Norm
ABGB §326 CRechtssatz
Die Frage, ob jemand aus den Umständen vermuten muß, daß die in seinem Besitz befindliche Sache einem anderen zugehöre, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Zur Frage der Gutgläubigkeit des Ersitzungsbesitzers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0010231Dokumentnummer
JJR_19630903_OGH0002_0080OB00155_6300000_001