Norm: ÖNorm B 2110 Pkt4.1.2.ZPO §503 Z4 E4c1ZPO §503 Z4 E4c7ZPO §503 Z4 E4c14ZPO §503 Z4 E4c25
Rechtssatz: Die Prüffähigkeit einer Rechnung im Sinne der allgemeinen Bestimmungen über die Rechnungslegung nach Pkt 4.1.2., der ÖNorm B 2110, Ausgabe vom 01.03.1973 ist keine reine Tatsachenfeststellung, sondern enthält eine wertende Aussage über die Erfüllung vertraglich vereinbarter Soll - Eigenschaften der tatsächlich als Rechnung bezeichneten und... mehr lesen...
Norm: ÖNorm B 2110 Pkt4.1.2.ZPO §503 Z4 E4c1ZPO §503 Z4 E4c7ZPO §503 Z4 E4c14ZPO §503 Z4 E4c25
Rechtssatz: Die Prüffähigkeit einer Rechnung im Sinne der allgemeinen Bestimmungen über die Rechnungslegung nach Pkt 4.1.2., der ÖNorm B 2110, Ausgabe vom 01.03.1973 ist keine reine Tatsachenfeststellung, sondern enthält eine wertende Aussage über die Erfüllung vertraglich vereinbarter Soll - Eigenschaften der tatsächlich als Rechnung bezeichneten und... mehr lesen...
Norm: ZPO §298ZPO §299ZPO §503 C1b
Rechtssatz: Es bildet keinen Fehler des Gerichtes und damit keinen Verfahrensmangel, wenn das Gericht deshalb ohne eine vom Beweisführer angebotene Urkunde entscheidet, weil diese innerhalb der vom Gericht entsprechend dem Antrag des Beweisführers gesetzten Frist nicht vorgelegt und vom Beweisführer auch um eine Fristverlängerung nicht angesucht wurde. (Hier: Verfahren im Sinne des § 57 ZPO). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §916ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Wer sich zur Abwehr von Ansprüchen seines Vertragspartners auf das Vorliegen eines Scheingeschäftes beruft, muss die Voraussetzungen des § 916 Abs 1 ABGB beweisen (so schon 7 Ob 293/74). Entscheidungstexte 4 Ob 167/82 Entscheidungstext OGH 09.11.1982 4 Ob 167/82 Veröff: JBl 1983,441 1 Ob 708/85 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §916ZPO §503 Z4
Rechtssatz: Wer sich zur Abwehr von Ansprüchen seines Vertragspartners auf das Vorliegen eines Scheingeschäftes beruft, muss die Voraussetzungen des § 916 Abs 1 ABGB beweisen (so schon 7 Ob 293/74). Entscheidungstexte 4 Ob 167/82 Entscheidungstext OGH 09.11.1982 4 Ob 167/82 Veröff: JBl 1983,441 1 Ob 708/85 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Der OGH hat die Frage, ob der Wechsel den Formerfordernissen des Art 1 WG entspricht, im Rahmen der rechtlichen Beurteilung zu prüfen (Hier: "Feststellungen" über das Ausstellungsdatum). Entscheidungstexte 6 Ob 752/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 6 Ob 752/82 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die am 22. 10. 1955 geschlossene Ehe des Antragstellers Manfred G mit der Antragsgegnerin Gertrud G wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 31. 5. 1979, 2 Cg 154/79-7, aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden; das Urteil ist seit 7. 6. 1979 rechtskräftig. Aus der Ehe stammen die Kinder Günter, geb. 23. 10. 1956, und Heinz, geb. 24. 4. 1960. Die Antragsgegnerin trat mit 1. 7. 1947 in die zu HRA 496 des Landesgerichtes Feldkirch protokollierte Firma Albert A KG... mehr lesen...
Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Zahlungsauftrag vom 15. 5. 1982 auf Grund des vom Kläger ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels, der das Ausstellungsdatum 9. 12. 1982 trug und auf den 9. 3. 1982 fällig gestellt war, die Zahlung der Wechselsumme von 297 513 S samt Anhang auf. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen, die kein Sachvorbringen enthielten. Im weiteren Verfahren brachte er vor, er habe vom Kläger einen Traktor zum Preis von 359 948 S mit der ausd... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Der OGH hat die Frage, ob der Wechsel den Formerfordernissen des Art 1 WG entspricht, im Rahmen der rechtlichen Beurteilung zu prüfen (Hier: "Feststellungen" über das Ausstellungsdatum). Entscheidungstexte 6 Ob 752/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 6 Ob 752/82 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: In der Verneinung verfassungsrechtlicher Bedenken durch das Berufungsgericht, kann schon deshalb kein Verfahrensmangel gelegen sein, weil die Frage der Verfassungsmäßigkeit der anzuwendenden Bestimmungen ohnehin durch den OGH selbst zu prüfen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 781/82 Entscheidungstext OGH 21.10.1982 6 Ob 781/82 Veröff: MietSlg 34242 = MietS... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: In der Verneinung verfassungsrechtlicher Bedenken durch das Berufungsgericht, kann schon deshalb kein Verfahrensmangel gelegen sein, weil die Frage der Verfassungsmäßigkeit der anzuwendenden Bestimmungen ohnehin durch den OGH selbst zu prüfen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 781/82 Entscheidungstext OGH 21.10.1982 6 Ob 781/82 Veröff: MietSlg 34242 = MietS... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht die Feststellung des Erstgerichtes für bedenklich hielt und sie (ohne Beweiswiederholung) nicht übernahm, weil es sie für nicht entscheidungswesentlich hielt, so vermag diese Vorgangsweise den Revisionsgrund des § 503 Z 3 ZPO keineswegs zu begründen, sondern nur das Vorliegen des Revisionsgrundes des § 503 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht die Feststellung des Erstgerichtes für bedenklich hielt und sie (ohne Beweiswiederholung) nicht übernahm, weil es sie für nicht entscheidungswesentlich hielt, so vermag diese Vorgangsweise den Revisionsgrund des § 503 Z 3 ZPO keineswegs zu begründen, sondern nur das Vorliegen des Revisionsgrundes des § 503 Z 2 ZPO. Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4b
Rechtssatz: Um Feststellungsmängel handelt es sich dann, wenn der Richter zufolge eines Subsumtionsirrtums einen Sachverhalt für vollständig und zur abschließenden Beurteilung ausreichend erachtet, während eine richtige Beurteilung des Streitgegenstandes zum Ergebnis führen muß, daß der Sachverhalt noch nicht erschöpfend geklärt und festgestellt und die Sache daher noch nicht zur Entscheidung reif war. Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin nahm am 8. 2. 1980 das Anbot der Beklagten vom 2. 1. 1980 an, von ihr (der Klägerin) einen VW-Kastenwagen ab dem Datum der polizeilichen Anmeldung auf unbestimmte Dauer, jedoch unter Zugrundelegung einer Kalkulationsbasisdauer von 36 Monaten, eines Basispreises von 150.102 S und einer Kilometer-Jahresleistung von 30.000 (wobei 10 % Mehrkilometer frei sein sollten), gegen Erlag eines Depots von 14.912 S und eines Schadensbeteiligungsbetrages von 2.00... mehr lesen...
Das niederländische Unternehmen H in Ijmuiden, Niederlande, hatte die Firma S in Nijmegen/Holland mit dem Transport einer 18 t schweren, 9 m langen und 2 m breiten Walze von der Firma E in S (Salzburg) zur Firma H in Ijmuiden beauftragt. Die Firma S/Nijmegen hat ihrerseits diesen Auftrag an die Beklagte weitergegeben, die wiederum mit Fernschreiben vom 28. 9. 1979 der Klägerin den Ladeauftrag für einen LKW-Zug erteilte, wobei ausdrücklich die Wagenkennzeichen dieses LKW-Zuges angeführ... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 KZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Auch im Verfahren über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind kann die Beweiswürdigung mit Revision nicht angefochten werden. Die Ansicht, die Beiwohnung sei nicht erwiesen, ist mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung vereinbar, auch wenn die Vaterschaft nach den Sachverständigengutachten sehr wahrscheinlich ist. Entscheidungstexte 6 Ob 73... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 KZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Auch im Verfahren über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind kann die Beweiswürdigung mit Revision nicht angefochten werden. Die Ansicht, die Beiwohnung sei nicht erwiesen, ist mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung vereinbar, auch wenn die Vaterschaft nach den Sachverständigengutachten sehr wahrscheinlich ist. Entscheidungstexte 6 Ob 73... mehr lesen...
Norm: ZPO §180 Abs3ZPO §182ZPO §269ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Ansicht des OGH, daß eine bestimmte Tatsache offenkundig sei, bindet zwar kein Gericht in einer anderen Rechtssache; die Absicht, eine abweichende Meinung zu vertreten, muß aber mit den Parteien erörtert werden. Entscheidungstexte 7 Ob 799/81 Entscheidungstext OGH 29.07.1982 7 Ob 799/81 Veröff: SZ 55/116 ... mehr lesen...
Die T Gesellschaft mbH (in der Folge kurz T GesmbH) stand einerseits mit der beklagten Partei in laufender Geschäftsverbindung und hatte andererseits mit der klagenden Partei einen ab 1. 1. 1976 wirksamen Factoring- Vertrag geschlossen, nach dem sie als "Lieferant" alle ihre Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen im Rahmen ihres Elektromontage- und Handelsbetriebes gegen eine Anzahlung von 80% auf den jeweiligen Fakturenbetrag und Endabrechnung nach Eingang der Zahlungen ihre... mehr lesen...
