Norm: ZPO §467 Z3 CaZPO §503 D
Rechtssatz: Der in der Berufung nicht geltend gemachte oder nicht gehörig angeführte oder ausgeführte Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit kann im Revisionsverfahren nicht mehr nachgetragen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 107/59 Entscheidungstext OGH 27.05.1959 2 Ob 107/59 Veröff: JBl 1959,458 6 Ob 250/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §180 Abs2ZPO §503 Z2 C1bAußStrG 2005 §66 Abs2 Z2 AIIB
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht nicht als gegeben erachtete, im Revisionsverfahren nicht neuerlich gerügt werden können, ist unanwendbar, wenn das Berufungsgericht infolge einer unrichtigen Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen hat; hier liegt bereits ein Mangel des Beru... mehr lesen...
Norm: ZPO §180 Abs2ZPO §503 Z2 C1bAußStrG 2005 §66 Abs2 Z2 AIIB
Rechtssatz: Der Grundsatz, dass Mängel des Verfahrens erster Instanz, die das Berufungsgericht nicht als gegeben erachtete, im Revisionsverfahren nicht neuerlich gerügt werden können, ist unanwendbar, wenn das Berufungsgericht infolge einer unrichtigen Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften eine Erledigung der Mängelrüge unterlassen hat; hier liegt bereits ein Mangel des Beru... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Im Zweifel muß jede Tatsache oder Erwägung, die ein Gericht zur
Begründung: seiner Beweiswürdigung anführt, als ein "wesentlicher Punkt" im Sinne des § 503 Z 3 ZPO angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 29/59 Entscheidungstext OGH 28.01.1959 3 Ob 29/59 8 Ob 55/76 Entscheidungstext OGH 26.05.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Im Zweifel muß jede Tatsache oder Erwägung, die ein Gericht zur
Begründung: seiner Beweiswürdigung anführt, als ein "wesentlicher Punkt" im Sinne des § 503 Z 3 ZPO angesehen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 29/59 Entscheidungstext OGH 28.01.1959 3 Ob 29/59 8 Ob 55/76 Entscheidungstext OGH 26.05.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Welche Partei die Last des Beweises für eine rechtserhebliche Tatsache trifft, ist Sache der rechtlichen Beurteilung, so daß auch in dieser Hinsicht die Entscheidung des Berufungsgerichtes bekämpft werden kann. Gewiß ist der Beklagte für die Tatsachen, aus welchen sich das Verschulden der Klägerin bei Erwerbung der Pfandgegenstände ergeben soll, beweispflichtig. Sobald aber ein Zustand festgestellt ist, der si... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Welche Partei die Last des Beweises für eine rechtserhebliche Tatsache trifft, ist Sache der rechtlichen Beurteilung, so daß auch in dieser Hinsicht die Entscheidung des Berufungsgerichtes bekämpft werden kann. Gewiß ist der Beklagte für die Tatsachen, aus welchen sich das Verschulden der Klägerin bei Erwerbung der Pfandgegenstände ergeben soll, beweispflichtig. Sobald aber ein Zustand festgestellt ist, der si... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Wenn auch das Berufungsgericht nicht verpflichtet ist, seine Überzeugung auf bestimmte Beweismittel zu stützen und insbesondere die einzelnen Aussagen oder Einzelheiten solcher Aussagen in den Entscheidungsgründen besonders zu nennen (RZ 1937,411), muss doch aus den Entscheidungsgründen hervorgehen, dass das Berufungsgericht seiner Pflicht, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes zu überprüfen, nachgekommen ist, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs1 Z3ZPO §503 Z2 C3cZPO §519 Abs1 Z2 HZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht der Ansicht ist, dass der Sachverhalt in der von ihm dargestellten Richtung noch nicht genügend geklärt ist, dann kann der OGH, der nicht Tatsacheninstanz ist, dem nicht entgegentreten. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sond... mehr lesen...
