die Überprüfung der Angemessenheit des Zinses für die Zeit vom 8. Mai 1993 bis 4. Mai 1995, das heißt bis zum Zeitpunkt der zwangsweisen Räumung. Der vereinbarte Mietzins von monatlich S 25.000 sei im Hinblick darauf unangemessen gewesen, weil sich das Mietobjekt in einem de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ist das Berufungsgericht in die Prüfung der Frage einer allfälligen im erstinstanzlichen Verfahren unterlaufene Nichtigkeit eingegangen und hat eine solche verneint, ist die Wahrnehmung dieser Nichtigkeit im Verfahren dritter Instanz nicht mehr möglich (ständige Rechtsprechung seit 5 Ob 677/77; SZ 68/3; zuletzt etwa 1 Ob 334/98v; 5 Ob 158/98s). Da sich das Berufungsgericht - anders als in dem Gegenstand der von der Revis... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 26. 2. 1985 als uneheliches Kind der Gabriele M***** geboren. Sie befindet sich seit 1996 in der Obsorge ihres Großvaters, Stefan F*****, des Vaters der Mutter. Der Beklagte war vor mehr als 10 Jahren mit der Mutter für kurze Zeit befreundet. Ob diese Freundschaft auch oder teilweise innerhalb des Zeitraumes von nicht mehr als 302 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Entbindung bestanden hat, konnte ebensowenig wie die Dauer dieser Freundscha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, dass der Oberste Gerichtshof trotz Zurückweisung des Abänderungsantrages gemäß § 508 Abs 1 ZPO samt damit verbundener ordentlicher Revision mit Beschluss des Berufungsgerichtes vom 12. 1. 2000 (ON 75) über die für diesen Fall zusätzlich (hilfsweise) erhobene außerordentliche Revision zulässigerweise deshalb zu entscheiden hat, weil das Berufungsgericht den Wert des Entscheidungsgegenstandes gemäß §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Zuspruch von Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen (für drei Monate) sowie die Urlaubsentschädigung für 36 Werktage. Die Klägerin war seit 4. 3. 1996 bei der F***** & Co Gesellschaft mbH ("F*****") im Fertigteilhauszentrum Vösendorf "Blaue Lagune" als Angestellte mit einem Gehalt von zuletzt S 105,10 pro Stunde beschäftigt. Sie verrichtete im Büro des Hauses Nr. 23 Schreibarbeiten und den Telefondienst. Laut B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Seit der UWG-Nov 1988 hält der erkennende Senat in stRsp jedes wahrheitsgemäße Herausstellen der eigenen besseren Leistung im Wege einer Gegenüberstellung mit der schlechteren Leistung namentlich genannter Mitbewerber an Hand objektiv überprüfbarer Daten grundsätzlich für zulässig, sofern es nicht iS des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist oder - etwa durch Pauschalabwertungen, unnötiges Bloßstellen oder aggressive Ten... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei, deren Gesellschafterin zu 100 % das Land Tirol ist, sandte am 10. 4. 1995 unter anderem an die Redaktion des "Boten für Tirol" und an das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ein Schreiben, in welchem um Einschaltung des nachfolgenden Ausschreibungstextes ersucht wurde: "Öffentliche Ausschreibung der Sanitäre-, Medizinalgas-, Heizung-, Lufttechnische-, Kälte-, Mess-, Regel- und Steuertechnik-Anlagen für die Universitätsklinik für Dermatalogie ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der vom Rechtsmittelwerber an das Berufungsgericht gestellte Antrag, den Ausspruch über die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision gemäß § 508 Abs 1 ZPO abzuändern, hindert die Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof nicht, weil keine der in § 508 Abs 1 ZPO aufgezählten Streitigkeiten vorliegt, sondern gemäß § 502 Abs 5 Z 1 ZPO unter anderem Streitigkeiten über die eheliche Abstammung (§ 49 Abs 2 Z 2a JN) ausdrück... mehr lesen...
Begründung: Am 11. 9. 1996 beantragte die Schuldnerin die Einleitung des Schuldenregulierungsverfahrens mit dem Vorbringen, sie sei seit 23. 12. 1994 geschieden, unterhaltspflichtig für eine am 3. 12. 1982 geborene Tochter und verdiene als Angestellte monatlich etwa S 18.535,87 netto. Sie habe außer einem beruflich benötigten PKW kein Vermögen. Sie habe ihre Zahlungen eingestellt. Ihr Schuldenstand betrage zum 30. 6. 1996 S 907.464,58 bei 6 verschiedenen Gläubigern. In der List... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten ab 18. 11. 1991 als Vertragsarbeiter bei der Müllabfuhr beschäftigt. Im Dienstvertrag wurde die Anwendung der Vertragsbedienstetenordnung der Stadt Linz (im Folgenden VBO) vereinbart. Mit Schreiben der Beklagten vom 16. 7. 1997, das vom Kläger am 25. 7. 1997 übernommen wurde, wurde er gemäß § 31 Abs 2 lit b und c VBO entlassen. Der Kläger war bei der Beklagten ab 18. 11. 1991 als Vertragsarbeiter bei der Müllabfuhr beschäftigt. Im Di... mehr lesen...