Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Der Ausspruch, was jede der Parteien bei Vergleichsabschluß beabsichtigt hat, ist Tatsachenfeststellung. Die Frage, ob Willensübereinstimmung vorgelegen ist, betrifft die rechtliche Beurteilung. Entscheidungstexte 7 Ob 508/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 7 Ob 508/55 nur: Der Ausspruch, was jede der Parteien bei Vergleichsabschluß beabsich... mehr lesen...
Norm: ZPO §328ZPO §488ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Das Berufungsgericht kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 328 ZPO auch Beweiswiederholungen durch einen beauftragten Richter durchführen (vgl Neumann S 1320). Entscheidungstexte 2 Ob 174/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 2 Ob 174/56 3 Ob 354/57 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Die Rüge, daß der Erstrichter Feststellungen aus dem aufgehobenen Urteil des ersten Rechtsganges in das Urteil des zweiten Rechtsganges übernommen habe, stellt eine Bekämpfung der Beweiswürdigung dar. Entscheidungstexte 7 Ob 65/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 7 Ob 65/56 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 C2b
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß das Berufungsgericht von den Feststellungen des Erstgerichtes nur dann abgehen darf, wenn es die Wiederholung der in erster Instanz unmittelbar aufgenommenen Beweise vornimmt, gilt nur hinsichtlich der Beweise, welche mit dem vom Berufungsgericht als für die Entscheidung relevant erachteten Beweisthema im Zusammenhang stehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Die Rüge, daß der Erstrichter Feststellungen aus dem aufgehobenen Urteil des ersten Rechtsganges in das Urteil des zweiten Rechtsganges übernommen habe, stellt eine Bekämpfung der Beweiswürdigung dar. Entscheidungstexte 7 Ob 65/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 7 Ob 65/56 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ZPO §395ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht das Vorliegen eines prozessualen Anerkenntnisses seitens des Beklagten nicht beachtet hat, ist diese Unterlassung infolge einer unrichtigen Anwendung der Verfahrensbestimmungen für das weitere Verfahren im Instanzenzuge nur dann von Bedeutung, wenn dieser Vorgang in der Berufung gerügt worden ist. Hat das Berufungsgericht dennoch darauf Bedacht genommen, bildet dies einen Revisionsgrund... mehr lesen...
Norm: ZPO §395ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht das Vorliegen eines prozessualen Anerkenntnisses seitens des Beklagten nicht beachtet hat, ist diese Unterlassung infolge einer unrichtigen Anwendung der Verfahrensbestimmungen für das weitere Verfahren im Instanzenzuge nur dann von Bedeutung, wenn dieser Vorgang in der Berufung gerügt worden ist. Hat das Berufungsgericht dennoch darauf Bedacht genommen, bildet dies einen Revisionsgrund... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Frage, ob die Klägerin ohne den Unfall einer Beschäftigung nachgegangen wäre, die ihr mehr als die tatsächlich bezogene Arbeitlosenunterstützung eingetragen hätte, gehört trotz ihres hypothetischen Charakters in das Gebiet der tatsächlichen Feststellungen und muß daher von den Vorinstanzen geklärt werden (Feststellungsmangel). Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Frage, ob die Klägerin ohne den Unfall einer Beschäftigung nachgegangen wäre, die ihr mehr als die tatsächlich bezogene Arbeitlosenunterstützung eingetragen hätte, gehört trotz ihres hypothetischen Charakters in das Gebiet der tatsächlichen Feststellungen und muß daher von den Vorinstanzen geklärt werden (Feststellungsmangel). Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung auf Grund mittelbarer Beweisaufnahme Feststellungen trifft, wird dadurch keine vom Gesetze mit Nichtigkeit bedrohte Verletzung der Unmittelbarkeit gesetzt, sondern liegt nur ein Verfahrensmangel vor. Entscheidungstexte 3 Ob 33/56 Entscheidungstext OGH 01.02.1956 3 Ob 33/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2a
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung auf Grund mittelbarer Beweisaufnahme Feststellungen trifft, wird dadurch keine vom Gesetze mit Nichtigkeit bedrohte Verletzung der Unmittelbarkeit gesetzt, sondern liegt nur ein Verfahrensmangel vor. Entscheidungstexte 3 Ob 33/56 Entscheidungstext OGH 01.02.1956 3 Ob 33/56 ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der zu 4 C 517/52 beim Bezirksgericht Döbling eingebrachten Klage wurde der Gatte der Beklagten durch das von der Gattin des Klägers und zwei Mitklägern erwirkte Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 2. Dezember 1937 zur Bezahlung von 7413 S 25 g s. A. verurteilt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der Anspruch des Gatten der Beklagten auf Ausfolgung der Erträgnisse eines Hauses gepfändet und zur Einziehung überwiesen. Es wurde auch ein exe... mehr lesen...
