Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es bildet keinen Verfahrensmangel nach § 503 Z 2 ZPO, wenn das Berufungsgericht die Begutachtung nach der Methode Löns ablehnt, weil diese Methode des serologischen positiven Vaterschaftsnachweises wissenschaftlich noch nicht gesichert und somit für gerichtliche Zwecke noch ungeeignet ist. Entscheidungstexte 2 Ob 120/58 Entscheidungstext OGH 26.03.195... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H1ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Da die Frage, ob durch den im Sachverständigengutachten festgestellten Wahrscheinlichkeitsgrad die Vermutung der §§ 138, 163 ABGB widerlegt ist, eine Tatfrage ist, darf das Berufungsgericht aus einem Sachverständigengutachten ohne dessen Wiederholung nicht einen vom Erstgericht abweichenden Schluß ziehen; dies auch dann nicht, wenn die Parteien auf die Erörterung des Gutachtens verzichtet oder sich ... mehr lesen...
In der Verlassenschaftssache nach ihrem am 4. Februar 1950 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Vater Matthias B. haben die Klägerin auf Grund des Gesetzes zu drei Vierteln und Johanna B., die zweite Ehefrau des Verstorbenen und Stiefmutter der Klägerin zu einem Viertel des Nachlasses unbedingte Erbserklärungen abgegeben. Nach dem zwischen den beiden vor dem öffentlichen Notar Dr. Hans F. in K. als Gerichtskommissär abgeschlossenen Erbübereinkommen vom 23. Mär... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H1ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Da die Frage, ob durch den im Sachverständigengutachten festgestellten Wahrscheinlichkeitsgrad die Vermutung der §§ 138, 163 ABGB widerlegt ist, eine Tatfrage ist, darf das Berufungsgericht aus einem Sachverständigengutachten ohne dessen Wiederholung nicht einen vom Erstgericht abweichenden Schluß ziehen; dies auch dann nicht, wenn die Parteien auf die Erörterung des Gutachtens verzichtet oder sich ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 EZPO §488ZPO §503 Z4 E2a
Rechtssatz: Das Gericht ist zwar bei der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes nicht an die Rechtsansicht der Parteien gebunden, und es hat den Sachverhalt, soweit er bestritten ist, in freier Beweiswürdigung zu ermitteln, beides jedoch nur im Rahmen des Parteienvorbringens. Entscheidungstexte 1 Ob 117/58 Entscheidungstext OGH 12.03.1958 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 EZPO §488ZPO §503 Z4 E2a
Rechtssatz: Das Gericht ist zwar bei der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes nicht an die Rechtsansicht der Parteien gebunden, und es hat den Sachverhalt, soweit er bestritten ist, in freier Beweiswürdigung zu ermitteln, beides jedoch nur im Rahmen des Parteienvorbringens. Entscheidungstexte 1 Ob 117/58 Entscheidungstext OGH 12.03.1958 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §565ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Testierfähigkeit oder Testierunfähigkeit ist an und für sich eine Rechtsfrage, die auf Grund der Feststellungen über den Geisteszustand des Erblassers und den Grad der Beeinträchtigung der Willensbildung zu beantworten ist. Entscheidungstexte 7 Ob 10/58 Entscheidungstext OGH 26.02.1958 7 Ob 10/58 5 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §565ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Testierfähigkeit oder Testierunfähigkeit ist an und für sich eine Rechtsfrage, die auf Grund der Feststellungen über den Geisteszustand des Erblassers und den Grad der Beeinträchtigung der Willensbildung zu beantworten ist. Entscheidungstexte 7 Ob 10/58 Entscheidungstext OGH 26.02.1958 7 Ob 10/58 5 O... mehr lesen...
Norm: StPolO §7ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Die Frage der genauen Ausmessung der im einzelnen Fall möglichen Reaktionsgeschwindigkeit ist als teils psychologische, teils technische Frage eine Tatfrage (Sachverständigenfrage), die auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung nur ganz ungefähr gelöst werden kann. Eine solche ungefähre Lösung genügt aber zum Abgehen von einer auf Grund eines Sachverständigengutachtens getroffenen erstrichterlichen Festste... mehr lesen...
