Norm: ZPO §405 AZPO §503 Z2
Rechtssatz: Die Aufhebung des erstgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Unzulässigkeit des Rechtsweges ausgesprochen wurde, gibt der Rechtsmittelinstanz nicht die Möglichkeit, in der Sache selbst zu entscheiden. Geschieht dies dennoch, dann liegt darin, weil eine Sachentscheidung erster Instanz nicht vorgelegen war, mangels eines Berufungsantrages eine Verletzung der Bestimmung des § 405 ZPO vor. Diese Verletzung st... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 AZPO §503 Z2
Rechtssatz: Die Aufhebung des erstgerichtlichen Beschlusses, mit dem die Unzulässigkeit des Rechtsweges ausgesprochen wurde, gibt der Rechtsmittelinstanz nicht die Möglichkeit, in der Sache selbst zu entscheiden. Geschieht dies dennoch, dann liegt darin, weil eine Sachentscheidung erster Instanz nicht vorgelegen war, mangels eines Berufungsantrages eine Verletzung der Bestimmung des § 405 ZPO vor. Diese Verletzung st... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Es stellt einen Mangel des Berufungsverfahrens dar, wenn das Berufungsgericht eine Zeugenaussage anders als das Erstgericht würdigt, obwohl es die Verlesung dieser von einem ersuchten Richter abgelegten Zeugenaussage unterlassen und sich bloß mit der Darlegung des Inhaltes dieser Aussage durch den Berichterstatter begnügt hat. Entscheidungstexte 8 Ob 169/63... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Es stellt einen Mangel des Berufungsverfahrens dar, wenn das Berufungsgericht eine Zeugenaussage anders als das Erstgericht würdigt, obwohl es die Verlesung dieser von einem ersuchten Richter abgelegten Zeugenaussage unterlassen und sich bloß mit der Darlegung des Inhaltes dieser Aussage durch den Berichterstatter begnügt hat. Entscheidungstexte 8 Ob 169/63... mehr lesen...
Norm: ABGB §326 CZPO §503 Z4 E4c/9
Rechtssatz: Die Frage, ob jemand aus den Umständen vermuten muß, daß die in seinem Besitz befindliche Sache einem anderen zugehöre, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Zur Frage der Gutgläubigkeit des Ersitzungsbesitzers. Entscheidungstexte 8 Ob 155/63 Entscheidungstext OGH 03.09.1963 8 Ob 155/63 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §326 CZPO §503 Z4 E4c/9
Rechtssatz: Die Frage, ob jemand aus den Umständen vermuten muß, daß die in seinem Besitz befindliche Sache einem anderen zugehöre, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Zur Frage der Gutgläubigkeit des Ersitzungsbesitzers. Entscheidungstexte 8 Ob 155/63 Entscheidungstext OGH 03.09.1963 8 Ob 155/63 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Der OGH hat auf Grund der Rechtsrüge zu prüfen, welchem rechtlichen Tatbestand der sich lediglich aus Urkunden ergebende Inhalt der Parteienerklärungen zu unterstellen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 147/63 Entscheidungstext OGH 12.07.1963 6 Ob 147/63 8 Ob 255/66 Entscheidungstext OGH 04.10.1966 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Der OGH hat auf Grund der Rechtsrüge zu prüfen, welchem rechtlichen Tatbestand der sich lediglich aus Urkunden ergebende Inhalt der Parteienerklärungen zu unterstellen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 147/63 Entscheidungstext OGH 12.07.1963 6 Ob 147/63 8 Ob 255/66 Entscheidungstext OGH 04.10.1966 ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, er sei Betriebsleiter der Käserei des Beklagten gewesen. Er hat zunächst 3795 S an rückständigem Gehalt begehrt, dieses Begehren aber im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens auf 34.250 S brutto (Gehaltsnachzahlung, Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen) ausgedehnt und behauptet, er sei am 9. Februar 1962 wegen Nichtbezahlung des vereinbarten Entgeltes ausgetreten. Er verlangt weiters als Ersatz für den betrieblichen Einsatz seines Volkswagens 1741 S 20 g und ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §26ZPO §503 E2c
