Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden kurz Klägerin) macht gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Beklagten), der in ihrem Vermögensberatungsunternehmen als freier Handelsvertreter tätig war, mit Unterlassungsbegehren und Antrag auf einstweilige Verfügung eine vertragliche Konkurrenzklausel geltend, deren Wirksamkeit der Beklagte bestreitet. Der Erstrichter bewilligte die beantragte einstweilige Verfügung längstens bis 31. Juli 1981 auf G... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Alle Erwägungen des Berufungsgerichtes, die - ohne gleichzeitig eine positive Verfahrensvorschrift zu verletzen - die Lösung der Tatfrage zum Gegenstand haben, sind der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen. Entscheidungstexte 3 Ob 622/80 Entscheidungstext OGH 25.02.1981 3 Ob 622/80 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Alle Erwägungen des Berufungsgerichtes, die - ohne gleichzeitig eine positive Verfahrensvorschrift zu verletzen - die Lösung der Tatfrage zum Gegenstand haben, sind der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen. Entscheidungstexte 3 Ob 622/80 Entscheidungstext OGH 25.02.1981 3 Ob 622/80 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZugG §1ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Feststellung der Beschaffenheit der verteilten Gutscheine und deren durch optische Wahrnehmung erkennbaren Inhalts fallen in den Tatsachenbereich; die Frage aber, ob durch den Inhalt der verteilten Gutscheine, bzw durch deren Verteilung ein Verhalten gesetzt wurde, das dem Exekutionsbewilligungsbeschluß zuwiderläuft, ist hingegen eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZugG §1ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Feststellung der Beschaffenheit der verteilten Gutscheine und deren durch optische Wahrnehmung erkennbaren Inhalts fallen in den Tatsachenbereich; die Frage aber, ob durch den Inhalt der verteilten Gutscheine, bzw durch deren Verteilung ein Verhalten gesetzt wurde, das dem Exekutionsbewilligungsbeschluß zuwiderläuft, ist hingegen eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Nur die Auslegung einer Urkunde ist rechtliche Beurteilung, die Erforschung der wahren Absicht der Parteien ist dagegen eine Beweisfrage. Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde entscheidet der Richter daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 2 Ob 575/80 Entscheidungstext OGH 17.02.1981 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Nur die Auslegung einer Urkunde ist rechtliche Beurteilung, die Erforschung der wahren Absicht der Parteien ist dagegen eine Beweisfrage. Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde entscheidet der Richter daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 2 Ob 575/80 Entscheidungstext OGH 17.02.1981 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §503 Z2 C1aZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Nur die Auslegung einer Urkunde ist rechtliche Beurteilung, die Erforschung der wahren Absicht der Parteien ist dagegen eine Beweisfrage. Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde entscheidet der Richter daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 2 Ob 575/80 Entscheidungstext OGH 17.02.1981 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D3ZPO §503 Z4 E4c3ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Frage, welchen Beruf ein erst in Ausbildung stehender junger Mensch ergriffen hätte und welches Einkommen er aus dieser Tätigkeit erzielt hätte, kann nur auf Grund hypothetischer Feststellungen über einen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Geschehensablauf beurteilt werden (ZVR 1963/46 ua). Derartige Feststellungen betreffen aber trotz ihres hypothetischen Cha... mehr lesen...
Am 5. September 1977 wurde Karl M bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 130 bei Eferding getötet. Den Erstbeklagten traf das Alleinverschulden an dem Unfall. Die Zweitbeklagte war die Haftpflichtversicherung seines PKW. Die Klägerin war mit Karl M bis 4. September 1969 verheiratet. An diesem Tag wurde ihre Ehe aus dem Verschulden beider Ehegatten rechtskräftig geschieden. Die Klägerin begehrt die Verurteilung beider Beklagten zur ungeteilten Hand zur Bezahlung des Betrages v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D3ZPO §503 Z4 E4c3ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Die Frage, welchen Beruf ein erst in Ausbildung stehender junger Mensch ergriffen hätte und welches Einkommen er aus dieser Tätigkeit erzielt hätte, kann nur auf Grund hypothetischer Feststellungen über einen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Geschehensablauf beurteilt werden (ZVR 1963/46 ua). Derartige Feststellungen betreffen aber trotz ihres hypothetischen Cha... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 AZPO §266 BZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Der den geltend gemachten Kündigungsgrund ausschließende Eintritt eines nahen Angehörigen in die Mietrechte gemäß § 19 Abs 2 Z 11 MG ist von dem hinsichtlich aller Tatumstände zu behaupten und zu beweisen, der sich darauf beruft. Entscheidungstexte 6 Ob 817/80 Entscheidungstext OGH 11.02.1981 6 Ob 817/80 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z11 AZPO §266 BZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Der den geltend gemachten Kündigungsgrund ausschließende Eintritt eines nahen Angehörigen in die Mietrechte gemäß § 19 Abs 2 Z 11 MG ist von dem hinsichtlich aller Tatumstände zu behaupten und zu beweisen, der sich darauf beruft. Entscheidungstexte 6 Ob 817/80 Entscheidungstext OGH 11.02.1981 6 Ob 817/80 ... mehr lesen...
