Norm: ZPO §503 Z4 E4c6
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Anspruch verjährt ist oder nicht, ist keine reine Rechtsfrage, weil sie auch von Tatsachen abhängt, die festgestellt werden müssen. Entscheidungstexte 6 Ob 249/65 Entscheidungstext OGH 17.11.1965 6 Ob 249/65 7 Ob 761/82 Entscheidungstext OGH 11.11.1982 7 Ob 761/82 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c6
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Anspruch verjährt ist oder nicht, ist keine reine Rechtsfrage, weil sie auch von Tatsachen abhängt, die festgestellt werden müssen. Entscheidungstexte 6 Ob 249/65 Entscheidungstext OGH 17.11.1965 6 Ob 249/65 7 Ob 761/82 Entscheidungstext OGH 11.11.1982 7 Ob 761/82 ... mehr lesen...
Norm: MG §6 BZPO §503 E4c19
Rechtssatz: Die Frage, ob bestimmte Arbeiten der ordnungsgemäßen Erhaltung des Hauses dienen (§ 6 Abs 1 Z 1 MG) oder Verbesserungen im Sinne des § 6 Abs 1 Z 3 MG sind, ist eine auf Grund der Sachverhaltsfeststellungen zu lösende Rechtsfrage. Entscheidungstexte 5 Ob 86/65 Entscheidungstext OGH 07.10.1965 5 Ob 86/65 Veröff: MietSlg 17624(37) ... mehr lesen...
Norm: 11.StVDG §111.StVDG §2 Abs3ZPO §503 Z4 E4c1
Rechtssatz: Ob Vermögenschaften von der FVR Jugoslawien auf deren Gebiet gemäß Art 27 § 2 des Staatsvertrages mit Wirkung vom 28.11.1955 liquidiert wurden, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage. Entscheidungstexte 7 Ob 254/65 Entscheidungstext OGH 29.09.1965 7 Ob 254/65 7 Ob 370/... mehr lesen...
Norm: 11.StVDG §111.StVDG §2 Abs3ZPO §503 Z4 E4c1
Rechtssatz: Ob Vermögenschaften von der FVR Jugoslawien auf deren Gebiet gemäß Art 27 § 2 des Staatsvertrages mit Wirkung vom 28.11.1955 liquidiert wurden, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage. Entscheidungstexte 7 Ob 254/65 Entscheidungstext OGH 29.09.1965 7 Ob 254/65 7 Ob 370/... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §277 Abs1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Verstöße des Berufungsgerichtes gegen § 277 Abs 1 ZPO können mangels Rüge im Sinne des § 196 ZPO in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (Rspr.1963 Nr 254, 1933 Nr 340). Entscheidungstexte 6 Ob 180/65 Entscheidungstext OGH 14.07.1965 6 Ob 180/65 6 Ob 324/67 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §196ZPO §277 Abs1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Verstöße des Berufungsgerichtes gegen § 277 Abs 1 ZPO können mangels Rüge im Sinne des § 196 ZPO in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (Rspr.1963 Nr 254, 1933 Nr 340). Entscheidungstexte 6 Ob 180/65 Entscheidungstext OGH 14.07.1965 6 Ob 180/65 6 Ob 324/67 Entscheidu... mehr lesen...
Der Kläger hat als Lenker eines Motorrollers am 9. Dezember 1960 in W. einen Verkehrsunfall erlitten. Im Zusammenhang mit diesem Unfall ist der Zweitbeklagte mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes M. vom 6. Februar 1961 - rechtskräftig - der Übertretung nach § 431 StG. schuldig erkannt worden (er habe als Lastkraftwagenlenker den Vorrang des Klägers nicht beachtet, wodurch dieser mit seinem Motorroller zum Sturz kam und leichte Verletzungen erlitt). Nunmehr macht der Kläger aus dem V... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht die in der Mängelrüge der Berufung gerügte Unterlassung der Vernehmung eines Zeugen mit der
Begründung: für unbegründet erachtet, ein taugliches Beweisthema sei in erster Instanz nicht angegeben worden, und widerspricht diese
Begründung: den Prozessakten, weil das angegebene Beweisthema ausreichend bezeichnet worden war, dann ist der Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO zufolge eines Verstoße... mehr lesen...