Rechtssatz: Prozeßhindernisse können in höherer Instanz auch von Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine noch bindende Entscheidung über das Prozeßhindernis entgegensteht. Entscheidungstexte 2 Ob 529/52 Entscheidungstext OGH 11.07.1952 2 Ob 529/52 Ähnlich; Beis wie T4 3 Ob 234/54 Entscheidungstext OGH 01.06.1954 3 Ob 234/54 Ähnlich; Beisatz: Die rechtskräftige Entscheidung über das Vorliegen von Prozeßvoraussetzungen kann von Amts w... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c14
Rechtssatz: Die Frage, ob ein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen ist, gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung, wobei jedoch immer von den Feststellungen der unteren Instanzen auszugehen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 533/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 7 Ob 533/55 5 Ob 334/66 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c14
Rechtssatz: Die Frage, ob ein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen ist, gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung, wobei jedoch immer von den Feststellungen der unteren Instanzen auszugehen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 533/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 7 Ob 533/55 5 Ob 334/66 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Ob und in welchem Grad Erwerbsunfähigkeit besteht, ist eine vom Gericht zu lösende Tatfrage. Entscheidungstexte 2 Ob 623/55 Entscheidungstext OGH 23.11.1955 2 Ob 623/55 Veröff: JBl 1956,180 2 Ob 66/57 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 2 Ob 66/57 Zweiter Rechtsgang zu 2 Ob 623/55 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D1ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Ob und in welchem Grad Erwerbsunfähigkeit besteht, ist eine vom Gericht zu lösende Tatfrage. Entscheidungstexte 2 Ob 623/55 Entscheidungstext OGH 23.11.1955 2 Ob 623/55 Veröff: JBl 1956,180 2 Ob 66/57 Entscheidungstext OGH 13.02.1957 2 Ob 66/57 Zweiter Rechtsgang zu 2 Ob 623/55 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §268 IIIEZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Ein Verstoß des Untergerichts gegen die Bestimmung des § 268 ZPO ist nach § 503 Z 2 ZPO revisibel. Entscheidungstexte 2 Ob 617/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 2 Ob 617/55 Veröff: JBl 1956,155 7 Ob 102/56 Entscheidungstext OGH 28.03.1956 7 Ob 102/56 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §268 IIIEZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Ein Verstoß des Untergerichts gegen die Bestimmung des § 268 ZPO ist nach § 503 Z 2 ZPO revisibel. Entscheidungstexte 2 Ob 617/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 2 Ob 617/55 Veröff: JBl 1956,155 7 Ob 102/56 Entscheidungstext OGH 28.03.1956 7 Ob 102/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §66 Abs1 Z4 AIVDZPO §391 AZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Die Erlassung eines Teilurteiles selbst ist prozesstechnische Ermessenssache, sie kann nicht mit Revision deshalb angefochten werden, weil die Voraussetzungen für seine Erlassung nicht gegeben seien. Es kann daher auch nicht mit Revision geltend gemacht werden, dass nicht mit einem Teilurteil, sondern mit einem Endurteil auch über das Eventualbegehren entschieden worden se... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Sachliche Auseinandersetzung des OGH mit einem vom Berufungsgericht nicht als gegeben angenommenen Verfahrensmangel der ersten Instanz. Entscheidungstexte 2 Ob 592/55 Entscheidungstext OGH 02.11.1955 2 Ob 592/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0043101 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §66 Abs1 Z4 AIVDZPO §391 AZPO §503 Z4 E2d
Rechtssatz: Die Erlassung eines Teilurteiles selbst ist prozesstechnische Ermessenssache, sie kann nicht mit Revision deshalb angefochten werden, weil die Voraussetzungen für seine Erlassung nicht gegeben seien. Es kann daher auch nicht mit Revision geltend gemacht werden, dass nicht mit einem Teilurteil, sondern mit einem Endurteil auch über das Eventualbegehren entschieden worden se... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Sachliche Auseinandersetzung des OGH mit einem vom Berufungsgericht nicht als gegeben angenommenen Verfahrensmangel der ersten Instanz. Entscheidungstexte 2 Ob 592/55 Entscheidungstext OGH 02.11.1955 2 Ob 592/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0043101 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §432ZPO §503 Z2 C5
Rechtssatz: Pflicht des Gerichtes ist es, die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen ins Klare zu setzen, und zwar auch dann, wenn die Streitteile durch Rechtsanwälte vertreten sind. Entscheidungstexte 2 Ob 591/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 2 Ob 591/55 2 Ob 590/56 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1315 IZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Unüberprüfbare Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes, das die Frage, ob durch die Weigerung eines Straßenwalzenführers, diese Arbeit zu verrichten, auf eine Untüchtigkeit geschlossen werden kann, durch Sachverständigengutachten (Psychiater) geklärt wissen will. Entscheidungstexte 2 Ob 585/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 2 Ob 585/... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §432ZPO §503 Z2 C5
Rechtssatz: Pflicht des Gerichtes ist es, die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen ins Klare zu setzen, und zwar auch dann, wenn die Streitteile durch Rechtsanwälte vertreten sind. Entscheidungstexte 2 Ob 591/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 2 Ob 591/55 2 Ob 590/56 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1315 IZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Unüberprüfbare Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes, das die Frage, ob durch die Weigerung eines Straßenwalzenführers, diese Arbeit zu verrichten, auf eine Untüchtigkeit geschlossen werden kann, durch Sachverständigengutachten (Psychiater) geklärt wissen will. Entscheidungstexte 2 Ob 585/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 2 Ob 585/... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c13
Rechtssatz: Der Ausspruch des Untergerichtes, dass ein Verzicht einer Partei auf ein Recht nicht erfolgt sei, ist eine tatsächliche Feststellung, wenn auch die Frage, ob den Handlungen und Unterlassungen einer Partei die rechtliche Bedeutung eines Verzichtes zukommt, eine Rechtsfrage sein kann. Entscheidungstexte 7 Ob 374/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 7 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4a
Rechtssatz: Die Frage, ob durch das Berufungsgericht auf eine in einer Berufungsmitteilung enthaltene Bekämpfung der
Gründe: des erstrichterlichen Urteiles durch die in erster Instanz obsiegende Partei eingegangen werden darf, ist eine prozeßrechtliche Frage und kann mit dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht angefochten werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Der Schluß von der genossenen Alkoholmenge auf die mangelnde Reaktionsfähigkeit im Zeitpunkt des Unfalles auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung (vgl SZ 6/43). Entscheidungstexte 2 Ob 518/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 2 Ob 518/55 Veröff: SZ 28/219 ... mehr lesen...