Norm: ZPO §275ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Der im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluß enthaltene Auftrag an das Erstgericht, die Beweise durch Abhören eines Tonbandes, auf dem ein rechtlich relevantes Gespräch aufgenommen wurde, zu ergänzen, ist als Zulassung eines Kontrollbeweises vom Revisionsgericht nicht überprüfbar. Entscheidungstexte 1 Ob 320/60 Entscheidungstext OGH 07.10.196... mehr lesen...
Norm: ZPO §275ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Der im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluß enthaltene Auftrag an das Erstgericht, die Beweise durch Abhören eines Tonbandes, auf dem ein rechtlich relevantes Gespräch aufgenommen wurde, zu ergänzen, ist als Zulassung eines Kontrollbeweises vom Revisionsgericht nicht überprüfbar. Entscheidungstexte 1 Ob 320/60 Entscheidungstext OGH 07.10.196... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c16
Rechtssatz: Ob die Zerrüttung einer Ehe bereits so weit fortgeschritten ist, daß keine weitere Vertiefung mehr möglich erscheint, ist eine lediglich nach den Umständen des einzelnen Falles zu entscheidende, im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Frage (1 Ob 873/52). Ebenso ist es eine Tatfrage, ob ein Ehepartner das Verhalten des anderen als ehezerstörend empfunden hat oder nicht und ob eine Verzeihung vorliegt (... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Die Frage, ob der Gatte die Aufnahme einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Gemeinschaft beabsichtigt oder nicht, ist eine Tatsachenfeststellung (vgl auch 2 Ob 557/57, EvBl 1958/78). Entscheidungstexte 3 Ob 168/60 Entscheidungstext OGH 16.05.1960 3 Ob 168/60 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Die Frage, ob der Gatte die Aufnahme einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Gemeinschaft beabsichtigt oder nicht, ist eine Tatsachenfeststellung (vgl auch 2 Ob 557/57, EvBl 1958/78). Entscheidungstexte 3 Ob 168/60 Entscheidungstext OGH 16.05.1960 3 Ob 168/60 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind unstreitig seit 1942 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 686 KG O***** mit Wohnhaus Nr 8. Die Beklagten sind seit 1957 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 9 KG O***** mit Wohnhaus Nr 9. Zwischen beiden Liegenschaften liegt das langgestreckte schmale Grundstück Nr 13 Einfahrt, das bücherlich zur Liegenschaft der Kläger gehört. Der Erstrichter hat der Klage, die Beklagten seien zur ungeteilten Hand schuldig, das Abmähen und Entfer... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aZPO §266 AII4ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Beurteilung der Wirkung einer Reklame auf die breite Masse ist eine Rechtsfrage (abweichend von 1 Ob 142/58 = ÖBl 1958,61). Entscheidungstexte 4 Ob 308/60 Entscheidungstext OGH 15.03.1960 4 Ob 308/60 Veröff: JBl 1960,560 4 Ob 317/63 Entscheidungstext OGH 30.04.1963 4 Ob 31... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aZPO §266 AII4ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Beurteilung der Wirkung einer Reklame auf die breite Masse ist eine Rechtsfrage (abweichend von 1 Ob 142/58 = ÖBl 1958,61). Entscheidungstexte 4 Ob 308/60 Entscheidungstext OGH 15.03.1960 4 Ob 308/60 Veröff: JBl 1960,560 4 Ob 317/63 Entscheidungstext OGH 30.04.1963 4 Ob 31... mehr lesen...
Norm: ZPO §375 Abs2ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Parteienvernehmung im Rechtshilfewege ohne einen gesetzlichen Grund bedeutet Mangelhaftigkeit des Verfahrens. Die Nichtbeachtung dieser Mängelrüge durch das Berufungsgericht bildet einen Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 701/59 Entscheidungstext OGH 19.02.1960 2 Ob 701/59 Veröff: JBl 1960,564 (mit Glosse von No... mehr lesen...