Norm: StPolO §7ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Die Frage der genauen Ausmessung der im einzelnen Fall möglichen Reaktionsgeschwindigkeit ist als teils psychologische, teils technische Frage eine Tatfrage (Sachverständigenfrage), die auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung nur ganz ungefähr gelöst werden kann. Eine solche ungefähre Lösung genügt aber zum Abgehen von einer auf Grund eines Sachverständigengutachtens getroffenen erstrichterlichen Festste... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Abs3 CZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wird das Urteil der ersten Instanz, das auch über eine Gegenforderung erkannt hat, seinem ganzen Umfange nach wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten, diese Rechtsrüge aber hinsichtlich der Gegenforderung überhaupt nicht ausgeführt, kann das Berufungsgericht diesen Teil der erstinstanzlichen Entscheidung nicht überprüfen. Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wird dadurch nic... mehr lesen...
Norm: ZPO §391 Abs3 CZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wird das Urteil der ersten Instanz, das auch über eine Gegenforderung erkannt hat, seinem ganzen Umfange nach wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten, diese Rechtsrüge aber hinsichtlich der Gegenforderung überhaupt nicht ausgeführt, kann das Berufungsgericht diesen Teil der erstinstanzlichen Entscheidung nicht überprüfen. Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wird dadurch nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 EbFamRAnglV §6ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Anwendung des Ermittlungsgrundsatzes steht im gerichtlichen, wenn auch pflichtgemäßen Ermessen. Die Unterlassung von Ermittlungen ist (wegen Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens) nur revisibel, soweit die Grenzen des Ermessens verkannt sind. Entscheidungstexte 2 Ob 665/57 Entscheidungstext OGH 23.01.1958 2 Ob 665/57... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 EbFamRAnglV §6ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Anwendung des Ermittlungsgrundsatzes steht im gerichtlichen, wenn auch pflichtgemäßen Ermessen. Die Unterlassung von Ermittlungen ist (wegen Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens) nur revisibel, soweit die Grenzen des Ermessens verkannt sind. Entscheidungstexte 2 Ob 665/57 Entscheidungstext OGH 23.01.1958 2 Ob 665/57... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Testierabsicht - Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 1 Ob 28/58 Entscheidungstext OGH 22.01.1958 1 Ob 28/58 5 Ob 575/59 Entscheidungstext OGH 16.12.1959 5 Ob 575/59 5 Ob 256/60 Entscheidungstext OGH 03.11.1960 5 Ob 256/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Testierabsicht - Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 1 Ob 28/58 Entscheidungstext OGH 22.01.1958 1 Ob 28/58 5 Ob 575/59 Entscheidungstext OGH 16.12.1959 5 Ob 575/59 5 Ob 256/60 Entscheidungstext OGH 03.11.1960 5 Ob 256/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4a
Rechtssatz: Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Sachbeurteilung ist auch dann gegeben, wenn diese auf einer irrigen verfahrensrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichtes beruht, weil das Berufungsgericht der irrigen Ansicht ist, aus verfahrensrechtlichen Gründen zu einer richtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nicht berechtigt zu sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4a
Rechtssatz: Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Sachbeurteilung ist auch dann gegeben, wenn diese auf einer irrigen verfahrensrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichtes beruht, weil das Berufungsgericht der irrigen Ansicht ist, aus verfahrensrechtlichen Gründen zu einer richtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nicht berechtigt zu sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: In der Annahme, daß eine Partei eine bestimmte Tatsache nicht beweisen habe, liegt eine tatsächliche Feststellung. Entscheidungstexte 1 Ob 407/57 Entscheidungstext OGH 02.10.1957 1 Ob 407/57 2 Ob 230/66 Entscheidungstext OGH 22.09.1966 2 Ob 230/66 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: In der Annahme, daß eine Partei eine bestimmte Tatsache nicht beweisen habe, liegt eine tatsächliche Feststellung. Entscheidungstexte 1 Ob 407/57 Entscheidungstext OGH 02.10.1957 1 Ob 407/57 2 Ob 230/66 Entscheidungstext OGH 22.09.1966 2 Ob 230/66 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 dZPO §503 Z4