Der Kläger hat als Lenker eines Motorrollers am 9. Dezember 1960 in W. einen Verkehrsunfall erlitten. Im Zusammenhang mit diesem Unfall ist der Zweitbeklagte mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes M. vom 6. Februar 1961 - rechtskräftig - der Übertretung nach § 431 StG. schuldig erkannt worden (er habe als Lastkraftwagenlenker den Vorrang des Klägers nicht beachtet, wodurch dieser mit seinem Motorroller zum Sturz kam und leichte Verletzungen erlitt). Nunmehr macht der Kläger aus dem V... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Hat das Berufungsgericht die in der Mängelrüge der Berufung gerügte Unterlassung der Vernehmung eines Zeugen mit der
Begründung: für unbegründet erachtet, ein taugliches Beweisthema sei in erster Instanz nicht angegeben worden, und widerspricht diese
Begründung: den Prozessakten, weil das angegebene Beweisthema ausreichend bezeichnet worden war, dann ist der Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO zufolge eines Verstoße... mehr lesen...
Der vom Kläger gelenkte Personenkraftwagen ist am 3. Februar 1962 in M. im Begegnungsverkehr mit dem Personenkraftwagen des Beklagten (Lenker war der Beklagte) zusammengestoßen. Mit der Behauptung des Alleinverschuldens des Beklagten an diesem Verkehrsunfall macht der Kläger im vorliegenden Prozeß den Ersatz der Kosten der Reparatur seines durch den Unfall beschädigten Kraftwagens in der Höhe von 3191.60 S s. A. geltend. Der Beklagte hat Grund und Höhe des Anspruches bestritten. Das... mehr lesen...
Norm: ZPO §371ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Wenn die Parteienvernehmung über den Unfallshergang mangels anderer Beweise des primäre Beweismittel ist, darf der Berufungssenat von den in erster Instanz unmittelbar getroffenen Feststellungen nur nach Wiederholung der Parteienvernehmung abgehen. Entscheidungstexte 2 Ob 195/65 Entscheidungstext OGH 01.07.1965 2 Ob 195/65 Veröff: SZ... mehr lesen...
Der vom Kläger gelenkte Personenkraftwagen ist am 3. Februar 1962 in M. im Begegnungsverkehr mit dem Personenkraftwagen des Beklagten (Lenker war der Beklagte) zusammengestoßen. Mit der Behauptung des Alleinverschuldens des Beklagten an diesem Verkehrsunfall macht der Kläger im vorliegenden Prozeß den Ersatz der Kosten der Reparatur seines durch den Unfall beschädigten Kraftwagens in der Höhe von 3191.60 S s. A. geltend. Der Beklagte hat Grund und Höhe des Anspruches bestritten. Das... mehr lesen...
Norm: ZPO §371ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Wenn die Parteienvernehmung über den Unfallshergang mangels anderer Beweise des primäre Beweismittel ist, darf der Berufungssenat von den in erster Instanz unmittelbar getroffenen Feststellungen nur nach Wiederholung der Parteienvernehmung abgehen. Entscheidungstexte 2 Ob 195/65 Entscheidungstext OGH 01.07.1965 2 Ob 195/65 Veröff: SZ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Kein Mangel des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht die Zurückweisung eines Parteienvorbringens durch das Erstgericht billigt. Entscheidungstexte 2 Ob 118/65 Entscheidungstext OGH 03.06.1965 2 Ob 118/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0043156 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Kein Mangel des Berufungsverfahrens, wenn das Berufungsgericht die Zurückweisung eines Parteienvorbringens durch das Erstgericht billigt. Entscheidungstexte 2 Ob 118/65 Entscheidungstext OGH 03.06.1965 2 Ob 118/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0043156 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung allein durch Auslegung vorgelegter Urkunden, aber ausgehend von den erstgerichtlichen Feststellungen, andere Schlüsse als der Erstrichter zieht. Entscheidungstexte 8 Ob 61/65 Entscheidungstext OGH 25.05.1965 8 Ob 61/65 ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte gegenüber der beklagten Partei Pfarrgemeinde H. 1. die Feststellung, daß sie Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 64 II Kat.-Gem. Th. und jenes Hälfteanteiles der Liegenschaft EZ. 70 II Kat.-Gem. Th. sei, auf welchem das Eigentum für die Pfarrgemeinde A. der Ortsgemeinde W. einverleibt sei; 2. die Verurteilung der beklagten Partei, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der klagenden Partei auf den zu 1. genannten Liegenschaften einzuwilligen. Das Er... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung allein durch Auslegung vorgelegter Urkunden, aber ausgehend von den erstgerichtlichen Feststellungen, andere Schlüsse als der Erstrichter zieht. Entscheidungstexte 8 Ob 61/65 Entscheidungstext OGH 25.05.1965 8 Ob 61/65 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2UWG §9 C2ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bestimmte Bezeichnung Verkehrsgeltung erlangt hat und ob diese auch noch im gegenwärtigen Zeitpunkt aufrecht besteht oder ob eine etwa ursprünglich vorhandene Kennzeichnungskraft im Laufe der Zeit verloren gegangen ist, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund der hiefür in Betracht kommenden tatsächlichen Grundlagen zu lösen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Vorwurf der unrichtigen Handhabung von Verfahrensvorschriften (hier die im Wechselmandatsverfahren geltende Eventualmaxime) stellt den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO dar (1 Ob 229/50 = SZ 23/189). Entscheidungstexte 2 Ob 160/65 Entscheidungstext OGH 20.05.1965 2 Ob 160/65 1 Ob 340/71 ... mehr lesen...
