RS OGH 1982/6/30 3Ob549/82

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Veröffentlicht am 30.06.1982
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Norm

ZPO §503 Z1 B2

Rechtssatz

Der Nichtigkeitsgrund nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO liegt vor, wenn das Berufungsgericht zu der von ihm vertretenen Auffassung einige veröffentlichte und dazu auch einige nicht veröffentlichte Entscheidungen zitiert; dadurch wird lediglich dargetan, daß auch schon in anderen Rechtsfällen dieselbe Rechtsansicht vertreten wurde.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 549/82
    Entscheidungstext OGH 30.06.1982 3 Ob 549/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0042883

Dokumentnummer

JJR_19820630_OGH0002_0030OB00549_8200000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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