Norm: ZPO §496 Abs2ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Verwirkung der Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Berufungsverfahren. Übernimmt der Erstrichter in seine neuerliche (zweite) Entscheidung Feststellungen aus dem im ersten Rechtsgang gefällten Urteil, auf die sich der zum Aufhebungsbeschluß führende Verfahrensmangel nicht erstreckt hat, dann ist es der Partei, die diesen Aufhebungsbeschluß erwirkte, verwehrt, diese übernommenen Feststellungen... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs2ZPO §503 Z2 C1b
Rechtssatz: Verwirkung der Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Berufungsverfahren. Übernimmt der Erstrichter in seine neuerliche (zweite) Entscheidung Feststellungen aus dem im ersten Rechtsgang gefällten Urteil, auf die sich der zum Aufhebungsbeschluß führende Verfahrensmangel nicht erstreckt hat, dann ist es der Partei, die diesen Aufhebungsbeschluß erwirkte, verwehrt, diese übernommenen Feststellungen... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 C1a
Rechtssatz: Verfahrensverstöße, die weder eine Nichtigkeit begründen, noch die Richtigkeit der Berufungsentscheidung zu beeinträchtigen geeignet sind, fallen nicht unter den Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens. Entscheidungstexte 5 Ob 147/66 Entscheidungstext OGH 30.06.1966 5 Ob 147/66 Europ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c19
Rechtssatz: Bei der Qualifikation eines Bestandvertrages als Mietvertrag handelt es sich nicht um eine tatsächliche Feststellung, sondern um eine rechtliche Schlußfolgerung, die aus den tatsächlichen Feststellungen gewonnen wird. Entscheidungstexte 6 Ob 124/66 Entscheidungstext OGH 18.05.1966 6 Ob 124/66 Veröff: MietSlg 18143 ... mehr lesen...
Die im Ausland ihren Sitz habende Klägerin begehrte mit der vorliegenden Klage den Schillingwert von 2150 US-Verrechnungsdollar samt 5% Zinsen seit 21. April 1961 zum Briefkurs der Wiener Börse für Zahlung New York am Zahlungstag. Sie brachte vor, daß der Beklagte bei der Klägerin laut Schlußbrief vom 14. Jänner 1961 500.000 zweijährige Weißkieferpflanzensämlinge in der Größe von 20 cm um je 4.50 Verrechnungsdollar für je 1000 Stück gekauft habe. Die Übernahme hätte in der Zeit zwisch... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, Wilhelm J., ihr damaliger Ehegatte, habe sich am 8. Juli 1950 verpflichtet, die ihr durch seine Überwachung durch ein Detektivinstitut entstandenen Kosten von 10.000 S zu bezahlen. In der Folge habe er diese Verpflichtung auch wiederholt anerkannt. Mangels Zahlung beantragt sie Verurteilung des Beklagten, seines Alleinerben, zur Zahlung von 10.000 S s. A. Das Erstgericht erkannte mit Teilurteil, die Klagsforderung bestehe mit 10.000 S zu Recht. Der Beklagte s... mehr lesen...
Norm: ZPO §375ZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß das Berufungsgericht im Falle einer Beweiswiederholung nicht gehalten ist, auch die Parteienvernehmung zu wiederholen, gilt nur, wenn das Berufungsgericht auf Grund der Aussagen der Zeugen bestimmte Tatsachen als erwiesen angenommen hat. Er gilt aber dann nicht, wenn das Erstgericht eine bestimmte Tatsache auf Grund der Aussage eines Zeugen und einer Partei als erwiesen angenommen hat... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet, Wilhelm J., ihr damaliger Ehegatte, habe sich am 8. Juli 1950 verpflichtet, die ihr durch seine Überwachung durch ein Detektivinstitut entstandenen Kosten von 10.000 S zu bezahlen. In der Folge habe er diese Verpflichtung auch wiederholt anerkannt. Mangels Zahlung beantragt sie Verurteilung des Beklagten, seines Alleinerben, zur Zahlung von 10.000 S s. A. Das Erstgericht erkannte mit Teilurteil, die Klagsforderung bestehe mit 10.000 S zu Recht. Der Beklagte s... mehr lesen...