Rechtssatz: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann der Revisionsgrund nach § 503 Z 4 ZPO auch dann geltend gemacht werden, wenn in der Berufung unrichtige rechtliche Beurteilung nicht geltend gemacht worden war. Entscheidungstexte 4 Ob 58/63 Entscheidungstext OGH 25.06.1963 4 Ob 58/63 Veröff: SZ 36/91 ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, er sei Betriebsleiter der Käserei des Beklagten gewesen. Er hat zunächst 3795 S an rückständigem Gehalt begehrt, dieses Begehren aber im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens auf 34.250 S brutto (Gehaltsnachzahlung, Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen) ausgedehnt und behauptet, er sei am 9. Februar 1962 wegen Nichtbezahlung des vereinbarten Entgeltes ausgetreten. Er verlangt weiters als Ersatz für den betrieblichen Einsatz seines Volkswagens 1741 S 20 g und ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E1
Rechtssatz: Bejaht der OGH im ersten Rechtsgang den dringenden Bedarf nach einer Hausbesorgerwohnung, hebt er jedoch die Urteile der Untergerichte in Wahrnehmung des Revisionsgrundes des § 503 Z 4 ZPO wegen Feststellungsmängel betreffend die Frage des Verschuldens des Vermieters an diesem Bedarf auf, so ist es dem Mieter nicht verwehrt, im zweiten Rechtsgang neue Behauptungen und Beweise zur Frage des dringenden Bedarfes als s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte nach erfolgter Einschränkung des Klagebegehrens die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 15.060,21 S s.A. als Kaufpreis für geliefertes Stroh, Diesel- und Motorenöl. Der Beklagte bestritt die Forderung dem Grunde und der Höhe nach und beantragte kostenpflichtige Klagsabweisung, ohne sein Vorbringen zu begründen und Beweise anzubieten. Da er bei der mündlichen Streitverhandlung am 18. 2. 1963 trotz ausgewiesener Ladung nic... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c19
Rechtssatz: Wohl gehört die Prüfung der Frage, ob die Veräußerung (Verpachtung) eines ganzen Unternehmens vorgenommen wurde, ebenso der rechtlichen Beurteilung an wie die Frage, ob es sich dabei um ein lebendes Unternehmen handelte. Diese Prüfung aber setzt das Vorliegen der hiefür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen voraus. Entscheidungstexte 6 Ob 108/63 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c19
Rechtssatz: Wohl gehört die Prüfung der Frage, ob die Veräußerung (Verpachtung) eines ganzen Unternehmens vorgenommen wurde, ebenso der rechtlichen Beurteilung an wie die Frage, ob es sich dabei um ein lebendes Unternehmen handelte. Diese Prüfung aber setzt das Vorliegen der hiefür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen voraus. Entscheidungstexte 6 Ob 108/63 ... mehr lesen...
Unbestritten ist, daß die beiden klagenden Parteien je zu 1/16, die erstbeklagte Partei zu 10/16 und die zweitbeklagte Partei zu 4/16 Eigentümer der Liegenschaften EZ. 21 und 186, KG. X., EZ. 363, KG. Y., und EZ. 297, KG. Z. sind. Das Erstgericht hob die Eigentumseigenschaft der beiden klagenden und der beiden beklagten Parteien an diesen Liegenschaften durch gerichtliche Feilbietung auf. Es stellte fest, daß auf der EZ. 21 KG. X auf den je 4/16-Anteilen der beiden Beklagten die Rea... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs1 Z3ZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Eine Aufhebung wegen Feststellungsmängel ist auch dann möglich, wenn Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht geltend gemacht und kein Aufhebungsantrag gestellt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 36/63 Entscheidungstext OGH 14.03.1963 5 Ob 36/63 6 Ob 168/67 Entscheidungstext OGH 31.08... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs1 Z3ZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Eine Aufhebung wegen Feststellungsmängel ist auch dann möglich, wenn Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht geltend gemacht und kein Aufhebungsantrag gestellt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 36/63 Entscheidungstext OGH 14.03.1963 5 Ob 36/63 6 Ob 168/67 Entscheidungstext OGH 31.08... mehr lesen...
Norm: MG §19 AZPO §503 Z4 E2c
Rechtssatz: Bringt der Hauseigentümer eine auf die Kündigungsgründe A und B gestützte Kündigung ein, bejaht das Erstgericht den Kündigungsgrund A unter Verneinung des Kündigungsgrundes B und verneint das Berufungsgericht auf Grund der Berufung des Mieters den Kündigungsgrund A, ohne sich mit dem Kündigungsgrund B zu befassen, so kann der Hauseigentümer die Verneinung des Kündigungsgrundes B durch das Erstgericht au... mehr lesen...
