Norm: ZPO §503 Z2 C2aZPO §503 Z2 C2cZPO §503 Z4 E4c4
Rechtssatz: Steht die Feststellung des Erstgerichtes, es könne eine bestimmte Tatsache nicht feststellen, mit seinen positiven Feststellungen in Widerspruch, weil sich aus diesen im Wege rechnerischer Schlußfolgerungen die bestimmte Tatsache feststellen läßt, dann kann das Berufungsgericht diesen Widerspruch ohne Umwürdigung von Beweisergebnissen und somit ohne Verstoß gegen das Unmittelbarke... mehr lesen...
Der Zweitbeklagte war Eigentümer der Liegenschaft EZ 1350 KG D. Mit Kaufvertrag vom 2. 6. 1980 verkaufte er diese Liegenschaft um den Kaufpreis von 700 000 S an den Erstbeklagten. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes D vom 4. 6. 1980 wurde im Grundbuch die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung dieser Liegenschaft mit Rechtswirksamkeit bis 3. 6. 1981 angemerkt. Der Rangordnungsbescheid wurde Notar Dr. S zugestellt, der den Kaufvertrag zwischen den beiden Beklagten errichtet hatte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Gesellschaft mbH, die sich mit der gewerbsmäßigen Vermietung von Anlagen, Maschinen und Geräten befasst, vermietete dem beklagten Gemeinschuldner, der damals Kaufmann war, am 1. September 1978 einen Personenkraftwagen der Marke Chevrolet, Modell Malibu Classic, auf die Dauer von 60 Monaten zu einem monatlichen Mietzins von 4.168,94 S und am 22. Juni 1979 eine Heimorgel der Marke Elka, Modell 705, auf die Dauer von 24 Monaten zu einem monatlichen Mie... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Die Frage des Bewußtseins einer Person, als Zeuge einer letztwilligen Verfügungen anwesend zu sein, ist Tatsachenfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 621/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 1 Ob 621/83 3 Ob 600/84 Entscheidungstext OGH 09.01.1984 3 Ob 600/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c18
Rechtssatz: Die Frage des Bewußtseins einer Person, als Zeuge einer letztwilligen Verfügungen anwesend zu sein, ist Tatsachenfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 621/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 1 Ob 621/83 3 Ob 600/84 Entscheidungstext OGH 09.01.1984 3 Ob 600/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §37ZPO §503 Z2 C6ZPO §520 CZPO §526 D3
Rechtssatz: Hat das Rechtsmittelgericht seiner Entscheidung versehentlich ein unwirksames (hier: vom nicht mehr vertretungsbefugten Vertreter einer Partei erhobenes) Rechtsmittel zugrundegelegt, wäre die Entscheidung über das wirksam (vom nunmehrigen Vertreter) erhobene Rechtsmittel dieser Partei aber gleich ausgefallen, so liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §37ZPO §503 Z2 C6ZPO §520 CZPO §526 D3
Rechtssatz: Hat das Rechtsmittelgericht seiner Entscheidung versehentlich ein unwirksames (hier: vom nicht mehr vertretungsbefugten Vertreter einer Partei erhobenes) Rechtsmittel zugrundegelegt, wäre die Entscheidung über das wirksam (vom nunmehrigen Vertreter) erhobene Rechtsmittel dieser Partei aber gleich ausgefallen, so liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2cZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Dem Erstgericht dürfen nicht Feststellungen aufgetragen werden, die es nach den ihm vorliegenden Beweisergebnisse nicht treffen konnte, wenn es alle Beweisanträge erledigt hat und es auch an weiterem Vorbringen der Parteien in dieser Richtung mangelt. Entscheidungstexte 7 Ob 582/83 Entscheidungstext OGH 14.04.1983 7 Ob 582/83 Ver... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2cZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Dem Erstgericht dürfen nicht Feststellungen aufgetragen werden, die es nach den ihm vorliegenden Beweisergebnisse nicht treffen konnte, wenn es alle Beweisanträge erledigt hat und es auch an weiterem Vorbringen der Parteien in dieser Richtung mangelt. Entscheidungstexte 7 Ob 582/83 Entscheidungstext OGH 14.04.1983 7 Ob 582/83 Ver... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C2cZPO §503 Z4 E4b
Rechtssatz: Dem Erstgericht dürfen nicht Feststellungen aufgetragen werden, die es nach den ihm vorliegenden Beweisergebnisse nicht treffen konnte, wenn es alle Beweisanträge erledigt hat und es auch an weiterem Vorbringen der Parteien in dieser Richtung mangelt. Entscheidungstexte 7 Ob 582/83 Entscheidungstext OGH 14.04.1983 7 Ob 582/83 Ver... mehr lesen...