Norm: UWG §9ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Frage der Verkehrsgeltung eines Unternehmenskennzeichens ist eine Tatfrage und kann daher vom OGH nicht überprüft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 128/58 Entscheidungstext OGH 19.12.1958 1 Ob 128/58 Veröff: JBl 1959,282 4 Ob 199/19x Entscheidungstext OGH 28.01.2020 4 Ob 199/19x Vgl ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt, daß die beklagte Partei im geschäftlichen Verkehr die Verwendung des Wortes "Elektra", das für die klagende Partei Verkehrsgeltung habe, unterlasse. Gleichzeitig verlangt sie, daß die beklagte Partei über ihre unter Verwendung des Wortes "Elektra" als Firmenschlagwort und Firmenbestandteil getätigten Umsätze ab 2. Jänner 1955 der klagenden Partei Rechnung lege. Das Erstgericht erkannte gemäß dem Klagebegehren. Es stellte im wesentlichen fest, daß der Fir... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Wenn auch das Berufungsgericht nicht verpflichtet ist, seine Überzeugung auf bestimmte Beweismittel zu stützen und insbesondere die einzelnen Aussagen oder Einzelheiten solcher Aussagen in den Entscheidungsgründen besonders zu nennen (RZ 1937,411), muss doch aus den Entscheidungsgründen hervorgehen, dass das Berufungsgericht seiner Pflicht, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes zu überprüfen, nachgekommen ist, ... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs1 Z3ZPO §503 Z2 C3cZPO §519 Abs1 Z2 HZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht der Ansicht ist, dass der Sachverhalt in der von ihm dargestellten Richtung noch nicht genügend geklärt ist, dann kann der OGH, der nicht Tatsacheninstanz ist, dem nicht entgegentreten. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sond... mehr lesen...
Norm: UWG §9ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Frage der Verkehrsgeltung eines Unternehmenskennzeichens ist eine Tatfrage und kann daher vom OGH nicht überprüft werden. Entscheidungstexte 1 Ob 128/58 Entscheidungstext OGH 19.12.1958 1 Ob 128/58 Veröff: JBl 1959,282 4 Ob 199/19x Entscheidungstext OGH 28.01.2020 4 Ob 199/19x Vgl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H5ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Verfahrensmangel, wenn dem erbbiologischen Sachverständigen der Gerichtsakt und das bereits eingeholte Blutgruppengutachten nicht zur Verfügung standen (Abänderung durch das Berufungsgericht ohne mündliche Vernehmung des Sachverständigen). Entscheidungstexte 1 Ob 441/58 Entscheidungstext OGH 19.11.1958 1 Ob 441/58 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 H5ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Verfahrensmangel, wenn dem erbbiologischen Sachverständigen der Gerichtsakt und das bereits eingeholte Blutgruppengutachten nicht zur Verfügung standen (Abänderung durch das Berufungsgericht ohne mündliche Vernehmung des Sachverständigen). Entscheidungstexte 1 Ob 441/58 Entscheidungstext OGH 19.11.1958 1 Ob 441/58 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Bejahung oder Verneinung des den Schadenersatzanspruch begründenden Kausalzusammenhanges ist Tatsachenfeststellung und als solche der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen. Entscheidungstexte 2 Ob 409/58 Entscheidungstext OGH 12.11.1958 2 Ob 409/58 Veröff: ZVR 1959/74 S 76 1 Ob 670/53 Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Bejahung oder Verneinung des den Schadenersatzanspruch begründenden Kausalzusammenhanges ist Tatsachenfeststellung und als solche der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen. Entscheidungstexte 2 Ob 409/58 Entscheidungstext OGH 12.11.1958 2 Ob 409/58 Veröff: ZVR 1959/74 S 76 1 Ob 670/53 Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Daß von der Möglichkeit, die Ergänzung des Urteiles zu begehren, von den Parteien kein Gebrauch gemacht wurde, macht das Urteil des Berufungsgerichtes nicht zu einem die Streitsache vollständig erledigenden Urteil, da dieser Mangel auch im Wege der Revision geltend gemacht werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 378/58 Entscheidungstext OGH 22.10.1958 