Norm
EO §35 DRechtssatz
Bestätigt das Berufungsgericht in einem Rechtsstreit über eine Klage nach § 35 EO das Ersturteil, so hat es, wenn die Forderung des betreibenden Gläubigers 15.000 S nicht übersteigt, den Streitgegenstand nicht zu bewerten. Die Revision ist vielmehr auf alle Fälle unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0001568Dokumentnummer
JJR_19670809_OGH0002_0030OB00080_6700000_001