Norm
ZugG §1Rechtssatz
Die Feststellung der Beschaffenheit der verteilten Gutscheine und deren durch optische Wahrnehmung erkennbaren Inhalts fallen in den Tatsachenbereich; die Frage aber, ob durch den Inhalt der verteilten Gutscheine, bzw durch deren Verteilung ein Verhalten gesetzt wurde, das dem Exekutionsbewilligungsbeschluß zuwiderläuft, ist hingegen eine Rechtsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0043663Dokumentnummer
JJR_19810218_OGH0002_0030OB00159_8000000_002