RS OGH 1981/2/18 3Ob159/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1981
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Norm

ZugG §1
ZPO §503 Z4 E4c23

Rechtssatz

Die Feststellung der Beschaffenheit der verteilten Gutscheine und deren durch optische Wahrnehmung erkennbaren Inhalts fallen in den Tatsachenbereich; die Frage aber, ob durch den Inhalt der verteilten Gutscheine, bzw durch deren Verteilung ein Verhalten gesetzt wurde, das dem Exekutionsbewilligungsbeschluß zuwiderläuft, ist hingegen eine Rechtsfrage.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 159/80
    Entscheidungstext OGH 18.02.1981 3 Ob 159/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0043663

Dokumentnummer

JJR_19810218_OGH0002_0030OB00159_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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