RS OGH 1963/4/25 6Ob108/63

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Veröffentlicht am 25.04.1963
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Norm

ZPO §503 Z4 E4c19

Rechtssatz

Wohl gehört die Prüfung der Frage, ob die Veräußerung (Verpachtung) eines ganzen Unternehmens vorgenommen wurde, ebenso der rechtlichen Beurteilung an wie die Frage, ob es sich dabei um ein lebendes Unternehmen handelte. Diese Prüfung aber setzt das Vorliegen der hiefür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen voraus.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 108/63
    Entscheidungstext OGH 25.04.1963 6 Ob 108/63
    Veröff: MietSlg 15064

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0043504

Dokumentnummer

JJR_19630425_OGH0002_0060OB00108_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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