Norm
ZPO §500 Abs2 IIHRechtssatz
Ein teilweise bestätigendes Urteil liegt auch dann vor, wenn das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichtes hinsichtlich eines über der Bagatellgrenze liegenden Betrages bestätigt, jedoch hinsichtlich eines unter der Begatellgrenze liegenden Teilbetrages abgeändert hat (1 Ob 173/73).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0042393Dokumentnummer
JJR_19740130_OGH0002_0050OB00002_7400000_003