Begründung: Mit der am 7.März 1983 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Rückzahlung des Kaufpreises für einen am 27.Jänner 1981 vom Beklagten gekauften PKW Steyr Fiat Ritmo wegen schwerer Mängel, die der Beklagte verschwiegen habe und die erst im August 1982 festgestellt worden seien. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen lernten die Streitteile einander anläßlich einer Arbeit des Klägers beim Anwesen des Beklagten kennen. Den strittigen PKW mit... mehr lesen...
Begründung: 1.) 'überschießende Feststellungen' der ersten Instanz sind solche Feststellungen, die an sich nicht durch ein entsprechendes Prozeßvorbringen gedeckt sind. Sie können nach der Rechtsprechung bei der rechtlichen Beurteilung zumindest dann nicht unberücksichtigt bleiben, wenn sie in den Rahmen eines geltend gemachten Klagegrundes oder einer bestimmten Einwendung fallen (ZVR 1973/7, 5 Ob 217/75 uva). Im vorliegenden Fall hat die klagende Partei in ihrer Teilkündigung unter... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Vorwurf einer Vernachlässigung der Pflichten nach § 182 ZPO wird ein Verfahrensmangel gerügt. Erachtet das Berufungsgericht eine solche Rüge als unberechtigt, ist diese Beurteilung nach der ständigen, ungeachtet der von Fasching weiterhin (Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, Rdz 1909) vertretenen gegenteiligen Ansicht aufrechterhaltenen Rechtsprechung des Revisionsgerichtes einer weiteren Nachprüfung entzogen. Daran vermögen auch die Revisionsausführungen nichts zu ä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das am 2. 2. 1983 von Ingrid M***** geborene uneheliche Kind klagte den Beklagten auf Feststellung der Vaterschaft und Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von 2.250 S ab 25. 2. 1983. Der Beklagte habe der Mutter des Klägers innerhalb eines Zeitraums von nicht mehr als 302 und nicht weniger als 180 Tagen vor der Entbindung, also in der Zeit vom 6. 4. - 6. 8. 1982, beigewohnt und sei daher der mutmaßliche Vater des Klägers. Der vor dem Erstgericht nicht vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 31. 3. 1983 Angestellter der beklagten Partei. Er begehrte zuletzt an Gehalt für Februar und März 1983, aliquotem Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Abfertigung 34.346,65 S netto sA. Die beklagte Partei bestritt die Ansprüche des Klägers nur in dem diesen Betrag zunächst übersteigenden Ausmaß und wendete insgesamt eine Gegenforderung von 122.348,92 S, später berichtigt auf 122.318,92 S aufrechnungsweise ein. Dazu führte die beklagte Partei in eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit 15.3.1978 in die Dienste der beklagten Gebietskrankenkasse getreten; er ist derzeit in die Gehaltsgruppe C (Verwaltungsdienst), Dienstklasse I, der Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.A) eingereiht. Mit den Verfügungen der Direktion der beklagten Partei vom 16.9. und vom 28.10.1980 (Beilagen C, D) wurde der Kläger ab 9.12.1980 "als Ersatz für die bereits in Wochenhilfe befindliche Verwaltun... mehr lesen...
Der Beklagte war geschäftsführender Gesellschafter der Firma Josef K GesmbH Bauunternehmen, über deren Vermögen am 19. 8. 1983 der Konkurs eröffnet wurde. Im Jahre 1977 erteilte der Beklagte dem Kläger telefonisch den Auftrag, im Zuge des Kindergartenbaues in R einen Rohrdurchlaß durchzuführen. Die Rechnung vom 30. 12. 1977 wurde vom Kläger an die Firma K, Bauunternehmen, adressiert und am 3. 3. 1978 durch Überweisung auf das Konto des Klägers bezahlt. Als Einzahler wurde Josef K, R 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt das Unterlassen des Betretens seines Hauses durch die Beklagte aufgrund eines wegen ihres aggressiven Verhaltens als Besucherin eines Mieters erteilten Hausverbots. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass das behauptete Fehlverhalten der Beklagten nicht erwiesen werden konnte. Es geht nur noch um das grundsätzliche Recht des Eigentümers, Besucher eines Mieters vom Betreten seines Hauses auszuschließen. Der Erstrichter gab dem Kl... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aUWG §9aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Die (empirisch ermitteln) Verkehrsauffassung über die Verwechselbarkeit zweier Zeichen ist eine Tatfrage. Beweisaufnahme über die Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise zur Verwechselbarkeit mehrerer Zeichen sind aber nicht erforderlich, wenn die allgemeine Lebenserfahrung des Richters oder sein Fachwissen zur Beurteilung der Frage der Verwechs... mehr lesen...
