Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Zur Abgrenzung der Aktenwidrigkeit von der freien richterlichen Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 1 Ob 82/56 Entscheidungstext OGH 03.10.1956 1 Ob 82/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0043384 Dokumentnummer JJR_19561003_OGH0002_0010OB00082_5... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Eine Abweichung der in der schriftlichen Ausfertigung des angefochtenen Urteiles enthaltenen
Entscheidungsgründe: von den mit diesem Urteil verkündeten Entscheidungsgründen kann schon deshalb keine Aktenwidrigkeit begründen, weil die mit dem Urteil verkündeten
Entscheidungsgründe: in dem Protokoll über die mündliche Berufungsverhandlung nicht festgehalten erscheinen. Eine solche Abweichung fällt aber auch nicht unt... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Eine Abweichung der in der schriftlichen Ausfertigung des angefochtenen Urteiles enthaltenen
Entscheidungsgründe: von den mit diesem Urteil verkündeten Entscheidungsgründen kann schon deshalb keine Aktenwidrigkeit begründen, weil die mit dem Urteil verkündeten
Entscheidungsgründe: in dem Protokoll über die mündliche Berufungsverhandlung nicht festgehalten erscheinen. Eine solche Abweichung fällt aber auch nicht unt... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6ZPO §511
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn Berufungsgericht die bindende Rechtsansicht des OGH (in einem vorangegangenen Aufhebungsbeschluß) übergeht. Entscheidungstexte 1 Ob 359/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 1 Ob 359/56 8 Ob 180/66 Entscheidungstext OGH 04.10.1966 8 Ob 180/... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6ZPO §511
Rechtssatz: Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn Berufungsgericht die bindende Rechtsansicht des OGH (in einem vorangegangenen Aufhebungsbeschluß) übergeht. Entscheidungstexte 1 Ob 359/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 1 Ob 359/56 8 Ob 180/66 Entscheidungstext OGH 04.10.1966 8 Ob 180/... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf vom Erstgericht unterlassene Feststellungen selbst dann nicht treffen, wenn diese mit den erstgerichtlichen Feststellungen in Einklang zu bringen wären (vgl auch die im gleichen Sinne ergangenen Entscheidung SZ 25/46, EvBl 1952/444, 3 Ob 678/50, JBl 1948,387, JBl 1947,309). Entscheidungstexte 7 Ob 372/56 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Das Berufungsgericht darf vom Erstgericht unterlassene Feststellungen selbst dann nicht treffen, wenn diese mit den erstgerichtlichen Feststellungen in Einklang zu bringen wären (vgl auch die im gleichen Sinne ergangenen Entscheidung SZ 25/46, EvBl 1952/444, 3 Ob 678/50, JBl 1948,387, JBl 1947,309). Entscheidungstexte 7 Ob 372/56 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §488ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichtes keine Bedenken hat, ist es nicht verpflichtet, auf die einzelnen Zeugenaussagen besonders einzugehen. Entscheidungstexte 2 Ob 412/56 Entscheidungstext OGH 29.08.1956 2 Ob 412/56 2 Ob 706/56 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 2 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §488ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht gegen die Beweiswürdigung des Erstgerichtes keine Bedenken hat, ist es nicht verpflichtet, auf die einzelnen Zeugenaussagen besonders einzugehen. Entscheidungstexte 2 Ob 412/56 Entscheidungstext OGH 29.08.1956 2 Ob 412/56 2 Ob 706/56 Entscheidungstext OGH 16.01.1957 2 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §257 Abs1ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §503 Z2 c6
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 257 Abs 1 ZPO mag allenfalls eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens begründen, er bildet aber keinesfalls einen NG und insbesondere nicht den der Z 4 des § 477 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 352/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 7 Ob 352/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §257 Abs1ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §503 Z2 c6
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Vorschriften des § 257 Abs 1 ZPO mag allenfalls eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens begründen, er bildet aber keinesfalls einen NG und insbesondere nicht den der Z 4 des § 477 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 352/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 7 Ob 352/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §277ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 c6
Rechtssatz: Eine Beweisdurchführung ohne Beweisbeschluß muß gerügt werden, wenn dieser Vorgang im Rechtsmittelverfahren als Mangelhaftigkeit geltend gemacht werden soll. Entscheidungstexte 4 Ob 28/56 Entscheidungstext OGH 03.07.1956 4 Ob 28/56 Veröff: SozM IA/d,216 8 Ob 196/67 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §277ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 c6
Rechtssatz: Eine Beweisdurchführung ohne Beweisbeschluß muß gerügt werden, wenn dieser Vorgang im Rechtsmittelverfahren als Mangelhaftigkeit geltend gemacht werden soll. Entscheidungstexte 4 Ob 28/56 Entscheidungstext OGH 03.07.1956 4 Ob 28/56 Veröff: SozM IA/d,216 8 Ob 196/67 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Auch die Rüge, dass sich das Berufungsgericht mit bestimmten Zeugenaussagen und anderen Beweisergebnissen nicht auseinandergesetzt habe, bedeutet in Wahrheit nur eine im Revisionsverfahren unzulässige Bekämpfung der Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes. Entscheidungstexte 2 Ob 158/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 2 Ob 158/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Auch die Rüge, dass sich das Berufungsgericht mit bestimmten Zeugenaussagen und anderen Beweisergebnissen nicht auseinandergesetzt habe, bedeutet in Wahrheit nur eine im Revisionsverfahren unzulässige Bekämpfung der Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes. Entscheidungstexte 2 Ob 158/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 2 Ob 158/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Das Berufungsgericht hat sich mit den vom Erstgericht getroffenen Feststellungen im einzelnen nur insoweit zu beschäftigen, als von der Berufung gegen diese Feststellungen wesentliche Bedenken geltend gemacht wurden. Entscheidungstexte 7 Ob 238/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 7 Ob 238/56 European... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, wenn Berufungsgericht einen vom Erstgericht nach § 279 ZPO ausgeschlossenen Beweis zugelassen und selbst durchgeführt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 296/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 1 Ob 296/56 9 ObA 58/15t Entscheidungstext OGH 18.03.2016 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Das Berufungsgericht hat sich mit den vom Erstgericht getroffenen Feststellungen im einzelnen nur insoweit zu beschäftigen, als von der Berufung gegen diese Feststellungen wesentliche Bedenken geltend gemacht wurden. Entscheidungstexte 7 Ob 238/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 7 Ob 238/56 European... mehr lesen...
