Norm
ZPO §496 Abs1 Z3Rechtssatz
Eine Aufhebung wegen Feststellungsmängel ist auch dann möglich, wenn Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht geltend gemacht und kein Aufhebungsantrag gestellt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0042320Dokumentnummer
JJR_19630314_OGH0002_0050OB00036_6300000_001