Norm: ZPO §375ZPO §503 Z2 C3a
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß das Berufungsgericht im Falle einer Beweiswiederholung nicht gehalten ist, auch die Parteienvernehmung zu wiederholen, gilt nur, wenn das Berufungsgericht auf Grund der Aussagen der Zeugen bestimmte Tatsachen als erwiesen angenommen hat. Er gilt aber dann nicht, wenn das Erstgericht eine bestimmte Tatsache auf Grund der Aussage eines Zeugen und einer Partei als erwiesen angenommen hat... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §503 Z2 C1bZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wird ein Verstoß gegen § 405 ZPO vom Berufungsgericht verneint, kann er mit Revision nicht mehr angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1/66 Entscheidungstext OGH 10.02.1966 1 Ob 1/66 2 Ob 126/68 Entscheidungstext OGH 14.06.1968 2 Ob 126/68 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §499ZPO §503 Z4 E2cZPO §511ZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Die dritte Instanz ist an die Rechtsansicht eines unbekämpft gebliebenen Aufhebungsbeschlusses der zweiten Instanz nicht gebunden (Rkv 32/58 = EvBl 1958/291 und die dort zitierte Rechtsprechung). Entscheidungstexte 6 Ob 287/65 Entscheidungstext OGH 10.02.1966 6 Ob 287/65 2 Ob 394/67... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §503 Z2 C1bZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wird ein Verstoß gegen § 405 ZPO vom Berufungsgericht verneint, kann er mit Revision nicht mehr angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1/66 Entscheidungstext OGH 10.02.1966 1 Ob 1/66 2 Ob 126/68 Entscheidungstext OGH 14.06.1968 2 Ob 126/68 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §499ZPO §503 Z4 E2cZPO §511ZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Die dritte Instanz ist an die Rechtsansicht eines unbekämpft gebliebenen Aufhebungsbeschlusses der zweiten Instanz nicht gebunden (Rkv 32/58 = EvBl 1958/291 und die dort zitierte Rechtsprechung). Entscheidungstexte 6 Ob 287/65 Entscheidungstext OGH 10.02.1966 6 Ob 287/65 2 Ob 394/67... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Die Auslegung einer Urkunde unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsauffassung kann allerdings vom Revisionsgericht unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung überprüft werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn die Untergerichte eine bestimmte Parteiabsicht festgestellt haben. Entscheidungstexte 7 Ob 26/66 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Die Auslegung einer Urkunde unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsauffassung kann allerdings vom Revisionsgericht unter dem Gesichtspunkt der unrichtigen rechtlichen Beurteilung überprüft werden. Dies ist aber nicht möglich, wenn die Untergerichte eine bestimmte Parteiabsicht festgestellt haben. Entscheidungstexte 7 Ob 26/66 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §66 Abs1 Z4 AIVBZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Der Revisionsgrund des § 503 Z 4 liegt nur dann vor, wenn in ihm, ausgehend vom festgestellten Sachverhalt, aufgezeigt wird, dass dem Untergericht bei Beurteilung dieses Sachverhaltes ein Rechtsirrtum unterlaufen ist. Andernfalls kann eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils nicht vorgenommen werden. Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: wird wegen der Häufig... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §66 Abs1 Z4 AIVBZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Der Revisionsgrund des § 503 Z 4 liegt nur dann vor, wenn in ihm, ausgehend vom festgestellten Sachverhalt, aufgezeigt wird, dass dem Untergericht bei Beurteilung dieses Sachverhaltes ein Rechtsirrtum unterlaufen ist. Andernfalls kann eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils nicht vorgenommen werden. Anmerkung Anm: Dieser
Rechtssatz: wird wegen der Häufig... mehr lesen...
Der Kläger kaufte bei der Erstbeklagten, einer Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter der Zweitbeklagte ist, einen Mercedes-Zylinderdruckautomaten um den Betrag von 49.000 S. Die Maschine wurde auch geliefert. In der Folge ergaben sich dann Meinungsverschiedenheiten wegen Mängel der Funktion, eine Einigung konnte nicht erfolgen. Der Kläger erklärt Aufhebung des Kaufvertrages und begehrt Zahlung des Kaufpreises samt verschiedener Schäden und Nebengebühren. I... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 AZPO §276ZPO §412ZPO §503 C2c
Rechtssatz: Es widerspricht dem Prinzip der Unmittelbarkeit des Zivilprozesses, ein Gutachten, das in einem anderen Verfahren erstattet wurde, zur Entscheidungsgrundlage zu machen. Entscheidungstexte 5 Ob 179/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1966 5 Ob 179/65 5 Ob 31/75 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Katharina K., deren Gesamtrechtsnachfolger der Beklagte ist, verkaufte den Klägern eine Reihe von teils zu EZ. 52 KG. V., teils zu EZ. 79 KG. V. gehörigen Grundstücken. Im schriftlichen Kaufvertrag unterblieb versehentlich die Anführung der EZ. 79 KG. V. Das Erstgericht verurteilte den Beklagten, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger bei der EZ. 79 KG. V. einzuwilligen. Es nahm den Standpunkt ein, daß bei Abschluß des Kaufvertrages vom 10. Juni 1948, Beilage ./J, der ... mehr lesen...