Norm: ZPO §180 Abs3ZPO §182ZPO §269ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Die Ansicht des OGH, daß eine bestimmte Tatsache offenkundig sei, bindet zwar kein Gericht in einer anderen Rechtssache; die Absicht, eine abweichende Meinung zu vertreten, muß aber mit den Parteien erörtert werden. Entscheidungstexte 7 Ob 799/81 Entscheidungstext OGH 29.07.1982 7 Ob 799/81 Veröff: SZ 55/116 ... mehr lesen...
Mit seiner Klage begehrte der Kläger von der Beklagten die Zahlung von 58 344.38 S samt Anhang. Er habe für die Beklagte als deren Subunternehmer auf zwei Baustellen Zimmererarbeiten durchgeführt, für die ihm ein Entgelt in der Höhe des Klagsbegehrens zustehe. In der Verhandlungstagsatzung vom 1. 4. 1981 brachte der Kläger ergänzend vor, daß er im Rahmen der Vermietung und Vermittlung von Arbeitskräften der Beklagten Arbeiter zur Verfügung gestellt habe, die nach deren Weisung Arbeite... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 A
Rechtssatz: Mit einem Vorbringen über die beschränkte Kontaktmöglichkeit eines Strafgefangenen mit seinem ihn im Zivilprozeß vertretenden Rechtsanwalt wird kein wesentlicher Mangel des Berufungsverfahrens dargetan, zumal wenn nicht ausgeführt wurde, welches erhebliche Vorbringen der Rechtsmittelwerber bei uneingeschränkt möglicher Information und Beratung erstattet haben würde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Zahlung von 308 000 S samt Anhang und brachte vor: Sie habe von Karl S die Faktura 59-2086- 71777, die am 22. 12. 1977 fällig gewesen sei, im Factoringverfahren erworben. Die Forderung des Karl S gegen den Beklagten resultierte aus einem Kaufvertrag über zwei vollautomatische Rauch-, Koch- und Bratanlagen samt Zubehör, wofür der angemessene Kaufpreis von 708 000 S verrechnet worden sei. Von diesem Vertrag habe der Beklagte weder gegenüber Karl S... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO liegt vor, wenn das Berufungsgericht zu der von ihm vertretenen Auffassung einige veröffentlichte und dazu auch einige nicht veröffentlichte Entscheidungen zitiert; dadurch wird lediglich dargetan, daß auch schon in anderen Rechtsfällen dieselbe Rechtsansicht vertreten wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 549/82 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Der Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO liegt vor, wenn das Berufungsgericht zu der von ihm vertretenen Auffassung einige veröffentlichte und dazu auch einige nicht veröffentlichte Entscheidungen zitiert; dadurch wird lediglich dargetan, daß auch schon in anderen Rechtsfällen dieselbe Rechtsansicht vertreten wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 549/82 ... mehr lesen...
Die Klägerin ließ sich am 9. 3. 1977 in dem von der erstbeklagten Partei betriebenen Krankenhaus durch den dort beschäftigten Zweitbeklagten einen Kropf entfernen. Als Folge der Operation trat eine Stimmbandlähmung ein. Sie begehrte die Feststellung, daß die beiden Beklagten ihr zur ungeteilten Hand für künftige Schäden aus der Operation zu haften haben, mit der Begründung: , die Operation sei nicht kunstgerecht ausgeführt worden und der Zweitbeklagte habe die Klägerin nicht über die Ge... mehr lesen...
Norm: ZPO §397aZPO §477 A1ZPO §503 B1
Rechtssatz: Wird nach Erhebung des Widerspruches das Versäumungsurteil nicht durch Beschluß aufgehoben, so ist das durchgeführte Verfahren nichtig. Entscheidungstexte 2 Ob 536/82 Entscheidungstext OGH 15.06.1982 2 Ob 536/82 Veröff: JBl 1983,266 = RZ 1983/64 S 276 7 Ob 503/86 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AHG §2 Abs2ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die tatsächliche Vornahme des Versuches einer Schadensabwendung nach § 2 Abs 2 AHG und seine Erfolglosigkeit oder aber der Nachweis bzw die Offenkundigkeit der Unmöglichkeit, den Schaden noch rechtzeitig abzuwenden, sind Voraussetzungen des Klagsanspruches. Den beklagten Rechtsträger trifft aber insoweit grundsätzlich keine Behauptungslast und Beweislast für die Möglichkeit der Schadensabwendung; ei... mehr lesen...
Norm: AHG §2 Abs2ZPO §503 Z4 E4c3
Rechtssatz: Die tatsächliche Vornahme des Versuches einer Schadensabwendung nach § 2 Abs 2 AHG und seine Erfolglosigkeit oder aber der Nachweis bzw die Offenkundigkeit der Unmöglichkeit, den Schaden noch rechtzeitig abzuwenden, sind Voraussetzungen des Klagsanspruches. Den beklagten Rechtsträger trifft aber insoweit grundsätzlich keine Behauptungslast und Beweislast für die Möglichkeit der Schadensabwendung; ei... mehr lesen...