Norm: MG §19 AZPO §503 Z4 E2c
Rechtssatz: Bringt der Hauseigentümer eine auf die Kündigungsgründe A und B gestützte Kündigung ein, bejaht das Erstgericht den Kündigungsgrund A unter Verneinung des Kündigungsgrundes B und verneint das Berufungsgericht auf Grund der Berufung des Mieters den Kündigungsgrund A, ohne sich mit dem Kündigungsgrund B zu befassen, so kann der Hauseigentümer die Verneinung des Kündigungsgrundes B durch das Erstgericht au... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIZPO §503 Z4 E4c14
Rechtssatz: Die Frage, ob die den Erklärungen der Beklagten hinzugefügten Einschränkungen und Zusätze, auf welche die Beklagten in ihren Revisionsschriften verweisen, diesen Erklärungen deren Wert und Bedeutung von Zugeständnissen nehmen, ist keine Rechtsbeweisfrage, sondern eine Tatbeweisfrage. Entscheidungstexte 8 Ob 370/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DVIZPO §503 Z4 E4c14
Rechtssatz: Die Frage, ob die den Erklärungen der Beklagten hinzugefügten Einschränkungen und Zusätze, auf welche die Beklagten in ihren Revisionsschriften verweisen, diesen Erklärungen deren Wert und Bedeutung von Zugeständnissen nehmen, ist keine Rechtsbeweisfrage, sondern eine Tatbeweisfrage. Entscheidungstexte 8 Ob 370/62 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Feststellung der Schenkungsabsicht ist eine Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 1 Ob 226/62 Entscheidungstext OGH 31.10.1962 1 Ob 226/62 6 Ob 201/63 Entscheidungstext OGH 18.09.1963 6 Ob 201/63 7 Ob 282/65 Entscheidungstext OGH 09.12.1965 7 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c11
Rechtssatz: Die Feststellung der Schenkungsabsicht ist eine Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 1 Ob 226/62 Entscheidungstext OGH 31.10.1962 1 Ob 226/62 6 Ob 201/63 Entscheidungstext OGH 18.09.1963 6 Ob 201/63 7 Ob 282/65 Entscheidungstext OGH 09.12.1965 7 O... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §61 Abs3ZPO §502 Abs1 HIII1ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist auch nach objektiven Maßstäben zu beurteilen. Insofern betrifft die Frage der unheilbaren Zerrüttung der Ehe keine tatsächliche Feststellung, sondern gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung (8 Ob 126/62). Entscheidungstexte 5 Ob 261/62 Entscheidungstext OGH 03.... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §61 Abs3ZPO §502 Abs1 HIII1ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist auch nach objektiven Maßstäben zu beurteilen. Insofern betrifft die Frage der unheilbaren Zerrüttung der Ehe keine tatsächliche Feststellung, sondern gehört in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung (8 Ob 126/62). Entscheidungstexte 5 Ob 261/62 Entscheidungstext OGH 03.... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, die im ersten Verfahrensgang vor dem Berufungsgericht unterlief und in der erfolgreichen Revision gegen das erste berufungsgerichtliche Urteil nicht geltend gemacht wurde, kann mit der Revision gegen das auf Grund des zweiten Verfahrensganges ergangene berufungsgerichtliche Urteil nicht mehr geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Firma B., Import und Export Handelsgesellschaft m. b. H. in K. (im folgenden kurz "B." genannt), deren Geschäftsführer der Kläger war, hat dem damaligen Ehemann der Beklagten L. R. am 23. August 1951 durch die Volksbank R. einen Vorschuß von 27.050 S zur Finanzierung seiner Plykalith-Gesichtsmaskenerzeugung (eine in Porzellantiegeln zu vertreibende Salbe) gewährt. Dabei wurde vereinbart, daß die genannte Firma die Erzeugnisse des L. R. vertreibe sowie daß der gewährte Vorschuß mit... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, die im ersten Verfahrensgang vor dem Berufungsgericht unterlief und in der erfolgreichen Revision gegen das erste berufungsgerichtliche Urteil nicht geltend gemacht wurde, kann mit der Revision gegen das auf Grund des zweiten Verfahrensganges ergangene berufungsgerichtliche Urteil nicht mehr geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs1 Z2ZPO §496 Abs1 Z3ZPO §503 Z4ZPO §510
Rechtssatz: Nach Aufhebung der unterinstanzlichen Urteile durch den OGH wegen eines Feststellungsmangels, der die erschöpfende Beurteilung der Sache verhinderte, kann sich die Partei im fortgesetzten Verfahren auch auf eine bisher noch nicht eingewendete Nichtigkeit der streitgegenständlichen Vereinbarung berufen. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...