Norm: MSchG §4 Abs2UWG §9 C2ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bestimmte Bezeichnung Verkehrsgeltung erlangt hat und ob diese auch noch im gegenwärtigen Zeitpunkt aufrecht besteht oder ob eine etwa ursprünglich vorhandene Kennzeichnungskraft im Laufe der Zeit verloren gegangen ist, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund der hiefür in Betracht kommenden tatsächlichen Grundlagen zu lösen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1aZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Vorwurf der unrichtigen Handhabung von Verfahrensvorschriften (hier die im Wechselmandatsverfahren geltende Eventualmaxime) stellt den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO dar (1 Ob 229/50 = SZ 23/189). Entscheidungstexte 2 Ob 160/65 Entscheidungstext OGH 20.05.1965 2 Ob 160/65 1 Ob 340/71 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Der Schluß von Tatsachenfeststellungen auf die Berechtigung menschlichen Verhaltens ist rechtliche Beurteilung (Das Berufungsgericht ging, ohne Beweise zu wiederholen, von der Annahme des Erstgerichtes ab, der Beklagte habe bei der festgestellten Gutmütigkeit und Trägheit des Hundes nicht damit rechnen können und müssen, daß der Hund einmal auf die Bundesstraße gelangen werde). Entscheidung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Feststellung der ae Vaterschaft des Beklagten zu dem am 18. Jänner 1964 geborenen klagenden Kind gerichtete Klagebegehren und das hiemit verbundene Unterhaltsbegehren kostenpflichtig ab, das Berufungsgericht bestätigte. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen fand innerhalb der gesetzlichen Vermutungsfrist des § 163 ABGB - das ist in der Zeit vom 22. 3. 1963 bis zum 22. 7. 1963 - zweimal, und zwar am 28. 4. 1963 und am 5. 5. 1963, z... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Der Schluß von Tatsachenfeststellungen auf die Berechtigung menschlichen Verhaltens ist rechtliche Beurteilung (Das Berufungsgericht ging, ohne Beweise zu wiederholen, von der Annahme des Erstgerichtes ab, der Beklagte habe bei der festgestellten Gutmütigkeit und Trägheit des Hundes nicht damit rechnen können und müssen, daß der Hund einmal auf die Bundesstraße gelangen werde). Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3bAußStrG 2005 §66 AV
Rechtssatz: Die Prüfung, ob zur Gewinnung der erforderlichen Feststellungen noch weitere Beweise notwendig sind, ist ein Akt der Beweiswürdigung. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3bAußStrG 2005 §66 AV
Rechtssatz: Die Prüfung, ob zur Gewinnung der erforderlichen Feststellungen noch weitere Beweise notwendig sind, ist ein Akt der Beweiswürdigung. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 7. Oktober 1963 ist der vom Kläger gelenkte Personenkraftwagen mit dem Personenkraftwagen des Beklagten (von diesem gelenkt) auf der Eisenbundesstraße in der damaligen Überquerung des Laussagrabens im Begegnungsverkehr zusammengestoßen. Ein Strafverfahren ist im Zusammenhang mit diesem Verkehrsunfall nicht eingeleitet worden. Mit der Behauptung des Verschuldens des Beklagten am Zusammenstoß der Fahrzeuge verlangt der Kläger den Ersatz von Sachschaden in der Höhe von 2704.50 S samt ... mehr lesen...