Norm: ZPO §279ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Keine Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, wenn Berufungsgericht einen vom Erstgericht nach § 279 ZPO ausgeschlossenen Beweis zugelassen und selbst durchgeführt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 296/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 1 Ob 296/56 9 ObA 58/15t Entscheidungstext OGH 18.03.2016 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Mängelrüge des Inhaltes, daß das Berufungsgericht einen dem Erstgericht vorliegenden Beiakt nicht mehr bei der Verhandlung beigeschlossen hatte, wenn Revisionswerber die Feststellungen des Urteiles erster Instanz die auf diesem Beiakt beruhen, in der Berufung nicht angefochten hat. Entscheidungstexte 1 Ob 160/56 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Mängelrüge des Inhaltes, daß das Berufungsgericht einen dem Erstgericht vorliegenden Beiakt nicht mehr bei der Verhandlung beigeschlossen hatte, wenn Revisionswerber die Feststellungen des Urteiles erster Instanz die auf diesem Beiakt beruhen, in der Berufung nicht angefochten hat. Entscheidungstexte 1 Ob 160/56 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 AZPO §503 Z3 DZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: "Feststellungsmängel" schlechthin stellen keinen gesetzlichen Revisionsgrund dar. Beruhen Feststellungsmängel auf einer unterlaufenen Aktenwidrigkeit oder stehen sie im Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung der Sache, müssen die gesetzlich zugelassenen Revisionsgründe geltend gemacht werden, damit die Feststellungsmängel gerügt werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 AZPO §503 Z3 DZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: "Feststellungsmängel" schlechthin stellen keinen gesetzlichen Revisionsgrund dar. Beruhen Feststellungsmängel auf einer unterlaufenen Aktenwidrigkeit oder stehen sie im Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung der Sache, müssen die gesetzlich zugelassenen Revisionsgründe geltend gemacht werden, damit die Feststellungsmängel gerügt werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 AZPO §503 Z3 DZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: "Feststellungsmängel" schlechthin stellen keinen gesetzlichen Revisionsgrund dar. Beruhen Feststellungsmängel auf einer unterlaufenen Aktenwidrigkeit oder stehen sie im Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung der Sache, müssen die gesetzlich zugelassenen Revisionsgründe geltend gemacht werden, damit die Feststellungsmängel gerügt werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §488 Abs1ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Ohne Beweiswiederholung die Beweiswürdigung des Erstgerichtes abzulehnen und, ohne daß eine Mängelrüge erhoben worden ist, mit der Aufhebung des erstgerichtlichen Urteils in einer Frage vorzugehen, stellt einen Mangel des Berufungsverfahrens dar. Entscheidungstexte 1 Ob 193/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 1 Ob 193/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §488 Abs1ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Ohne Beweiswiederholung die Beweiswürdigung des Erstgerichtes abzulehnen und, ohne daß eine Mängelrüge erhoben worden ist, mit der Aufhebung des erstgerichtlichen Urteils in einer Frage vorzugehen, stellt einen Mangel des Berufungsverfahrens dar. Entscheidungstexte 1 Ob 193/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 1 Ob 193/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BZPO §503 Z4 E4c
Rechtssatz: Hat das Erstgericht zur Frage, ob echte Anerkennung vorliegt oder nicht, mindestens keine negativen Feststellungen getroffen und das Zweitgericht den bezüglichen Bemerkungen des erstgerichtlichen Urteils eine nicht haltbare Deutung gegeben, so hat es die Sache rechtlich unrichtig gewürdigt. Entscheidungstexte 1 Ob 151/56 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Der Ausspruch, was jede der Parteien bei Vergleichsabschluß beabsichtigt hat, ist Tatsachenfeststellung. Die Frage, ob Willensübereinstimmung vorgelegen ist, betrifft die rechtliche Beurteilung. Entscheidungstexte 7 Ob 508/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 7 Ob 508/55 nur: Der Ausspruch, was jede der Parteien bei Vergleichsabschluß beabsich... mehr lesen...
Norm: ZPO §328ZPO §488ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Das Berufungsgericht kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 328 ZPO auch Beweiswiederholungen durch einen beauftragten Richter durchführen (vgl Neumann S 1320). Entscheidungstexte 2 Ob 174/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 2 Ob 174/56 3 Ob 354/57 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BZPO §503 Z4 E4c
Rechtssatz: Hat das Erstgericht zur Frage, ob echte Anerkennung vorliegt oder nicht, mindestens keine negativen Feststellungen getroffen und das Zweitgericht den bezüglichen Bemerkungen des erstgerichtlichen Urteils eine nicht haltbare Deutung gegeben, so hat es die Sache rechtlich unrichtig gewürdigt. Entscheidungstexte 1 Ob 151/56 Entscheidungstext ... mehr lesen...