Norm: PHG §5UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Da die vom Gericht zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe angewendeten Erfahrungssätze wie Rechtssätze zu behandeln sind, unterliegen sie auch wie diese der Überprüfung durch die Revisionsinstanz. Hält sie das Revisionsgericht für unrichtig oder fragwürdig, kann es eine Beweisaufnahme über die tatsächliche Ansicht der maßgebenden Verkehrskreise anor... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Soweit das Berufungsgericht ein vorgelegtes Privatgutachten mangels entsprechender Aussagekraft der angewendeten Untersuchungsmethoden (hier: zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr) nicht für geeignet hielt, liegt eine im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbare Frage der Beweiswürdigung vor (so schon 4 Ob 348/81). Entscheidungstexte 4 Ob 371/84 Entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die zu § 2 UWG entwickelte Rechtsprechung, wonach das Gericht die Irreführungseignung einer Werbebehauptung als Rechtsfrage zu beurteilen habe, wenn dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichten, beruht darauf, dass es dem Richter nach herrschender Lehre gestattet ist, seiner Entscheidung Erfahrungssätze ohne Beweisaufnahmen zugrundezulegen. Dies gilt nicht nur für (notorische) Erfahrung... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Dienen Erfahrungssätze nicht zur Feststellung von Tatsachen, sondern zur Ergänzung, Ausfüllung und Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, gehören sie nicht mehr zum Beweisverfahren, sondern sind Teil der rechtlichen Beurteilung und können damit - ebenso wie Rechtssätze - auch noch im Rechtsmittelverfahren vor dem OGH gerügt und überprüft werden. - "B... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage der Verwechslungsgefahr wird die Aufnahme von Beweisen über die darüber bestehende Verkehrsauffassung seltener erfordern als die Beurteilung der Frage der Irreführungseignung, weil Lehre und Rechtsprechung zu § 9 UWG (§ 14 MSchG) zahlreiche Beurteilungsgrundsätze entwickeln konnten, die regelmäßig verläßliche Indikatoren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Die Heranziehung von Erfahrungssätzen zur Ergänzung, Ausfüllung und Konkretisierung von Rechtssätzen bedarf keiner Zustimmung der Parteien. - "Blütenblattmarke". Entscheidungstexte 4 Ob 371/84 Entscheidungstext OGH 13.11.1984 4 Ob 371/84 Veröff: RdW 1985,108 = GRURInt 1986,132 = ÖBl 1985,105 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Da es für die Beurteilung der Frage, ob eine geschäftliche Bezeichnung geeignet ist, Verwechslungen mit anderen Bezeichnungen hervorzurufen (§ 9 UWG), ebenso auf die durchschnittlichen Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise ankommt wie bei der Beurteilung der Frage, ob eine Angabe im Sinne des § 2 UWG zur Irreführung geeignet ist, kann es auch bei der... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Soweit das Berufungsgericht ein vorgelegtes Privatgutachten mangels entsprechender Aussagekraft der angewendeten Untersuchungsmethoden (hier: zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr) nicht für geeignet hielt, liegt eine im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbare Frage der Beweiswürdigung vor (so schon 4 Ob 348/81). Entscheidungstexte 4 Ob 371/84 Entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die zu § 2 UWG entwickelte Rechtsprechung, wonach das Gericht die Irreführungseignung einer Werbebehauptung als Rechtsfrage zu beurteilen habe, wenn dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichten, beruht darauf, dass es dem Richter nach herrschender Lehre gestattet ist, seiner Entscheidung Erfahrungssätze ohne Beweisaufnahmen zugrundezulegen. Dies gilt nicht nur für (notorische) Erfahrung... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Dienen Erfahrungssätze nicht zur Feststellung von Tatsachen, sondern zur Ergänzung, Ausfüllung und Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, gehören sie nicht mehr zum Beweisverfahren, sondern sind Teil der rechtlichen Beurteilung und können damit - ebenso wie Rechtssätze - auch noch im Rechtsmittelverfahren vor dem OGH gerügt und überprüft werden. - "B... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage der Verwechslungsgefahr wird die Aufnahme von Beweisen über die darüber bestehende Verkehrsauffassung seltener erfordern als die Beurteilung der Frage der Irreführungseignung, weil Lehre und Rechtsprechung zu § 9 UWG (§ 14 MSchG) zahlreiche Beurteilungsgrundsätze entwickeln konnten, die regelmäßig verläßliche Indikatoren für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 DZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Bei der Frage der Zulässigkeit des Indizienbeweises, wenn er mit den in der ZPO genannten Beweismitteln geführt wird, handelt es sich um eine Verfahrensfrage. Entscheidungstexte 6 Ob 690/83 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 6 Ob 690/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von den Beklagten die Bezahlung des Betrages von 750 000 S sA mit der Begründung: , er habe als leibliches (uneheliches) Kind und Adoptivsohn des am 19. 3. 1978 verstorbenen Josef R gegenüber den aus einem im Dezember 1976 errichteten Kodizill begünstigten Beklagten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in der Höhe des Klagebegehrens. Die Beklagten beantragten die Abweisung des Klagebegehrens und wendeten ein: Der Kläger habe nicht nur seinen Pflichtteil bereits zur ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 DZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Bei der Frage der Zulässigkeit des Indizienbeweises, wenn er mit den in der ZPO genannten Beweismitteln geführt wird, handelt es sich um eine Verfahrensfrage. Entscheidungstexte 6 Ob 690/83 Entscheidungstext OGH 27.09.1984 6 Ob 690/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Der Kläger betrieb auf dem Grundstück 131/2 KG A eine aus drei Teichen mit einer Fläche von 392 m2, 320 m2 und 79 m2 bestehende Fischteichanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung am 28. 2. 1969, Wa-230-1968, wurde ihm gemäß §§ 9, 11 bis 14, 32, 38, 39, 41, 98, 111 und 112 WRG die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung von Fischteichen erteilt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 26. 8. 1969, Wa-230-1968, wurde gemäß §§ 98 und 121... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ZPO §503 E3
Rechtssatz: Nach § 5 ABGB sind nur die nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes verwirklichten Sachverhalte nach dem neuen Gesetz zu beurteilen, vorher geschehene Handlungen und analog sonstige Sachverhalte aber wie vorher entstandene Rechte weiterhin dem alten Gesetz zu unterwerfen (Bydlinski in Rummel aaO 11). Dieser zeitliche Geltungsbereich ist aber nur für einmalige oder jene mehrgliedrigen oder dauernden Sachverhalte... mehr lesen...
Norm: ZPO §488ZPO §498 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §503 C2bAußStrG 2005 §52 Abs2
Rechtssatz: Verletzt das Berufungsgericht den Grundsatz, dass es von den erstinstanzlichen Feststellungen in Wahrnehmung der Beweisrüge nur dann abgehen darf, wenn es alle zur Feststellung der rechtserheblichen Tatsachen erforderlichen Beweise, die das Erstgericht unmittelbar aufgenommen hat, selbst wiederholt oder das Protokoll über die Beweisaufnahme in erster In... mehr lesen...
Der Beklagte ist der Vater des am 8. 7. 1977 von der Tochter des Klägers geborenen Sohnes Hannes. Der Beklagte und die Tochter des Klägers heirateten am 11. 8. 1978. Aus der Ehe entstammt ein weiteres Kind, die am 4. 6. 1979 geborene Christine. Der Beklagte wohnte mit seiner Frau und den Kindern im gemeinsamen Haushalt mit der Familie des Klägers. Der Kläger übertrug seiner Tochter und dem Beklagten mit Schenkungsvertrag vom 18. 8. 1978 ein Baugrundstück, um der Familie des Beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, die Beklagte und L***** F***** haben sich für eine Schuld des K***** F***** als Bürge und Zahler verbürgt. Außerdem hat die Beklagte die ihr gehörige Liegenschaft EZ 2 KG ***** zur Sicherung der dieser Schuld zugrunde gelegenen Darlehensforderung von 150.000 ATS verpfändet. Der Kläger hat die Darlehensforderung befriedigt, wofür er, wie nicht mehr strittig ist, 150.758,02 ATS aufwenden musste. Diese verlangt er abzüglich einer Gegenforderung von 8.6... mehr lesen...
Der am 9. 8. 1975 in I verstorbene Vater der Streitteile Dr. Paul A hinterließ ein Testament vom 20. 8. 1968, in dem er die beiden Beklagten zu seinen Erben berief und den Kläger auf den Pflichtteil setzte. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 23. 9. 1976, 14 A 164/75-23, wurde sein Nachlaß auf Grund dieses Testamentes den Beklagten, die sich mit der Rechtswohltat des Inventars zu Erben erklärt hatten, je zur Hälfte eingeantwortet. Nach dem im Verlassenschaftsv... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IEKHG §3ZPO §266 BZPO §503 4c3
Rechtssatz: Wenn nicht feststeht, ob der Kläger oder der Beklagte das Fahrzeug gelenkt hat, so hat der Kläger auch die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des EKHG, insbesondere daß er zu dem durch dieses Gesetz geschützten Personenkreis gehört, zu beweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 28/84 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 2 Ob 28/84 ... mehr lesen...