Norm: ZPO §375 Abs2ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Parteienvernehmung im Rechtshilfewege ohne einen gesetzlichen Grund bedeutet Mangelhaftigkeit des Verfahrens. Die Nichtbeachtung dieser Mängelrüge durch das Berufungsgericht bildet einen Revisionsgrund nach § 503 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 701/59 Entscheidungstext OGH 19.02.1960 2 Ob 701/59 Veröff: JBl 1960,564 (mit Glosse von No... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Wurde im Urteil des Berufungsgerichtes ein Ausspruch, über den zu entscheiden war, übergangen, so kann dieser Mangel trotz Unterlassung eines Ergänzungsantrages (§ 423 ZPO) auch noch im Wege der Revision geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 506/60 Entscheidungstext OGH 16.02.1960 4 Ob 506/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Wurde im Urteil des Berufungsgerichtes ein Ausspruch, über den zu entscheiden war, übergangen, so kann dieser Mangel trotz Unterlassung eines Ergänzungsantrages (§ 423 ZPO) auch noch im Wege der Revision geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 506/60 Entscheidungstext OGH 16.02.1960 4 Ob 506/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 BZPO §488 Abs1ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Einer Aufhebung des Ersturteiles unter Bindung an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes steht die Bestimmung des § 272 ZPO entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 502/59 Entscheidungstext OGH 28.10.1959 5 Ob 502/59 Veröff: EvBl 1960/119 S 215 5 Ob 30/61 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 BZPO §488 Abs1ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Einer Aufhebung des Ersturteiles unter Bindung an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes steht die Bestimmung des § 272 ZPO entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 502/59 Entscheidungstext OGH 28.10.1959 5 Ob 502/59 Veröff: EvBl 1960/119 S 215 5 Ob 30/61 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Feststellung, daß der Wille (die Absicht) einer Partei bei Vornahme von Leistungen nicht auf deren Ersatz gerichtet war, es daher an dem Forderungsersatzwillen (animus obligandi) fehlte ist eine tatsächliche Feststellung. Entscheidungstexte 6 Ob 321/59 Entscheidungstext OGH 15.10.1959 6 Ob 321/59 Veröff: EvBl 1960/74 S 135 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Feststellung, daß der Wille (die Absicht) einer Partei bei Vornahme von Leistungen nicht auf deren Ersatz gerichtet war, es daher an dem Forderungsersatzwillen (animus obligandi) fehlte ist eine tatsächliche Feststellung. Entscheidungstexte 6 Ob 321/59 Entscheidungstext OGH 15.10.1959 6 Ob 321/59 Veröff: EvBl 1960/74 S 135 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c18
Rechtssatz: Ob die Zeugen einer letztwilligen Verfügung die ernstliche Testierabsicht des Erblassers kannten, ist eine Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 1 Ob 212/59 Entscheidungstext OGH 14.10.1959 1 Ob 212/59 Veröff: EvBl 1960/1 S 16 = ZfRV 1960,189 (mit Besprechung von Bydlinski) = SZ 32/120 6 Ob 427... mehr lesen...
Die Klägerin ist die Enkelin, die Beklagte eine Nichte der am 20. November 1954 in der Tschechoslowakei verstorbenen österreichischen Staatsangehörigen Elfriede N. Die Erblasserin soll am 22. August 1954 in ihrem Wohnort S. in der Tschechoslowakei ein mündliches Testament errichtet haben. Die Klägerin verlangte die Feststellung, daß ein solches mündliches Testament nicht vorliege; die Beklagte beantragte, dieses Begehren abzuweisen. Die Untergerichte entschieden übereinstimmend, daß... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §412ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , daß jeder Verstoß gegen die Unmittelbarkeit von Amts wegen wahrzunehmen sei und daher einer Rüge nicht bedürfe, läßt sich in dieser Allgemeinheit aus dem Gesetz nicht ableiten. Die Verlesung von Aussagen, die nicht vom erkennenden Richter aufgenommen wurden, bildet dann keinen Verfahrensmangel, wenn sie nicht gerügt und auch ein Antrag auf Wiederholung der Beweisaufnahme vor dem ... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §412ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , daß jeder Verstoß gegen die Unmittelbarkeit von Amts wegen wahrzunehmen sei und daher einer Rüge nicht bedürfe, läßt sich in dieser Allgemeinheit aus dem Gesetz nicht ableiten. Die Verlesung von Aussagen, die nicht vom erkennenden Richter aufgenommen wurden, bildet dann keinen Verfahrensmangel, wenn sie nicht gerügt und auch ein Antrag auf Wiederholung der Beweisaufnahme vor dem ... mehr lesen...
