Norm
JN §58Rechtssatz
Ein bestätigendes Urteil des Berufungsgericht über ein Klagebegehren, nach dem die Vertragswidrigkeit und Rechtswidrigkeit einer Versetzung des Klägers durch seinen Dienstgeber festgestellt werden soll, hat einen Ausspruch über den Wert des Streitgegenstandes zu enthalten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0042284Dokumentnummer
JJR_19700922_OGH0002_0040OB00068_7000000_001