Norm
ZPO §496 Abs1 Z2Rechtssatz
Nach Aufhebung der unterinstanzlichen Urteile durch den OGH wegen eines Feststellungsmangels, der die erschöpfende Beurteilung der Sache verhinderte, kann sich die Partei im fortgesetzten Verfahren auch auf eine bisher noch nicht eingewendete Nichtigkeit der streitgegenständlichen Vereinbarung berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0042325Dokumentnummer
JJR_19620606_OGH0002_0010OB00106_6200000_001