Die klagende Warenhandelsgesellschaft begehrt von der beklagten Bank die Zahlung eines Betrages von 1 200 886.58 S sA. Sie habe mit der Beklagten vereinbart, daß diese ihr für ihre Filiale in S einen Tresor zur Verfügung stelle, in welchem die Klägerin, welche bei der Beklagten ein Konto habe, die Tageseinnahmen aus dem Betrieb ihres Supermarktes nach Geschäftsschluß einwerfen könne. Die Parteien hätten in diesem Zusammenhang vereinbart, daß die Beklagte den Tresor täglich, insbesonde... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Aktenwidrigkeit haftet einer Entscheidung nur dann an, wenn die für die richterliche Willensbildung bestimmenden Verfahrenserklärungen oder Beweisergebnisse in der
Begründung: der Entscheidung in Abweichung vom Inhalt der Niederschriften, Eingaben oder Beilagen dargestellt wurden. Entscheidungstexte 6 Ob 591/83 Entscheidungstext OGH 17.03.1983 6 Ob 591/83... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Aktenwidrigkeit haftet einer Entscheidung nur dann an, wenn die für die richterliche Willensbildung bestimmenden Verfahrenserklärungen oder Beweisergebnisse in der
Begründung: der Entscheidung in Abweichung vom Inhalt der Niederschriften, Eingaben oder Beilagen dargestellt wurden. Entscheidungstexte 6 Ob 591/83 Entscheidungstext OGH 17.03.1983 6 Ob 591/83... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt als Vermächtnisnehmerin von den beiden Beklagten als den Erbinnen nach der am 6. 1. 1981 verstorbenen Maria T die Herausgabe der ihr vermachten Liegenschaft EZ 4367 KG W. Sie bringt vor, die Erblasserin habe zu ihren Gunsten am 23. 6. 1979 ein mündliches Kodizill errichtet und darin verfügt, daß das von ihr bewohnte Haus in W nach ihrem Tode an die Klägerin fallen solle. Ein wirksamer Widerruf der letztwilligen Anordnung sei nicht erfolgt. Die Beklagten beantrag... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 A4ZPO §503 Z2 C3cZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Ergänzungsauftrag des Rekursgerichtes an Erstgericht stellt auch bei anzunehmender Dringlichkeit keinen Verfahrensverstoß dar. Entscheidungstexte 6 Ob 585/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 6 Ob 585/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Durch die Nichtbeachtung und Nichterwähnung einer Parteienbehauptung oder eines Beweismittels wird der Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit nicht verwirklicht. Entscheidungstexte 6 Ob 578/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 6 Ob 578/83 7 Ob 620/88 Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 Ob 620/88 nur: Du... mehr lesen...
Über das Vermögen der Allgemeinen W-Bank AG wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 3. 9. 1974, 5 Nc 2/74, die Geschäftsaufsicht, mit Beschluß vom 25. 11. 1974, Sa 67/74, das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 21. 3. 1975, S 36/75, der Anschlußkonkurs eröffnet. Der Kläger war im Konkursverfahren über das Vermögen der Allgemeinen W-Bank Ersatzmitglied des Gläubigerausschusses. In der Sitzung des Gläubigerausschusses vom 14. 4. 1975, an der der Kläger teilnahm, erklärte d... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Durch die Nichtbeachtung und Nichterwähnung einer Parteienbehauptung oder eines Beweismittels wird der Rechtsmittelgrund der Aktenwidrigkeit nicht verwirklicht. Entscheidungstexte 6 Ob 578/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 6 Ob 578/83 7 Ob 620/88 Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 Ob 620/88 nur: Du... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 A4ZPO §503 Z2 C3cZPO §519 Z3 D
Rechtssatz: Ergänzungsauftrag des Rekursgerichtes an Erstgericht stellt auch bei anzunehmender Dringlichkeit keinen Verfahrensverstoß dar. Entscheidungstexte 6 Ob 585/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 6 Ob 585/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1978, BauR-5887/3-1978 Po/La, wurden gemäß §§ 17, 20 BStG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes Ackerflächen der im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller stehenden Liegenschaft EZ 2 KG ***** im Ausmaß von 47.050 m² sowie Ackerflächen der im Alleineigentum der Zweitantragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 71 KG ***** im Ausmaß von 10.010 m² für den Au... mehr lesen...
