Norm
ZPO §503 Z4 E4c19Rechtssatz
Wohl gehört die Prüfung der Frage, ob die Veräußerung (Verpachtung) eines ganzen Unternehmens vorgenommen wurde, ebenso der rechtlichen Beurteilung an wie die Frage, ob es sich dabei um ein lebendes Unternehmen handelte. Diese Prüfung aber setzt das Vorliegen der hiefür erforderlichen tatsächlichen Feststellungen voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0043504Dokumentnummer
JJR_19630425_OGH0002_0060OB00108_6300000_001