Norm
ZPO §272 ERechtssatz
Das Gericht ist zwar bei der rechtlichen Beurteilung eines Sachverhaltes nicht an die Rechtsansicht der Parteien gebunden, und es hat den Sachverhalt, soweit er bestritten ist, in freier Beweiswürdigung zu ermitteln, beides jedoch nur im Rahmen des Parteienvorbringens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0040312Dokumentnummer
JJR_19580312_OGH0002_0010OB00117_5800000_001