Der Beklagte verschuldete am 22. Oktober 1978 mit seinem bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW im alkoholisierten Zustand (Blutalkoholgehalt 1.66%) einen Verkehrsunfall, bei dem Stefanie P verletzt wurde. Wegen dieses Unfalles wurde der Beklagte mit Urteil den Bezirksgerichtes Gmunden vom 13. Dezember 1978, GZ 4 U 1793/78- 5, rechtskräftig wegen Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 3 (§ 81 Abs. 2) StGB verurteilt. Als Haftpflichtversicherer des Bekla... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Wenn es dem Berufungsgericht nach dem zitierten Inhalt der Urkunde nicht erforderlich erschien, dieses dem Erstgericht als Beilage fremder Akten zu Beweiszwecken vorgelegene Schreiben selbst einzusehen und deshalb nach seinem Verbleib zu forschen, dann liegt darin ein im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbarer Akt der Beweiswürdigung und keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens. En... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Wenn es dem Berufungsgericht nach dem zitierten Inhalt der Urkunde nicht erforderlich erschien, dieses dem Erstgericht als Beilage fremder Akten zu Beweiszwecken vorgelegene Schreiben selbst einzusehen und deshalb nach seinem Verbleib zu forschen, dann liegt darin ein im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbarer Akt der Beweiswürdigung und keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens. En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §266 BZPO §272 DZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Ob ein prima - facie - Beweis überhaupt zulässig ist, ob es sich also um einen Tatbestand mit typischem Geschehensablauf handelt, der eine Verschiebung von Beweisthema und Beweislast ermöglicht, ist eine Frage der Beweislast und damit eine Frage der rechtlichen Beurteilung, die im Revisionsverfahren überprüfbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §266 BZPO §272 DZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Ob ein prima - facie - Beweis überhaupt zulässig ist, ob es sich also um einen Tatbestand mit typischem Geschehensablauf handelt, der eine Verschiebung von Beweisthema und Beweislast ermöglicht, ist eine Frage der Beweislast und damit eine Frage der rechtlichen Beurteilung, die im Revisionsverfahren überprüfbar ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde am 9. September 1977 aus Verschulden ihres Ehemannes als Insassin eines von ihm gelenkten PKW verletzt. Sie begehrt vom beklagten Haftpflichtversicherer Schadenersatz. Das Erstgericht sprach der Klägerin 104 181.70 S zu, worin das begehrte Schmerzengeld von 100 000 S ohne Mitverschuldenskürzung enthalten ist, und wies nur ein Mehrbegehren von 9400 S an Pflegekosten für das Kleinkind der Klägerin mangels eines Nachweises dieser Auslagen ab. Das Berufungsgericht gab d... mehr lesen...
Der klagende Haftpflichtversicherer begehrt aus einem Verkehrsunfall, den die Beklagte in der Nacht vom 22. zum 23. Mai 1973 verschuldete, im Regreßweg Zahlung seiner Leistungen an geschädigte Dritte mit der Behauptung, die Beklagte sei beim Lenken des Fahrzeuges nicht mit Willen des Halters tätig und daher nicht nach Art. 1 Abs. 2 AKHB mitversichert gewesen. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen hatte der Versicherungsnehmer und Halter des versichert... mehr lesen...