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Daß von der Möglichkeit, die Ergänzung des Urteiles zu begehren, von den Parteien kein Gebrauch gemacht wurde, macht das Urteil des Berufungsgerichtes nicht zu einem die Streitsache vollständig erledigenden Urteil, da dieser Mangel auch im Wege der Revision geltend gemacht werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 378/58 Entscheidungstext OGH 22.10.1958 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Beweislastverteilung ist revisibel; ihre grundsätzliche Regel lässt sich auf die knappe Formel bringen, dass jede Partei die Voraussetzungen der ihr günstigen
Norm: zu behaupten und zu beweisen hat. Erfahrungssätze, die zur Feststellung des Tatbestandes herangezogen wurden, sind einer Anfechtung durch Revision entzogen. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die Beweislastverteilung ist revisibel; ihre grundsätzliche Regel lässt sich auf die knappe Formel bringen, dass jede Partei die Voraussetzungen der ihr günstigen
Norm: zu behaupten und zu beweisen hat. Erfahrungssätze, die zur Feststellung des Tatbestandes herangezogen wurden, sind einer Anfechtung durch Revision entzogen. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c15
Rechtssatz: Ob jemand als Vertreter für einen Dritten gehandelt hat, ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 6 Ob 67/58 Entscheidungstext OGH 25.06.1958 6 Ob 67/58 1 Ob 116/69 Entscheidungstext OGH 12.06.1969 1 Ob 116/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c15
Rechtssatz: Ob jemand als Vertreter für einen Dritten gehandelt hat, ist keine Tatsachenfeststellung, sondern eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 6 Ob 67/58 Entscheidungstext OGH 25.06.1958 6 Ob 67/58 1 Ob 116/69 Entscheidungstext OGH 12.06.1969 1 Ob 116/69 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C6AußStrG 2005 §36 Abs3AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 405 ZPO bewirkt nicht Nichtigkeit; das Rechtsmittelgericht kann ihm nur auf Grund einer Mängelrüge Beachtung schenken. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bez... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §182ZPO §226 IIAZPO §496 Abs1 Z1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht im Gegensatz zum Erstgericht das Klagebegehren für zu wenig bestimmt (§ 226 ZPO) erachtet, muss es das Urteil des Erstgerichtes aufheben und dieses anweisen, dem Kläger die Verbesserung des Begehrens im Sinne der §§ 84, 85 ZPO aufzutragen. Wird vom Berufungsgericht ein solcher Verbesserungsauftrag nicht erlassen (vielmehr die Klage sofort man... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C6AußStrG 2005 §36 Abs3AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 405 ZPO bewirkt nicht Nichtigkeit; das Rechtsmittelgericht kann ihm nur auf Grund einer Mängelrüge Beachtung schenken. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bez... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C6AußStrG 2005 §36 Abs3AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 405 ZPO bewirkt nicht Nichtigkeit; das Rechtsmittelgericht kann ihm nur auf Grund einer Mängelrüge Beachtung schenken. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bez... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §182ZPO §226 IIAZPO §496 Abs1 Z1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht im Gegensatz zum Erstgericht das Klagebegehren für zu wenig bestimmt (§ 226 ZPO) erachtet, muss es das Urteil des Erstgerichtes aufheben und dieses anweisen, dem Kläger die Verbesserung des Begehrens im Sinne der §§ 84, 85 ZPO aufzutragen. Wird vom Berufungsgericht ein solcher Verbesserungsauftrag nicht erlassen (vielmehr die Klage sofort man... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Es bildet keinen Verfahrensmangel nach § 503 Z 2 ZPO, wenn das Berufungsgericht die Begutachtung nach der Methode Löns ablehnt, weil diese Methode des serologischen positiven Vaterschaftsnachweises wissenschaftlich noch nicht gesichert und somit für gerichtliche Zwecke noch ungeeignet ist. Entscheidungstexte 2 Ob 120/58 Entscheidungstext OGH 26.03.195... mehr lesen...