Norm: ZPO §179 Abs1ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Vorbringens durch das Erstgericht wegen offenbarer Verschleppungsabsicht kann in 3. Instanz nicht überprüft werden. Entscheidungstexte 6 Ob 219/59 Entscheidungstext OGH 10.09.1959 6 Ob 219/59 Veröff: EvBl 1959/361 S 603 8 Ob 281/63 Entscheidungstext OGH 12.11.1963... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 A1ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Entscheidet das Berufungsgericht über das geänderte Klagebegehren, wobei es jedoch ausdrücklich erklärt, es dahingestellt zu lassen, ob die Klagsänderung vom Erstgericht mit Recht zugelassen worden sei oder nicht, leidet das Berufungsverfahren an einem Mangel, der die erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindert geeignet war (§ 503 Z 2 ZPO). Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §179 Abs1ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Vorbringens durch das Erstgericht wegen offenbarer Verschleppungsabsicht kann in 3. Instanz nicht überprüft werden. Entscheidungstexte 6 Ob 219/59 Entscheidungstext OGH 10.09.1959 6 Ob 219/59 Veröff: EvBl 1959/361 S 603 8 Ob 281/63 Entscheidungstext OGH 12.11.1963... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 A1ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Entscheidet das Berufungsgericht über das geänderte Klagebegehren, wobei es jedoch ausdrücklich erklärt, es dahingestellt zu lassen, ob die Klagsänderung vom Erstgericht mit Recht zugelassen worden sei oder nicht, leidet das Berufungsverfahren an einem Mangel, der die erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache zu hindert geeignet war (§ 503 Z 2 ZPO). Entscheidu... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A2aZPO §503 Z2 C6ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Verletzung der Eventualmaxime des § 21 MG ist ein Verfahrensverstoß, der nur nach § 503 Z 2 ZPO gerügt werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 408/59 Entscheidungstext OGH 09.09.1959 5 Ob 408/59 Veröff: ImmZ 1960,107 8 Ob 133/68 Entscheidungstext OGH 21.05.1968 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A2aZPO §503 Z2 C6ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Verletzung der Eventualmaxime des § 21 MG ist ein Verfahrensverstoß, der nur nach § 503 Z 2 ZPO gerügt werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 408/59 Entscheidungstext OGH 09.09.1959 5 Ob 408/59 Veröff: ImmZ 1960,107 8 Ob 133/68 Entscheidungstext OGH 21.05.1968 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §492 Abs2ZPO §503 Z1 B2ZPO §510
Rechtssatz: Verweist der OGH eine Rechtssache nach Aufhebung des Berufungsurteils zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurück, dann liegt in der Abstandnahme von einer neuerlichen mündlichen Berufungsverhandlung keine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Entscheidungstexte 5 Ob 295/59 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §492 Abs2ZPO §503 Z1 B2ZPO §510
Rechtssatz: Verweist der OGH eine Rechtssache nach Aufhebung des Berufungsurteils zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurück, dann liegt in der Abstandnahme von einer neuerlichen mündlichen Berufungsverhandlung keine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Entscheidungstexte 5 Ob 295/59 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Norm: ZPO §371 Abs2ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Ist die Beweisführung durch Vernehmung der Parteien einmal beschlossen und eine der Parteien bereits vernommen und hat das Erstgericht auf die Aussage dieser Partei seine Feststellungen gegründet, dann kann das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung von der Parteienvernehmung nicht mehr Abstand nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 292/59 Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §371 Abs2ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Ist die Beweisführung durch Vernehmung der Parteien einmal beschlossen und eine der Parteien bereits vernommen und hat das Erstgericht auf die Aussage dieser Partei seine Feststellungen gegründet, dann kann das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung von der Parteienvernehmung nicht mehr Abstand nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 292/59 Ents... mehr lesen...