Zur Abwicklung der Grazer Messekompensationsabkommen mit Jugoslawien anläßlich der Grazer Messen schließt die Handelskammer Steiermark mit den Wirtschaftskammern der jugoslawischen Republiken Slowenien und Kroatien, in manchen Fällen auch mit Bosnien-Herzegowina, Messeabkommen ab. Alle Geschäfte im Rahmen dieser Messeabkommen sind bewilligungspflichtig. Bei einer Einfuhr von Waren nach Österreich im Rahmen eines Messeabkommens ist nach dem kommerziellen Abschluß des Geschäftes vom öst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1284 AbZPO §503 E4c3
Rechtssatz: Wird dem Übernehmer die Wohngemeinschaft mit dem Übergeber unzumutbar gemacht, muß der verletzte Übernehmer zumindest solange als die Gefahr weiterer derartiger Verhaltenspflichtverletzungen besteht, die Ausübung des Wohnrechtes durch den Übergeber nicht dulden. Für den Wegfall derartiger Verhaltenspflichtverletzungen ist der pflichtwidrig handelnde Übergeber behauptungspflichtig und beweispflichtig.... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §498ZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Wird der Inhalt einer Urkunde nur als entscheidendes Argument für eine auch aus Aussagen abgeleitete Feststellung verwendet, so liegt in diesem Vorgehen keine rechtliche Beurteilung, sondern eine nicht revisible Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 7 Ob 682/80 Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 682/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §498ZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Wird der Inhalt einer Urkunde nur als entscheidendes Argument für eine auch aus Aussagen abgeleitete Feststellung verwendet, so liegt in diesem Vorgehen keine rechtliche Beurteilung, sondern eine nicht revisible Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 7 Ob 682/80 Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 682/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs1 Z3ZPO §503 Z3 DZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Zwar kann der OGH der Auffassung des Berufungsgerichtes, die Tatfrage sei nicht genügend geklärt, im allgemeinen nicht entgegentreten, weil er damit unzulässigerweise Tatfragen lösen würde, doch hat er dann, wenn das Berufungsgericht zu seiner Ansicht auf Grund einer Aktenwidrigkeit gelangte, diese wahrzunehmen und dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung auf der Grundlage des... mehr lesen...
Norm: ZPO §496 Abs1 Z3ZPO §503 Z3 DZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Zwar kann der OGH der Auffassung des Berufungsgerichtes, die Tatfrage sei nicht genügend geklärt, im allgemeinen nicht entgegentreten, weil er damit unzulässigerweise Tatfragen lösen würde, doch hat er dann, wenn das Berufungsgericht zu seiner Ansicht auf Grund einer Aktenwidrigkeit gelangte, diese wahrzunehmen und dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung auf der Grundlage des... mehr lesen...
Der Beklagte war Eigentümer der Liegenschaft EZ 117 KG H. Als er sie zu verkaufen beabsichtigte, wendete er sich an die klagende Partei. Deren Angestellter Günter W begab sich am 7. November 1978 zum Beklagten. Der Beklagte unterfertigte damals einen schriftlichen Alleinvermittlungsauftrag mit folgendem wesentlichen Wortlaut: "Ich beauftrage Sie hiermit, nachstehende Realitäten, deren Eigentümer ich bin, zum Verkauf anzubieten und mir einen Käufer zu vermitteln: Haus Nähe G (zirka... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aZPO §272ZPO §503 C1aZPO §503 C2cZPO §503 E4c5
Rechtssatz: Nimmt die zweite Instanz ohne Beweiswiederholung abweichend von der erste Instanz an, daß der Beweis des ersten Anscheines erbracht ist und wird dies vom Rechtsmittelwerber nicht als Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens in der Revision gerügt hat der OGH von den Feststellungen der zweite Instanz auszugehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §492ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Die Möglichkeit, vor Gericht zu verhandeln, wird einer Partei durch die Entscheidung über eine Berufung in nicht öffentlicher Sitzung nach § 492 ZPO zur dann entzogen, wenn sie die Anordnung einer mündlichen Berufungsverhandlung selbst beantragt hat oder ohne eine solche Antragstellung mit Rücksicht auf den bereits von ihrem Gegner gestellten Antrag mit der Anordnung einer mündlichen B... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §492ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Die Möglichkeit, vor Gericht zu verhandeln, wird einer Partei durch die Entscheidung über eine Berufung in nicht öffentlicher Sitzung nach § 492 ZPO zur dann entzogen, wenn sie die Anordnung einer mündlichen Berufungsverhandlung selbst beantragt hat oder ohne eine solche Antragstellung mit Rücksicht auf den bereits von ihrem Gegner gestellten Antrag mit der Anordnung einer mündlichen B... mehr lesen...