Der Beklagte ist der Sohn, der Kläger der Neffe der am 7. September 1961, unter Hinterlassung eines Testamentes verstorbenen Witwe Berta X. In ihrem Testament vom 1. Mai 1959 setzte Berta X. den Beklagten zum Universalerben ein und bedachte verschiedene Personen, darunter den Kläger mit Vermächtnissen. Die letztwillige Verfügung zugunsten des Klägers - soweit sie hier in Betracht kommt - lautet: "Von der Wiese soll mein Neffe den Boden vom Stall gegen Lawinenwall 800 m2 für ein Häusch... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2bZPO §530 Abs1 Z7 G4
Rechtssatz: Hat das Erstgericht auf Grund seiner Beweiswürdigung den Wiederaufnahmsgrund mangels Eignung, eine Änderung der Hauptsachenentscheidung herbeizuführen, verneint und hat das Berufungsgericht gegen die angefochtene Beweiswürdigung soweit Bedenken, daß es eine solche Eignung nicht von vornherein als ausgeschlossen erachtet, kann das Berufungsgericht, da es sich bloß um eine eingeschränkte vorläu... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2bZPO §530 Abs1 Z7 G4
Rechtssatz: Hat das Erstgericht auf Grund seiner Beweiswürdigung den Wiederaufnahmsgrund mangels Eignung, eine Änderung der Hauptsachenentscheidung herbeizuführen, verneint und hat das Berufungsgericht gegen die angefochtene Beweiswürdigung soweit Bedenken, daß es eine solche Eignung nicht von vornherein als ausgeschlossen erachtet, kann das Berufungsgericht, da es sich bloß um eine eingeschränkte vorläu... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c22BVB Sitzplatz-Unfallversicherung von Fluggästen. Piloten (Flugzeuglenkern). Besatzungsmitgliedern. Fluglehrern und Flugschülern in Motorflugzeugen (UM 2) Pkt5a
Rechtssatz: Ob ein Verhalten einen Kunstflug im Sinne des Pkt 5a) der Besonderen Bedingungen für die Sitzplatz - Unfallversicherung bildet, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung, weil es sich um die Auslegung der genannten Bestimmung handelt. ... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Erstkläger war Eigentümer des Motorflugzeugs Piper XII Kennzeichen OE-AAV, das drei Sitzplätze hatte. Zwischen ihm und der Beklagten bestand eine sogenannte Sitzplatz- Unfallversicherung, laut der die Beklagte im Falle des Unfalltodes oder der bleibenden Invalidität der jeweiligen Insassen des Flugzeuges je Kopf: den Betrag von 200.000 S zu bezahlen hatte. Außer den AUVB. bestanden noch besondere Bedingungen für die Sitzplatz-Unfallversicheru... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c22BVB Sitzplatz-Unfallversicherung von Fluggästen. Piloten (Flugzeuglenkern). Besatzungsmitgliedern. Fluglehrern und Flugschülern in Motorflugzeugen (UM 2) Pkt5a
Rechtssatz: Ob ein Verhalten einen Kunstflug im Sinne des Pkt 5a) der Besonderen Bedingungen für die Sitzplatz - Unfallversicherung bildet, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung, weil es sich um die Auslegung der genannten Bestimmung handelt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht dem unsicheren Gutachten des Sachverständigen nicht folgte, spricht dies für eine lebensnahe Betrachtung des Falles und begründet keinen Verfahrensmangel. Entscheidungstexte 2 Ob 353/65 Entscheidungstext OGH 02.12.1965 2 Ob 353/65 Veröff: EvBl 1966/160 S 160 European C... mehr lesen...
Norm: ZPO §362ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht dem unsicheren Gutachten des Sachverständigen nicht folgte, spricht dies für eine lebensnahe Betrachtung des Falles und begründet keinen Verfahrensmangel. Entscheidungstexte 2 Ob 353/65 Entscheidungstext OGH 02.12.1965 2 Ob 353/65 Veröff: EvBl 1966/160 S 160 European C... mehr lesen...
Norm: ZPO §328ZPO §488ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Berufungsgericht ist bei der Würdigung der Aussage eines in erster Instanz vor dem Rechtshilfegericht vernommenen Zeugen frei und nicht an die Würdigung durch das Erstgericht gebunden (vgl EvBl 1958/152 und SZ 22/40). Entscheidungstexte 8 Ob 69/74 Entscheidungstext OGH 07.05.1944 8 Ob 69/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §328ZPO §488ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Das Berufungsgericht ist bei der Würdigung der Aussage eines in erster Instanz vor dem Rechtshilfegericht vernommenen Zeugen frei und nicht an die Würdigung durch das Erstgericht gebunden (vgl EvBl 1958/152 und SZ 22/40). Entscheidungstexte 8 Ob 69/74 Entscheidungstext OGH 07.05.1944 8 Ob 69/74 ... mehr lesen...