Norm
JN §55Rechtssatz
Auftrag an das Berufungsgericht, welches der Berufung bezüglich des Begehrens auf Feststellung eines Absonderungsrechtes an einem Miteigentumsanteil nicht Folge gegeben, hingegen das Ersturteil bezüglich seiner Entscheidung über das Leistungsbegehren bei Exekution in die Anwartschaft auf Übertragung des vorgenannten Miteigentumsanteils unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben hat, den Streitgegenstand gemäß § 500 Abs 2 ZPO zu bewerten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0037828Dokumentnummer
JJR_19651201_OGH0002_0070OB00350_6500000_001