Rechtssatz: Ob ein Arbeiter über den Zeitpunkt der Erreichung der Altersrente hinaus noch bezahlte Arbeit leisten wird, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 2 Ob 361/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 2 Ob 361/57 Veröff: ZVR 1958/13 = JBl 1958,96 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ZPO §268 IIAZPO §276ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Der Zivilrichter ist an verurteilende, im Verwaltungsstrafverfahren ergangene Erkenntnisse nicht gebunden. Die
Begründung: eines Verwaltungsstraferkenntnisses ist kein Beweismittel. Das an ein solches Straferkenntnis nicht gebundene Zivilgericht kann sich durch die Verweisung auf diese
Begründung: eine selbständige Beweisaufnahme nicht ersparen. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 dZPO §503 Z4
Rechtssatz: Ob ein Arbeiter über den Zeitpunkt der Erreichung der Altersrente hinaus noch bezahlte Arbeit leisten wird, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 2 Ob 361/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 2 Ob 361/57 Veröff: ZVR 1958/13 = JBl 1958,96 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ZPO §268 IIAZPO §276ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Der Zivilrichter ist an verurteilende, im Verwaltungsstrafverfahren ergangene Erkenntnisse nicht gebunden. Die
Begründung: eines Verwaltungsstraferkenntnisses ist kein Beweismittel. Das an ein solches Straferkenntnis nicht gebundene Zivilgericht kann sich durch die Verweisung auf diese
Begründung: eine selbständige Beweisaufnahme nicht ersparen. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Stellt sich die Aktenwidrigkeit des Berufungsgerichtes als eine ohne Beweiswiederholung abgeänderte Urteilsfeststellung dar, dann kann der OGH aufheben und die Sache an das Berufungsgericht zur Entscheidung zurückverweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 327/57 Entscheidungstext OGH 19.06.1957 1 Ob 327/57 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Stellt sich die Aktenwidrigkeit des Berufungsgerichtes als eine ohne Beweiswiederholung abgeänderte Urteilsfeststellung dar, dann kann der OGH aufheben und die Sache an das Berufungsgericht zur Entscheidung zurückverweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 327/57 Entscheidungstext OGH 19.06.1957 1 Ob 327/57 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Wenn der OGH in zahlreichen Entscheidungen die Rechtsansicht vertreten hat, daß die Frage, ob der Beweis durch anthropologisch - erbbiologische Untersuchung zuzulassen sei, als Frag der Beweiswürdigung der Entscheidung der Revisionsinstanz entzogen ist, gilt dies dann nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall einerseits vom Berufungsgericht selbst diesem Beweis für die Klärung des Sachverhaltes, nämlich für die Bew... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Wenn der OGH in zahlreichen Entscheidungen die Rechtsansicht vertreten hat, daß die Frage, ob der Beweis durch anthropologisch - erbbiologische Untersuchung zuzulassen sei, als Frag der Beweiswürdigung der Entscheidung der Revisionsinstanz entzogen ist, gilt dies dann nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall einerseits vom Berufungsgericht selbst diesem Beweis für die Klärung des Sachverhaltes, nämlich für die Bew... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E4c5
Rechtssatz: Die Beurteilung, zu der der Richter im Anschluss an ein Sachverständigengutachten auf dem dem Prozessrichter vorbehaltenen Gebiete der Würdigung tatsächlicher Umstände und der Beweisergebnisse gelangt, kann in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht damit bekämpft werden, dass dem Gutachten vorgeworfen wird, es seien diese oder jene Behauptungen oder sonstigen Ausführungen einer Partei nicht ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ZPO §503 Z4 E4c10
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Willenserklärung ernstlich abgegeben wurde, ist eine Tatfrage. Das Berufungsgericht darf von der Feststellung der Ernstlichkeit der Willenserklärung ( oder des Mangels an Ernstlichkeit ) nicht ohne Wiederholung der Beweise abweichen, auf die sich diese Feststellung gründet. Dagegen ist die Frage, ob eine Willenserklärung bestimmt und verständlich war, eine Rechtsfrage. RG v 14.06.1... mehr lesen...