Der klagende Haftpflichtversicherer begehrt von seinem Versicherungsnehmer im Regreßweg die Bezahlung der an geschädigte Dritte erbrachten Leistungen aus einem Verkehrsunfall, den der Bruder des Beklagten, Miriam G, am 27. 10. 1978 nach Ablegung der Fahrprüfung verschuldete, ohne aber noch im Besitz des Führerscheines zu sein. Der Erstrichter gab dem Leistungsbegehren statt. Nach seinen Feststellungen hatte der Bruder des Beklagten am 13. und 20. 10. 1978 die zur Erteilung der Lenke... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A3ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Ob ein Kunstfehler vorliegt, ist Tatfrage. Entscheidungstexte 5 Ob 652/81 Entscheidungstext OGH 15.02.1983 5 Ob 652/81 8 Ob 578/85 Entscheidungstext OGH 24.10.1985 8 Ob 578/85 Auch; Beisatz: Hier: Tatsachenfeststellungen über den Aufgabenbereich eines Statikers. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 A3ZPO §503 Z4 E4c21
Rechtssatz: Ob ein Kunstfehler vorliegt, ist Tatfrage. Entscheidungstexte 5 Ob 652/81 Entscheidungstext OGH 15.02.1983 5 Ob 652/81 8 Ob 578/85 Entscheidungstext OGH 24.10.1985 8 Ob 578/85 Auch; Beisatz: Hier: Tatsachenfeststellungen über den Aufgabenbereich eines Statikers. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Ein Verfahrensmangel kann nur gegeben sein, wenn es sich um einen behebbaren Fehler handelt. Entscheidungstexte 6 Ob 872/82 Entscheidungstext OGH 20.01.1983 6 Ob 872/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0043100 Dokumentnummer JJR_19830120_OGH0002... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Ein Verfahrensmangel kann nur gegeben sein, wenn es sich um einen behebbaren Fehler handelt. Entscheidungstexte 6 Ob 872/82 Entscheidungstext OGH 20.01.1983 6 Ob 872/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0043100 Dokumentnummer JJR_19830120_OGH0002... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den Zuspruch von 92 494.84 S sA und bringt vor, die Beklagte, die in der Klage mit "Firma A. J. Gesellschaft m.b.H." bezeichnet wird (Richtigstellung der Parteienbezeichnung unter Hinweis auf eine Änderung des Firmennamens der Beklagten S. 19), betreibe in V, V.-Stadt 3, ein Handelsgeschäft mit Uhren und Schmuckwaren. Die Beklagte sei Betriebsnachfolgerin ihres Geschäftsführers Anton J und somit Rechtsnachfolgerin iS des § 1409 ABGB; sie hafte nach dieser Gesetzesst... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Eine vom Berufungsgericht vorgenommene Wertung kann nie eine Aktenwidrigkeit im Sinne des Gesetzes darstellen. Entscheidungstexte 6 Ob 775/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 6 Ob 775/82 2 Ob 85/83 Entscheidungstext OGH 12.04.1983 2 Ob 85/83 3 Ob 590/84 Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 8. 3. 1977 eingelangten Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Betrages von 407.994,62 S samt Anhang (Klagsausdehnung in der Tagsatzung vom 5. 10. 1977, AS 21) und bringt vor, der Beklagte habe sich mit Rahmenvertrag vom 12. 4. 1975 (Beilage ./E) verpflichtet, die Baumeisterarbeiten zur Errichtung eines Rohbaues auf der Liegenschaft des Klägers in Gerasdorf durchzuführen; als Werklohn seien 350.000 S vorgesehen gewesen. In der Folge seien dem Bekl... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 D
Rechtssatz: Eine vom Berufungsgericht vorgenommene Wertung kann nie eine Aktenwidrigkeit im Sinne des Gesetzes darstellen. Entscheidungstexte 6 Ob 775/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 6 Ob 775/82 2 Ob 85/83 Entscheidungstext OGH 12.04.1983 2 Ob 85/83 3 Ob 590/84 Ent... mehr lesen...
Das klagende Geldinstitut räumte am 29. 11. 1967 dem Elektrohändler Willibald S einen durch Wechselbürgschaft der Erstbeklagten und des Zweitbeklagten besicherten Kontokorrentkredit bis zum Höchstbetrag von 115 000 S ein. Seither stand der Elektrohändler mit der Klägerin in laufender Geschäftsverbindung. Neben dem Kontokorrentkonto, über das die Abrechnungen erfolgten, unterhielt er ein Wechselkonto und ein Zessionskonto. Am 10. 3. 1971 unterfertigten die Beklagten - drei Geschwiste... mehr lesen...